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1946/2020

Erstattung von Elternbeiträgen für Juni und Juli 2020

Eilentscheidung Hauptausschuss 13.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 18.7

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

4206 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1946/2020 
Freigabedatum 
13.07.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebes an den Offenen 
Ganztagsschulen aufgrund von COVID-19 für Juni und Juli 2020 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung 
Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Vorlage ist dringlich, weil die Eltern in der aktuellen Situation kurzfristig Planungssicherheit über 
die Höhe der noch zu zahlenden Entgelte für die Monate Juni und Juli 2020 erhalten sollten. 
 
Eine Vorlage kann erst jetzt erfolgen, da das Land Nordrhein-Westfalen, abweichend von den vorhe-
rigen Verlautbarungen, kurzfristig entschieden hat, den Kommunen die Hälfte des Ertragsausfalls zu 
erstatten, sofern diese auf eine Beitragserhebung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule 
für die Monate Juni und Juli 2020 verzichten. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, dass den Eltern für die Monate Juni und Juli 2020 die Elternbeiträge 
für die Offene Ganztagsschule erstattet werden. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3,2 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1,6 Mio.  50 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Wegen der Schließung der Schulen wurde mit den Dringlichkeitsentscheidungen vom 26.03.2020 
(Vorlagen-Nr. 0893/2020) und 14.05.2020 (Vorlagen-Nr. 1144/2020 und 1251/2020) eine vollständige 
Erstattung der Elternbeiträge für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 31.05.2020 beschlossen. Das 
Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Hälfte der Kosten für die Monate April und Mai 2020. 
 
Ab dem 15.06.2020 erfolgte die Aufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Schu-
len mit Primarstufe. Dies betraf sowohl den regulären Unterrichtsbetrieb als auch die außerunterricht-
lichen Angebote der Offenen Ganztagsschule. Erst ab diesem Tag hatten die Schülerinnen und Schü-
ler theoretisch die Möglichkeit, wieder an allen Wochentagen an der OGS teilzunehmen. 
 
Da seitens des Landes Nordrhein-Westfalen Verlautbarungen bekannt wurden, sich bei einer Redu-
zierung der Elternbeiträge um 50% zur Hälfte an den hieraus resultierenden Ertragsausfällen zu be-
teiligen, wurde am 18.06.2020 durch den Rat beschlossen, eine Reduzierung der Elternbeiträge um 
50% für die Monate Juni und Juli 2020 vorzunehmen (Vorlagen-Nr. 1823/2020). Diese Entscheidung 
erfolgte vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung durch das Land. 
 
Abweichend hiervon hat das Landeskabinett am 23.06.2020 beschlossen, dass die für die Monate

3 
 
Juni und Juli 2020 anfallenden Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule hälftig durch das Land 
erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die verbleibenden 50% der Elternbeiträge durch die 
Kommunen als Schulträger erstattet werden.  
 
Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen ist mit Mindereinnahmen für die Monate Juni und Juli 
2020 in Höhe von insgesamt 3.200.000,- Euro zu rechnen. Dieser Betrag wird sich durch die hälftige 
Beteiligung des Landes auf 1.600.000,- Euro verringern.

Beratungsverlauf (2)

13.07.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 18.7 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1946/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
13.07.2020
Erstellt
29.06.2020 12:17