0552/2021
Abbruch Neubau Gebäude des Hölderlin Gymnasiums, Graf- Adolf- Straße
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402 Vorlagen-Nummer 22.02.2021 0552/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Abbruch Neubau Gebäude des Hölderlin Gymnasiums, Graf- Adolf- Straße Im Vorfeld der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft (BAGW) hatte die Vorsit- zende, Frau Ruffen, die nachfolgende Frage schriftlich zu Protokoll gegeben. Die Antwort erfolgte zur Niederschrift des BAGW. Sowohl die Frage als auch die Stellungnahme der Verwaltung wird mit die- ser Mitteilung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Kenntnis gegeben: Frage von Frau Ruffen: Bitte stellen Sie kurz den aktuellen Stand Hölderlin-Gymnasium dar. Es liegen verschiedene sich widersprechende Aussagen aus der Verwaltung und zusätzlich auch noch von der Schule vor: Mal soll eine neue Machbarkeitsstudie gerade beauftragt worden sein, mal soll sich die Schule bis Ende Januar zwischen den Varianten 1 Standort oder 2 Standorte entscheiden. Stellungnahme der Verwaltung zu Protokoll: Der Abbruch und Neubau des Gebäudes Hölderlin Gymnasium (Graf-Adolf-Str.) in Mülheim ist im GU/TU-Paket erfasst. Das Gebäude ist nicht mehr sanierungswürdig, es ist in einem sehr schlechten Zustand. Geleichzeitig bedarf es der dringenden Erweiterung der Flächen im Zuge der Umsetzung G 9, da der Platz für den zusätzlichen Jahrgang nicht ausreichen wird. Das Grundstück Graf-Adolf-Straße ist mit knapp 7.000 m² für den Bau eines Gymnasiums nicht aus- reichend. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Schule an zwei Standorten neu gebaut werden muss. Neben dem Grundstück Graf-Adolf-Str. ist zurzeit nur ein einziges bebaubares Schulgrundstück als zweiter Standort erkennbar. Dies ist ein Schulgrund- stück in der Holweider Straße. Zur Erarbeitung des Auftrages an die Gebäudewirtschaft (Bausoll 1) findet zurzeit der Beteiligungs- prozess mit der Schule statt. Im Rahmen dieses Prozesses hat die Schule die Aufteilung auf zwei Standorte abgelehnt. Da jedoch aktuell keine andere umsetzbare Lösung erkennbar ist, hat das Amt für Schulentwicklung darauf bestehen müssen, zu klären, wie eine Teilung auf zwei Standorte erfol- gen sollte, um die schulischen Belange für diesen Fall abbilden zu können. Nach umfangreichen Dis- kussionen fand diese Klärung nun in einem letzten Workshop am 26.01.2021 statt Die von der Schule im Rahmen der Diskussion vorgebrachten alternativen Vorschläge (Abbruch Stadthalle Mülheim, zweiter Standort neben Sporthalle Bergischer Ring,) scheitern aktuell am nicht vorhandenen Baurecht und am zeitlichen Druck zur Schaffung des Neubaus und der zusätzlichen Raumkapazitäten. Ein weiterer Vorschlag, ein anderes für ein neues Gymnasium vorgesehenes Grundstück ggf. in ei- nem anderen Stadtteil für das Hölderlin-Gymnasium zu verwenden, ist nicht darstellbar, weil die aktu- 2 ell vorhandenen für Schulbau vorgesehenen Grundstücke schon nicht ausreichen, um den Bedarf an Schulplätzen zu befriedigen. Dass die Schule die Teilung ablehnt, ist verständlich, kann aber unter Berücksichtigung der aktuell reellen Lösungsmöglichkeiten sehr wahrscheinlich nicht umgesetzt wer- den. Der Schule konnte verdeutlicht werden, dass die Belange der Schule bei einer aktuell mit an Sicher- heit grenzender Wahrscheinlichkeit notwendigen Teilung so berücksichtigt werden können und dies nicht in einem eng getakteten TU-Verfahren erfolgt, in dem eine weitere Beteiligung der Schulge- meinde nicht möglich ist. Die Vorlage des Bausoll 1 für das Hölderlin-Gymnasium war für Dezember vorgesehen. Die Gebäu- dewirtschaft wurde auf die erheblichen Diskussionen mit der Schule hingewiesen und um Aufschub gebeten, damit der zunächst abgelehnte Workshop im Januar durchgeführt werden konnte. Das Bausoll 1 wird dementsprechend das gesamte Raumfunktionsprogramm für einen Neubau bein- halten und zusätzlich darstellen, wie eine sehr wahrscheinlich notwendige Aufteilung schulorganisato- risch sinnvoll auf zwei Standorte erfolgen kann. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0552/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.02.2021
- Erstellt
- 15.02.2021 15:10