V/0413/2023
Organisation der Kirmes in Münster-Albachten
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Beschlussvorlage
4177 Zeichen
V/0413/2023
V/0413/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Organisation der Kirmes in Münster-Albachten
Beratungsfolge
16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Kirmes in Albachten wird ab dem Jahr 2024 nicht mehr durch die Stadt Münster veranstaltet. Es
wird zur Kenntnis genommen, dass zukünftig die St. Hubertus Schützenbruderschaft Albachten e.V.
die Kirmes in Verbindung mit dem Schützenfest in eigener Verantwortung organisiert und veranstal-
tet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0202 Gewerbliche Angelegenheiten 2024
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent-
gelte
400 Erträge Send
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
450
Begründung:
Die Kirmes in Albachten wird seit vielen Jahren durch die Stadt Münster veranstaltet. In der Vergan-
genheit wurde diese Veranstaltung hauptsächlich durch die Schaustellerfamilie Burghard beschickt,
die trotz der zu erwartenden geringen Umsätze dennoch regel mäßig ihren Autoscooter und diverse
andere Schaustellergeschäfte dort aufgebaut hatte.
Bezirksverw altung Münster-
West
30.10.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Vennemann
Telefon: 492-1642
Vennemann@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0413/2023
Durch die enorm gestiegenen Kraftstoffkosten, einhergehend mit massiven Personalproblemen hatte
nunmehr die Familie Burghard ihre weitere Teilnahme an der Veranstaltung abgesagt. Die Akquise
neuer Schausteller, die Interesse an einer Teilnahme hätten, gestaltete sich äußerst schwierig, und
führte nicht zum gewünschten Erfolg. Sowohl eine gezielte Nachfrage beim Schaustellerverband
Münsterland e.V., als auch beim Ordnungsamt, das den Send 3 x jährlich organisiert, blieben ergeb-
nislos. Die Kirmes hätte abgesagt werden müssen.
Dieser Umstand wurde dem Vorsitzenden der St. Hubertus Schützenbruderschaft im Frühjahr 2023
mitgeteilt. Der Verein hatte dann durch einen Aufruf bei Facebook Schausteller gefunden, die bereit
waren, bei der diesjährigen Kirmes mit ihren Fahrgeschäften und anderen Geschäften mitzuwirken.
Für das Jahr 2023 wurde die Durchführung der Kirmes aufgrund der Initiative und Mithilfe des Schüt-
zenvereins sichergestellt.
Es stellte sich die grundsätzliche Frage, ob die Kirmes in Albachten, die parallel mit dem Schützenfest
im August abgehalten wird, überhaupt noch als Teil der urbanen Daseinsvorsorge, zu der auch Volks-
feste gehören, anzusehen ist.
Die Kirmes hat sich zu einem Teil des Schützenfestes entwickelt und ist keine eigenständige Veran-
staltung mehr. Daher hat sich die Verwaltung mit der Frage beschäftigt, ob es die Aufgabe der Stadt
Münster sei, für einen ortsansässigen Verein einen Teil des Schützenfestes zu organisieren.
Eine aus einer städtischen Satzung resultierende Verpflichtung zur Durchführung besteht nicht.
Darüber hinaus decken die Einnahmen des durch die Schausteller zu entrichtenden Nutzungsentgel-
tes in keiner Weise die bei der Stadt Münster entstehenden Kosten (Personalkosten, Stromkosten,
Kosten für Frischwasser / Abwasser).
Der Verein hat die Bereitschaft signalisiert, ab 2024 die Organisation der Kirmes eigenverantwortlich
zu übernehmen. Eine zeitlich begrenzte Unterstützung des Schützen vereins in der Anfangsphase
einer Übernahme kann seitens der Bezirksverwaltung West sichergestellt werden. Die Kirmes in Al-
bachten ist dann gem. § 69 GewO als Volksfest (§ 60 b GewO) festzusetzen.
Es wird daher vorgeschlagen, die gesamte Organisation der Kirmes in die Hände des Schützenver-
eins zu übergeben. Das hätte zum einen den Vorteil, dass der Verein einige Aufgaben (wie beispiels-
weise die anschließende Platzreinigung etc.) in Eigenregie übernehmen und somit Kosten sparen
könnte. Über die Entgelte könnten dann Einnahmen generiert werden, die beispielweise in die eigene
Jugendarbeit investiert werden könnten. Zum anderen würde die Stadt Münster nicht weiterhin eine
Veranstaltung betreiben, die für sie schlicht unwirtschaftlich ist.
gez.
Lewe
Anlage: A
Anlage A
1189 Zeichen
Anlage A zur V/0413/2023 Kurzüberblick Die Kirmes in Albachten wird ab dem Jahr 2024 nicht mehr durch die Stadt Münster veranstaltet. Sie soll zukünftig von der St. Hubertus Schützenbruderschaft Albachten organisiert und durchge- führt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Das Ziel wird erreicht, da die Kirmes auch zukünftig in anderer Verantwortung durchgeführt wird. Finanzierung Produktgruppe: 0202 Gewerbliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0413/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2023
- Erstellt
- 10.07.2023 16:11