AN/0978/2017
Rheinboulevard - Kiosk
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Sachstandsbericht Abschluss Beschlussvorlage - Kiosk Rheinboulevard - Vorlage 3247-2019
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 3247/2019 Freigabedatum 18.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kiosk Rheinboulevard Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt keine feste und dauerhafte Verkaufsstelle (Kiosk) im Bereich Rheinboulevard zu errichten. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen temporären Ausschankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme auf den Beschluss 0321/2015 der Bezirks- vertretung Innenstadt mit der Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle (Kiosk), die von einem Integrationsbetrieb betrieben werden soll (das heißt: Es sollen verschiedene Anbieter angefragt werden; denn wir haben ja auch mehrere Integrationsbetriebe, darunter auch die KGAB*). Dazu führt sie unter Einbeziehung der Politik die hierfür mit den Anliegern (z.B. LVR) nö- tigen Gespräche und eruiert vor Ort mögliche Aufstellungsorte. Ziel ist es, dass die Verkaufsstelle zur Sommersaison 2017 den Betrieb aufnimmt. 2. Der Betrieb des Kiosks soll im Rahmen eines Gesamtkonzeptes unter Berücksichtigung von Rei- nigungs- und Beaufsichtigungsleistungen möglichst aus einer Hand erfolgen. Nur so kann ein sauberes Erscheinungsbild des Rheinboulevards durch die kontrollierende und ordnende Wirkung einer festen Verkaufsstelle dauerhaft gewährleistet werden. Das Angebot des Kiosks soll quali- tätsvoll und auf die Bedürfnisse aller Besucherinnen und Besucher abgestimmt sein sowie auf müllvermeidende und nachhaltige Produkte setzen. 3. Bis zur Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausschreibung „Ausschank während der Sommermonate" mit dem Ziel, einen Ausschank- wagen, wie bereits im Sommer 2015, nördlich der Hohenzollernbrücke aufzustellen. 4. Rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison 2017 berichtet die Verwaltung den zuständigen Gre- mien über den Sachstand. In einer Mitteilung 1699/2018 vom Juni 2018 hat die Verwaltung die politischen Gremien darüber in- formiert, dass sich die Situation am Rheinboulevard durch die Umbauaktivitäten im Bereich des ehe- maligen Biergartens des Hyatt-Hotels in Hinblick auf eine gastronomische Versorgung der Besuche- rinnen und Besucher des Rheinboulevards verändert hat. Gleichzeitig hat die Verwaltung darauf hin- gewiesen, dass dieses Angebot im direkten „Wettbewerb“ zur geplanten städtischen Kiosklösung steht und die Notwendigkeit, seitens der Stadt in der Nähe des Rheinboulevards ein Kiosk zu betrei- ben, grundsätzlich in Frage gestellt werden muss. Wie sich der „Außer-Haus-Verkauf“ im Rahmen der neuen Hyatt-Pavillons entwickelt, sollte von der Verwaltung beobachtet werden. Über die daraus ab- geleitete Einschätzung wünschten die Gremien eine entsprechende Mitteilung. Die beiden Gastronomiepavillons des Hyatt sind seit Herbst 2018 in Betrieb. Nach Aussage des Di- rector of Sales & Marketing „erfreuen sich beide Restaurants großer Beliebtheit und einer sehr guten Auslastung“. Mehrfache Beobachtungen vor Ort bestätigen, dass zumindest das „Fast-Food-Restau- rant“ viel besucht wird und das vielfältige Angebot an Getränken und Speisen zu einer „Versorgung“ der Erholungssuchenden im Bereich des Rheinboulevards maßgeblich beiträgt. In 2019 wurde gleichzeitig wie in den letzten Jahren ein Ausschank von Getränken durch einen Aus- schankwagen im Bereich der Hohenzollernbrücke angeboten. Diese ergänzende gastronomische Be- wirtschaftung startete am 04.05. und endet zum 30.09. In 2018 konnte die Stadt auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages finanziell davon profitieren. Auch in 2019 kann festgestellt werden, dass neben dem Angebot des Hyatt-Hotels der Stand weiterhin sein Publikum findet. Auch wenn die Umsatzzahlen im Vergleich zu 2018 bereits zurückgingen, zeigt sich, dass es auch für dieses auf die Sommermonate beschränkte Angebot einen Bedarf und eine Nachfrage gibt. Die Getränkepreise unterscheiden sich etwas. Cola, Apfelschorle und andere Softgetränke kosten am mobilen Standort 2,50 € (0,33), im Pavillon 3,00 €, Kölsch vom Fass am mobilen Ausschankwagen 2,50 € (0,3), am Pavillon 2,80 € (0,3), Wasser kostet mobil 2,50 (0,33), im Pavillon 2,00 € (0,25). Auch bei den Speisen liegt der Hyattpavillon z. B. mit 3,20 € Pommes Frites, 4,50 € Currywurst/Croutons und Kartoffelsalat 3,60 € trotz der besonderen Lage im üblichen Preissegment. 3 Als Fazit kann seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass mit den beiden Gastronomiepavillons des Hyatt in Verbindung mit dem seit einigen Jahren in den Sommermonaten angebotenen Geträn- keausschanks ein umfangreiches gastronomisches Angebot vor Ort vorhanden ist, das von den Erho- lungssuchenden insgesamt nachgefragt wird. Diese Kombination stellt die derzeit beste Lösung dar. Das qualitativ gute und preislich akzeptable Gastronomieangebot der beiden Gastronomiepavillons führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit des geplanten städtischen Kiosks wohl kaum darstellbar ist. Der Standort der Gastronomiepavillons ist unvergleichlich besser als die Randlage eines noch zu errich- tenden festen Kiosks hinter der Hohenzollernbrücke, zwischen der Brückenrampe, dem Parkplatz des LVR und der Toilettenanlage. Eine Finanzierung über den städtischen Haushalt ist erforderlich. Dar- über hinaus sind die Verkaufs- und insbesondere die Lagerfläche vor Ort sehr begrenzt und nicht ausbaubar. Die Verkaufsfläche ist auf 8 Quadratmeter, die Lagerfläche auf nur 2 Quadratmeter be- grenzt. Die Verwaltung schlägt daher vor die Errichtung eines städtischen Kiosks im Bereich nicht weiter zu verfolgen. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen Ausschankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Da der Betrieb nur auf die Sommermonate beschränkt ist und über mobile Aufbauten erfolgt, ist ein solcher Betrieb voraussichtlich auch weiterhin wirtschaftlich zu betreiben. Der mobile Ausschankwagen rundet das Getränkeangebot ab, entzerrt in Spitzenzeiten die Situation und bringt der Stadt zusätzliche Einnahmen. Eine gute gastronomische Versorgung der Besucherinnen und Besucher des Rheinboulevards wäre in dieser Konstellation gesichert. Es wird auf die Mitteilung 2880/2019 hingewiesen, die dem Ausschuss für Umwelt und Grün, der Be- zirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss im Sep- tember 2019 zur Kenntnis vorgelegt wurde.
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2017 AN/0978/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 Rheinboulevard - Kiosk Sehr geehrter Herr Kienitz, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Si tzung des Stadt - entwicklungsausschusses am 06. Juli 2017 aufzunehmen: Beschluss: Der Rat hat am 12.05.2015 im Rahmen des Reinigungs - und Nutzungskonzepts beschlo s- sen: „II.e. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit eine kontrollierende und ordnen de Wirkung am Rheinboulevard dadurch erzielt werden kann, dass eine Verkaufsstelle an e inem geeigneten Ort in der Nähe des Rheinboulevards zugelassen wird. Soweit möglich sol lte auch diese mit einer zusätzlichen Toilettenanlage kombiniert werden.“ In einer Mitteilung vom 30.05.2017 (1393/2017) erklärt die Verwaltung ihr Vorgehen zur E r- richtung eines Kioskgebäudes wie folgt: „Auf Grundlage des Gastronomiekonze ptes erfolgt im Anschluss eine Betrachtung der Vor - und Nachteile der 3 Standortvarianten. G emeinsam mit Vertretern der Bezirksvertretung Innenstadt wird ein Auswahlgremium die Festlegung für einen Standort treffen. Im Anschluss daran wird die Gebäudewirtschaft 3 Architekturbüros mit der Erarbeitung von konkreten Entwürfen beauftragen.“ Um die Realisierung eines Getränkeangebots am Rheinboulevard zügig sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, - 2 - 1. zur Einrichtung einer dem Ort angemessenen mobilen Verkaufsstelle südlich der Ho- henzollernbrücke als Zwischenlösung die erforderlichen Schritte zur Ausschreibung einer Konzessionsvergabe für den Zeitraum von maximal zwei Jahren einzuleiten. 2. das Verfahren zur Errichtung einer festen Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in der Nähe des Rheinboulevards zügig aufzunehmen und zu diesem Zweck auf die Aufstellung eines Gastronomiekonzeptes und den angekündigten „Architekturwett- bewerb“ zu verzichten. 3. über die weitere Umsetzung (Ziffer 1. und 2.) die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz, den Ausschuss Umwelt und Grün sowie den Stadtentwicklungsausschuss zu unter- richten. 4. den Umsetzungsstand der übrigen im Ratsbeschluss vom 12.05.2015 aufgeführten Maßnahmen (Umsetzung Reinigungskonzept, Toilettenversorgung, Fahrradabstellan- lagen usw.) kurzfristig der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Ausschuss Umwelt und Grün sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten. Begründung: Der von der Verwaltung dargelegte Umsetzungsweg (Mitteilung vom 30.05.2017, Vorlagen - Nr. 1393/2017) für den vom Rat am 12. Mai 2015 beschlossenen Auftrag zur Errichtung e i- ner festen Getränkeverkaufsstelle erweist sich bei näherer Betrachtung nicht als prakt ikabel, um eine zügige Lösung für den Rheinboulevard zu erreichen. Zudem erweitert die Verwa l- tung ausweislich der genannten Mitteilung den vom Rat gestellten Auftrag. Der Ratsb e- schluss liegt in zwischen über zwei Jahre zurück und am Rheinboulevard erfolgt die Geträ n- keversorgung nach wie vor lediglich in Form eines Provisoriums nördlich der Hohenzoller n- brücke. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank gez. Ulrich Breite CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hohenzollernbrücke
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0978/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 27.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27