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0552/2021

Abbruch Neubau Gebäude des Hölderlin Gymnasiums, Graf- Adolf- Straße

Mitteilung Ausschuss 22.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 5.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4122 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402 
 
Vorlagen-Nummer 22.02.2021 
 0552/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
 
Abbruch Neubau Gebäude des Hölderlin Gymnasiums, Graf- Adolf- Straße 
 
Im Vorfeld der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft (BAGW)  hatte die Vorsit-
zende, Frau Ruffen, die nachfolgende Frage schriftlich zu Protokoll gegeben. Die Antwort erfolgte zur 
Niederschrift des BAGW. Sowohl die Frage als auch die Stellungnahme der Verwaltung wird mit die-
ser Mitteilung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Kenntnis gegeben: 
 
Frage von Frau Ruffen: 
 
Bitte stellen Sie kurz den aktuellen Stand Hölderlin-Gymnasium dar.  Es liegen verschiedene sich 
widersprechende Aussagen aus der Verwaltung und zusätzlich auch noch von der Schule vor: Mal 
soll eine neue Machbarkeitsstudie gerade beauftragt worden sein, mal soll sich die Schule bis Ende 
Januar zwischen den Varianten 1 Standort oder 2 Standorte entscheiden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Protokoll: 
 
Der Abbruch und Neubau des Gebäudes Hölderlin Gymnasium (Graf-Adolf-Str.) in Mülheim ist 
im GU/TU-Paket erfasst.  
Das Gebäude ist nicht mehr sanierungswürdig, es ist in einem sehr schlechten Zustand. Geleichzeitig 
bedarf es der dringenden Erweiterung der Flächen im Zuge der Umsetzung G 9, da der Platz für den 
zusätzlichen Jahrgang nicht ausreichen wird.  
Das Grundstück Graf-Adolf-Straße ist mit knapp 7.000 m² für den Bau eines Gymnasiums nicht aus-
reichend. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Schule 
an zwei Standorten neu gebaut werden muss. Neben dem Grundstück Graf-Adolf-Str. ist zurzeit nur 
ein einziges bebaubares Schulgrundstück als zweiter Standort erkennbar. Dies ist ein Schulgrund-
stück in der Holweider Straße.  
Zur Erarbeitung des Auftrages an die Gebäudewirtschaft (Bausoll 1) findet zurzeit der Beteiligungs-
prozess mit der Schule statt. Im Rahmen dieses Prozesses hat die Schule die Aufteilung auf zwei 
Standorte abgelehnt. Da jedoch aktuell keine andere umsetzbare Lösung erkennbar ist, hat das Amt 
für Schulentwicklung darauf bestehen müssen, zu klären, wie eine Teilung auf zwei Standorte erfol-
gen sollte, um die schulischen Belange für diesen Fall abbilden zu können. Nach umfangreichen Dis-
kussionen fand diese Klärung nun in einem letzten Workshop am 26.01.2021 statt 
 
Die von der Schule im Rahmen der Diskussion vorgebrachten alternativen Vorschläge (Abbruch 
Stadthalle Mülheim, zweiter Standort neben Sporthalle Bergischer Ring,) scheitern aktuell am nicht 
vorhandenen Baurecht und am zeitlichen Druck zur Schaffung des Neubaus und der zusätzlichen 
Raumkapazitäten.  
Ein weiterer Vorschlag, ein anderes für ein neues Gymnasium vorgesehenes Grundstück ggf. in ei-
nem anderen Stadtteil für das Hölderlin-Gymnasium zu verwenden, ist nicht darstellbar, weil die aktu-

2 
 
ell vorhandenen für Schulbau vorgesehenen Grundstücke schon nicht ausreichen, um den Bedarf an 
Schulplätzen zu befriedigen. Dass die Schule die Teilung ablehnt, ist verständlich, kann aber unter 
Berücksichtigung der aktuell reellen Lösungsmöglichkeiten sehr wahrscheinlich nicht umgesetzt wer-
den.  
Der Schule konnte verdeutlicht werden, dass die Belange der Schule bei einer aktuell mit an Sicher-
heit grenzender Wahrscheinlichkeit notwendigen Teilung so berücksichtigt werden können und dies 
nicht in einem eng getakteten TU-Verfahren erfolgt, in dem eine weitere Beteiligung der Schulge-
meinde nicht möglich ist.  
Die Vorlage des Bausoll 1 für das Hölderlin-Gymnasium war für Dezember vorgesehen. Die Gebäu-
dewirtschaft wurde auf die erheblichen Diskussionen mit der Schule hingewiesen und um Aufschub 
gebeten, damit der zunächst abgelehnte Workshop im Januar durchgeführt werden konnte.  
 
Das Bausoll 1 wird dementsprechend das gesamte Raumfunktionsprogramm für einen Neubau bein-
halten und zusätzlich darstellen, wie eine sehr wahrscheinlich notwendige Aufteilung schulorganisato-
risch sinnvoll auf zwei Standorte erfolgen kann. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0552/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.02.2021
Erstellt
15.02.2021 15:10