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2141/2023

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 01.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.08.2023, TOP 4.6

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 01 Förderübersicht

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1808 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2141/2023
Stand: 11.10.2023 
Sachstandsbericht  
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2023 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfeh-
lung des gemeinsamen Unterausschusses mit dem Unterausschuss: 
 
1. die Festsetzung der Obergrenze der Sachkosten von 2.556,00 € auf 3.000,00 € (Sach-
kostenpauschale). 
 
1. auf Grundlage der Zeilen 45- 47 der „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die 
Bereiche (… ) Senioren, Soziales (…)“ vom 01.01.2021, in Verbindung mit der Allge-
meinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018 und in Fortführung der Praxis 
der Vorjahre aufgrund der Beschlüsse des gemeinsamen Unterausschusses Selbsthil-
fegruppen sowie des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.07.2009, dass vor 
Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge an die Selbsthilfegruppen gezahlt 
werden und zwar in folgender Höhe: 
- bei bisher mindestens zweijähriger Bezuschussung 75% der Vorjahresförderung,  
  bzw. der geplanten Förderung für das Jahr 2023, 
- bei bisher einmaliger Bezuschussung 20% der Vorjahresförderung. 
Voraussetzung für den Abschlag ist die Vorlage des Verwendungsnachweises des 
Vorjahres sowie die Tatsache, dass haushaltsrechtliche Einschränkungen nicht entge-
genstehen. 
 
2. entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses im Haushaltsjahr 
2023 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu för-
dern.  
 
Dazu gehört die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der 
Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat den Beschluss umgesetzt

2

Beschlussvorlage Ausschuss

6919 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2141/2023 
Freigabedatum 
 01.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2023  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfeh-
lung des gemeinsamen Unterausschusses mit dem Unterausschuss: 
 
1. die Festsetzung der Obergrenze der Sachkosten von 2.556,00 € auf 3.000,00 € (Sach-
kostenpauschale). 
 
1. auf Grundlage der Zeilen 45- 47 der „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die 
Bereiche (… ) Senioren, Soziales (…)“ vom 01.01.2021, in Verbindung mit der Allge-
meinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018 und in Fortführung der Praxis 
der Vorjahre aufgrund der Beschlüsse des gemeinsamen Unterausschusses Selbsthil-
fegruppen sowie des Ausschusses Soziales und Senioren vom 15.07.2009, dass vor 
Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge an die Selbsthilfegruppen gezahlt 
werden und zwar in folgender Höhe: 
- bei bisher mindestens zweijähriger Bezuschussung 75% der Vorjahresförderung,  
  bzw. der geplanten Förderung für das Jahr 2023, 
- bei bisher einmaliger Bezuschussung 20% der Vorjahresförderung. 
Voraussetzung für den Abschlag ist die Vorlage des Verwendungsnachweises des 
Vorjahres sowie die Tatsache, dass haushaltsrechtliche Einschränkungen nicht entge-
genstehen. 
 
2. entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses im Haushaltsjahr 
2023 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu för-
dern.  
 
Dazu gehört die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der 
Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  92.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1.  
Die Verwaltung kündigte im letzten Jahr die Prüfung der Obergrenze für Sachkosten an und 
schlägt ab 01.01.2023 eine Anpassung der Obergrenze der Sachkosten von 2.556,00 € auf 
3.000,00 € vor. 
Die Prüfung der Verwendungsnachweise ergab, dass die Obergrenze von 2.556,00 € auf-
grund der inflations- und allgemein preisbedingten Kostensteigerungen der letzten Jahre für 
einige Selbsthilfegruppen nicht mehr ausreicht. Die Obergrenze der Sachkosten wird deshalb 
auf 3.000,00 € festgelegt. 
 
2. 
Grundlagen für Zuwendungen sind die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Berei-
che Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen 
und Gesundheit“ vom 01.01.2021 in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt 
Köln vom 06.11.2018.  
Gemäß den Schlussbestimmungen der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen wird die bewil-
ligte Zuwendung erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des Zuwendungsbe-

3 
scheides ausgezahlt (Zeile 373 und 374). „Abweichende Regelungen sind grundsätzlich mög-
lich soweit ein berechtigtes Interesse der Stadt oder des Fördermittelempfangenden dies 
rechtfertigt“ (Zeile 45-47). 
 
Das berechtigte Interesse ergibt sich hier wie folgt: Bei der Zuwendung sind vorrangige Leis-
tungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu berücksichtigen, die jedes Jahr erst im 
Mai/Juni der Höhe nach bekannt werden. Aus diesem Grund kann die hiesige Zuwendungs-
entscheidung nicht früher im Jahr getroffen werden.  
Die Selbsthilfegruppen verfügen in der Regel über keine oder nur geringfügige Rücklagen und 
müssen die Zeit bis zum Beschluss des Unterausschusses überbrücken. Die Verwaltung hat 
ein Interesse am Erhalt der Selbsthilfegruppen, die wichtige Aufgaben im sozialen Netz in 
Köln übernehmen. Selbsthilfegruppen stabilisieren das soziale Gefüge, indem sie individuelle 
Bedürfnisse erfüllen, das Gesundheitsbewusstsein fördern und durch den Informationsaus-
tausch die Gemeinschaft stärken.  
Um die Strukturen der Selbsthilfelandschaft in der Zwischenzeit zu sichern, sollen weiterhin 
vor Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge gezahlt werden können. 
 
Am 15.07.2009 haben der gemeinsame Unterausschuss Selbsthilfegruppen sowie der Aus-
schuss Soziales und Senioren hierzu Regelungen beschlossen, dass Abschläge an Selbsthil-
fegruppen gezahlt werden können. Auf Grund der zwischenzeitlich beschlossenen Allgemei-
nen Förderrichtlinie der Stadt Köln sowie den genannten Allgemeinen Bewilligungsbedingun-
gen wird der Beschluss zu den Abschlagsregelungen erneuert.  
 
3. 
Für das Jahr 2023 sind zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich im Teilergeb-
nisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2023, in Teil-
planzeile 15 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ von 92.500 Euro veran-
schlagt. 
 
Die für 2023 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von 
Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und in der Anlage 1 erfasst. 
 
Im Ergebnis werden insgesamt 56.871,00 Euro an die Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich 
ausgezahlt. 
 
Wenn der Fördervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzie-
rungslücke unterschreitet bzw. vom beantragten Zuschuss abweicht, gibt es folgende Gründe:  
1. Teilausgaben sind nicht förderfähig.  
2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Pauschale der Sachkosten.  
3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben 
    als der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte.  
4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat die/der Antragssteller*in 
    mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten. 
5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der  
    Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie am Kassenstand.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 35.629,00 Euro gemäß An-
lage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfe-
gruppen zur Verfügung zu stellen.

Anlage 01 Förderübersicht

2485 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2023 - Fördervorschläge der Verwaltung
1 Aktives Leben e.V. Junkersdorf  2.216,00 1.901,00 1.901,00 8.322,00 1.460,00 441,00 1.901,00
2 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 6.350,00 7.050,00 7.050,00 7.500,00 3.000,00 4.050,00 7.050,00
3 Bürgertreff 1006 e.V. 8.830,00 9.050,00 9.050,00 12.000,00 1.140,00 7.690,00 8.830,00
4 Deutscher Schwerhörigenbund 9.898,00 8.969,72 8.969,72 5.670,00 3.556,00 5.414,00 8.970,00
5 Initiative Dritte Lebensphase - I.D.L. e.V. 650,00 1.000,00 997,00 9.040,00 0,00 1.000,00 1.000,00
6 Junge Alte e.V. 2.700,00 2.150,00 3.311,92 9.879,20 650,00 1.500,00 2.150,00
7 Küchengespräche im St. Vinzenzhaus 2.986,50 2.556,00 3.415,50 430,50 2.125,50 430,50 2.556,00
8 Sozialverband Deutschland e.V. - SoVD 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00
9 Trauerdinner im Herz-Jesu-Stift 2.556,00 2.556,00 2.556,00 430,50 2.125,50 430,50 2.556,00
10 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.986,50 2.556,00 2.556,00 430,50 2.125,50 430,50 2.556,00
11 Unter einem Dach in Köln e.V. 1.240,00 1.635,00 1.635,00 695,00 940,00 695,00 1.635,00
12 Väteraufbruch für Kinder 1.500,00 1.500,00 1.505,35 0,00 1.500,00 0,00 1.500,00
13 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.3.400,00 3.400,00 3.400,00 1.700,00 1.900,00 1.500,00 3.400,00
14 Wir sind stark 2.100,00 3.250,00 3.250,00 1.500,00 1.000,00 1.500,00 2.500,00
15 Zurück in die Zukunft e.V. 8.600,00 7.711,00 7.711,00 36.000,00 911,00 6.800,00 7.711,00
16 LemAn e.V. * 1.016,00 0,00
17 Pro Retina e.V.  ** 3.656,00 0,00
Summe 63.241,00 57.840,72 59.864,49 93.597,70 24.989,50 31.881,50 56.871,00
Haushaltsansatz 2023  (2022: 92.500,00 €) 92.500,00 €
Fördervorschlag 2023   (2022: 63.241,00 €) 56.871,00 €
Restsumme 2023        (2022: 29.259,00 €) 35.629,00 €  
Restsumme an Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln, für Grup-
pen, die dort Zuschüsse beantragen 35.629,00 €
* LemAn e.V. hat den Antrag zurückgezogen, da auf Grund 
von externen Verzögerungen keine Aktitiväten stattfinden. 
Ausreichende Rücklagen aus 2022.vorhanden.
** Pro Retina e.V. hat den Antrag zurückgezogen, da auf 
Grund von Rücklagen und einem Zuschuss der 
Krankenkasse ausreichende Mittel vorhanden sind.
               Anlage 01
Fördervor-
schlag 
Sachkosten (€)
Fördervor-
schlag 
Miete (€)
Selbsthilfegruppe bzw. Verein Finanzie-
rungslücke 
lt. Antrag (€)
Zuschuss 
2022 (€)
Beantragter 
Zuschuss 
2023 (€) 
Miete oder 
Mietanteil (€)
Fördervor-
schlag 2023 
insgesamt (€)

Beratungsverlauf (1)

17.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rathenauplatz

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Details

Aktenzeichen
2141/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.08.2023
Erstellt
04.07.2023 14:59