0172/2017
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Standards für diskriminierungsfreie Sprache
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/111 Vorlagen-Nummer 06.03.2017 0172/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.03.2017 Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Standards für diskriminierungsfreie Sprache - AN/0391/2016 Die Verwaltung hat die Anfrage zur Sitzung des Integrationsrats am 13.06.2016 beantwortet (s. Vor- lagen-Nr. 1103/2016). Es haben sich hieraus weitere Fragen von Mitgliedern des Integrationsrats ergeben (s. Anlage). Die Verwaltung teilt - ergänzend zur Mitteilung in der Sitzung des Integrationsrates am 13.06.2016 – hierzu mit: In 2016 hat die Stadt Köln erneut das TOTAL E-QUALITY Prädikat für die erfolgreiche Umsetzung von Chancengleichheit erhalten. Erstmalig wurde ihr auch das Prädikat für die erfolgreiche Umset- zung von Diversity verliehen. Dies nimmt die Verwaltung zum Anlass, das Thema Diversity in das Seminar für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu integrieren und die Dozentinnen und Dozenten hierfür intensiv zu schulen. Die Teilnahme an diesem Seminar „Stadt-Köln – wie funktioniert unser Unternehmen“ ist für alle neu- en Mitarbeitenden verpflichtend. Darüber hinaus nehmen neue Beschäftigte der Stadt Köln an dem Seminar „Moderne Verwaltungskorrespondenz – Verfügungen kundengerecht schreiben“ verpflich- tend teil. Auch hier liegt der Fokus auf einer kundenorientierten, praxisnah formulierten und diskrimi- nierungsfreien Sprache. Für alle anderen Beschäftigten erfolgt bereits seit vielen Jahren kontinuierlich im Rahmen des ziel- gruppenspezifischen Fortbildungsangebots die Vermittlung sprachlicher Standards in zahlreichen Seminaren u. a. zu den Themen Diversity, Gender-Mainstreaming und Leichte Sprache. Neben die- sen zentralen Personalentwicklungsmaßnahmen führen die Dienststellen vielfältige gruppenspezifi- sche Maßnahmen zur Implementierung und Verfestigung der interkulturellen Kompetenz ihrer Be- schäftigten durch. Ein regelmäßiger Teilnahmezyklus an solchen Seminaren ist nicht vorgesehen. Die Deckung von in der täglichen Arbeit festgestellten entsprechenden Schulungsbedarfen der Mitarbei- tenden kann jedoch z. B. durch die verbindliche Festlegung von Seminarbesuchen im Rahmen des jährlichen Personalentwicklungs- und Klimagesprächs vereinbart werden. Dass in der Verwaltung eine diskriminierungsfreie Sprache verwendet wird, ist eine Selbstverständ- lichkeit. Hierauf wird in der verbalen und schriftlichen Kommunikation höchsten Wert gelegt. Inwieweit weitere Schritte erforderlich sind, wird die Verwaltung bei der Umsetzung des am 20.12.2016 vom Rat beschlossenen Diversity Konzept prüfen, dem durch Einzelmaßnahmen nicht vorgegriffen werden soll. gez. Dr. Keller
Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.3
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Von: Ehinger, Simone Gesendet: Donnerstag, 4. August 2016 13:16 An: Mohr, Iris Betreff: Fragen aus der letzten Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 Sehr geehrte Frau Mohr, in der Anlage übermittle ich Ihnen die Fragen aus der letzten Integrationsratssitzung vom 13.06.2016 zur weiteren Veranlassung. Die zeitliche Verzögerung bitte ich höflich zu entschuldigen. Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Simone Ehinger Integrationsrat Stadt Köln / Sitzungsdienst Kleine Sandkaul 5 (3. Etg.), 50667 Köln Tel.: 0221 / 221-29580 Fax: 0221 / 221-29166 integrationsrat@stadt-koeln.de http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/integrationsrat/ ___________________________________________________________________ Fragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 TOP 1.3 Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskrimininierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - Standards für diskriminierungsfreie Sprache - AN/0391/2016 Herr Edis teilt mit, dass alle drei gestellten Fragen nicht beantwortet wurden. Der auf der 1. Seite im 1. Absatz, als letzten Satz gegebene Hinweis auf Verwendung von gleichberechtigter Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform in öffentlichen Publikationen) sei nicht Gegenstand der Anfrage, sondern eher eine Selbstverständlichkeit. Er zitiert den Hinweis der 2. Seite, letzter Abschnitt, dass es regelmäßig Seminare zum Thema Verwaltungskorrespondenz gebe, in denen die Aspekte der diskriminierungsfreien Sprache enthalten seien. Alle neu eingestellten Beschäftigten nähmen an diesen Seminaren teil. Er fragt, was mit den übrigen Beschäftigten ist? Was wurde diesbezüglich getan? Er kündigt einen Antrag an. Herr Joisten fragt, ob diese Seminare auf freiwilliger Basis oder verpflichtet sind? Die dort erworbenen Kenntnisse müssten auch regelmäßig aufgefrischt bzw. aktualisiert werden. Er fragt, ob es einen bestimmten Zyklus des Besuchs derartiger Seminare gibt? Herr Keltek teilt folgendes mit: Zusammengesetzte Hauptwörter wie „Türkenkind“, „Judengasse“, „Türkengeschäft“ transportierten Vorteile. Dies dürfe nicht Gegenstand von Verwaltungskommunikation sein. Die Verwaltung solle mit dieser Anfrage sensibilisiert werden, auch wenn es evtl. nicht viele Bereiche gibt, in denen diese Formulierungen einschlägig sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0172/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27