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Erstattung von Elternbeiträgen für Juni und Juli 2020
Eilentscheidung Hauptausschuss 1946/2020 vom 13.07.2020
Stand: Am 10.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 1946/2020 Freigabedatum 13.07.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebes an den Offenen Ganztagsschulen aufgrund von COVID-19 für Juni und Juli 2020 Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, weil die Eltern in der aktuellen Situation kurzfristig Planungssicherheit über die Höhe der noch zu zahlenden Entgelte für die Monate Juni und Juli 2020 erhalten sollten. Eine Vorlage kann erst jetzt erfolgen, da das Land Nordrhein-Westfalen, abweichend von den vorhe- rigen Verlautbarungen, kurzfristig entschieden hat, den Kommunen die Hälfte des Ertragsausfalls zu erstatten, sofern diese auf eine Beitragserhebung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule für die Monate Juni und Juli 2020 verzichten. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass den Eltern für die Monate Juni und Juli 2020 die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule erstattet werden. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3,2 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1,6 Mio. 50 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Wegen der Schließung der Schulen wurde mit den Dringlichkeitsentscheidungen vom 26.03.2020 (Vorlagen-Nr. 0893/2020) und 14.05.2020 (Vorlagen-Nr. 1144/2020 und 1251/2020) eine vollständige Erstattung der Elternbeiträge für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 31.05.2020 beschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Hälfte der Kosten für die Monate April und Mai 2020. Ab dem 15.06.2020 erfolgte die Aufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Schu- len mit Primarstufe. Dies betraf sowohl den regulären Unterrichtsbetrieb als auch die außerunterricht- lichen Angebote der Offenen Ganztagsschule. Erst ab diesem Tag hatten die Schülerinnen und Schü- ler theoretisch die Möglichkeit, wieder an allen Wochentagen an der OGS teilzunehmen. Da seitens des Landes Nordrhein-Westfalen Verlautbarungen bekannt wurden, sich bei einer Redu- zierung der Elternbeiträge um 50% zur Hälfte an den hieraus resultierenden Ertragsausfällen zu be- teiligen, wurde am 18.06.2020 durch den Rat beschlossen, eine Reduzierung der Elternbeiträge um 50% für die Monate Juni und Juli 2020 vorzunehmen (Vorlagen-Nr. 1823/2020). Diese Entscheidung erfolgte vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung durch das Land. Abweichend hiervon hat das Landeskabinett am 23.06.2020 beschlossen, dass die für die Monate 3 Juni und Juli 2020 anfallenden Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule hälftig durch das Land erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die verbleibenden 50% der Elternbeiträge durch die Kommunen als Schulträger erstattet werden. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen ist mit Mindereinnahmen für die Monate Juni und Juli 2020 in Höhe von insgesamt 3.200.000,- Euro zu rechnen. Dieser Betrag wird sich durch die hälftige Beteiligung des Landes auf 1.600.000,- Euro verringern.
Beratungsverlauf
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