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0172/2017

Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Standards für diskriminierungsfreie Sprache

Mitteilung Ausschuss 06.03.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.03.2017, TOP 1.1

Mitteilung Ausschuss

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Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.3

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Mitteilung Ausschuss

2887 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/111 
 
Vorlagen-Nummer  06.03.2017 
 0172/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 20.03.2017 
 
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den 
Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmeprogramms - 
Maßnahmeempfehlungen - Standards für diskriminierungsfreie Sprache - AN/0391/2016 
Die Verwaltung hat die Anfrage zur Sitzung des Integrationsrats am 13.06.2016 beantwortet (s. Vor-
lagen-Nr. 1103/2016). Es haben sich hieraus weitere Fragen von Mitgliedern des Integrationsrats 
ergeben (s. Anlage). 
 
Die Verwaltung teilt - ergänzend zur Mitteilung in der Sitzung des Integrationsrates am 13.06.2016 – 
hierzu mit: 
 
In 2016 hat die Stadt Köln erneut das TOTAL E-QUALITY Prädikat für die erfolgreiche Umsetzung 
von Chancengleichheit erhalten. Erstmalig wurde ihr auch das Prädikat für die erfolgreiche Umset-
zung von Diversity verliehen. Dies nimmt die Verwaltung zum Anlass, das Thema Diversity in das 
Seminar für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu integrieren und die Dozentinnen und Dozenten 
hierfür intensiv zu schulen.  
Die Teilnahme an diesem Seminar „Stadt-Köln – wie funktioniert unser Unternehmen“ ist für alle neu-
en Mitarbeitenden verpflichtend. Darüber hinaus nehmen neue Beschäftigte der Stadt Köln an dem 
Seminar „Moderne Verwaltungskorrespondenz – Verfügungen kundengerecht schreiben“ verpflich-
tend teil. Auch hier liegt der Fokus auf einer kundenorientierten, praxisnah formulierten und diskrimi-
nierungsfreien Sprache.  
Für alle anderen Beschäftigten erfolgt bereits seit vielen Jahren kontinuierlich im Rahmen des ziel-
gruppenspezifischen Fortbildungsangebots die Vermittlung sprachlicher Standards in zahlreichen 
Seminaren u. a. zu den Themen Diversity, Gender-Mainstreaming und Leichte Sprache. Neben die-
sen zentralen Personalentwicklungsmaßnahmen führen die Dienststellen vielfältige gruppenspezifi-
sche Maßnahmen zur Implementierung und Verfestigung der interkulturellen Kompetenz ihrer Be-
schäftigten durch. Ein regelmäßiger Teilnahmezyklus an solchen Seminaren ist nicht vorgesehen. Die 
Deckung von in der täglichen Arbeit festgestellten entsprechenden Schulungsbedarfen der Mitarbei-
tenden kann jedoch z. B. durch die verbindliche Festlegung von Seminarbesuchen im Rahmen des 
jährlichen Personalentwicklungs- und Klimagesprächs vereinbart werden.  
Dass in der Verwaltung eine diskriminierungsfreie Sprache verwendet wird, ist eine Selbstverständ-
lichkeit. Hierauf wird in der verbalen und schriftlichen Kommunikation höchsten Wert gelegt. 
Inwieweit weitere Schritte erforderlich sind, wird die Verwaltung bei der Umsetzung des am 
20.12.2016 vom Rat beschlossenen Diversity Konzept prüfen, dem durch Einzelmaßnahmen nicht 
vorgegriffen werden soll. 
 
 
 
gez. Dr. Keller

Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.3

2493 Zeichen

Von: Ehinger, Simone  
Gesendet: Donnerstag, 4. August 2016 13:16 
An: Mohr, Iris 
Betreff: Fragen aus der letzten Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 
Sehr geehrte Frau Mohr,  
in der Anlage übermittle ich Ihnen die Fragen aus der letzten Integrationsratssitzung 
vom 13.06.2016 zur weiteren Veranlassung. Die zeitliche Verzögerung bitte ich 
höflich zu entschuldigen.  
Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne! 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Simone Ehinger 
 
Integrationsrat Stadt Köln / Sitzungsdienst 
Kleine Sandkaul 5 (3. Etg.), 50667 Köln 
Tel.: 0221 / 221-29580 
Fax: 0221 / 221-29166 
integrationsrat@stadt-koeln.de 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/integrationsrat/ 
___________________________________________________________________ 
Fragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 
TOP 1.3 
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und 
Antidiskrimininierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des 
Interkulturellen Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Standards für 
diskriminierungsfreie Sprache - AN/0391/2016 
Herr Edis teilt mit, dass alle drei gestellten Fragen nicht beantwortet wurden. Der auf 
der 1. Seite im 1. Absatz, als letzten Satz gegebene Hinweis auf Verwendung von 
gleichberechtigter Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform in 
öffentlichen Publikationen) sei nicht Gegenstand der Anfrage, sondern eher eine 
Selbstverständlichkeit.  
Er zitiert den Hinweis der 2. Seite, letzter Abschnitt, dass es regelmäßig Seminare 
zum Thema Verwaltungskorrespondenz gebe, in denen die Aspekte der 
diskriminierungsfreien Sprache enthalten seien. Alle neu eingestellten Beschäftigten

nähmen an diesen Seminaren teil. Er fragt, was mit den übrigen Beschäftigten ist? 
Was wurde diesbezüglich getan? Er kündigt einen Antrag an. 
Herr Joisten fragt, ob diese Seminare auf freiwilliger Basis oder verpflichtet sind? Die 
dort erworbenen Kenntnisse müssten auch regelmäßig aufgefrischt bzw. aktualisiert 
werden. Er fragt, ob es einen bestimmten Zyklus des Besuchs derartiger Seminare 
gibt? 
Herr Keltek teilt folgendes mit: Zusammengesetzte Hauptwörter wie „Türkenkind“, 
„Judengasse“, „Türkengeschäft“ transportierten Vorteile. Dies dürfe nicht Gegenstand 
von Verwaltungskommunikation sein. Die Verwaltung solle mit dieser Anfrage 
sensibilisiert werden, auch wenn es evtl. nicht viele Bereiche gibt, in denen diese 
Formulierungen einschlägig sind.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Integrationsrat
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0172/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27