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0868/2018

Offene Kinder und Jugendarbeit Rodenkirchen. Erster Sachstand zur Anfrage BV2 "Ein Jugendschiff für Rodenkirchen"

Mitteilung Ausschuss 04.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.07.2018, TOP 10.2.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer  04.06.2018 
 0868/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
 
Offene Kinder und Jugendarbeit Rodenkirchen. Erster Sachstand zur Anfrage BV2 "Ein 
Jugendschiff für Rodenkirchen" 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich der Betrieb eines „schwimmenden Jugend-
hauses“ auf dem Rhein (z.B. in Form eines „Jugendschiffes“) realisieren lässt. 
 
Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand mit: 
 
Die Idee eines schwimmenden Jugendtreffs in Rodenkirchen, hat die Jugendverwaltung unter ver-
schiedenen Aspekten geprüft. Folgende Informationen liegen vor: 
Die Umsetzung eines „Jugendschiffes“ bedarf einer Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsam-
tes sowie der Bezirksregierung. Ein Umweltgutachten muss eingeholt werden. 
Das Bauaufsichtsamt benötig eine Planvorlage, um genaue Aussagen treffen zu können und um Si-
cherheitsmaßnahmen zu ermitteln. 
Der Verwaltung wurden verschiedene Angebote zum Kauf eines Schiffes vorgelegt. Die Preisspanne 
bewegt sich zwischen 220.000,00 € bis 750.000,00 €, ohne Umbau und Folgekosten. Auch bei einer 
Schenkung, würden Folgekosten für Umbau und Transport von ca. 300.000,00 € anfallen. Die anfal-
lenden Betriebskosten können noch nicht definiert werden. 
Die einzige mögliche Anlegestelle für ein Schiff in Rodenkirchen befindet sich an einer Strömungsstel-
le des Rheines, dort müssen Sicherheitsmaßnahmen genau ermittelt werden. 
Einer der Anlässe über einen schwimmenden Jugendtreff nachzudenken, war die Idee der Verlage-
rung des Treffpunktes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Hochwasserschutzmauer 
in Rodenkirchen, auf das Jugendschiff. 
Die Jugendlichen und jungen Erwachsene nutzen diesen öffentlichen Raum, so wie auch Familien, 
Senioren usw. Der Fachverwaltung liegen im Beobachtungszeitraum bis Frühjahr 2018 keine Er-
kenntnisse zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz vor. 
Rodenkirchen liegt gemäß der Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugend-
treffs auf Rangplatz 31. Der geplante Bau einer Jugendeinrichtung im Sürther Feld wird von der Ver-
waltung als ausreichend eingeschätzt. 
  
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

12.06.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0868/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.06.2018
Erstellt
19.03.2018 10:33