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2347/2025

Erweiterung Beratungsangebot Porz

Eilentscheidung Hauptausschuss 24.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.11.2025, TOP 10.1

Anlage 1 Finanzierungsplan des zukünftigen Angebots

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Eilentscheidung Hauptausschuss

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Anlage 1 Finanzierungsplan des zukünftigen Angebots

1151 Zeichen

Finanzierungsplan des zukünftigen Angebots p. a. (Stand September 2025) 
Grunddaten 
(Angabe Personalkosten SKM) 
VZÄ 
(Vollzeit- 
äquivalent) 
Personal- 
kosten 
Arbeitsplatz-
kosten nach 
KGSt  
Verwaltungs- 
gemeinkosten 
 
Sonstige 
Sachkosten
* 
Raumkosten Gesamtkosten 
bestehende Fachambulanz 
Sucht Porz  1,2 92.640,00 € 6.120,00 € 18.528,00 €   117.288,00 € 
        
Neue Kontaktstelle 
Drogenhilfekonzept             
Soziale Arbeit S12 2,1 162.120,00 €     162.120,00 € 
FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) 2 21.288,00 €         21.288,00 € 
Praktikant 1 3.600,00 €          3.600,00 € 
Neu Personal Kontaktstelle       187.008,00 € 
Sachkosten    10.678,50 € **   16.212,00 € 39.0000 €     65.890,50 € 
Investition Beratungs- & 
Kontaktstelle          27.697,28 €  27.697,28 € 
Grundkosten Beratungsräume 1. 
OG          7.098,74 €   7.098,47 € 
Nebenkosten          8.845,00 €   8.845,00 € 
Sachkosten gesamt            109.531,25 € 
Neue Kontaktstelle gesamt        296.539,25 € 
        
Gesamt:           413.827,25 € 
*z. B.: Mittagessen, Getränke, Spritzentausch, Hygieneartikel, Waschpulver, Handtücher 
** ohne Mietanteil/ Möblierung

Eilentscheidung Hauptausschuss

8640 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2347/2025 
Freigabedatum 
 24.09.2025 
Eilentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh-
migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Erweiterung Beratungsangebot Porz 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 29.09.2025 Entscheidung 
Rat 06.11.2025 Genehmigung (DE/EilE) 
 
 
Begründung der Eilentscheidung 
In den letzten Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses und des Gesundheitsausschus-
ses hat die Politik eindringlich die Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes gefordert; dazu ge-
hört auch die Erweiterung des Suchthilfeangebotes in Porz (siehe 0138/2025, Beschlusspunkt 
10 der Ratssitzung am 13.02.2025; auch AN/1087/2025). Damit das erweiterte Angebot mit 
Beratungs- und Kontaktstelle in Porz zum 01.10.2025 starten kann, muss die Sitzung des 
Hauptausschusses am 29.09.2025 erreicht werden. Eine Beschlussfassung in der nächsten 
Ratssitzung nach der Kommunalwahl mit Vorberatung in den Fachausschüssen wäre zu spät 
und würde den geplanten Projektbeginn gefährden bzw. einen späteren Start des Angebots 
erst im Jahr 2026 nach sich ziehen. 
 
Auf eine Vorberatung der Fachausschüsse wird daher verzichtet, diese werden im nächsten 
regulären Sitzungslauf über den Beschluss informiert. 
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Finanzierung in Höhe von 296.539 € zur Ausweitung des 
Suchtberatungsangebots in Porz durch eine niedrigschwellige Kontaktstelle/-laden (gemäß 
2360/2017) ab dem 01.10.2025 bis zum 31.12.2026. Im Haushaltsplan 2025/2026 stehen 
hierfür Mittel in Höhe von 290.485 € (2025) bzw. 296.662 € (2026) zur Verfügung.  
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  74.135 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.      296.539 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung: 
Gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung Köln – Kommunalaufsicht – sind alle Haushalts-
positionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. 
Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards ge-
senkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig 
aufgegeben werden können. 
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zentrale Vo-
raussetzung für den Fortbestand und die bedarfsgerechte Erweiterung dezentraler Suchthilfe-
angebote darstellt. 
Suchtberatung und Suchtprävention gemäß §§ 2, 7, 13, 21 ÖGDG NRW, § 3 PsychKG sowie 
§ 16a SGB II gehören zu den Pflichtaufgaben der unteren Gesundheitsbehörde und sie kann 
laut § 3 (4) ÖGDG NRW Dritte mit diesen Aufgaben beauftragen. 
 
Dem Haushaltsbegleitbeschluss folgend soll die im Drogenhilfekonzept 2020 (3804/2019) dar-
gestellte Erweiterung des Beratungsangebots in Köln-Porz realisiert werden. Hierzu soll der 
SKM Köln mit der Inbetriebnahme zum 01.10.2025 beauftragt werden. 
 
In Porz betreibt der SKM seit Beginn 2004 zwei Suchtberatungsstellen:

3 
 
 
 „Vor Ort“ Porz mit Schwerpunkt junge Menschen und die  
 Fachambulanz Sucht mit dem Arbeitsschwerpunkt „Erst- und Folgeberatung von Men-
schen mit einer Suchtproblematik sowie deren Angehörige“. 
 
Stoffgebundene Abhängigkeit von Alkohol/Medikamenten bzw. illegalen Drogen stehen dabei 
im Vordergrund. „Vor Ort“ Porz wird durch das Jugendamt seit 2004 und die Fachambulanz 
durch das Gesundheitsamt seit 2010 finanziert.  
 
Das bisherige Angebot für den Stadtbezirk ist nicht ausreichend. Die Beratungskapazitäten 
müssen aufgestockt und ein ergänzendes, niedrigschwelliges Angebot durch eine Kontakt-
stelle ist erforderlich, um Menschen möglichst früh mit den Präventions-, Beratungs- und Hilfs-
angebote zu erreichen. Die Bedarfslage ist im Kölner Suchtbericht 2016 dargestellt. Durch das 
niedrigschwellige Angebot "Kontaktstelle" können Personen erreicht werden, für die eine 
Suchtberatung als erste Anlaufstelle zu hochschwellig ist. 
 
Bisher werden durch das Gesundheitsamt 1,2 VZÄ Soziale Arbeit zuzüglich Arbeitsplatz- und 
Verwaltungsgemeinkosten für die Fachambulanz Sucht in Höhe von 117.288,00 € finanziert.  
Zukünftig kommen die Finanzierung der Kontaktstelle mit 2,1 VZÄ Soziale Arbeit, 2 VZÄ FSJ, 
1 VZÄ Praktikum (insg. 187.008,00 €) sowie Sachkosten in Höhe von 39.000,00 € (z.B. Mit-
tagessen, Getränke, Spritzentausch, Hygieneartikel, Waschpulver, Handtücher), Arbeitsplatz-
kosten ohne Mietanteil und Möblierung (10.678,50 €), Raumkosten mit Nebenkosten 
(43.640,75 €) und 10 % Verwaltungsgemeinkosten (16.212,00 €) hinzu. Insgesamt ergibt dies 
Kosten in Höhe von 296.539,25 € p. a. (s. Anlage 1). 
 
Der SKM Köln hat die Immobilie saniert und für ein erweitertes Kontaktangebot entsprechend 
umgebaut. Die Umbaukosten/Investitionskosten, die sich nur auf die Fläche der neuen Kon-
takt- und Beratungsstelle beziehen, werden anteilig auf die Raumkosten umgelegt. Die höhe-
ren Raumkosten sind unter Berücksichtigung des Standortvorteils sowie geeigneter Ausstat-
tung des besonderen Angebots, aus denen sich die baulichen Umbaumaßnahmen ergeben 
haben, angemessen. Demgegenüber entfällt der Mietanteil in den Arbeitsplatzkosten nach 
KGSt.  
 
Die folgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Ange-
botsstruktur der Fachambulanz Sucht, die durch das Gesundheitsamt finanziert wird: 
 
Suchtberatung 
 bisher zukünftig 
Zielgruppe Erwachsene und deren Angehörige Erwachsene und deren Angehörige 
Problemlage Alkohol- und Medikamentenabhän-
gigkeit 
Abhängigkeit von legalen und ille-
galen Drogen 
Stellen 1,2 VZÄ Soziale Arbeit 1,2 VZÄ Soziale Arbeit 
Öffnungszeiten MO, DI, DO 9-16 Uhr MO, DI, DO 9-16 Uhr 
 
Künftige Kontaktstelle 
Zielgruppe Erwachsene 
Problemlage Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen 
Stellen 2,1 VZÄ Soziale Arbeit/Pädagogik, 2 VZÄ FSJ, 1 Praktikant*in 
Öffnungszeiten MO-SA 12-16 Uhr 
 
Den Grundsatzbeschluss für die Angebotsausweitung hat der Rat der Stadt Köln im Rahmen 
des Drogenhilfekonzeptes (2360/2017) gefasst und mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 
2025/2026 bekräftigt.

4 
 
Der Träger wird verpflichtet, als Fördervoraussetzung fachlich begründete Wirksamkeitsindi-
katoren vorzuschlagen, die folgende Merkmale erfüllen: 
 
1) Die Indikatoren 
 
a. weisen wichtige Bezüge zu Fachkonzepten auf, die eine Grundlage der zu för-
dernden Maßnahme darstellen 
b. weisen eine möglichst gute Validität auf 
c. stellen bevorzugt quantitative, wenn nicht möglich, kategoriale Informationen 
dar 
d. sind digital übermittelbar 
e. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die Projektumsetzung 
und die Wirkung im Zeitverlauf 
 
2) Sofern solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden kön-
nen, wird ein Projekt dargelegt, das die Erarbeitung solcher Wirksamkeitsindikatoren 
mit Sach- und Zeitachse beinhaltet. 
 
3) Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren ist eine Voraussetzung für die Gewäh-
rung der Förderung. 
 
Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als gemeinsamer Ent-
wicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch zwi-
schen Zuwendungsmittelnehmer*in und Zuwendungsmittelgeber*in ist. Im Beirat Suchthilfe 
werden momentan Ergebnis- und Wirkungsziele abgestimmt. 
 
 
Finanzierung 
Für die Finanzierung der Suchtberatung Porz in der Stadt Köln stehen gemäß der am 
13.02.2025 vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2025/2026 im Teilergebnisplan des 
Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen –entsprechende Haushaltsmittel von anteilig ab 01.10.2025 in Höhe 
74.135 € und 296.539 € (2026) zur Verfügung. 
 
 
 
Anlagen 
Finanzierungsplan

Beratungsverlauf (2)

29.09.2025 Hauptausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.11.2025 Rat
TOP 10.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2347/2025
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
24.09.2025
Erstellt
23.07.2025 08:44