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AN/0978/2017

Rheinboulevard - Kiosk

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 27.06.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.07.2017, TOP 3.1

Sachstandsbericht Abschluss Beschlussvorlage - Kiosk Rheinboulevard - Vorlage 3247-2019

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Sachstandsbericht Abschluss Beschlussvorlage - Kiosk Rheinboulevard - Vorlage 3247-2019

6859 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 3247/2019 
Freigabedatum 
18.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kiosk Rheinboulevard 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt keine feste und dauerhafte Verkaufsstelle (Kiosk) im Bereich Rheinboulevard zu 
errichten. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen temporären Ausschankwagen soll 
jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. 
 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt  
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme auf den Beschluss 0321/2015 der Bezirks-
vertretung Innenstadt mit der Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle (Kiosk), die 
von einem Integrationsbetrieb betrieben werden soll (das heißt: Es sollen verschiedene Anbieter 
angefragt werden; denn wir haben ja auch mehrere Integrationsbetriebe, darunter auch die 
KGAB*). Dazu führt sie unter Einbeziehung der Politik die hierfür mit den Anliegern (z.B. LVR) nö-
tigen Gespräche und eruiert vor Ort mögliche Aufstellungsorte. Ziel ist es, dass die Verkaufsstelle 
zur Sommersaison 2017 den Betrieb aufnimmt. 
2. Der Betrieb des Kiosks soll im Rahmen eines Gesamtkonzeptes unter Berücksichtigung von Rei-
nigungs- und Beaufsichtigungsleistungen möglichst aus einer Hand erfolgen. Nur so kann ein 
sauberes Erscheinungsbild des Rheinboulevards durch die kontrollierende und ordnende Wirkung 
einer festen Verkaufsstelle dauerhaft gewährleistet werden. Das Angebot des Kiosks soll quali-
tätsvoll und auf die Bedürfnisse aller Besucherinnen und Besucher abgestimmt sein sowie auf 
müllvermeidende und nachhaltige Produkte setzen. 
3. Bis zur Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle beauftragt der Rat die Verwaltung 
mit der Ausschreibung „Ausschank während der Sommermonate" mit dem Ziel, einen Ausschank-
wagen, wie bereits im Sommer 2015, nördlich der Hohenzollernbrücke aufzustellen. 
4. Rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison 2017 berichtet die Verwaltung den zuständigen Gre-
mien über den Sachstand. 
 
In einer Mitteilung 1699/2018 vom Juni 2018 hat die Verwaltung die politischen Gremien darüber in-
formiert, dass sich die Situation am Rheinboulevard durch die Umbauaktivitäten im Bereich des ehe-
maligen Biergartens des Hyatt-Hotels in Hinblick auf eine gastronomische Versorgung der Besuche-
rinnen und Besucher des Rheinboulevards verändert hat. Gleichzeitig hat die Verwaltung darauf hin-
gewiesen, dass dieses Angebot im direkten „Wettbewerb“ zur geplanten städtischen Kiosklösung 
steht und die Notwendigkeit, seitens der Stadt in der Nähe des Rheinboulevards ein Kiosk zu betrei-
ben, grundsätzlich in Frage gestellt werden muss. Wie sich der „Außer-Haus-Verkauf“ im Rahmen der 
neuen Hyatt-Pavillons entwickelt, sollte von der Verwaltung beobachtet werden. Über die daraus ab-
geleitete Einschätzung wünschten die Gremien eine entsprechende Mitteilung. 
 
Die beiden Gastronomiepavillons des Hyatt sind seit Herbst 2018 in Betrieb. Nach Aussage des Di-
rector of Sales & Marketing „erfreuen sich beide Restaurants großer Beliebtheit und einer sehr guten 
Auslastung“. Mehrfache Beobachtungen vor Ort bestätigen, dass zumindest das „Fast-Food-Restau-
rant“ viel besucht wird und das vielfältige Angebot an Getränken und Speisen zu einer „Versorgung“ 
der Erholungssuchenden im Bereich des Rheinboulevards maßgeblich beiträgt. 
 
In 2019 wurde gleichzeitig wie in den letzten Jahren ein Ausschank von Getränken durch einen Aus-
schankwagen im Bereich der Hohenzollernbrücke angeboten. Diese ergänzende gastronomische Be-
wirtschaftung startete am 04.05. und endet zum 30.09. In 2018 konnte die Stadt auf der Grundlage 
des abgeschlossenen Vertrages finanziell davon profitieren. Auch in 2019 kann festgestellt werden, 
dass neben dem Angebot des Hyatt-Hotels der Stand weiterhin sein Publikum findet. Auch wenn die 
Umsatzzahlen im Vergleich zu 2018 bereits zurückgingen, zeigt sich, dass es auch für dieses auf die 
Sommermonate beschränkte Angebot einen Bedarf und eine Nachfrage gibt.  
 
Die Getränkepreise unterscheiden sich etwas. Cola, Apfelschorle und andere Softgetränke kosten am 
mobilen Standort 2,50 € (0,33), im Pavillon 3,00 €, Kölsch vom Fass am mobilen Ausschankwagen 
2,50 € (0,3), am Pavillon 2,80 € (0,3), Wasser kostet mobil 2,50 (0,33), im Pavillon 2,00 € (0,25). Auch 
bei den Speisen liegt der Hyattpavillon z. B. mit 3,20 € Pommes Frites, 4,50 € Currywurst/Croutons 
und Kartoffelsalat 3,60 € trotz der besonderen Lage im üblichen Preissegment.

3 
 
Als Fazit kann seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass mit den beiden Gastronomiepavillons 
des Hyatt in Verbindung mit dem seit einigen Jahren in den Sommermonaten angebotenen Geträn-
keausschanks ein umfangreiches gastronomisches Angebot vor Ort vorhanden ist, das von den Erho-
lungssuchenden insgesamt nachgefragt wird. Diese Kombination stellt die derzeit beste Lösung dar. 
 
Das qualitativ gute und preislich akzeptable Gastronomieangebot der beiden Gastronomiepavillons 
führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit des geplanten städtischen Kiosks wohl kaum darstellbar ist. Der 
Standort der Gastronomiepavillons ist unvergleichlich besser als die Randlage eines noch zu errich-
tenden festen Kiosks hinter der Hohenzollernbrücke, zwischen der Brückenrampe, dem Parkplatz des 
LVR und der Toilettenanlage. Eine Finanzierung über den städtischen Haushalt ist erforderlich. Dar-
über hinaus sind die Verkaufs- und insbesondere die Lagerfläche vor Ort sehr begrenzt und nicht 
ausbaubar. Die Verkaufsfläche ist auf 8 Quadratmeter, die Lagerfläche auf nur 2 Quadratmeter be-
grenzt.  
 
Die Verwaltung schlägt daher vor die Errichtung eines städtischen Kiosks im Bereich nicht weiter zu 
verfolgen. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen Ausschankwagen soll jedoch auch in 
den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Da der Betrieb nur auf die Sommermonate beschränkt ist 
und über mobile Aufbauten erfolgt, ist ein solcher Betrieb voraussichtlich auch weiterhin wirtschaftlich 
zu betreiben. Der mobile Ausschankwagen rundet das Getränkeangebot ab, entzerrt in Spitzenzeiten 
die Situation und bringt der Stadt zusätzliche Einnahmen. Eine gute gastronomische Versorgung der 
Besucherinnen und Besucher des Rheinboulevards wäre in dieser Konstellation gesichert. 
 
Es wird auf die Mitteilung 2880/2019 hingewiesen, die dem Ausschuss für Umwelt und Grün, der Be-
zirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss im Sep-
tember 2019 zur Kenntnis vorgelegt wurde.

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

3534 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
  
 
An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
 
Herrn  
Niklas Kienitz 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2017 
 
AN/0978/2017 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
 
Rheinboulevard - Kiosk 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Si tzung des Stadt -
entwicklungsausschusses am 06. Juli 2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat hat am 12.05.2015 im Rahmen des Reinigungs - und Nutzungskonzepts beschlo s-
sen: „II.e. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit eine kontrollierende und ordnen de 
Wirkung am Rheinboulevard dadurch erzielt werden kann, dass eine Verkaufsstelle an e inem 
geeigneten Ort in der Nähe des Rheinboulevards zugelassen wird. Soweit möglich sol lte auch 
diese mit einer zusätzlichen Toilettenanlage kombiniert werden.“  
 
In einer Mitteilung vom 30.05.2017 (1393/2017) erklärt die Verwaltung ihr Vorgehen zur E r-
richtung eines Kioskgebäudes wie folgt: „Auf Grundlage des Gastronomiekonze ptes erfolgt 
im Anschluss eine Betrachtung der Vor - und Nachteile der 3 Standortvarianten. G emeinsam 
mit Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt wird ein Auswahlgremium die Festlegung für 
einen Standort treffen. Im Anschluss daran wird die Gebäudewirtschaft 3 Architekturbüros 
mit der Erarbeitung von konkreten Entwürfen beauftragen.“ 
 
Um die Realisierung eines Getränkeangebots am Rheinboulevard zügig sicherzustellen, wird 
die Verwaltung beauftragt,

- 2 - 
 
1. zur Einrichtung einer dem Ort angemessenen mobilen Verkaufsstelle südlich der Ho-
henzollernbrücke als Zwischenlösung die erforderlichen Schritte zur Ausschreibung 
einer Konzessionsvergabe für den Zeitraum von maximal zwei Jahren einzuleiten.  
 
2. das Verfahren zur Errichtung einer festen Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in 
der Nähe des Rheinboulevards zügig aufzunehmen und zu diesem Zweck auf die 
Aufstellung eines Gastronomiekonzeptes und den angekündigten „Architekturwett-
bewerb“ zu verzichten.  
 
3. über die weitere Umsetzung (Ziffer 1. und 2.) die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz, 
den Ausschuss Umwelt und Grün sowie den Stadtentwicklungsausschuss zu unter-
richten. 
 
4. den Umsetzungsstand der übrigen im Ratsbeschluss vom 12.05.2015 aufgeführten 
Maßnahmen (Umsetzung Reinigungskonzept, Toilettenversorgung, Fahrradabstellan-
lagen usw.) kurzfristig der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Ausschuss Umwelt und 
Grün sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten. 
 
 
Begründung: 
 
Der von der Verwaltung dargelegte Umsetzungsweg (Mitteilung vom 30.05.2017, Vorlagen -
Nr. 1393/2017) für den vom Rat am 12. Mai 2015 beschlossenen Auftrag zur Errichtung e i-
ner festen Getränkeverkaufsstelle erweist sich bei näherer Betrachtung nicht als prakt ikabel, 
um eine zügige Lösung für den Rheinboulevard zu erreichen. Zudem erweitert die Verwa l-
tung ausweislich der genannten Mitteilung den vom Rat gestellten Auftrag. Der Ratsb e-
schluss liegt in zwischen über zwei Jahre zurück und am Rheinboulevard erfolgt die Geträ n-
keversorgung nach wie vor lediglich in Form eines Provisoriums nördlich der Hohenzoller n-
brücke.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank  gez. Ulrich Breite 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  FDP-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hohenzollernbrücke

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Details

Aktenzeichen
AN/0978/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
27.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27