2347/2025
Erweiterung Beratungsangebot Porz
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Anlage 1 Finanzierungsplan des zukünftigen Angebots
1151 Zeichen
Finanzierungsplan des zukünftigen Angebots p. a. (Stand September 2025)
Grunddaten
(Angabe Personalkosten SKM)
VZÄ
(Vollzeit-
äquivalent)
Personal-
kosten
Arbeitsplatz-
kosten nach
KGSt
Verwaltungs-
gemeinkosten
Sonstige
Sachkosten
*
Raumkosten Gesamtkosten
bestehende Fachambulanz
Sucht Porz 1,2 92.640,00 € 6.120,00 € 18.528,00 € 117.288,00 €
Neue Kontaktstelle
Drogenhilfekonzept
Soziale Arbeit S12 2,1 162.120,00 € 162.120,00 €
FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) 2 21.288,00 € 21.288,00 €
Praktikant 1 3.600,00 € 3.600,00 €
Neu Personal Kontaktstelle 187.008,00 €
Sachkosten 10.678,50 € ** 16.212,00 € 39.0000 € 65.890,50 €
Investition Beratungs- &
Kontaktstelle 27.697,28 € 27.697,28 €
Grundkosten Beratungsräume 1.
OG 7.098,74 € 7.098,47 €
Nebenkosten 8.845,00 € 8.845,00 €
Sachkosten gesamt 109.531,25 €
Neue Kontaktstelle gesamt 296.539,25 €
Gesamt: 413.827,25 €
*z. B.: Mittagessen, Getränke, Spritzentausch, Hygieneartikel, Waschpulver, Handtücher
** ohne Mietanteil/ Möblierung
Eilentscheidung Hauptausschuss
8640 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2347/2025 Freigabedatum 24.09.2025 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Erweiterung Beratungsangebot Porz Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 29.09.2025 Entscheidung Rat 06.11.2025 Genehmigung (DE/EilE) Begründung der Eilentscheidung In den letzten Sitzungen des Rates, des Hauptausschusses und des Gesundheitsausschus- ses hat die Politik eindringlich die Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes gefordert; dazu ge- hört auch die Erweiterung des Suchthilfeangebotes in Porz (siehe 0138/2025, Beschlusspunkt 10 der Ratssitzung am 13.02.2025; auch AN/1087/2025). Damit das erweiterte Angebot mit Beratungs- und Kontaktstelle in Porz zum 01.10.2025 starten kann, muss die Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2025 erreicht werden. Eine Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung nach der Kommunalwahl mit Vorberatung in den Fachausschüssen wäre zu spät und würde den geplanten Projektbeginn gefährden bzw. einen späteren Start des Angebots erst im Jahr 2026 nach sich ziehen. Auf eine Vorberatung der Fachausschüsse wird daher verzichtet, diese werden im nächsten regulären Sitzungslauf über den Beschluss informiert. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Finanzierung in Höhe von 296.539 € zur Ausweitung des Suchtberatungsangebots in Porz durch eine niedrigschwellige Kontaktstelle/-laden (gemäß 2360/2017) ab dem 01.10.2025 bis zum 31.12.2026. Im Haushaltsplan 2025/2026 stehen hierfür Mittel in Höhe von 290.485 € (2025) bzw. 296.662 € (2026) zur Verfügung. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 74.135 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 296.539 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung Köln – Kommunalaufsicht – sind alle Haushalts- positionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards ge- senkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zentrale Vo- raussetzung für den Fortbestand und die bedarfsgerechte Erweiterung dezentraler Suchthilfe- angebote darstellt. Suchtberatung und Suchtprävention gemäß §§ 2, 7, 13, 21 ÖGDG NRW, § 3 PsychKG sowie § 16a SGB II gehören zu den Pflichtaufgaben der unteren Gesundheitsbehörde und sie kann laut § 3 (4) ÖGDG NRW Dritte mit diesen Aufgaben beauftragen. Dem Haushaltsbegleitbeschluss folgend soll die im Drogenhilfekonzept 2020 (3804/2019) dar- gestellte Erweiterung des Beratungsangebots in Köln-Porz realisiert werden. Hierzu soll der SKM Köln mit der Inbetriebnahme zum 01.10.2025 beauftragt werden. In Porz betreibt der SKM seit Beginn 2004 zwei Suchtberatungsstellen: 3 „Vor Ort“ Porz mit Schwerpunkt junge Menschen und die Fachambulanz Sucht mit dem Arbeitsschwerpunkt „Erst- und Folgeberatung von Men- schen mit einer Suchtproblematik sowie deren Angehörige“. Stoffgebundene Abhängigkeit von Alkohol/Medikamenten bzw. illegalen Drogen stehen dabei im Vordergrund. „Vor Ort“ Porz wird durch das Jugendamt seit 2004 und die Fachambulanz durch das Gesundheitsamt seit 2010 finanziert. Das bisherige Angebot für den Stadtbezirk ist nicht ausreichend. Die Beratungskapazitäten müssen aufgestockt und ein ergänzendes, niedrigschwelliges Angebot durch eine Kontakt- stelle ist erforderlich, um Menschen möglichst früh mit den Präventions-, Beratungs- und Hilfs- angebote zu erreichen. Die Bedarfslage ist im Kölner Suchtbericht 2016 dargestellt. Durch das niedrigschwellige Angebot "Kontaktstelle" können Personen erreicht werden, für die eine Suchtberatung als erste Anlaufstelle zu hochschwellig ist. Bisher werden durch das Gesundheitsamt 1,2 VZÄ Soziale Arbeit zuzüglich Arbeitsplatz- und Verwaltungsgemeinkosten für die Fachambulanz Sucht in Höhe von 117.288,00 € finanziert. Zukünftig kommen die Finanzierung der Kontaktstelle mit 2,1 VZÄ Soziale Arbeit, 2 VZÄ FSJ, 1 VZÄ Praktikum (insg. 187.008,00 €) sowie Sachkosten in Höhe von 39.000,00 € (z.B. Mit- tagessen, Getränke, Spritzentausch, Hygieneartikel, Waschpulver, Handtücher), Arbeitsplatz- kosten ohne Mietanteil und Möblierung (10.678,50 €), Raumkosten mit Nebenkosten (43.640,75 €) und 10 % Verwaltungsgemeinkosten (16.212,00 €) hinzu. Insgesamt ergibt dies Kosten in Höhe von 296.539,25 € p. a. (s. Anlage 1). Der SKM Köln hat die Immobilie saniert und für ein erweitertes Kontaktangebot entsprechend umgebaut. Die Umbaukosten/Investitionskosten, die sich nur auf die Fläche der neuen Kon- takt- und Beratungsstelle beziehen, werden anteilig auf die Raumkosten umgelegt. Die höhe- ren Raumkosten sind unter Berücksichtigung des Standortvorteils sowie geeigneter Ausstat- tung des besonderen Angebots, aus denen sich die baulichen Umbaumaßnahmen ergeben haben, angemessen. Demgegenüber entfällt der Mietanteil in den Arbeitsplatzkosten nach KGSt. Die folgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Ange- botsstruktur der Fachambulanz Sucht, die durch das Gesundheitsamt finanziert wird: Suchtberatung bisher zukünftig Zielgruppe Erwachsene und deren Angehörige Erwachsene und deren Angehörige Problemlage Alkohol- und Medikamentenabhän- gigkeit Abhängigkeit von legalen und ille- galen Drogen Stellen 1,2 VZÄ Soziale Arbeit 1,2 VZÄ Soziale Arbeit Öffnungszeiten MO, DI, DO 9-16 Uhr MO, DI, DO 9-16 Uhr Künftige Kontaktstelle Zielgruppe Erwachsene Problemlage Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen Stellen 2,1 VZÄ Soziale Arbeit/Pädagogik, 2 VZÄ FSJ, 1 Praktikant*in Öffnungszeiten MO-SA 12-16 Uhr Den Grundsatzbeschluss für die Angebotsausweitung hat der Rat der Stadt Köln im Rahmen des Drogenhilfekonzeptes (2360/2017) gefasst und mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 2025/2026 bekräftigt. 4 Der Träger wird verpflichtet, als Fördervoraussetzung fachlich begründete Wirksamkeitsindi- katoren vorzuschlagen, die folgende Merkmale erfüllen: 1) Die Indikatoren a. weisen wichtige Bezüge zu Fachkonzepten auf, die eine Grundlage der zu för- dernden Maßnahme darstellen b. weisen eine möglichst gute Validität auf c. stellen bevorzugt quantitative, wenn nicht möglich, kategoriale Informationen dar d. sind digital übermittelbar e. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die Projektumsetzung und die Wirkung im Zeitverlauf 2) Sofern solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden kön- nen, wird ein Projekt dargelegt, das die Erarbeitung solcher Wirksamkeitsindikatoren mit Sach- und Zeitachse beinhaltet. 3) Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren ist eine Voraussetzung für die Gewäh- rung der Förderung. Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als gemeinsamer Ent- wicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch zwi- schen Zuwendungsmittelnehmer*in und Zuwendungsmittelgeber*in ist. Im Beirat Suchthilfe werden momentan Ergebnis- und Wirkungsziele abgestimmt. Finanzierung Für die Finanzierung der Suchtberatung Porz in der Stadt Köln stehen gemäß der am 13.02.2025 vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2025/2026 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen –entsprechende Haushaltsmittel von anteilig ab 01.10.2025 in Höhe 74.135 € und 296.539 € (2026) zur Verfügung. Anlagen Finanzierungsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2347/2025
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 24.09.2025
- Erstellt
- 23.07.2025 08:44