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AN/0539/2019

Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne) 13.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.05.2019, TOP 8.1.14

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Sachstandsbericht BV Mai 2025

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Sachstandsbericht BV Mai 2025

4077 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0539/2019
Stand: 21.05.2024 
Sachstandsbericht  
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.14 Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz, AN/0539/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgehend dem Schutz erhal-
tenswerter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grundstücksgrenzen durch 
die folgenden verbindlichen Festsetzungen (z.B. durch eine interne Richtlinie) einen höheren 
Stellenwert zu sichern:  
 frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter Vor-
haben mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur Berücksichtigung 
in architektonischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren,  
 Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) 
und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4).  
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Ausfahrten 
von Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei berücksichtigt sein 
oder im Konfliktfall mit Wurzelräumen bzw. KronenTraufbereichen durch Umplanung gelöst 
werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(Die FDP-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.) 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Information des Stadtplanungsamtes zum ersten Spiegelpunkt des Antrages liegt vor. 
Auf die Mitteilung 0222/2022 wird verwiesen.

2 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=858439&type=do 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes hier ein Auszug: „Dies ist nicht im Sinne einer ein-
heitlichen Stadtentwicklung, zumal das Thema Wohnungsbau auf hohem Niveau in allen 
Quartieren erfolgen muss, um der anhalten starken Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu 
werden.  
Fazit: Die Fachverwaltung Stadtplanung wird aus den oben genannten Gründen den Be-
schlussvorschlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen nicht weiter verfolgen.“ 
 
 
Nächste Schritte: 
Das Dezernat VIII wird um Stellungnahme zum zweiten Spiegelpunkt um Auskunft gebeten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum zweiten Spiegelpunkt: 
Baumschutzrechtliche Gesichtspunkte müssen auch bei Bäumen, die durch eine kommunale 
Satzung wie die Kölner Baumschutzsatzsatzung (BSchS) geschützt sind, grundsätzlich hinter 
ein bestehendes Baurecht zurück treten. Grundlage dafür ist der verfassungsrechtlich gewähr-
leistete Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 GG, der auch die Baufreiheit umfasst. 
 
Baumschutzrechtliche Gesichtspunkte werden im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich 
mitgeprüft. Oftmals ist geschützter Baumbestand durch konkurrierende Flächennutzung 
(Wohnraumschaffung, Brandschutz, Mobilität etc.) betroffen. Wenn das Baurecht höchstens 
geringfügig beeinträchtigt wird und keine drittschützenden Rechte verletzt werden, z. B. aus 
dem Nachbarrecht, kann das Verlangen nach einer Umplanung im Einzelfall gerechtfertigt 
sein. Regelmäßig überwiegen baumschutzrechtliche Belange das allgemeine Baurecht jedoch 
nicht. Wenn ein Baurecht besteht und keine Umplanung möglich ist, ist ein behördliches Er-
messen bei der Erteilung einer Fällgenehmigung nicht gegeben. 
 
Sind von der Baustelleneinrichtung oder der Bauausführung nach der Baumschutzsatzung ge-
schützte Bäume potentiell betroffen, wird die Baugenehmigung unter der Auflage erteilt, dass 
die Bestimmungen der einschlägigen Regelwerke hinsichtlich des Schutzes dieser Bäume - 
insbesondere der DIN 18920 und der Richtlinie zur Anlage von Straßen Teil 4 (RAS-LP 4) - 
eingehalten werden. Bei größeren Bauvorhaben, bei einer potentiellen Betroffenheit wertvol-
len Baumbestands und bei einer größeren Anzahl potentiell betroffener geschützter Bäume 
wird daher i.d.R. die Einrichtung und Vorhaltung einer externen umweltfachlichen Baubeglei-
tung zur Kontrolle und zur Kommunikation mit der Verwaltung aufgegeben.

Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV2)

1955 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Grünen 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0539/2019 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 
 
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die o.g. Fraktionen bitten darum, folgenden gemeinsamen Dringlichkeitsantrag auf die T a-
gesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 13.05.2019 zu setzen. 
 
 
Die BV Rodenkirchen möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgeh end dem 
Schutz erhaltenswerter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grund-
stücksgrenzen durch die folgenden verbindlichen Festsetzungen (z.B . in Form einer 
internen Richtlinie) einen höheren Stellenwert zu sichern: 
 frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter 
Vorhaben mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur B e-
rücksichtigung in architektonischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren, 
 Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 
18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4). 
 
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Aus-
fahrten von Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei b e-
rücksichtigt sein oder im Konfliktfall mit Wurzelräumen bzw. Kronen -Traufbereichen  
durch Umplanung gelöst werden.

Begründung: erfolgt mündlich 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Umgehende Vermeidung weiterer „Missverständnis-Fälle“, wie im B-Plan "Raderthalgürtel, 1. 
Änderung" (Nr. 67419/08) geschehen. 
 
 
gez.   Schykowski              gez.   Dr. Klusemann              gez.   Giesen

Sachstandsbericht BV (Zusatz 61)

4195 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0539/2019 
 Stand: 13.10.2022 
Sachstandsbericht  
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 
8.1.14 Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz, AN/0539/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgehend dem Schutz erhaltenswer-
ter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grundstücksgrenzen durch die folgenden 
verbindlichen Festsetzungen (z.B. durch eine interne Richtlinie) einen höheren Stellenwert zu sichern:  
 frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter Vorhaben 
mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architektoni-
schen Wettbewerben und sonstigen Verfahren,  
 Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der 
Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4).  
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Ausfahrten von 
Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei berücksichtigt sein oder im Kon-
fliktfall mit Wurzelräumen bzw. KronenTraufbereichen durch Umplanung gelöst werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(Die FDP-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.) 
 
Status   X in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Information des Stadtplanungsamtes zum ersten Spiegelpunkt des Antrages liegt vor. 
Auf die Mitteilung 0222/2022 wird verwiesen. 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=858439&type=do

2 
 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes hier ein Auszug: „Dies ist nicht im Sinne einer einheitlichen 
Stadtentwicklung, zumal das Thema Wohnungsbau auf hohem Niveau in allen Quartieren erfolgen 
muss, um der anhalten starken Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.  
Fazit: Die Fachverwaltung Stadtplanung wird aus den oben genannten Gründen den Beschlussvor-
schlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen nicht weiter verfolgen.“ 
 
 
Nächste Schritte: 
Das Dezernat VIII wird um Stellungnahme zum zweiten Spiegelpunkt um Auskunft gebeten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum zweiten Spiegelpunkt: 
Baumschutzrechtliche Gesichtspunkte müssen auch bei Bäumen, die durch eine kommunale Satzung 
wie die Kölner Baumschutzsatzsatzung (BSchS) geschützt sind, grundsätzlich hinter ein bestehendes 
Baurecht zurück treten. Grundlage dafür ist der verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsschutz 
aus Art. 14 Abs. 1 GG, der auch die Baufreiheit umfasst. 
 
Baumschutzrechtliche Gesichtspunkte werden im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich mitge-
prüft. Oftmals ist geschützter Baumbestand durch konkurrierende Flächennutzung (Wohnraumschaf-
fung, Brandschutz, Mobilität etc.) betroffen. Wenn das Baurecht höchstens geringfügig beeinträchtigt 
wird und keine drittschützenden Rechte verletzt werden, z. B. aus dem Nachbarrecht, kann das Ver-
langen nach einer Umplanung im Einzelfall gerechtfertigt sein. Regelmäßig überwiegen baumschutz-
rechtliche Belange das allgemeine Baurecht jedoch nicht. Wenn ein Baurecht besteht und keine Um-
planung möglich ist, ist ein behördliches Ermessen bei der Erteilung einer Fällgenehmigung nicht ge-
geben. 
 
Sind von der Baustelleneinrichtung oder der Bauausführung nach der Baumschutzsatzung geschützte 
Bäume potentiell betroffen, wird die Baugenehmigung unter der Auflage erteilt, dass die Bestimmun-
gen der einschlägigen Regelwerke hinsichtlich des Schutzes dieser Bäume - insbesondere der DIN 
18920 und der Richtlinie zur Anlage von Straßen Teil 4 (RAS-LP 4) - eingehalten werden. Bei größe-
ren Bauvorhaben, bei einer potentiellen Betroffenheit wertvollen Baumbestands und bei einer größe-
ren Anzahl potentiell betroffener geschützter Bäume wird daher i.d.R. die Einrichtung und Vorhaltung 
einer externen umweltfachlichen Baubegleitung zur Kontrolle und zur Kommunikation mit der Verwal-
tung aufgegeben. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für: 
Oktober 2023

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hauptstraße 85
  • Raderthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/0539/2019
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne)
Datum
13.05.2019
Erstellt
28.04.2019 17:11