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AN/0043/2025

Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließ-lich mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 – hier: Köln bleibt sozial! – Kürzun-gen zurücknehmen, soziale Strukturen erhalten und gesellschaftlichen Zu-sammenhalt stärken

SPD Änderungsantrag nach § 13 16.01.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.01.2025, TOP 9.1.2

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

16466 Zeichen

Herr Dr. Gerrit Krupp 
Ausschussvorsitzender  
Finanzausschuss 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2025 
 
AN/0043/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 17.01.2025 
 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich 
mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 – hier: Köln bleibt sozial! – Kürzungen 
zurücknehmen, soziale Strukturen erhalten und gesellschaftlichen Zusammenhalt 
stärken 
Sehr geehrter Dr. Krupp,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des kommen-
den Finanzausschusses am 17.01.2025 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, den Beschlussvor-
schlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 wie folgt zu ändern 
und zu ergänzen, soweit die nachfolgend zur Veränderung beantragten Positionen nicht be-
reits durch verwaltungsinterne Veränderungen erledigt sind: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle in der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haus-
haltsjahre 2025/2026 vorgeschlagenen Kürzungen in der sozialen Infrastruktur zurückzu-
nehmen. Die sozialen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen sollen in vollem Umfang erhal-
ten bleiben, und die auskömmliche Finanzierung für die nächsten Jahre gewährleistet 
werden. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche: 
a. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich der „Kinder-, Jugend- 
und Familienhilfe“ werden vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies fol-
gende gravierende Kürzungen: Aktivitäten der Jugendverbände, Betreuung ausländi-
sches Kind (HA-Hilfe), Ferienhilfswerk/Stadtranderholung, freie Jugendhilfe(Global-
mittel), Maßnahmen der Jugendberufshilfe Ferienspielaktionen, Zuschuss Jugendhil-

- 2 - 
 
femaßnahmen Zuwanderung u. Flüchtlinge, Sportorientierte Jugendarbeit, Sexualauf-
klärung, Maßnahmen a. d. Kinder- u. Jugendförderung, Förderung von Kindern und 
Jugendlichen mit Teilleistungsstörungen. 
b. Integration und Geflüchtetenhilfe  
Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich der „Integration und 
Geflüchtetenhilfe“ werden vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies fol-
gende gravierende Kürzungen: Mittel für Antirassismustraining, Ehrenamtskoordina-
tion im Rahmen der Mindeststandards – Z für die freien Träger, Flüchtlingszentrum 
„Fliehkraft“ und das Kölner Forum gegen Rassismus und Antidiskriminierung.  
c. Mädchen-, Frauen- und Gleichstellungspolitik 
Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich der „Mädchen-, 
Frauen- und Gleichstellungspolitik“ werden vollständig zurückgenommen. Beispielhaft 
betrifft dies folgende gravierende Kürzungen: Mittel für Frauenprojekte, Zuschüsse für 
Edelgard, Paula und Frauengeschichtsverein.  
d. Gesundheitsdienste 
Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich der „Gesundheits-
dienste“ werden vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gra-
vierende Kürzungen: Zuschüsse an Selbsthilfegruppen und Krebsberatungsstelle. Bei 
der Suchtberatung ist statt Kürzung ein Aufwuchs des Haushaltsansatzes und eine 
Entfristung der Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst geboten - angesichts der 
dramatisch gestiegenen Bedarfe, die sich den Bürger*innen jeden Tag auf den Plät-
zen der Stadt zeigen. 
e. Soziales 
Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich „Soziales“ werden voll-
ständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kürzungen: 
Förderprogramm Dritte Orte, Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL), Zuschüsse 
an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kürzungen bei der 
Schuldnerberatung, der Suchtberatung, der psychosozialen Betreuung und den Kin-
derbetreuungskosten beim Jobcenter und beim Friedhofsmobil. 
f. Sport 
Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich „Sportförderung“ wer-
den vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kür-
zungen: Strategische Weiterentwicklung der Sportstadt Köln, Sportentwicklungspla-
nung, Zuschuss Sport- und Pflegegeräte, Zuschuss DLRG, Zuschuss Sportinternat, 
Integration durch Sport, Kölner Renn-Verein e.V., KinderSportFest, Kölner Senioren-
gemeinschaft, Zuschuss Olympia-Stützpunkt NRW/Rheinland, Zuschuss Qualifizie-
rungsmaßnahmen Sport.  
g. Verkehr 
Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich „Verkehr“ werden voll-
ständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kürzungen: 
Generalsanierung Radwege, Neubau Radwege/Radschnellwege und Umbau freilau-
fender Rechtsabbieger.  
h. Kunst und Kultur  
Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich „Verkehr“ werden voll-
ständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kürzungen: 
Kürzungen bei der "freien Szene", Bildungseinrichtungen wie Kunst- und Museums-
bibliothek (KMB), Akademie der Künste der Welt und Offene Jazzhausschule. 
i. AVR  
Die von der Stadtverwaltung geplanten Maßnahmen im Bereich der Personalplanung 
werden überprüft und im Sinne der Stellungnahme des GPR angepasst, um sicherzu-
stellen, dass neue Aufgaben erfüllt und Nachwuchskräfte gefördert werden und dem 
demografischen Wandel begegnet werden kann. Folgende Punkte werden berück-
sichtigt: Entfristungen im Schlüsselbereichen wie dem ÖGD. Nachwuchsförderung,

- 3 - 
 
Aufhebung der Wiederbesetzungssperre. Um die Attraktivität der Stadt Köln als Ar-
beitgeberin zu erhalten, muss die vorgesehene Kürzung des städtischen Zuschusses 
am Deutschlandticket Job für die städtischen Bediensteten zurückgenommen wer-
den. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle durch den VN der Verwaltung (2975/2022; Anlage 4) 
im Jahr 2022 finanzierten Förderungen [Makerspace, Handwerkerinnenhaus e. V., Kul-
turpädagogische Facheinrichtungen, ConAction, Anyway, Stadtteilmütter, Projektförde-
rung „Kinder stärken und schützen“ (A.R.T. e. V., Fair stärken e. V., Hennamond e. V., 
Lesewelten), Jugendtreffplätze und VfJ e. V. (TAS)] weiterhin mindestens in der für den 
Haushalt 2023/24 veranschlagten Höhe fortzuführen. 
 
3. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln anzuerkennen, dass die Lage 
des städtischen Etats sehr angespannt ist und alles in die Wege zu leiten ist, um einen 
Haushaltsausgleich zu erreichen und den Zustand der Haushaltssicherung zu vermeiden. 
Der Rat soll deshalb die Stadtverwaltung beauftragen, bei der Verausgabung von Mitteln 
auf eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Prioritätensetzung zu achten, die den sozia-
len Kahlschlag im Haushalt 2025/2026 verhindert, indem die nachfolgenden Einnahme-
verbesserungen, Einsparungen und Verschiebungen von Projekten umgesetzt werden:  
a. Es wird im Bereich Kunst und Kultur ein Solidarbeitrag eingeführt. Bei den städti-
schen Bühnen und dem Gürzenich-Orchester wird ein Ticketaufschlag in Höhe von 
einem Euro erhoben, dessen Einnahmen zur Unterstützung der freien Kulturszene 
verwendet werden. Diese Maßnahme soll Einnahmen in Höhe von etwa 350.000 
Euro erbringen. Ein weiterer Ticketaufschlag in Höhe von einem Euro wird bei der 
Philharmonie eingeführt, um kulturelle Projekte wie das Festival „Acht Brücken“ sowie 
Kooperationen mit der freien Szene zu finanzieren. Hierdurch werden Mehreinnah-
men von etwa 400.000 Euro erwartet. 
b. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, Mittel aus der Kulturförderabgabe (KFA) um-
zuschichten. So sollen zusätzliche sechs Millionen Euro aus diesen Mitteln bereitge-
stellt werden, um die kulturelle Infrastruktur, insbesondere in der Freien Szene und 
der Veedelskultur, zu sichern. Entsprechend wird der Betriebskostenzuschuss für die 
Bühnen der Stadt Köln um sechs Millionen Euro gekürzt, um diese Maßnahme ge-
genzufinanzieren. 
c. Darüber hinaus werden durch die Zurückstellung der Planungen für das Zentraldepot 
Mittel in Höhe von insgesamt 13 Millionen Euro freigesetzt, die sich auf 6,5 Millionen 
Euro im Jahr 2025 und 6,5 Millionen Euro im Jahr 2026 verteilen. 
d. Die Vorentwurfsplanung Nutzungsperspektive Kalkberg mit Planungskosten in Höhe 
von ca. 600.000 Euro wird zurückgestellt. 
e. Der Neubau Fuß- und Radwegebrücke an der Bastei wird zurückgestellt: Einsparung 
1,3 Mio. Euro in 2025, 3,04 Mio. Euro in 2026 plus 4,12 Mio. Euro in der mittelfristi-
gen Finanzplanung (MFP). Ergibt damit insg. 8,46 Mio. Euro. 
f. Die Erweiterung Hohenzollernbrücke und linksrheinische Rampe wird zurückgestellt: 
Einsparung 570.000 Euro in 2026 plus 3,535 Mio. Euro in der MFP. 
g. Die Wegeverbindung Rheinboulevard Tanzbrunnen wird zurückgestellt, was Pla-
nungskosten von 3,935 Mio. Euro einspart. 
h. Der Ausbau GrünZug Nippes wird zurückgestellt: Einsparung von 1,5 Mio. Euro in 
2026 plus 12,3 Mio. Euro in der MFP. 
i. Einsparung von jeweils 200.000 Euro in 2025 und 2026 beim Förderprogramm 
Gleichstellung zur Gegenfinanzierung der Zuschusskürzung beim Projekt Edelgard.  
  
 
Begründung:

- 4 - 
 
Köln muss sozial bleiben! Die im Haushaltsentwurf geplanten Sparmaßnahmen in der sozia-
len Infrastruktur gefährden den Zusammenhalt unserer Stadt. Sie führen nicht nur mittelfristig 
zu erhöhtem sozialen Unterstützungsbedarf, sondern verursachen langfristig deutlich höhere 
Folgekosten für Stadt und Gesellschaft. Auskömmlich finanzierte soziale Hilfsstrukturen sind 
das Fundament einer gerechten und demokratischen Gemeinschaft – sie bieten Unterstüt-
zung für Menschen, die Hilfe benötigen, und eröffnen Chancen für junge Menschen, denen 
der Zugang zu Bildung und Teilhabe sonst verwehrt bleibt. Gleichzeitig stabilisieren sie die 
Gesellschaft insgesamt, indem sie verhindern, dass aus Armut und Perspektivlosigkeit sozi-
ale Konflikte und im schlimmsten Fall Gewalt entstehen. Kürzungen in diesen Bereichen sind 
daher ein fataler Fehler: Was heute vermeintlich gespart wird, zahlt die Stadtgemeinschaft 
morgen mit einem hohen Preis. Deshalb muss ein Haushaltsentwurf abgelehnt werden, in 
dem Sozialpolitik mit dem Rotstift gemacht wird. 
 
Besonders drastisch wären die Auswirkungen der geplanten Kürzungen im Bereich der Kin-
der- und Jugendhilfe. Die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen gefährden Qualität 
und Fortbestand zahlreicher Angebote, die jungen Menschen Orientierung und Perspektiven 
bieten.  
 
Auch Programme zur Integration, zur Geflüchtetenhilfe und zur Förderung ehrenamtlichen 
Engagements stehen auf dem Spiel. Ohne hauptamtliche Koordination drohen wichtige Initi-
ativen wegzubrechen, und der Verlust engagierter Bürger*innen würde das Gemeinwesen 
empfindlich schwächen. Ein späterer Wiederaufbau dieser Strukturen würde Jahre dauern 
und höhere Kosten verursachen. 
 
Besonders kritisch sind die geplanten Kürzungen im Bereich der Gleichstellung von Mäd-
chen und Frauen sowie im Gewaltschutz. In Zeiten wachsender Gewalt gegen Frauen und 
Mädchen sind diese Vorschläge unverantwortlich. Bewährte Projekte, die über Jahre hinweg 
Vertrauen geschaffen und Unterstützung geboten haben, drohen wegzufallen. Das wäre ein 
dramatischer Rückschritt für die Gleichstellung und eine unverantwortliche Gefährdung der 
Sicherheit von Mädchen und Frauen.  
 
Der Gesundheitsbereich braucht mehr Unterstützung, nicht weniger. Kürzungen in der 
Suchtprävention von Jugendlichen und im sozialen Gesundheitswesen führen zu einer Über-
lastung der Mitarbeitenden und schwächen die Gesundheitsinfrastruktur – mit negativen Fol-
gen für alle Kölner*innen. 
 
Die Kürzungen im Bereich der Sportförderungen können in ihrer negativen Auswirklung nicht 
hoch genug bewertet werden. Sport ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Le-
bens und spielt eine wesentliche Rolle für Integration, Gesundheit und Prävention. Breiten-
sportvereine bieten nicht nur ein vielfältiges Bewegungsangebot, sondern auch wichtige sozi-
ale Begegnungsräume. Besonders für Kinder und Jugendliche sind Sportangebote oft prä-
gend, weil sie Werte wie Fairness, Teamgeist und Disziplin vermitteln. Kürzungen in der 
Sportförderung würden genau diese Chancen einschränken – und das in einer Zeit, in der 
sportliche Betätigung zur physischen und mentalen Gesundheit beiträgt. Aber auch gegen 
die Vereinsamung insbesondere auch älterer Menschen bietet der Sport ein riesiges Poten-
tial. Des Weiteren ist vor dem Hintergrund des maroden Zustands vieler Sportstätten, der ge-
plante Bearbeitungs- und Umsetzungsstopp im Bereich der Sportinfrastruktur unverantwort-
lich. 
 
Soziale Unterstützungssysteme stabilisieren das Zusammenleben und beugen sozialer Aus-
grenzung vor. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es entscheidend, diese Struk-
turen nicht zu schwächen, sondern zu stärken. Besonders Senior*innen sind auf stabile An-

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gebote der Sozial- und Altenhilfe angewiesen, um möglichst lange ein selbstbestimmtes Le-
ben führen zu können. Der Erhalt und Ausbau sozialer Treffpunkte und Beratungsangebote 
wirkt der Vereinsamung entgegen und stärkt das Miteinander in den Stadtvierteln. Gleichzei-
tig entlasten präventive Programme die Pflege- und Gesundheitssysteme nachhaltig. Kür-
zungen in diesem Bereich würden besonders vulnerable Gruppen zusätzlich benachteiligen 
und soziale Isolation verstärken – mit negativen Folgen für die gesamte Stadtgesellschaft. 
 
Darüber hinaus ist der soziale Wohnungsbau das zentrale Thema für den sozialen Zusam-
menhalt und die Zukunft der Stadt Köln. Um der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem 
Wohnraum zu begegnen, reichen einzelne Maßnahmen wie die soziale Wohnraumagentur 
nicht aus. Wohnungslosigkeit kann nur durch nachhaltige Wohnraumpolitik mit ausreichend 
finanziellen Mitteln bekämpft werden. Es braucht bezahlbaren Wohnraum für alle Kölner*in-
nen.  
 
In der öffentlichen Verwaltung herrscht seit langer Zeit ein gravierender Arbeitskräftemangel. 
Viele Stellen sind vakant und viele Mitarbeitende insbesondere in den sozialen Bereichen 
melden Überlastungen. Der Verzicht auf zusätzliche Stellen und die verzögerte Besetzung 
von offenen Stellen führen zu einer weiteren massiven Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden 
und zu Qualitätseinbußen in zentralen Bereichen. Befristete Verträge verhindern Kontinuität 
und schwächen die Verwaltung nachhaltig. Eine strategische Personalplanung muss sicher-
stellen, dass Nachwuchskräfte gefördert und Schlüsselpositionen langfristig besetzt werden, 
um eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten. 
 
Im Bereich Verkehr und Infrastruktur reichen die vorgesehenen Mittel ebenfalls nicht aus. 
Der Ausbau des Radwegenetzes stagniert, und Maßnahmen zur Schulwegsicherheit werden 
nur schleppend umgesetzt – trotz bestehender Beschlüsse. Die Verzögerungen bei der Si-
cherung wichtiger Schulwege gefährden die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Statt 
notwendige Investitionen zu streichen, braucht es ein klares Bekenntnis zur Verkehrswende 
und zu sicheren Schulwegen. 
 
Auch im Bereich Kunst und Kultur wären Kürzungen ein schwerer Schlag. Gerade die freie 
Kulturszene, die oft ohnehin prekär arbeitet, bildet das Rückgrat kultureller Teilhabe in Köln. 
Sie muss finanziell abgesichert werden, denn kulturelle Einrichtungen sind essenzielle Orte 
des Austauschs und der Bildung. Sie dürfen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Der 
Zugang zu Kultur und Bildung muss für alle Kölner*innen gesichert bleiben – gerade in Stadt-
teilen, die wenige infrastrukturelle Angebote haben. 
 
Der Haushaltsentwurf 2025/2026 verfolgt eine kurzsichtige Sparpolitik, die den gesellschaftli-
chen Zusammenhalt untergräbt und soziale Ungleichheiten verschärft. Präventive Leistun-
gen abzubauen bedeutet, soziale Krisen in die Zukunft zu verschieben – und sie später zu 
einem deutlich höheren Preis zu bezahlen. 
Wir setzen uns daher für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der sozialen Strukturen 
ein, um die Lebensqualität aller Kölner*innen zu sichern und unsere Stadt zukunftsfähig zu 
gestalten. Ein Haushalt, der soziale, kulturelle und integrative Angebote stärkt statt 
schwächt, ist notwendig, um Köln als lebenswerte Stadt für alle zu erhalten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt    
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.01.2025 Finanzausschuss
TOP 9.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0043/2025
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
16.01.2025
Erstellt
16.01.2025 10:07