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KUA/146/2025

Erstellung der Rahmenverträge der freien Szene ab dem Jahr 2026: Sachstand zu den Anträgen und Vorstellung des Verfahrens

Informationsvorlage 14.10.2025

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 27.11.2025, TOP 7.11

Informationsvorlage

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Informationsvorlage

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KUA/146/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Erstellung der Rahmenverträge der freien Szene ab dem Jahr 2026: Sachstand zu 
den Anträgen und Vorstellung des Verfahrens 
Fachbereich: 
41 - Kulturamt   
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Miriam Koch   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Kulturausschuss 27.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt den Sachstand der 
Anträge sowie die Ausführungen zum angepassten Verfahren zur kontinuierlichen 
Förderung von Institutionen und Projekten, die namentlich im Teilergebnisplan des 
Kulturamtes erfasst sind, zur Kenntnis.  
 
 
Beschlusslage: 
Gremium Datum Vorlagennummer mit 
Titel 
Beschlussart 
Rat 27.06.2024 RAT/237/2024/1  
Antrag der 
Ratsfraktionen von SPD 
und FDP: Kulturstandort 
Düsseldorf: Mehr 
Planungssicherheit für 
die freie Szene 
Ratsbeschluss 
Rat 10.07.2025 KUA/018/2025  
Rahmenverträge für die 
freie Szene 
Ratsbeschluss 
Rat 10.07.2025 RAT/274/2025  
Änderungsantrag der 
Ratsfraktionen von SPD, 
CDU, FDP und Bündnis 
90/Die Grünen zur 
Vorlage KUA/018/2025 
Ratsbeschluss

Seite 2 
 
1. Kurzdarstellung 
 
Die Möglichkeit, ab 2026 mehrjährige Förderverträge zu schließen, soll eine größere 
Planungssicherheit für Zuwendungsnehmer*innen gewährleisten. Dazu gehört eine 
dynamische Erhöhung der Fördersumme abhängig von der Inflation.  
Gleichzeitig soll das jährliche Verfahren verschlankt werden, indem der Umfang der 
jährlichen Beratungsunterlagen für die Etatsitzungen weiter reduziert wird. 
Außerdem sollen Antragsteller*innen, die seit weniger als 4 Jahren gefördert werden 
und mit denen daher voraussichtlich kein Rahmenvertrag geschlossen wird, 
frühestmöglich über die voraussichtliche Förderhöhe informiert werden.  
  
 
2. Ausgangslage 
 
Mit Beschluss RAT/237/2024/1 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur 
Schaffung von mehr Planungssicherheit der freischaffenden Kunst- und Kulturszene 
zu erarbeiten. Dazu wurde mit der Vorlage KUA/018/2025 die Einführung von 
mehrjährigen Förderverträgen für Akteur*innen vorgestellt, die bereits seit mehr als 
vier Jahren auf der Transferliste des Kulturamts geführt werden. Diese Einführung 
wurde mit der Vorlage RAT/274/2025 in geänderter Form beschlossen.  
 
Vorbehaltlich von Einzelfallprüfungen werden beschlussgemäß rund 60 
Zuwendungsnehmer*innen einen solchen Rahmenvertrag erhalten. Diese wurden im 
Zuge der Antragstellung für das Jahr 2026 über die neue Form der Förderung 
informiert.  
 
Der größte Teil der vorliegenden Anträge weist im Vergleich zum Jahr 2025 keine 
geänderte Fördersumme aus. Es gibt allerdings sowohl Anträge, die über die 2 
prozentige Erhöhung hinaus weiteren Mehrbedarf darstellen als auch solche, deren 
Förderbedarf sich gemindert hat. Der Saldo beläuft sich insgesamt auf einen 
Mehrbedarf, der im Einzelnen zur Entscheidung in die Haushaltsberatungen 
eingebracht wird. 
 
 
3. Geplante Maßnahmen 
 
a. Umfang der Beratungsunterlagen 
 
Um die Beratungsunterlagen insgesamt zu verschlanken, werden Anträge 
ohne Veränderung der Fördersumme zunächst nicht beigefügt. Sie werden 
allerdings weiterhin auf der tabellarischen Übersicht der Transferpositionen 
(Transferliste) abgebildet. Selbstverständlich können auch diese 
Dokumente auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.  
 
Die Beratungsunterlagen werden demnach aus der tabellarischen 
Gesamtübersicht (Transferliste) bestehen, ergänzt um die Anträge, in 
denen es zu wesentlichen Änderungen kommt sowie den Neuanträgen. Aus 
Gründen der Übersichtlichkeit wird auf eine Darstellung der mittelfristigen 
Finanzplanung verzichtet. Diese kann entsprechend den Unterlagen zum 
Haushaltsplan-Entwurf 2026 entnommen werden.  
 
Der Fokus der politischen Beratung kann somit auf die veränderten 
Anträge und Neuanträge gerichtet werden. 
Diese einzelnen Antragsunterlagen bestehen wie üblich aus einer 
Checkliste, in der die Verwaltung die wesentlichen Inhalte darstellt, einem 
Steckbrief mit den Daten der Antragstellenden, der

Seite 3 
Maßnahmenbeschreibung und einem Wirtschaftsplan beziehungsweise 
einem Kosten- und Finanzierungsplan. 
 
b. Konzept zur frühestmöglichen Information von Antragstellenden, 
die keinen Rahmenvertrag erhalten  
 
Auch für Antragstellende, mit denen voraussichtlich kein Rahmenvertrag 
geschlossen wird, weil es sich beispielsweise um Maßnahmen handelt, die 
seit weniger als 4 Jahren gefördert werden, soll die Planungssicherheit 
erhöht werden.  
Die Verwaltung wird dazu zeitgleich zum Versand der Beratungsunterlagen 
zum Haushalt 2026 die Antragstellenden über die zu erwartende 
Förderhöhe gemäß dem Haushaltsplan-Entwurf informieren. Diese 
geplanten Zuwendungsbeträge stehen dabei unter dem Vorbehalt der 
Beschlussfassung des Rates. 
Eine seriöse Aussage zur Förderung von Neuanträgen und Mehranträgen 
kann derweil nicht vor Verabschiedung des Haushalts gegeben werden. 
 
 
4. Finanzielle Auswirkungen 
 
Für das Haushaltsjahr 2026 soll die Förderhöhe für die Vertragspartner*innen 
grundsätzlich dem jeweiligen Ansatz aus dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2025 
zuzüglich einer zweiprozentigen Erhöhung entsprechen. Dies führt zu einem 
Mehrbedarf, der durch den Kulturetat gedeckt werden muss.  
 
Erstmals zum Haushaltsjahr 2027 greift die Regelung der Dynamisierung der 
Förderung. Demnach erhöht sich der der jeweilige Förderbetrag erneut um 2 Prozent 
sowie eventuell um einen weiteren Betrag, der von der Entwicklung der Inflationsrate 
des Vorjahres sowie der Inflationsentwicklung der jeweils letzten drei Jahre abhängt.  
 
Die endgültige Inflationsrate für ein gesamtes Jahr wird erst Anfang des Folgejahres 
vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Einbeziehung dieser Variablen 
macht gegebenenfalls eine zusätzliche Auszahlung an die Vertragspartner*innen 
notwendig. 
 
 
5. Weiteres Vorgehen 
 
Der zeitliche Ablauf sieht vor, die Beratungsunterlagen zu den Förderanträgen 
Anfang Dezember zu verschicken. 
 
Die Etatberatungen werden aufgrund der Neukonstituierung von Stadtrat und 
Ausschüssen in Folge der Kommunalwahl erst im ersten Quartal 2026 stattfinden. 
Dies hat zur Folge, dass sowohl Zuwendungsbescheide, als auch die Rahmenverträge 
voraussichtlich erst Ende März 2026 unterzeichnet werden können.  
Um die Zahlungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger*innen zum Jahresanfang 
sicherzustellen, besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen für das erste Quartal 
auf dem Niveau des Vorjahres zu erhalten. Diese werden anschließend mit den 
beschlossenen Fördersummen verrechnet. 
 
Im 2. Halbjahr 2027 wird das Verfahren evaluiert. Im Hinblick auf Anschlussverträge 
können dadurch Potentiale zur Weiterentwicklung des Förderinstruments ermittelt 
und anschließend dem Kulturausschuss vorgestellt werden.

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Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Kulturausschuss
TOP 7.11 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
KUA/146/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
14.10.2025
Erstellt
14.10.2025 11:08