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1343/2024

Sachstandsbericht zu "Zukunft der Holweider Heide" (AN/1481/2010)

Mitteilung BV 07.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.06.2024, TOP 10.2.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1982 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1343/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 
 
Sachstandsbericht zu "Zukunft der Holweider Heide" (AN/1481/2010) 
Im Rahmen der Einführung des digitalen Beschlusscontrollings in der Bezirksvertretung Mül-
heim teilt die Verwaltung folgendes mit. 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zukünftige Planungen für die beiden verbliebenen Teilstücke 
der Holweider Heide (West: zwischen Honschaftsstraße und Buschfeldstraße / Ost: zwischen 
Gerhart-Hauptmann-Straße und Adalbert-Stifter-Straße) vorzustellen. 
 
 
Sachstand: 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist für die westliche Fläche zwischen Hon-
schaftsstraße und Buschfeldstraße verantwortlich. Die Fläche weist einen hohen Struktur-
reichtum aus extensiven Wiesenflächen, Gebüschen und Gehölzen auf, die sich durch natürli-
che Sukzession entwickelt haben. Der BUND Köln pflegt diese Bereiche bereits seit mehreren 
Jahren. Die Pflege soll nun durch eine Pflegevereinbarung zwischen dem BUND Köln und 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen schriftlich festgehalten werden. Der Pflege-
vereinbarung wird ein derzeit in Aufstellung befindliches Pflegekonzept zugrunde liegen. Inhalt 
des Konzepts wird insbesondere die Nennung von Flächen zur sukzessiven Reduktion der 
sich stark ausbreitenden Brombeere sein, um so den Offenlandanteil der Brache wieder zu 
erhöhen und diesen zukünftig extensiv als Wiesenfläche zu pflegen. Sobald das Pflegekon-
zept vorliegt, wird dieses der Bezirksvertretung Mülheim in Form einer Mitteilung zur Kenntnis 
gegeben. 
 
Die östliche Teilfläche zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Adalbert-Stifter-Straße liegt 
ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Durch 
die Grünunterhaltung erfolgt die Freihaltung der Wege. In die Biotopflächen wird abgesehen 
von der Verkehrssicherungspflicht nicht eingegriffen.

Beratungsverlauf (1)

03.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1343/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.05.2024
Erstellt
18.04.2024 11:02