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4037/2018

Sachstandsbericht Neubau Bezirksrathaus Innenstadt AN/1047/2018 - Stand 03.12.2018

Mitteilung Ausschuss 04.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.03.2019, TOP 9.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5170 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 04.02.2019 
 4037/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.02.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 
 
Sachstandsbericht Neubau Bezirksrathaus Innenstadt AN/1047/2018 - Stand 03.12.2018 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 5.7.2018 auf gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-
Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion 
(AN/1047/2018) zum Neubau des Bezirksrathauses Innenstadt am Laurenzplatz einstimmig  
beschlossen: 
 
1. „Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den Planungen für den Neubau eines Bezirksrathauses 
für die Innenstadt am Laurenzplatz. Das Bezirksrathaus soll die Belange und Bedarfe von  
bezirklicher Politik und Verwaltung unter einem Dach vereinen.  
Der Neubau soll die Funktionalitäten des Bürgeramtes mit dem aktuell an diesem Standort  
befindlichen Kundenzentrum aufnehmen und die bestehenden Raumbedarfe der Bezirksver-
tretung Innenstadt und ihrer Fraktionen und Einzelmandatsträger berücksichtigen.  
Hierzu ist ein entsprechendes Raumkonzept zu erstellen. 
 
2. Für die Zeit des Abrisses und Neubaus ist für das Kundenzentrum ein zentraler und  
bürgerorientierter Interimsstandort zu planen und zu realisieren.   
 
3. Für den Neubau ist ein entsprechender Architekturwettbewerb vorzubereiten, der  
insbesondere die Entwicklungen des unmittelbar angrenzenden "Laurenz-Carrés"  
berücksichtigt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Organisationsform  
(Eigenregie oder Fremdvergabe) zu einer schnellen und kostenoptimierten Realisierung führt. 
Gegebenenfalls ist eine Entwicklung im Rahmen des Gesamtprojektes "Laurenz-Carré" unter 
städtebaulichen sowie kosten- und terminoptimierten Aspekten zu prüfen.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit über die Raumbedarfe des Bezirks  
Innenstadt hinaus die angekündigten zusätzlichen Raumbedarfe der Verwaltung im Innen-
stadtbereich (s. Vorlage 1462/2018) zumindest teilweise in dem neuen Gebäude abgebildet 
werden können. 
  
Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien des Rates bis Ende 2018 Vorschläge 
zur Entscheidung vorzulegen. Die Bezirksvertretung Innenstadt ist am weiteren Verfahren zu  
beteiligen.“

2 
 
 
Die Verwaltung teilt dazu folgenden aktuellen Sachstand mit: 
 
1. Die Verwaltung hat mit den Nutzerdienststellen und den Beteiligten der Bezirksvertretung einen 
Workshop zur Entwicklung der Raumbedarfe und des Raumkonzepts durchgeführt und zum  
Abschluss des städtebaulichen Verfahrens Laurenz-Carré vorgelegt.  
Im Ergebnis schließt der Workshop mit einem Bedarf von neu 8.200 m² Bruttogesamtfläche 
(BGF), im Vergleich zu 6.200 m² BGF im Bestand.  
Zusätzliche Nutzungen jenseits des Bezirksrathauses wurden dabei nicht vorgesehen. 
 
Das Verfahren Laurenz-Carré ergab im Hinblick auf das Bezirksrathaus: 
 
-       Die Ausweitung eines Raumprogramms städtischer Bedarfe auf private Grundstücke der 
Gerchgroup AG ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht. 
-       Das Grundstück des Bezirksrathauses der Stadt Köln ist begrenzt, unter anderem durch die 
beiden Plätze Karl-Küpper-Platz und Laurenzplatz, die nicht überbaubar sind. 
-       Die heutige Höhenentwicklung entspricht weitestgehend auch den zukünftigen maximalen 
Höhen für diesen Standort. 
 
Im Ergebnis bedeutet dies, dass der heutige Umriss (inklusive der heutigen Höhen) des Bezirks-
rathauses auch den Rahmen für den Neubau bildet und eine oberirdische BGF auf circa 6.200 m² 
beschränkt bleibt. 
 
Die ermittelte BGF Neu bedeutet also eine Überschreitung der zur Verfügung stehenden  
Flächen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass das Bestandsgebäude derzeit 
jenseits des überhöhten Erdgeschosses eine Regelgeschosshöhe von knapp unter 3 m aufweist, 
die aufgrund der heutigen technischen Anforderungen nicht mehr realisierbar sein wird,  
das heißt bei gleicher Gebäudehöhe ist ein Geschoss Nutzfläche (derzeit circa 780 m²) und damit 
insgesamt voraussichtlich circa 2.700 m² BGF weniger umsetzbar.  
 
Um unter den oben genannten Rahmenbedingungen eine belastbare und verlässliche Aussage 
über die Realisierbarkeit des neuen Bezirksrathauses auf dem vorhandenen Grundstück vorle-
gen zu können, ist vorgesehen, ein externes Büro mit der Erstellung von Machbarkeitsstudien auf 
Grundlage des Bestandsgrundstückes zu beauftragen.  
Hiermit soll die maximal mögliche Nutzfläche erzielt werden. Welche konkreten Auswirkungen auf 
die angestrebten Funktionen des Bezirksrathauses eintreten könnten, wird nach Vorlage der Prü-
fergebnisse mitgeteilt. Nächste Planungsschritte können erst erfolgen, sobald die  
Planungsgrundlagen ermittelt sind und die weitergehenden Entscheidungen getroffen wurden. 
2. Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten zu einer vorübergehenden Unterbringung des 
Kundenzentrums. 
 
3. Erst wenn die Ergebnisse der externen Prüfung vorliegen, können die weiteren  
Verfahrensschritte eingeleitet werden.  
 
4. Auf die Ausführungen unter 1. wird verwiesen. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (3)

04.02.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4037/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.02.2019
Erstellt
04.12.2018 11:10