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0551/2025

Beantwortung einer mündliche Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.02.2025 betreffend "Atelierhaus an der Delmenhorster Straße"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.03.2025, TOP 10.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3894 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 13.03.2025 
 0551/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 
 
Beantwortung einer mündliche Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.02.2025 betreffend 
"Atelierhaus an der Delmenhorster Straße" 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 04.02.2025 hat die FDP-Fraktion nach-
folgende Frage gestellt und darum gebeten, die Antwort in der nächsten Ausschusssitzung vor-
zulegen: 
 
Herr Deutsch fragt nach dem Atelierhaus an der Delmenhorster Straße und ob dort sämtliche 
Regelungen bereits festgelegt seien. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nach einem längeren Abstimmungsprozess mit dem Untermieter der Delmenhorster Straße 
konnte im Januar ein Untermietvertrag geschlossen werden. Seitdem erfolgt die Belegung des 
Hauses. Dies erfolgt zu einem Quadratmeterpreis von 5,- € Kaltmiete für die subventionierten 
sowie 7,50 € Kaltmiete für die preisgedämpften Ateliers, was dem Rahmen der Atelierförder-
strategie entspricht.  
In der ersten Kommunikationsphase zur Mietstruktur gab es Unklarheiten bezüglich des Anteils 
der Gemeinschaftsflächen an der Miete. Versäumnisse in der Kommunikation hat das Kultur-
raummanagement eingeräumt und sich bei potenziellen Mieter*innen entschuldigt.  
Die zugrundeliegende Mietkalkulation folgt jedoch einem gängigen Modell für Gewerbeimmobi-
lien, bei dem die anteilige Nutzung von Gemeinschaftsflächen - wie Flure, Sanitäranlagen und 
andere gemeinschaftlich genutzte Bereiche - mit in die Flächenkalkulation einfließt. Dies führt 
nicht zu einer Erhöhung des Quadratmeterpreises, sondern zu einer Vergrößerung der effektiv 
genutzten Fläche bei gleichbleibendem Mietpreis pro Quadratmeter. 
Trotzdem bleibt die Mietstruktur an der Delmenhorster Straße attraktiv. Die Miete wird als Brut-
tomiete berechnet, das heißt, sie enthält bereits die Mehrwertsteuer und liegt dadurch rund 19 
Prozent unter vergleichbaren Gewerberäumen. Der monatliche Mietzins bewegt sich überwie-
gend in einem Bereich zwischen 110 € und 500 €, sodass eine große Bandbreite an Nutzer*in-
nen angesprochen wird.  
Der gemeinnützige Vermieter trägt insbesondere in der Anlaufphase erhebliche finanzielle Ri-
siken und muss auch im laufenden Betrieb Leerstände durch Mieteinnahmen ausgleichen, um 
den Betrieb des Hauses nachhaltig sicherzustellen. Die Stadt Köln hat darüber hinaus ein In-
vestitionsvolumen von 1,5 Mio. € für die Immobilie bereitgestellt, um sie für die Nutzung als 
Atelierhaus herzurichten. Im Unterschied zu privaten Investitionen schlägt sich diese Investition 
nicht auf die Mieten nieder, wodurch das Mietniveau tragbar bleibt.

2 
 
Die Regelungen zur Belegung und Nutzung sind noch nicht in allen Details fixiert. Insbesondere 
die Erfahrungen aus der ersten Belegungsphase werden genutzt, um gegebenenfalls Anpas-
sungen vorzunehmen und den Bedarf der Nutzer*innen bestmöglich zu berücksichtigen. Das 
Ziel bleibt weiterhin, Künstler*innen in Köln eine langfristige und wirtschaftlich tragfähige Per-
spektive zu bieten, ohne von unsicheren Fördermitteln abhängig zu sein. Angesichts der ange-
spannten Haushaltslage ist dies ein entscheidender Faktor für die nachhaltige Entwicklung von 
Räumen für kreatives Arbeiten in der Stadt.  
Die Kulturverwaltung steht weiterhin zu diesem Modell und ist überzeugt, dass die Delmenhors-
ter Straße einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der künstlerischen Infrastruktur in Köln sowie 
zur Schaffung bezahlbarer Atelierräume in Köln leistet. Der Standort dient als Pilotmodell, um 
aufzuzeigen, dass sich ein Atelierhaus weitgehend selbst tragen kann, ohne auf laufende städ-
tische Zuschüsse angewiesen zu sein. Anzumerken ist, dass derzeit die Nachfrage nach Ate-
lierraum, die beim Kulturraummanagement eingeht, als gering zu bewerten ist. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

25.03.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0551/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.03.2025
Erstellt
18.02.2025 17:11