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3751/2019

Bürgereingabe nach § 24 GO - Erhöhung der Hundesteuer 104/18

Beschlussvorlage Ausschuss 11.02.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 21.01.2020, TOP 1.7

Anlage zu 3751-2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage zu 3751-2019

824 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de]
Gesendet: Mittwoch, 20. Juni 2018 14:59

An: 1000/3 Stadtverwaltung Köln

Betreff: Kontakt

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie geschickt

Anliegen: .

An den Rat der Stadt KölnAntragHiermit beantrage ich die Hundesteuer um ein vielfaches (300 % mind.)
zu erhöhen.Grund:Hundedreck. der nicht entsorgt wird von den Besitzern. Stattdessen aggressives
Verhaltenbei Kritik darüber. Hundelärm ebenfalls, Gefahr durch körperliche Schäden durch Hunde,die nicht
angeleint sind.Wir sind viele Bürger, die das sehr stört. Wir sind auch viele Wähler!Freundliche

Grüsse #

Anrede:

Vorname:

Familienname:

Straße und Hausnummer:

—__

Postleitzahl:

Ort:
Köln

Telefon:

Handy:

i @googlemäil.com

Beschlussvorlage Ausschuss

3353 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21 
 
Vorlagen-Nummer 18.12.2019 
 3751/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO  - Erhöhung der Hundesteuer  104/18 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe, spricht sich 
jedoch gegen eine Erhöhung der Hundesteuer um 300% auf 468,- EUR aus.   
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020

2 
Begründung: 
1. Die Petentin beantragt eine Erhöhung der Hundesteuer um mindestens 300%.  
Zur Begründung führt sie den Hundedreck an, der von den Besitzern nicht entsorgt wer-
den würde, Hundelärm sowie aggressives Verhalten  der Hundebesitzer bei Kritik an de-
ren Verhalten. Darüber hinaus beruft sie sich auf die Gefahr durch nicht angeleinte Hun-
de körperliche Schäden zu erleiden.  
 
2. Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe nicht zu folgen.  
 
Mit einem jährlichen Steuersatz in Höhe von 156,- EUR liegt Köln, auch 15 Jahre nach 
der Einführung im Jahre 2004, noch im oberen Bereich im bundesweiten Vergleich aller 
Kommunen. Lediglich fünf Städte (Hagen, Mainz, Bonn, Mülheim und Wuppertal) erhe-
ben eine unwesentlich höhere Steuer als Köln. Der Höchstsatz liegt bei 186,- EUR in 
Mainz.  
 
Die Stadt Köln ist sich durchaus des ordnungspolitischen Charakters der Hundesteuer 
bewusst. Gerade in Großstädten hat sich in den vergangenen Jahren ein Konfliktpotenti-
al im Zusammenhang mit der Hundehaltung entwickelt. Bei Abwägung der widerstreiten-
den Interessen der Bürger im Zusammenhang mit der Haltung von Hunden  erscheint ein 
Steuersatz in Höhe von 156 Euro angemessen. Die von der Petentin angeregte Steuer-
erhöhung von 300% würde zu einer Hundesteuer in Höhe von 468 Euro p.a. führen. 
Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Hundesteuer in Großstädten wegen 
des höheren Konfliktpotentials in der Regel höher ist, als in kleineren Kommunen, er-
scheint diese Höhe unverhältnismäßig. Es ist insofern sehr zweifelhaft, ob eine derartige 
Erhöhung der Hundesteuer in einem gerichtlichen Verfahren Bestand hätte. 
 
Auch bei einem Steuersatz in Höhe von jährlich 156,- EUR geht die Stadt Köln davon 
aus, dass sie den Lenkungszweck der Steuer -die Eindämmung der Hundehaltung-  wei-
terhin ausreichend beachtet. 
 
Den von der Petentin vorgebrachten Beschwerden bezüglich des Hundedrecks, -lärms 
und der Gefahr durch nicht angeleinte Hunde begegnet die Stadt Köln mit verschiedenen 
Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Informationen auf der Internetseite der Stadt 
Köln  für Hundehalter über Freilaufflächen im Stadtgebiet oder Hinweise auf Hundekot-
Tütenspender,  Kontrollen von Hundehaltern durch städtische Mitarbeitende und Ver-
hängung von Verwarn- bzw. Bußgeldern bei Pflichtverstößen wie zum Beispiel gegen die 
Anleinpflicht.  Mit all diesen Maßnahmen verfolgt die Stadt Köln auch das Ziel, die Sensi-
bilität der Bürgerinnen und Bürger gerade auch für die Einhaltung der Sauberkeit zu er-
höhen. 
 
Auch wenn mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Hundesteuer vermutlich die Anzahl 
der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde reduziert werden würde, so stehen einer solchen 
Erhöhung jedoch Gründe der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes entgegen.

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3751/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.02.2020
Erstellt
28.10.2019 09:40