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2723/2021

Widmung eines Flurstückes der Straße Tillmannspfädchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 02.11.2021, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Widmungsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2206 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.02.3/22476/2021 
Vorlagen-Nummer 
 2723/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung eines Flurstückes der Straße Tillmannspfädchen in Köln-Widdersdorf 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, das Flurstück 2121, Flur 55, Gemarkung Lövenich, der 
Straße Tillmannspfädchen in Köln-Widdersdorf bis zur Abpollerung auf Höhe der Garage von Haus-
Nr. 10 als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung und ab der Abpollerung mit der Benut-
zungsbeschränkung auf den Fuß- und Radverkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW 
(StrWG NRW) zu widmen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Straße Tillmannspfädchen wurde mit Ratsbeschluss vom 22.05.1980 von Hauptstraße bis Von-
Kleist-Straße als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gewidmet. Die Von-Kleist-Straße 
wurde von Zum Neuen Kreuz (ehem. Klosterstraße) bis zum Tillmannspfädchen am 30.11.1976 
ebenfalls förmlich als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gewidmet. Das Flurstück 
2121 wurde nicht gewidmet, da es zu diesem Zeitpunkt nicht als Straßenland ausgebaut war. Der 
Ausbau erfolgte erst im Rahmen von Anpassungsarbeiten zwischen der bisherigen Bebauung und 
dem Neubau des Tillmannsviertels (Neubaugebiet Widdersdorf-Süd). Die Schlussabnahme fand am 
11.10.2018 statt. 
Das Flurstück 2121 ist daher entsprechend seiner Funktion bis zur Abpollerung auf Höhe der Garage 
Haus-Nr. 10 als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung und ab der Abpollerung mit der 
Benutzungsbeschränkung auf den Fuß- und Radverkehr zu widmen. 
 
Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des StrWG und damit formal in die 
Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger gestellt. Die Widmung ist auch eine wesentliche 
Bedingung für die Übernahme in die Straßenreinigungssatzung. 
 
Anlage: 
 
Widmungsplan

Widmungsplan

75 Zeichen

29.09.2021 11:19 Widmung - am 29.09.2021 1 : 849
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Beratungsverlauf (1)

02.11.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2723/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.10.2021
Erstellt
02.08.2021 09:57