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1315/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO— „Umgestaltung der Verkehrsführung L92/L300/K26 in Köln-Rodenkirchen" Az.: 27/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 2.2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3106 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1315/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO— „Umgestaltung der Verkehrsführung L92/L300/K26 in 
Köln-Rodenkirchen" Az.: 27/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich 
allerdings gegen den Verkehrsversuch aus. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Entfall einer Fahrtrichtung führt er fahrungsgemäß zu Verkehrsverlagerungen in be-
nachbarte und umliegende Straßen sowie häufig zu einer erhöhten Fahrtgeschwindigkeit. 
Zudem haben die Straßen „Friedrich -Ebert-Straße" (L92), „Zum Forstbotanischen Garten" 
(L300) und "Schillingsrotterstraße" (K26 ) eine wichtige Erschließungsfunktion und überbe-
zirkliche Bedeutung. 
 
Aus Gründen des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit wird deshalb von der Ein-
führung von Einbahnstraßen und einer Änderung der Verkehrsführung auf der Friedrich -
Ebert-Straße (L92) im Abschnitt zwischen der Kreuzung Konrad -Adenauer-Straße/Römer-
straße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) und der Schillingsrotter-
straße (K26) im Abschnitt zwischen der Kreuzung Römerstraße und der Kreuzung Zum 
Forstbotanischen Garten (L300 ) abgeraten. 
 
Die Friedrich-Ebert-Straße (L92) ist im Abschnitt zwischen der Kreuzung Konrad -Ade-
nauer-Straße/Römerstraße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) zu-
dem im Vorbehaltsnetz der Feuerwehr eine Vorbehaltsroute außerhalb der Hauptstraß en. 
Die Schillingsrotterstraße (K26) ist im Abschnitt zwischen der Kreuzung Römerstraße und 
der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) ebenfalls im Vorbehaltsnetz der Feu-
erwehr eine Vorbehaltsroute außerhalb der Hauptstraßen. Die dazwischenliegende 
Straße Zum Forstbotanischen Garten ist darüber hinaus eine Hauptstraße. Die drei zuvor 
genannten Straßenabschnitte zählen demnach zum Vorbehaltsnetz. Diese Gegebenhei-
ten sprechen ebenfalls gegen die Einführung von Einbahnstraßen.  
 
Die angesprochene Umsetzun g im Rahmen eines Verkehrsversuchs ist weiterhin nicht 
geeignet, da ein Verkehrsversuch Kriterien zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs 
hinsichtlich der Auswirkungen abwägt. Die mit baustellenbedingten Beschränkungen ver-
bundenen Verkehrsverlagerungen können als Kriterium nicht herangezogen werden, zu-
mal sich erfahrungsgemäß Verkehrsteilnehmende eher mit temporären Umwegen arran-
gieren.  
 
Sofern die Bezirksvertretung Rodenkirchen dem Wunsch des Petenten nachkommt, ist ers-
tens der Verkehrsausschuss aufgrund der überbezirklichen Bedeutung einzubinden und zwei-
tens sind sehr umfangreiche Verkehrserhebungen und Verkehrsuntersuchungen erforderlich 
zur abschließenden Bewertung.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Anlage 2 Eingabe

5386 Zeichen

Von:
An:
Cc:
Betreff:
Datum:
Bürgereingabe nach § 24 GO - Umgestaltung der Verkehrsführung L92/L300/K26 in Rodenkirchen 
Bürgereingabe nach § 24 GO NW
Umgestaltung der Verkehrsführung L92/L300/K26 in Rodenkirchen 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr                                                      ,
hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW die nachfolgende 
Bürgeranregung zur Beratung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bzw. den ggf. 
zuständigen Fachgremien ein.
Die Bezirksvertretung/der Ausschuss möge folgenden Beschluss fassen:
Im Rahmen eines Verkehrsversuches zur Erprobung einer neuen Verkehrsführung 
sollen in Rodenkirchen folgende verkehrsorganisatorische Änderungen umgesetzt 
werden:
1. Die Friedrich-Ebert-Straße (L92) ist im Abschnitt zwischen der Kreuzung
Konrad-Adenauer-Straße/Römerstraße und der Kreuzung Zum
Forstbotanischen Garten (L300) künftig nur noch in Fahrtrichtung Rondorf
befahrbar.
2. Die Schillingsrotterstraße (K26) ist im Abschnitt zwischen der Kreuzung
Römerstraße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) künftig
nur noch in Fahrtrichtung Rodenkirchen befahrbar.
3. Die verbleibenden gesperrten Richtungsfahrstreifen werden zu Fahrradwegen
umgewidmet, die in beiden Fahrtrichtungen von Fahrradfahrern genutzt
werden können.
4. Die Buslinien 131 und 135 dürfen die Fahrradwege nutzen, alternativ sind
entsprechende Umleitungen gemäß der neuen Einbahnregelung vorzusehen.
5. Der derzeit auf dem Gehweg verlaufende Fahrradweg an der Friedrich-Ebert-
Straße zwischen der L300 und dem Finkens Garten wird aufgehoben.
6. Auf den betroffenen Straßen wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
angeordnet.
7. Es wird geprüft, ob die Höchstgeschwindigkeit auf der L300 zwischen den
Kreuzungen der L 92 / K 26 auf 50 km/h herabgesetzt werden kann.

Begründung:
Rodenkirchen leidet weiterhin unter einer hohen Verkehrsbelastung, insbesondere
durch den Durchgangsverkehr, der keine weiteren Ziele im Stadtteilgebiet verfolgt.
Ein maßgeblicher Anteil dieses Verkehrs entsteht durch Autofahrer, die versuchen,
den Stau auf der BAB 555 zu umgehen, indem sie frühzeitig auf die L300 abfahren.
Versuche der Bezirksvertretung, durch Anpassung der Ampelschaltungen die
Attraktivität dieser Umgehungsstrecke zu verringern, blieben erfolglos (vgl. bspw.
AN/0357/2017).
Es hat sich jedoch während der wiederholten Rohrbruchsperrung der L92 gezeigt,
dass auch die K 26 sowie andere Straßen in der Lage sind, den Verkehr
aufzunehmen, ohne dass dies zu einer signifikanten Belastung für den Verkehr dort
führt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen verlagern den Verkehr lediglich minimal
und schaffen alternative Routen, die das Verkehrsaufkommen in Rodenkirchen
reduzieren sollten.
Durch die Umgestaltung der Verkehrsführung wird die Attraktivität des
Schleichwegs bzw. die Attraktivität des Einfahrens erheblich verringert, da der
Verkehrsfluss auf der L300 verstärkt wird. Gleichzeitig erhalten Fußgänger und
Radfahrer mehr Raum und werden sicherer unterwegs sein. Besonders für
Radfahrer wird durch die Umgestaltung der gefährlichen Stelle am Finkens
Garten/an der Kreuzung L300 eine deutliche Verbesserung erzielt. Die bestehenden
Fahrradwege werden durch die Umwidmung der Fahrstreifen in beide Richtungen
für Radfahrer nutzbar gemacht und bieten somit eine sichere Alternative.
Zudem ist durch die Maßnahmen eine spürbare Lärmreduktion für die Anwohner zu
erwarten, da der Verkehr auf den betroffenen Straßen insgesamt verlangsamt wird.
Laut Lärmkarte sind die Anwohner derzeit erheblichen Lärmbelastungen durch den
Verkehr ausgesetzt, die durch die Maßnahmen verringert werden können.
Die geplante Umgestaltung sollte zu keiner wesentlichen Verlagerung des
Verkehrsaufkommens auf andere Straßen sorgen. Der Verkehr wird überwiegend
auf die L300, den Militärring und die BAB 555 umgelenkt, wodurch der Verkehr
innerorts signifikant reduziert wird, ohne dass sich negative Auswirkungen auf
andere Straßen abzeichnen sollten. Die Umwegigkeit für die Verkehrsteilnehmer ist
eher marginal. Notfalls ist an Stellen, wo es zu unerwünschten Verlagerungseffekten
kommt,  mit Maßnahmen gegenzusteuern. Der Erfolg des Versuches ist
wahrscheinlich, wie auch die bereits erprobte Verkehrsführung in der Marienburg
beweist.
Das Ziel dieser Maßnahme ist nicht die Reduzierung des Autoverkehrs, sondern die

Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf geeignetere Straßen, die außerhalb des 
Kernbereichs von Rodenkirchen liegen. Diese Maßnahmen tragen somit zur 
Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner bei und fördern die Sicherheit von 
Fußgängern und Radfahrern im betroffenen Bereich.
Durch die Maßnahme könnte nicht nur der Lärm reduziert, sondern auch die 
Luftqualität in Rodenkirchen verbessert werden.
Zur Friedrich-Ebert-Str. lag bereits ein beschlossene Bürgereingabe, welcher u.a. 
eine Reduzierung auf 30 km/h vorsieht, vor. Die Umsetzung durch die Verwaltung ist 
nicht erfolgt (vgl. Az.: 02-1600-243/19). Ein beschlossener Antrag für einen 
Fahrradweg auf der L 92 wurde ebenfalls nicht umgesetzt (vgl. AN/0728/2011).
Sollte die Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden, bietet sich die Möglichkeit, die 
umgestalteten Straßen durch gezielte Bepflanzungen aufzuwerten (bspw. in einen 
Allee-Charakter).
Ich bitte um wohlwollende Prüfung und Unterstützung dieses Vorschlags. Haben Sie 
hierfür vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

914 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da die Umsetzung der Forderungen des Petenten nicht empfohlen wird, ist keine 
Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Brückenstraße 5
  • Zum Forstbotanischen Garten
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Schillingsrotter Straße
  • Römer Straße
  • Römerstraße
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
1315/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.05.2025
Erstellt
30.04.2025 07:24