4281/2018
Winterdienst auf Gehwegen ohne Streusalz
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3071 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 4281/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Winterdienst auf Gehwegen ohne Streusalz Laut Regelwerk der Stadt Köln ist das Einsetzen von Streusalz auf Gehwegen nicht erlaubt. Es muss auf Sand und Granulat zurückgegriffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Regelung vielen Bürgerrinnen und Bürgern nicht bekannt ist. Beobachtungen lassen vermuten, dass selbst die AWB GmbH die Ausnahmen vom Grundsatz des Einsatzes von Streusalz nicht konsequent anwendet und Salz einsetzt wo es nicht erforderlich erscheint. Dazu stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Nippes folgende Fragen: a) Gab es bisher Bemühungen der Stadt Köln auf Geschäfte in Nippes dahingehend einzuwir- ken? b) Was hält die Verwaltung von dem Vorschlag, die Geschäfte in Nippes zu bitten, einen städti- schen Aushang in der Nähe von Eimern und Säcken mit Streusalz zu platzieren, um somit auf die Kölner Winterdienst Regelungen hinzuweisen? c) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Nippes ‘er Bürgerrinnen und Bürgern mit den Winterdienst Regelungen der Stadt Köln vertaut zu machen? d) Ist sichergestellt, dass die AWB GmbH nur bei ganz wenigen Ausnahmen Streusalz einsetzt? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: zu a) bis c): Die Stadtverwaltung sowie die AWB GmbH nutzen verschiedene Kanäle zur Kommunikation an die Kölner Bürgerrinnen und Bürger. So versendet die Stadtverwaltung an alle Kölner Haushalte einmal jährlich einen aktuellen Abfallkalender, indem die wichtigsten Regelungen, u.a. zu den Themen Abfall, Straßen-und Gehwegreinigung, Winterdienst, Aufgaben der Grundstückseigentümer, ausführlich auf- geführt sind. Gleiches ergibt sich aus der jährlich in der Winterzeit geschalteten Pressemitteilung der Stadtverwaltung sowie der AWB GmbH. Zusätzlich können über diverse Social Media Kanäle, z. B. Facebook, Twitter und Instagram sowie der Internetseite der Stadt Köln die nötigen Informationen abgerufen werden. Auf Grund der breitgefächerten Maßnahmen zur Informationsmitteilungen an die Kölner Bürgerinnen und Bürger sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit den Stadtteil Nippes gesondert über die Richtli- nien zum Thema Abfall, Reinigung sowie Winterdienst zu informieren. zu d) Die Winterwartung der Gehwege ist generell auf die Anlieger übertragen.Ausnahmen gibt es in Bezug auf „Überwege“. Diese „Überwege“ werden winterdienstmäßig durch die AWB GmbH betreut. Streu- 2 salz oder sonstige auftauende Substanzen werden nur bei besonders begründeten klimatischen Aus- nahmefälle, z.B. bei Eisregen, auf Treppen, Rampen, Brückenaufgängen, Brückenabgängen sowie bei Gefäll-oder Steigerungsstrecken eingesetzt. Die auftauenden Substanzen werden manuell aufge- streut. Die AWB GmbH Mitarbeiter wurden dahingehend sensibilisiert, dabei mit einer möglichst klei- nen Dosis ein größtmögliches Ergebnis zu erzielen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4281/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.01.2019
- Erstellt
- 20.12.2018 14:06