KUA/146/2025
Erstellung der Rahmenverträge der freien Szene ab dem Jahr 2026: Sachstand zu den Anträgen und Vorstellung des Verfahrens
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Informationsvorlage
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KUA/146/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Erstellung der Rahmenverträge der freien Szene ab dem Jahr 2026: Sachstand zu den Anträgen und Vorstellung des Verfahrens Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 27.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt den Sachstand der Anträge sowie die Ausführungen zum angepassten Verfahren zur kontinuierlichen Förderung von Institutionen und Projekten, die namentlich im Teilergebnisplan des Kulturamtes erfasst sind, zur Kenntnis. Beschlusslage: Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Rat 27.06.2024 RAT/237/2024/1 Antrag der Ratsfraktionen von SPD und FDP: Kulturstandort Düsseldorf: Mehr Planungssicherheit für die freie Szene Ratsbeschluss Rat 10.07.2025 KUA/018/2025 Rahmenverträge für die freie Szene Ratsbeschluss Rat 10.07.2025 RAT/274/2025 Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage KUA/018/2025 Ratsbeschluss Seite 2 1. Kurzdarstellung Die Möglichkeit, ab 2026 mehrjährige Förderverträge zu schließen, soll eine größere Planungssicherheit für Zuwendungsnehmer*innen gewährleisten. Dazu gehört eine dynamische Erhöhung der Fördersumme abhängig von der Inflation. Gleichzeitig soll das jährliche Verfahren verschlankt werden, indem der Umfang der jährlichen Beratungsunterlagen für die Etatsitzungen weiter reduziert wird. Außerdem sollen Antragsteller*innen, die seit weniger als 4 Jahren gefördert werden und mit denen daher voraussichtlich kein Rahmenvertrag geschlossen wird, frühestmöglich über die voraussichtliche Förderhöhe informiert werden. 2. Ausgangslage Mit Beschluss RAT/237/2024/1 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Schaffung von mehr Planungssicherheit der freischaffenden Kunst- und Kulturszene zu erarbeiten. Dazu wurde mit der Vorlage KUA/018/2025 die Einführung von mehrjährigen Förderverträgen für Akteur*innen vorgestellt, die bereits seit mehr als vier Jahren auf der Transferliste des Kulturamts geführt werden. Diese Einführung wurde mit der Vorlage RAT/274/2025 in geänderter Form beschlossen. Vorbehaltlich von Einzelfallprüfungen werden beschlussgemäß rund 60 Zuwendungsnehmer*innen einen solchen Rahmenvertrag erhalten. Diese wurden im Zuge der Antragstellung für das Jahr 2026 über die neue Form der Förderung informiert. Der größte Teil der vorliegenden Anträge weist im Vergleich zum Jahr 2025 keine geänderte Fördersumme aus. Es gibt allerdings sowohl Anträge, die über die 2 prozentige Erhöhung hinaus weiteren Mehrbedarf darstellen als auch solche, deren Förderbedarf sich gemindert hat. Der Saldo beläuft sich insgesamt auf einen Mehrbedarf, der im Einzelnen zur Entscheidung in die Haushaltsberatungen eingebracht wird. 3. Geplante Maßnahmen a. Umfang der Beratungsunterlagen Um die Beratungsunterlagen insgesamt zu verschlanken, werden Anträge ohne Veränderung der Fördersumme zunächst nicht beigefügt. Sie werden allerdings weiterhin auf der tabellarischen Übersicht der Transferpositionen (Transferliste) abgebildet. Selbstverständlich können auch diese Dokumente auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Beratungsunterlagen werden demnach aus der tabellarischen Gesamtübersicht (Transferliste) bestehen, ergänzt um die Anträge, in denen es zu wesentlichen Änderungen kommt sowie den Neuanträgen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf eine Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung verzichtet. Diese kann entsprechend den Unterlagen zum Haushaltsplan-Entwurf 2026 entnommen werden. Der Fokus der politischen Beratung kann somit auf die veränderten Anträge und Neuanträge gerichtet werden. Diese einzelnen Antragsunterlagen bestehen wie üblich aus einer Checkliste, in der die Verwaltung die wesentlichen Inhalte darstellt, einem Steckbrief mit den Daten der Antragstellenden, der Seite 3 Maßnahmenbeschreibung und einem Wirtschaftsplan beziehungsweise einem Kosten- und Finanzierungsplan. b. Konzept zur frühestmöglichen Information von Antragstellenden, die keinen Rahmenvertrag erhalten Auch für Antragstellende, mit denen voraussichtlich kein Rahmenvertrag geschlossen wird, weil es sich beispielsweise um Maßnahmen handelt, die seit weniger als 4 Jahren gefördert werden, soll die Planungssicherheit erhöht werden. Die Verwaltung wird dazu zeitgleich zum Versand der Beratungsunterlagen zum Haushalt 2026 die Antragstellenden über die zu erwartende Förderhöhe gemäß dem Haushaltsplan-Entwurf informieren. Diese geplanten Zuwendungsbeträge stehen dabei unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates. Eine seriöse Aussage zur Förderung von Neuanträgen und Mehranträgen kann derweil nicht vor Verabschiedung des Haushalts gegeben werden. 4. Finanzielle Auswirkungen Für das Haushaltsjahr 2026 soll die Förderhöhe für die Vertragspartner*innen grundsätzlich dem jeweiligen Ansatz aus dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2025 zuzüglich einer zweiprozentigen Erhöhung entsprechen. Dies führt zu einem Mehrbedarf, der durch den Kulturetat gedeckt werden muss. Erstmals zum Haushaltsjahr 2027 greift die Regelung der Dynamisierung der Förderung. Demnach erhöht sich der der jeweilige Förderbetrag erneut um 2 Prozent sowie eventuell um einen weiteren Betrag, der von der Entwicklung der Inflationsrate des Vorjahres sowie der Inflationsentwicklung der jeweils letzten drei Jahre abhängt. Die endgültige Inflationsrate für ein gesamtes Jahr wird erst Anfang des Folgejahres vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Einbeziehung dieser Variablen macht gegebenenfalls eine zusätzliche Auszahlung an die Vertragspartner*innen notwendig. 5. Weiteres Vorgehen Der zeitliche Ablauf sieht vor, die Beratungsunterlagen zu den Förderanträgen Anfang Dezember zu verschicken. Die Etatberatungen werden aufgrund der Neukonstituierung von Stadtrat und Ausschüssen in Folge der Kommunalwahl erst im ersten Quartal 2026 stattfinden. Dies hat zur Folge, dass sowohl Zuwendungsbescheide, als auch die Rahmenverträge voraussichtlich erst Ende März 2026 unterzeichnet werden können. Um die Zahlungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger*innen zum Jahresanfang sicherzustellen, besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen für das erste Quartal auf dem Niveau des Vorjahres zu erhalten. Diese werden anschließend mit den beschlossenen Fördersummen verrechnet. Im 2. Halbjahr 2027 wird das Verfahren evaluiert. Im Hinblick auf Anschlussverträge können dadurch Potentiale zur Weiterentwicklung des Förderinstruments ermittelt und anschließend dem Kulturausschuss vorgestellt werden. Seite 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- KUA/146/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 14.10.2025
- Erstellt
- 14.10.2025 11:08