AN/0043/2025
Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließ-lich mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 – hier: Köln bleibt sozial! – Kürzun-gen zurücknehmen, soziale Strukturen erhalten und gesellschaftlichen Zu-sammenhalt stärken
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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Herr Dr. Gerrit Krupp Ausschussvorsitzender Finanzausschuss Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.01.2025 AN/0043/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 17.01.2025 Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 – hier: Köln bleibt sozial! – Kürzungen zurücknehmen, soziale Strukturen erhalten und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken Sehr geehrter Dr. Krupp, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des kommen- den Finanzausschusses am 17.01.2025 aufzunehmen: Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, den Beschlussvor- schlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 wie folgt zu ändern und zu ergänzen, soweit die nachfolgend zur Veränderung beantragten Positionen nicht be- reits durch verwaltungsinterne Veränderungen erledigt sind: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle in der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haus- haltsjahre 2025/2026 vorgeschlagenen Kürzungen in der sozialen Infrastruktur zurückzu- nehmen. Die sozialen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen sollen in vollem Umfang erhal- ten bleiben, und die auskömmliche Finanzierung für die nächsten Jahre gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche: a. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich der „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ werden vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies fol- gende gravierende Kürzungen: Aktivitäten der Jugendverbände, Betreuung ausländi- sches Kind (HA-Hilfe), Ferienhilfswerk/Stadtranderholung, freie Jugendhilfe(Global- mittel), Maßnahmen der Jugendberufshilfe Ferienspielaktionen, Zuschuss Jugendhil- - 2 - femaßnahmen Zuwanderung u. Flüchtlinge, Sportorientierte Jugendarbeit, Sexualauf- klärung, Maßnahmen a. d. Kinder- u. Jugendförderung, Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Teilleistungsstörungen. b. Integration und Geflüchtetenhilfe Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich der „Integration und Geflüchtetenhilfe“ werden vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies fol- gende gravierende Kürzungen: Mittel für Antirassismustraining, Ehrenamtskoordina- tion im Rahmen der Mindeststandards – Z für die freien Träger, Flüchtlingszentrum „Fliehkraft“ und das Kölner Forum gegen Rassismus und Antidiskriminierung. c. Mädchen-, Frauen- und Gleichstellungspolitik Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich der „Mädchen-, Frauen- und Gleichstellungspolitik“ werden vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kürzungen: Mittel für Frauenprojekte, Zuschüsse für Edelgard, Paula und Frauengeschichtsverein. d. Gesundheitsdienste Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich der „Gesundheits- dienste“ werden vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gra- vierende Kürzungen: Zuschüsse an Selbsthilfegruppen und Krebsberatungsstelle. Bei der Suchtberatung ist statt Kürzung ein Aufwuchs des Haushaltsansatzes und eine Entfristung der Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst geboten - angesichts der dramatisch gestiegenen Bedarfe, die sich den Bürger*innen jeden Tag auf den Plät- zen der Stadt zeigen. e. Soziales Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich „Soziales“ werden voll- ständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kürzungen: Förderprogramm Dritte Orte, Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL), Zuschüsse an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kürzungen bei der Schuldnerberatung, der Suchtberatung, der psychosozialen Betreuung und den Kin- derbetreuungskosten beim Jobcenter und beim Friedhofsmobil. f. Sport Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich „Sportförderung“ wer- den vollständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kür- zungen: Strategische Weiterentwicklung der Sportstadt Köln, Sportentwicklungspla- nung, Zuschuss Sport- und Pflegegeräte, Zuschuss DLRG, Zuschuss Sportinternat, Integration durch Sport, Kölner Renn-Verein e.V., KinderSportFest, Kölner Senioren- gemeinschaft, Zuschuss Olympia-Stützpunkt NRW/Rheinland, Zuschuss Qualifizie- rungsmaßnahmen Sport. g. Verkehr Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich „Verkehr“ werden voll- ständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kürzungen: Generalsanierung Radwege, Neubau Radwege/Radschnellwege und Umbau freilau- fender Rechtsabbieger. h. Kunst und Kultur Die von der Stadtverwaltung geplanten Kürzungen im Bereich „Verkehr“ werden voll- ständig zurückgenommen. Beispielhaft betrifft dies folgende gravierende Kürzungen: Kürzungen bei der "freien Szene", Bildungseinrichtungen wie Kunst- und Museums- bibliothek (KMB), Akademie der Künste der Welt und Offene Jazzhausschule. i. AVR Die von der Stadtverwaltung geplanten Maßnahmen im Bereich der Personalplanung werden überprüft und im Sinne der Stellungnahme des GPR angepasst, um sicherzu- stellen, dass neue Aufgaben erfüllt und Nachwuchskräfte gefördert werden und dem demografischen Wandel begegnet werden kann. Folgende Punkte werden berück- sichtigt: Entfristungen im Schlüsselbereichen wie dem ÖGD. Nachwuchsförderung, - 3 - Aufhebung der Wiederbesetzungssperre. Um die Attraktivität der Stadt Köln als Ar- beitgeberin zu erhalten, muss die vorgesehene Kürzung des städtischen Zuschusses am Deutschlandticket Job für die städtischen Bediensteten zurückgenommen wer- den. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle durch den VN der Verwaltung (2975/2022; Anlage 4) im Jahr 2022 finanzierten Förderungen [Makerspace, Handwerkerinnenhaus e. V., Kul- turpädagogische Facheinrichtungen, ConAction, Anyway, Stadtteilmütter, Projektförde- rung „Kinder stärken und schützen“ (A.R.T. e. V., Fair stärken e. V., Hennamond e. V., Lesewelten), Jugendtreffplätze und VfJ e. V. (TAS)] weiterhin mindestens in der für den Haushalt 2023/24 veranschlagten Höhe fortzuführen. 3. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln anzuerkennen, dass die Lage des städtischen Etats sehr angespannt ist und alles in die Wege zu leiten ist, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen und den Zustand der Haushaltssicherung zu vermeiden. Der Rat soll deshalb die Stadtverwaltung beauftragen, bei der Verausgabung von Mitteln auf eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Prioritätensetzung zu achten, die den sozia- len Kahlschlag im Haushalt 2025/2026 verhindert, indem die nachfolgenden Einnahme- verbesserungen, Einsparungen und Verschiebungen von Projekten umgesetzt werden: a. Es wird im Bereich Kunst und Kultur ein Solidarbeitrag eingeführt. Bei den städti- schen Bühnen und dem Gürzenich-Orchester wird ein Ticketaufschlag in Höhe von einem Euro erhoben, dessen Einnahmen zur Unterstützung der freien Kulturszene verwendet werden. Diese Maßnahme soll Einnahmen in Höhe von etwa 350.000 Euro erbringen. Ein weiterer Ticketaufschlag in Höhe von einem Euro wird bei der Philharmonie eingeführt, um kulturelle Projekte wie das Festival „Acht Brücken“ sowie Kooperationen mit der freien Szene zu finanzieren. Hierdurch werden Mehreinnah- men von etwa 400.000 Euro erwartet. b. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, Mittel aus der Kulturförderabgabe (KFA) um- zuschichten. So sollen zusätzliche sechs Millionen Euro aus diesen Mitteln bereitge- stellt werden, um die kulturelle Infrastruktur, insbesondere in der Freien Szene und der Veedelskultur, zu sichern. Entsprechend wird der Betriebskostenzuschuss für die Bühnen der Stadt Köln um sechs Millionen Euro gekürzt, um diese Maßnahme ge- genzufinanzieren. c. Darüber hinaus werden durch die Zurückstellung der Planungen für das Zentraldepot Mittel in Höhe von insgesamt 13 Millionen Euro freigesetzt, die sich auf 6,5 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,5 Millionen Euro im Jahr 2026 verteilen. d. Die Vorentwurfsplanung Nutzungsperspektive Kalkberg mit Planungskosten in Höhe von ca. 600.000 Euro wird zurückgestellt. e. Der Neubau Fuß- und Radwegebrücke an der Bastei wird zurückgestellt: Einsparung 1,3 Mio. Euro in 2025, 3,04 Mio. Euro in 2026 plus 4,12 Mio. Euro in der mittelfristi- gen Finanzplanung (MFP). Ergibt damit insg. 8,46 Mio. Euro. f. Die Erweiterung Hohenzollernbrücke und linksrheinische Rampe wird zurückgestellt: Einsparung 570.000 Euro in 2026 plus 3,535 Mio. Euro in der MFP. g. Die Wegeverbindung Rheinboulevard Tanzbrunnen wird zurückgestellt, was Pla- nungskosten von 3,935 Mio. Euro einspart. h. Der Ausbau GrünZug Nippes wird zurückgestellt: Einsparung von 1,5 Mio. Euro in 2026 plus 12,3 Mio. Euro in der MFP. i. Einsparung von jeweils 200.000 Euro in 2025 und 2026 beim Förderprogramm Gleichstellung zur Gegenfinanzierung der Zuschusskürzung beim Projekt Edelgard. Begründung: - 4 - Köln muss sozial bleiben! Die im Haushaltsentwurf geplanten Sparmaßnahmen in der sozia- len Infrastruktur gefährden den Zusammenhalt unserer Stadt. Sie führen nicht nur mittelfristig zu erhöhtem sozialen Unterstützungsbedarf, sondern verursachen langfristig deutlich höhere Folgekosten für Stadt und Gesellschaft. Auskömmlich finanzierte soziale Hilfsstrukturen sind das Fundament einer gerechten und demokratischen Gemeinschaft – sie bieten Unterstüt- zung für Menschen, die Hilfe benötigen, und eröffnen Chancen für junge Menschen, denen der Zugang zu Bildung und Teilhabe sonst verwehrt bleibt. Gleichzeitig stabilisieren sie die Gesellschaft insgesamt, indem sie verhindern, dass aus Armut und Perspektivlosigkeit sozi- ale Konflikte und im schlimmsten Fall Gewalt entstehen. Kürzungen in diesen Bereichen sind daher ein fataler Fehler: Was heute vermeintlich gespart wird, zahlt die Stadtgemeinschaft morgen mit einem hohen Preis. Deshalb muss ein Haushaltsentwurf abgelehnt werden, in dem Sozialpolitik mit dem Rotstift gemacht wird. Besonders drastisch wären die Auswirkungen der geplanten Kürzungen im Bereich der Kin- der- und Jugendhilfe. Die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen gefährden Qualität und Fortbestand zahlreicher Angebote, die jungen Menschen Orientierung und Perspektiven bieten. Auch Programme zur Integration, zur Geflüchtetenhilfe und zur Förderung ehrenamtlichen Engagements stehen auf dem Spiel. Ohne hauptamtliche Koordination drohen wichtige Initi- ativen wegzubrechen, und der Verlust engagierter Bürger*innen würde das Gemeinwesen empfindlich schwächen. Ein späterer Wiederaufbau dieser Strukturen würde Jahre dauern und höhere Kosten verursachen. Besonders kritisch sind die geplanten Kürzungen im Bereich der Gleichstellung von Mäd- chen und Frauen sowie im Gewaltschutz. In Zeiten wachsender Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind diese Vorschläge unverantwortlich. Bewährte Projekte, die über Jahre hinweg Vertrauen geschaffen und Unterstützung geboten haben, drohen wegzufallen. Das wäre ein dramatischer Rückschritt für die Gleichstellung und eine unverantwortliche Gefährdung der Sicherheit von Mädchen und Frauen. Der Gesundheitsbereich braucht mehr Unterstützung, nicht weniger. Kürzungen in der Suchtprävention von Jugendlichen und im sozialen Gesundheitswesen führen zu einer Über- lastung der Mitarbeitenden und schwächen die Gesundheitsinfrastruktur – mit negativen Fol- gen für alle Kölner*innen. Die Kürzungen im Bereich der Sportförderungen können in ihrer negativen Auswirklung nicht hoch genug bewertet werden. Sport ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Le- bens und spielt eine wesentliche Rolle für Integration, Gesundheit und Prävention. Breiten- sportvereine bieten nicht nur ein vielfältiges Bewegungsangebot, sondern auch wichtige sozi- ale Begegnungsräume. Besonders für Kinder und Jugendliche sind Sportangebote oft prä- gend, weil sie Werte wie Fairness, Teamgeist und Disziplin vermitteln. Kürzungen in der Sportförderung würden genau diese Chancen einschränken – und das in einer Zeit, in der sportliche Betätigung zur physischen und mentalen Gesundheit beiträgt. Aber auch gegen die Vereinsamung insbesondere auch älterer Menschen bietet der Sport ein riesiges Poten- tial. Des Weiteren ist vor dem Hintergrund des maroden Zustands vieler Sportstätten, der ge- plante Bearbeitungs- und Umsetzungsstopp im Bereich der Sportinfrastruktur unverantwort- lich. Soziale Unterstützungssysteme stabilisieren das Zusammenleben und beugen sozialer Aus- grenzung vor. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es entscheidend, diese Struk- turen nicht zu schwächen, sondern zu stärken. Besonders Senior*innen sind auf stabile An- - 5 - gebote der Sozial- und Altenhilfe angewiesen, um möglichst lange ein selbstbestimmtes Le- ben führen zu können. Der Erhalt und Ausbau sozialer Treffpunkte und Beratungsangebote wirkt der Vereinsamung entgegen und stärkt das Miteinander in den Stadtvierteln. Gleichzei- tig entlasten präventive Programme die Pflege- und Gesundheitssysteme nachhaltig. Kür- zungen in diesem Bereich würden besonders vulnerable Gruppen zusätzlich benachteiligen und soziale Isolation verstärken – mit negativen Folgen für die gesamte Stadtgesellschaft. Darüber hinaus ist der soziale Wohnungsbau das zentrale Thema für den sozialen Zusam- menhalt und die Zukunft der Stadt Köln. Um der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum zu begegnen, reichen einzelne Maßnahmen wie die soziale Wohnraumagentur nicht aus. Wohnungslosigkeit kann nur durch nachhaltige Wohnraumpolitik mit ausreichend finanziellen Mitteln bekämpft werden. Es braucht bezahlbaren Wohnraum für alle Kölner*in- nen. In der öffentlichen Verwaltung herrscht seit langer Zeit ein gravierender Arbeitskräftemangel. Viele Stellen sind vakant und viele Mitarbeitende insbesondere in den sozialen Bereichen melden Überlastungen. Der Verzicht auf zusätzliche Stellen und die verzögerte Besetzung von offenen Stellen führen zu einer weiteren massiven Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden und zu Qualitätseinbußen in zentralen Bereichen. Befristete Verträge verhindern Kontinuität und schwächen die Verwaltung nachhaltig. Eine strategische Personalplanung muss sicher- stellen, dass Nachwuchskräfte gefördert und Schlüsselpositionen langfristig besetzt werden, um eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten. Im Bereich Verkehr und Infrastruktur reichen die vorgesehenen Mittel ebenfalls nicht aus. Der Ausbau des Radwegenetzes stagniert, und Maßnahmen zur Schulwegsicherheit werden nur schleppend umgesetzt – trotz bestehender Beschlüsse. Die Verzögerungen bei der Si- cherung wichtiger Schulwege gefährden die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Statt notwendige Investitionen zu streichen, braucht es ein klares Bekenntnis zur Verkehrswende und zu sicheren Schulwegen. Auch im Bereich Kunst und Kultur wären Kürzungen ein schwerer Schlag. Gerade die freie Kulturszene, die oft ohnehin prekär arbeitet, bildet das Rückgrat kultureller Teilhabe in Köln. Sie muss finanziell abgesichert werden, denn kulturelle Einrichtungen sind essenzielle Orte des Austauschs und der Bildung. Sie dürfen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Der Zugang zu Kultur und Bildung muss für alle Kölner*innen gesichert bleiben – gerade in Stadt- teilen, die wenige infrastrukturelle Angebote haben. Der Haushaltsentwurf 2025/2026 verfolgt eine kurzsichtige Sparpolitik, die den gesellschaftli- chen Zusammenhalt untergräbt und soziale Ungleichheiten verschärft. Präventive Leistun- gen abzubauen bedeutet, soziale Krisen in die Zukunft zu verschieben – und sie später zu einem deutlich höheren Preis zu bezahlen. Wir setzen uns daher für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der sozialen Strukturen ein, um die Lebensqualität aller Kölner*innen zu sichern und unsere Stadt zukunftsfähig zu gestalten. Ein Haushalt, der soziale, kulturelle und integrative Angebote stärkt statt schwächt, ist notwendig, um Köln als lebenswerte Stadt für alle zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0043/2025
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 16.01.2025
- Erstellt
- 16.01.2025 10:07