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Sachstandsbericht zu "Zukunft der Holweider Heide" (AN/1481/2010)

Mitteilung BV 1343/2024 vom 07.05.2024

Stand: Am 03.06.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1343/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Sachstandsbericht zu "Zukunft der Holweider Heide" (AN/1481/2010) Im Rahmen der Einführung des digitalen Beschlusscontrollings in der Bezirksvertretung Mül- heim teilt die Verwaltung folgendes mit. Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, zukünftige Planungen für die beiden verbliebenen Teilstücke der Holweider Heide (West: zwischen Honschaftsstraße und Buschfeldstraße / Ost: zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Adalbert-Stifter-Straße) vorzustellen. Sachstand: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist für die westliche Fläche zwischen Hon- schaftsstraße und Buschfeldstraße verantwortlich. Die Fläche weist einen hohen Struktur- reichtum aus extensiven Wiesenflächen, Gebüschen und Gehölzen auf, die sich durch natürli- che Sukzession entwickelt haben. Der BUND Köln pflegt diese Bereiche bereits seit mehreren Jahren. Die Pflege soll nun durch eine Pflegevereinbarung zwischen dem BUND Köln und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen schriftlich festgehalten werden. Der Pflege- vereinbarung wird ein derzeit in Aufstellung befindliches Pflegekonzept zugrunde liegen. Inhalt des Konzepts wird insbesondere die Nennung von Flächen zur sukzessiven Reduktion der sich stark ausbreitenden Brombeere sein, um so den Offenlandanteil der Brache wieder zu erhöhen und diesen zukünftig extensiv als Wiesenfläche zu pflegen. Sobald das Pflegekon- zept vorliegt, wird dieses der Bezirksvertretung Mülheim in Form einer Mitteilung zur Kenntnis gegeben. Die östliche Teilfläche zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Adalbert-Stifter-Straße liegt ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Durch die Grünunterhaltung erfolgt die Freihaltung der Wege. In die Biotopflächen wird abgesehen von der Verkehrssicherungspflicht nicht eingegriffen.

Beratungsverlauf

  1. 03.06.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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