0551/2025
Beantwortung einer mündliche Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.02.2025 betreffend "Atelierhaus an der Delmenhorster Straße"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 13.03.2025 0551/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 Beantwortung einer mündliche Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.02.2025 betreffend "Atelierhaus an der Delmenhorster Straße" In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 04.02.2025 hat die FDP-Fraktion nach- folgende Frage gestellt und darum gebeten, die Antwort in der nächsten Ausschusssitzung vor- zulegen: Herr Deutsch fragt nach dem Atelierhaus an der Delmenhorster Straße und ob dort sämtliche Regelungen bereits festgelegt seien. Antwort der Verwaltung: Nach einem längeren Abstimmungsprozess mit dem Untermieter der Delmenhorster Straße konnte im Januar ein Untermietvertrag geschlossen werden. Seitdem erfolgt die Belegung des Hauses. Dies erfolgt zu einem Quadratmeterpreis von 5,- € Kaltmiete für die subventionierten sowie 7,50 € Kaltmiete für die preisgedämpften Ateliers, was dem Rahmen der Atelierförder- strategie entspricht. In der ersten Kommunikationsphase zur Mietstruktur gab es Unklarheiten bezüglich des Anteils der Gemeinschaftsflächen an der Miete. Versäumnisse in der Kommunikation hat das Kultur- raummanagement eingeräumt und sich bei potenziellen Mieter*innen entschuldigt. Die zugrundeliegende Mietkalkulation folgt jedoch einem gängigen Modell für Gewerbeimmobi- lien, bei dem die anteilige Nutzung von Gemeinschaftsflächen - wie Flure, Sanitäranlagen und andere gemeinschaftlich genutzte Bereiche - mit in die Flächenkalkulation einfließt. Dies führt nicht zu einer Erhöhung des Quadratmeterpreises, sondern zu einer Vergrößerung der effektiv genutzten Fläche bei gleichbleibendem Mietpreis pro Quadratmeter. Trotzdem bleibt die Mietstruktur an der Delmenhorster Straße attraktiv. Die Miete wird als Brut- tomiete berechnet, das heißt, sie enthält bereits die Mehrwertsteuer und liegt dadurch rund 19 Prozent unter vergleichbaren Gewerberäumen. Der monatliche Mietzins bewegt sich überwie- gend in einem Bereich zwischen 110 € und 500 €, sodass eine große Bandbreite an Nutzer*in- nen angesprochen wird. Der gemeinnützige Vermieter trägt insbesondere in der Anlaufphase erhebliche finanzielle Ri- siken und muss auch im laufenden Betrieb Leerstände durch Mieteinnahmen ausgleichen, um den Betrieb des Hauses nachhaltig sicherzustellen. Die Stadt Köln hat darüber hinaus ein In- vestitionsvolumen von 1,5 Mio. € für die Immobilie bereitgestellt, um sie für die Nutzung als Atelierhaus herzurichten. Im Unterschied zu privaten Investitionen schlägt sich diese Investition nicht auf die Mieten nieder, wodurch das Mietniveau tragbar bleibt. 2 Die Regelungen zur Belegung und Nutzung sind noch nicht in allen Details fixiert. Insbesondere die Erfahrungen aus der ersten Belegungsphase werden genutzt, um gegebenenfalls Anpas- sungen vorzunehmen und den Bedarf der Nutzer*innen bestmöglich zu berücksichtigen. Das Ziel bleibt weiterhin, Künstler*innen in Köln eine langfristige und wirtschaftlich tragfähige Per- spektive zu bieten, ohne von unsicheren Fördermitteln abhängig zu sein. Angesichts der ange- spannten Haushaltslage ist dies ein entscheidender Faktor für die nachhaltige Entwicklung von Räumen für kreatives Arbeiten in der Stadt. Die Kulturverwaltung steht weiterhin zu diesem Modell und ist überzeugt, dass die Delmenhors- ter Straße einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der künstlerischen Infrastruktur in Köln sowie zur Schaffung bezahlbarer Atelierräume in Köln leistet. Der Standort dient als Pilotmodell, um aufzuzeigen, dass sich ein Atelierhaus weitgehend selbst tragen kann, ohne auf laufende städ- tische Zuschüsse angewiesen zu sein. Anzumerken ist, dass derzeit die Nachfrage nach Ate- lierraum, die beim Kulturraummanagement eingeht, als gering zu bewerten ist. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0551/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.03.2025
- Erstellt
- 18.02.2025 17:11