1315/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO— „Umgestaltung der Verkehrsführung L92/L300/K26 in Köln-Rodenkirchen" Az.: 27/25
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 1315/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO— „Umgestaltung der Verkehrsführung L92/L300/K26 in Köln-Rodenkirchen" Az.: 27/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich allerdings gegen den Verkehrsversuch aus. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Entfall einer Fahrtrichtung führt er fahrungsgemäß zu Verkehrsverlagerungen in be- nachbarte und umliegende Straßen sowie häufig zu einer erhöhten Fahrtgeschwindigkeit. Zudem haben die Straßen „Friedrich -Ebert-Straße" (L92), „Zum Forstbotanischen Garten" (L300) und "Schillingsrotterstraße" (K26 ) eine wichtige Erschließungsfunktion und überbe- zirkliche Bedeutung. Aus Gründen des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit wird deshalb von der Ein- führung von Einbahnstraßen und einer Änderung der Verkehrsführung auf der Friedrich - Ebert-Straße (L92) im Abschnitt zwischen der Kreuzung Konrad -Adenauer-Straße/Römer- straße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) und der Schillingsrotter- straße (K26) im Abschnitt zwischen der Kreuzung Römerstraße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300 ) abgeraten. Die Friedrich-Ebert-Straße (L92) ist im Abschnitt zwischen der Kreuzung Konrad -Ade- nauer-Straße/Römerstraße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) zu- dem im Vorbehaltsnetz der Feuerwehr eine Vorbehaltsroute außerhalb der Hauptstraß en. Die Schillingsrotterstraße (K26) ist im Abschnitt zwischen der Kreuzung Römerstraße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) ebenfalls im Vorbehaltsnetz der Feu- erwehr eine Vorbehaltsroute außerhalb der Hauptstraßen. Die dazwischenliegende Straße Zum Forstbotanischen Garten ist darüber hinaus eine Hauptstraße. Die drei zuvor genannten Straßenabschnitte zählen demnach zum Vorbehaltsnetz. Diese Gegebenhei- ten sprechen ebenfalls gegen die Einführung von Einbahnstraßen. Die angesprochene Umsetzun g im Rahmen eines Verkehrsversuchs ist weiterhin nicht geeignet, da ein Verkehrsversuch Kriterien zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hinsichtlich der Auswirkungen abwägt. Die mit baustellenbedingten Beschränkungen ver- bundenen Verkehrsverlagerungen können als Kriterium nicht herangezogen werden, zu- mal sich erfahrungsgemäß Verkehrsteilnehmende eher mit temporären Umwegen arran- gieren. Sofern die Bezirksvertretung Rodenkirchen dem Wunsch des Petenten nachkommt, ist ers- tens der Verkehrsausschuss aufgrund der überbezirklichen Bedeutung einzubinden und zwei- tens sind sehr umfangreiche Verkehrserhebungen und Verkehrsuntersuchungen erforderlich zur abschließenden Bewertung. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Anlage 2 Eingabe
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Von: An: Cc: Betreff: Datum: Bürgereingabe nach § 24 GO - Umgestaltung der Verkehrsführung L92/L300/K26 in Rodenkirchen Bürgereingabe nach § 24 GO NW Umgestaltung der Verkehrsführung L92/L300/K26 in Rodenkirchen Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr , hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Bürgeranregung zur Beratung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bzw. den ggf. zuständigen Fachgremien ein. Die Bezirksvertretung/der Ausschuss möge folgenden Beschluss fassen: Im Rahmen eines Verkehrsversuches zur Erprobung einer neuen Verkehrsführung sollen in Rodenkirchen folgende verkehrsorganisatorische Änderungen umgesetzt werden: 1. Die Friedrich-Ebert-Straße (L92) ist im Abschnitt zwischen der Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße/Römerstraße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) künftig nur noch in Fahrtrichtung Rondorf befahrbar. 2. Die Schillingsrotterstraße (K26) ist im Abschnitt zwischen der Kreuzung Römerstraße und der Kreuzung Zum Forstbotanischen Garten (L300) künftig nur noch in Fahrtrichtung Rodenkirchen befahrbar. 3. Die verbleibenden gesperrten Richtungsfahrstreifen werden zu Fahrradwegen umgewidmet, die in beiden Fahrtrichtungen von Fahrradfahrern genutzt werden können. 4. Die Buslinien 131 und 135 dürfen die Fahrradwege nutzen, alternativ sind entsprechende Umleitungen gemäß der neuen Einbahnregelung vorzusehen. 5. Der derzeit auf dem Gehweg verlaufende Fahrradweg an der Friedrich-Ebert- Straße zwischen der L300 und dem Finkens Garten wird aufgehoben. 6. Auf den betroffenen Straßen wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. 7. Es wird geprüft, ob die Höchstgeschwindigkeit auf der L300 zwischen den Kreuzungen der L 92 / K 26 auf 50 km/h herabgesetzt werden kann. Begründung: Rodenkirchen leidet weiterhin unter einer hohen Verkehrsbelastung, insbesondere durch den Durchgangsverkehr, der keine weiteren Ziele im Stadtteilgebiet verfolgt. Ein maßgeblicher Anteil dieses Verkehrs entsteht durch Autofahrer, die versuchen, den Stau auf der BAB 555 zu umgehen, indem sie frühzeitig auf die L300 abfahren. Versuche der Bezirksvertretung, durch Anpassung der Ampelschaltungen die Attraktivität dieser Umgehungsstrecke zu verringern, blieben erfolglos (vgl. bspw. AN/0357/2017). Es hat sich jedoch während der wiederholten Rohrbruchsperrung der L92 gezeigt, dass auch die K 26 sowie andere Straßen in der Lage sind, den Verkehr aufzunehmen, ohne dass dies zu einer signifikanten Belastung für den Verkehr dort führt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen verlagern den Verkehr lediglich minimal und schaffen alternative Routen, die das Verkehrsaufkommen in Rodenkirchen reduzieren sollten. Durch die Umgestaltung der Verkehrsführung wird die Attraktivität des Schleichwegs bzw. die Attraktivität des Einfahrens erheblich verringert, da der Verkehrsfluss auf der L300 verstärkt wird. Gleichzeitig erhalten Fußgänger und Radfahrer mehr Raum und werden sicherer unterwegs sein. Besonders für Radfahrer wird durch die Umgestaltung der gefährlichen Stelle am Finkens Garten/an der Kreuzung L300 eine deutliche Verbesserung erzielt. Die bestehenden Fahrradwege werden durch die Umwidmung der Fahrstreifen in beide Richtungen für Radfahrer nutzbar gemacht und bieten somit eine sichere Alternative. Zudem ist durch die Maßnahmen eine spürbare Lärmreduktion für die Anwohner zu erwarten, da der Verkehr auf den betroffenen Straßen insgesamt verlangsamt wird. Laut Lärmkarte sind die Anwohner derzeit erheblichen Lärmbelastungen durch den Verkehr ausgesetzt, die durch die Maßnahmen verringert werden können. Die geplante Umgestaltung sollte zu keiner wesentlichen Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf andere Straßen sorgen. Der Verkehr wird überwiegend auf die L300, den Militärring und die BAB 555 umgelenkt, wodurch der Verkehr innerorts signifikant reduziert wird, ohne dass sich negative Auswirkungen auf andere Straßen abzeichnen sollten. Die Umwegigkeit für die Verkehrsteilnehmer ist eher marginal. Notfalls ist an Stellen, wo es zu unerwünschten Verlagerungseffekten kommt, mit Maßnahmen gegenzusteuern. Der Erfolg des Versuches ist wahrscheinlich, wie auch die bereits erprobte Verkehrsführung in der Marienburg beweist. Das Ziel dieser Maßnahme ist nicht die Reduzierung des Autoverkehrs, sondern die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf geeignetere Straßen, die außerhalb des Kernbereichs von Rodenkirchen liegen. Diese Maßnahmen tragen somit zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner bei und fördern die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern im betroffenen Bereich. Durch die Maßnahme könnte nicht nur der Lärm reduziert, sondern auch die Luftqualität in Rodenkirchen verbessert werden. Zur Friedrich-Ebert-Str. lag bereits ein beschlossene Bürgereingabe, welcher u.a. eine Reduzierung auf 30 km/h vorsieht, vor. Die Umsetzung durch die Verwaltung ist nicht erfolgt (vgl. Az.: 02-1600-243/19). Ein beschlossener Antrag für einen Fahrradweg auf der L 92 wurde ebenfalls nicht umgesetzt (vgl. AN/0728/2011). Sollte die Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden, bietet sich die Möglichkeit, die umgestalteten Straßen durch gezielte Bepflanzungen aufzuwerten (bspw. in einen Allee-Charakter). Ich bitte um wohlwollende Prüfung und Unterstützung dieses Vorschlags. Haben Sie hierfür vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da die Umsetzung der Forderungen des Petenten nicht empfohlen wird, ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Brückenstraße 5
- Zum Forstbotanischen Garten
- Friedrich-Ebert-Straße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Schillingsrotter Straße
- Römer Straße
- Römerstraße
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1315/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.05.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 07:24