AN/0539/2019
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz
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Sachstandsbericht BV Mai 2025
4077 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-2
Vorlagen-Nummer
AN/0539/2019
Stand: 21.05.2024
Sachstandsbericht
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019
8.1.14 Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz, AN/0539/2019
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgehend dem Schutz erhal-
tenswerter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grundstücksgrenzen durch
die folgenden verbindlichen Festsetzungen (z.B. durch eine interne Richtlinie) einen höheren
Stellenwert zu sichern:
frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter Vor-
haben mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur Berücksichtigung
in architektonischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren,
Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920)
und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4).
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Ausfahrten
von Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei berücksichtigt sein
oder im Konfliktfall mit Wurzelräumen bzw. KronenTraufbereichen durch Umplanung gelöst
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Die FDP-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Information des Stadtplanungsamtes zum ersten Spiegelpunkt des Antrages liegt vor.
Auf die Mitteilung 0222/2022 wird verwiesen.
2
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=858439&type=do
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes hier ein Auszug: „Dies ist nicht im Sinne einer ein-
heitlichen Stadtentwicklung, zumal das Thema Wohnungsbau auf hohem Niveau in allen
Quartieren erfolgen muss, um der anhalten starken Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu
werden.
Fazit: Die Fachverwaltung Stadtplanung wird aus den oben genannten Gründen den Be-
schlussvorschlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen nicht weiter verfolgen.“
Nächste Schritte:
Das Dezernat VIII wird um Stellungnahme zum zweiten Spiegelpunkt um Auskunft gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung zum zweiten Spiegelpunkt:
Baumschutzrechtliche Gesichtspunkte müssen auch bei Bäumen, die durch eine kommunale
Satzung wie die Kölner Baumschutzsatzsatzung (BSchS) geschützt sind, grundsätzlich hinter
ein bestehendes Baurecht zurück treten. Grundlage dafür ist der verfassungsrechtlich gewähr-
leistete Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 GG, der auch die Baufreiheit umfasst.
Baumschutzrechtliche Gesichtspunkte werden im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich
mitgeprüft. Oftmals ist geschützter Baumbestand durch konkurrierende Flächennutzung
(Wohnraumschaffung, Brandschutz, Mobilität etc.) betroffen. Wenn das Baurecht höchstens
geringfügig beeinträchtigt wird und keine drittschützenden Rechte verletzt werden, z. B. aus
dem Nachbarrecht, kann das Verlangen nach einer Umplanung im Einzelfall gerechtfertigt
sein. Regelmäßig überwiegen baumschutzrechtliche Belange das allgemeine Baurecht jedoch
nicht. Wenn ein Baurecht besteht und keine Umplanung möglich ist, ist ein behördliches Er-
messen bei der Erteilung einer Fällgenehmigung nicht gegeben.
Sind von der Baustelleneinrichtung oder der Bauausführung nach der Baumschutzsatzung ge-
schützte Bäume potentiell betroffen, wird die Baugenehmigung unter der Auflage erteilt, dass
die Bestimmungen der einschlägigen Regelwerke hinsichtlich des Schutzes dieser Bäume -
insbesondere der DIN 18920 und der Richtlinie zur Anlage von Straßen Teil 4 (RAS-LP 4) -
eingehalten werden. Bei größeren Bauvorhaben, bei einer potentiellen Betroffenheit wertvol-
len Baumbestands und bei einer größeren Anzahl potentiell betroffener geschützter Bäume
wird daher i.d.R. die Einrichtung und Vorhaltung einer externen umweltfachlichen Baubeglei-
tung zur Kontrolle und zur Kommunikation mit der Verwaltung aufgegeben.
Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV2)
1955 Zeichen
CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0539/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die o.g. Fraktionen bitten darum, folgenden gemeinsamen Dringlichkeitsantrag auf die T a- gesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 13.05.2019 zu setzen. Die BV Rodenkirchen möge beschließen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgeh end dem Schutz erhaltenswerter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grund- stücksgrenzen durch die folgenden verbindlichen Festsetzungen (z.B . in Form einer internen Richtlinie) einen höheren Stellenwert zu sichern: frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter Vorhaben mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur B e- rücksichtigung in architektonischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren, Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4). Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Aus- fahrten von Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei b e- rücksichtigt sein oder im Konfliktfall mit Wurzelräumen bzw. Kronen -Traufbereichen durch Umplanung gelöst werden. Begründung: erfolgt mündlich Begründung der Dringlichkeit: Umgehende Vermeidung weiterer „Missverständnis-Fälle“, wie im B-Plan "Raderthalgürtel, 1. Änderung" (Nr. 67419/08) geschehen. gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Giesen
Sachstandsbericht BV (Zusatz 61)
4195 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0539/2019
Stand: 13.10.2022
Sachstandsbericht
Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019
8.1.14 Erhaltenswerte Bäume an Rändern von B-Plan-Gebieten: Schutz, AN/0539/2019
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, umgehend dem Schutz erhaltenswer-
ter Bäume im öffentlichen Raum im Bezirk an B-Plan- und Grundstücksgrenzen durch die folgenden
verbindlichen Festsetzungen (z.B. durch eine interne Richtlinie) einen höheren Stellenwert zu sichern:
frühzeitiger Nachweis der intensiven Prüfung einer Bauverträglichkeit geplanter Vorhaben
mit erhaltenswerten Bestandsbäumen als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architektoni-
schen Wettbewerben und sonstigen Verfahren,
Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der
Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4).
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungsweges, Ein- und Ausfahrten von
Tiefgaragen, Baustellenrichtungen und Kraneinsätze müssen hierbei berücksichtigt sein oder im Kon-
fliktfall mit Wurzelräumen bzw. KronenTraufbereichen durch Umplanung gelöst werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Die FDP-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
Status X in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Information des Stadtplanungsamtes zum ersten Spiegelpunkt des Antrages liegt vor.
Auf die Mitteilung 0222/2022 wird verwiesen.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=858439&type=do
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Stellungnahme des Stadtplanungsamtes hier ein Auszug: „Dies ist nicht im Sinne einer einheitlichen
Stadtentwicklung, zumal das Thema Wohnungsbau auf hohem Niveau in allen Quartieren erfolgen
muss, um der anhalten starken Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.
Fazit: Die Fachverwaltung Stadtplanung wird aus den oben genannten Gründen den Beschlussvor-
schlag der Bezirksvertretung Rodenkirchen nicht weiter verfolgen.“
Nächste Schritte:
Das Dezernat VIII wird um Stellungnahme zum zweiten Spiegelpunkt um Auskunft gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung zum zweiten Spiegelpunkt:
Baumschutzrechtliche Gesichtspunkte müssen auch bei Bäumen, die durch eine kommunale Satzung
wie die Kölner Baumschutzsatzsatzung (BSchS) geschützt sind, grundsätzlich hinter ein bestehendes
Baurecht zurück treten. Grundlage dafür ist der verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsschutz
aus Art. 14 Abs. 1 GG, der auch die Baufreiheit umfasst.
Baumschutzrechtliche Gesichtspunkte werden im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich mitge-
prüft. Oftmals ist geschützter Baumbestand durch konkurrierende Flächennutzung (Wohnraumschaf-
fung, Brandschutz, Mobilität etc.) betroffen. Wenn das Baurecht höchstens geringfügig beeinträchtigt
wird und keine drittschützenden Rechte verletzt werden, z. B. aus dem Nachbarrecht, kann das Ver-
langen nach einer Umplanung im Einzelfall gerechtfertigt sein. Regelmäßig überwiegen baumschutz-
rechtliche Belange das allgemeine Baurecht jedoch nicht. Wenn ein Baurecht besteht und keine Um-
planung möglich ist, ist ein behördliches Ermessen bei der Erteilung einer Fällgenehmigung nicht ge-
geben.
Sind von der Baustelleneinrichtung oder der Bauausführung nach der Baumschutzsatzung geschützte
Bäume potentiell betroffen, wird die Baugenehmigung unter der Auflage erteilt, dass die Bestimmun-
gen der einschlägigen Regelwerke hinsichtlich des Schutzes dieser Bäume - insbesondere der DIN
18920 und der Richtlinie zur Anlage von Straßen Teil 4 (RAS-LP 4) - eingehalten werden. Bei größe-
ren Bauvorhaben, bei einer potentiellen Betroffenheit wertvollen Baumbestands und bei einer größe-
ren Anzahl potentiell betroffener geschützter Bäume wird daher i.d.R. die Einrichtung und Vorhaltung
einer externen umweltfachlichen Baubegleitung zur Kontrolle und zur Kommunikation mit der Verwal-
tung aufgegeben.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:
Oktober 2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hauptstraße 85
- Raderthalgürtel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0539/2019
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne)
- Datum
- 13.05.2019
- Erstellt
- 28.04.2019 17:11