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V/0413/2023

Organisation der Kirmes in Münster-Albachten

Vorlagen 23.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.11.2023, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4177 Zeichen

V/0413/2023 
V/0413/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Organisation der Kirmes in Münster-Albachten 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Kirmes in Albachten wird ab dem Jahr 2024 nicht mehr durch die Stadt Münster veranstaltet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass zukünftig die St. Hubertus Schützenbruderschaft Albachten e.V. 
die Kirmes in Verbindung mit dem Schützenfest in eigener Verantwortung organisiert und veranstal-
tet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0202 Gewerbliche Angelegenheiten 2024   
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent-
gelte 
 400 Erträge Send 
      
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
 450  
 
 
Begründung: 
 
Die Kirmes in Albachten wird seit vielen Jahren durch die Stadt Münster veranstaltet. In der Vergan-
genheit wurde diese Veranstaltung hauptsächlich durch die Schaustellerfamilie Burghard beschickt, 
die trotz der zu erwartenden geringen Umsätze dennoch regel mäßig ihren Autoscooter und diverse 
andere Schaustellergeschäfte dort aufgebaut hatte. 
 
Bezirksverw altung Münster-
West 
 
30.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Vennemann 
Telefon: 492-1642 
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0413/2023 
Durch die enorm gestiegenen Kraftstoffkosten, einhergehend mit massiven Personalproblemen hatte 
nunmehr die Familie Burghard ihre weitere Teilnahme an der Veranstaltung  abgesagt. Die Akquise 
neuer Schausteller, die Interesse an einer Teilnahme hätten, gestaltete sich äußerst schwierig, und 
führte nicht zum gewünschten Erfolg. Sowohl eine gezielte Nachfrage beim Schaustellerverband 
Münsterland e.V., als auch beim Ordnungsamt, das den Send 3 x jährlich organisiert, blieben ergeb-
nislos. Die Kirmes hätte abgesagt werden müssen. 
 
Dieser Umstand wurde dem Vorsitzenden der St. Hubertus Schützenbruderschaft im Frühjahr 2023 
mitgeteilt. Der Verein hatte dann durch einen Aufruf bei  Facebook Schausteller gefunden, die bereit 
waren, bei der diesjährigen Kirmes mit ihren Fahrgeschäften und anderen Geschäften mitzuwirken. 
Für das Jahr 2023 wurde die Durchführung der Kirmes aufgrund der Initiative und Mithilfe des Schüt-
zenvereins sichergestellt.  
 
Es stellte sich die grundsätzliche Frage, ob die Kirmes in Albachten, die parallel mit dem Schützenfest 
im August abgehalten wird, überhaupt noch als Teil der urbanen Daseinsvorsorge, zu der auch Volks-
feste gehören, anzusehen ist. 
 
Die Kirmes hat sich zu einem Teil des Schützenfestes entwickelt und ist keine eigenständige Veran-
staltung mehr. Daher hat sich die Verwaltung mit der Frage beschäftigt, ob es die Aufgabe der Stadt 
Münster sei, für einen ortsansässigen Verein einen Teil des Schützenfestes zu organisieren. 
 
Eine aus einer städtischen Satzung resultierende Verpflichtung zur Durchführung besteht nicht. 
Darüber hinaus decken die Einnahmen des durch die Schausteller zu entrichtenden Nutzungsentgel-
tes in keiner Weise die bei der Stadt Münster entstehenden Kosten (Personalkosten, Stromkosten, 
Kosten für Frischwasser / Abwasser). 
 
 
Der Verein hat die Bereitschaft signalisiert, ab 2024 die Organisation der Kirmes eigenverantwortlich 
zu übernehmen. Eine zeitlich begrenzte Unterstützung des Schützen vereins in der Anfangsphase 
einer Übernahme kann seitens der Bezirksverwaltung West sichergestellt werden.  Die Kirmes in Al-
bachten ist dann gem. § 69 GewO als Volksfest (§ 60 b GewO) festzusetzen. 
 
Es wird daher vorgeschlagen, die gesamte Organisation der Kirmes in die Hände des Schützenver-
eins zu übergeben. Das hätte zum einen den Vorteil, dass der Verein einige Aufgaben (wie beispiels-
weise die anschließende Platzreinigung etc.) in Eigenregie übernehmen und somit Kosten sparen 
könnte. Über die Entgelte könnten dann Einnahmen generiert werden, die beispielweise in die eigene 
Jugendarbeit investiert werden könnten. Zum anderen würde die Stadt Münster nicht weiterhin eine 
Veranstaltung betreiben, die für sie schlicht unwirtschaftlich ist. 
 
 
 
 
 
gez. 
Lewe 
 
Anlage: A

Anlage A

1189 Zeichen

Anlage A zur V/0413/2023 
Kurzüberblick 
Die Kirmes in Albachten wird ab dem Jahr 2024 nicht mehr durch die Stadt Münster veranstaltet. 
Sie soll zukünftig von der St. Hubertus Schützenbruderschaft Albachten  organisiert und durchge-
führt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 
Das Ziel wird erreicht, da die Kirmes auch zukünftig in anderer Verantwortung durchgeführt wird. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0202 Gewerbliche Angelegenheiten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0413/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2023
Erstellt
10.07.2023 16:11