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3661/2021

Beantwortung einer mündlichen Frage zur Mitteilung 1856/2021 „ Sachstand Hallen Kalk – Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs“ des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 07.09.2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.11.2021, TOP 10.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/151 
151/2 
Vorlagen-Nummer  15.11.2021 
 3661/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 
 
Beantwortung einer mündlichen Frage zur Mitteilung 1856/2021 „ Sachstand Hallen Kalk – 
Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs„ des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 
07.09.2021 
Anfragetext 
 
Die sachkundige Einwohnerin Frau van Duiven bittet um die Auskunft zum Punkt 5 der Mitteilung. 
Nutzungsvorhaben: Eine aktuelle Darstellung des Nutzungskonzeptes für den Planbereich der Hallen 
Kalk sowie ein Vorschlag für das Vergabeverfahren sollen bis September 2021 erarbeitet werden.  
 
Gibt es dazu schon einen aktuellen Sachstandsbericht? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
1. Darstellung des Nutzungskonzeptes für den Planbereich der Hallen Kalk: 
Ein Nutzungskonzept für das Areal des Osthofs im Bereich der Hallen Kalk ist Gegenstand des Dia-
logprozesses, welcher mit den Akteur*innen vor Ort seit Oktober 2020 durchgeführt wird. Der Dialog-
prozess wird mit Ablauf des Jahres 2021 beendet und mit einem Abschlussbericht dokumentiert. Das 
erarbeitete Nutzungskonzept ist Teil des Berichts.  
 
Hinweis: 
Für eine Übersicht potentieller kultureller Nutzungen verweist die Verwaltung auf die Beantwortung 
einer mündlichen Nachfrage im Ausschuss für Kunst und Kultur am 07.09.2021 mit der Vorlagen-
nummer 1827/2021. 
 
 
2. Vorschlag für das Vergabeverfahren: 
Ebenso wird ein Vorschlag für ein Vergabeverfahren im Rahmen des Prozesses diskutiert. 
Eine hierzu beauftragte Bauzustandsuntersuchung, die die Grundlage für eine mögliche Vergabe dar-
stellt, wird voraussichtlich erst im 1. Quartal 2022 vorliegen. Die zeitliche Verzögerung der Untersu-
chung begründet sich mit der Komplexität der Bauobjekte. 
 
Hinweis: 
Im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Liegenschaftsausschuss wurde zu der 
zeitlichen Verzögerung ausführlich Stellung bezogen. Für tiefergehende Fragen zu diesem Thema 
verweist die Veraltung daher auf die Vorlage 3407/2021. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3661/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.11.2021
Erstellt
19.10.2021 07:41