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3891/2023

Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2024, TOP 10.21

Anlage 3 - Übersichtslageplan landwirtschaftliches Wegenetz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Lageplan Kreisverkehr Entflechtungsstraße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7, Auszug Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Übersichtslageplan Entflechtungsstraße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Rodenkirchen 22.01.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 Vorab-AuszugStadtentwicklungsausschuss 01.02.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Übersichtslageplan landwirtschaftliches Wegenetz

3045 Zeichen

L 2
L 2
L 3
L 3L 1
L 1
L 4
L 4
L 10
L 10
L 9
L 9
L 11
L 11
L 12
L 12
L 13
L 13
L 5
L 5
L 6
L 6
L 7
L 7
L 8
L 8
L 14
L 14
L 15
L 15
L 16
L 16
L 17
L 17
L 19
L 19
L 18
L 18
Wasserschutzzone III
W
asserschutzzone III
Kreisverkehr
Kiesgrubenweg L150
Rondorf
Meschenich
Immendorf
Brücke Geh-/Radweg
"Am Moosberg"
Kreisverkehr
Immendorfer Hauptstraße
Brücke
"Stadtbahn Süd"
Brücke Geh-/Radweg
"Am Moosberg"
nicht befahrbar für
landwirtschaftlichen Verkehr
Kreisverkehr
Immendorfer Hauptstraße
Kreisverkehr
Bödinger Straße
Kreisverkehr
Kapellenstraße
Erschließungsgebiet
Rondorf Nordwest
Entwurfsplanung
Po/23.09.2022
Öz/23.09.2022
Po/23.09.2022
23.09.2022
UEL253d
1:5.000
Übersichtslageplan
Art der ÄnderungIndex
Auftraggeber
Datum Name
Projektnummer
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
1687
Entwurfsverfasser
Projekt/Planbezeichnung Plannummer
Maßstab
Erstellungsdatum
66
Entflechtungsstraße Köln-Rondorf
Dürener Straße 401b
50858 Köln
Tel.: 0221 / 33 77 33-0
info@iplconsult.de
Fax: 0221 / 33 77 33-33
www.iplconsult.de
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz 
Köln, den
Unterschrift
CONSULT
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft
50825 Köln
Oskar-Jäger-Straße 173
AMELIS  Projektentwicklungs GmbH &  Co. KG
Tel.: 02102 / 92 86 - 0
Fax: 02102 / 92 86 - 369
Köln, den
Unterschrift
Vermessungsgrundlage
Kühnhausen - Semler - Schult
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei
Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 
07.07.2020
664 664/7 68
Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum
671/1
69
64
Landwirtschaftliches Wegenetz
a 18.10.2022 Landwirtschaftliche Wege entlang StadtBahn SüdHr
Anlage 1.2
CTB:
Plot:
Datei:
Pfad:
Copyright: 
Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.
Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2022
Größe hxb:
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb
I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL253.pdf
430x780
UEL253.dwg
I:\1687\CAD\UEL
Legende Planung
Legende Bestand
Planung Dritter (nachrichtlich)
Grundstücksgrenze
Gebäude
Wasserschutzzone III
Erschließungsgebiet Rondorf Nord-West
Entflechtungsstraße 
Landwirtschaftliche Wege geplant
Geh-/Radweg Am Moosberg
StadtBahn Süd (Rondorf/Meschenich) mit Haltestelle
Landwirtschaftliche Wege vorhanden 
Schutzkorridor Versorgungsleitungen
BPlan-Grenze, vorläufig
Landwirtschaftliche Wege im Zuge Stadtbahnmaßnahme geplant
b 07.11.2022 Entfall landwirtschaftlicher Weg im Bereich StadtBahn SüdHr
c 24.03.2023 Freizeichnung Amt 64, 66, 67, 68 und 69 übernommenFn
17.11.2022 gez. Potthoff
Stieler 25.07.2022
Rode 30.11.2022
Freigabe durch:
Stach-Reinartz
08.03.2023
Freigabe durch:
Dietz
08.03.2023
Freigabe durch:
Jusen/Röhrig
08.03.2023
Freigabe durch:
Lemke/Kollbach
29.09.2022
Dr. Bauer 05.08.2022
d 30.11.2023 allgemeine ÜberarbeitungEn

Anlage 4 - Lageplan Kreisverkehr Entflechtungsstraße

3896 Zeichen

90 
91 
92 
93 
W
asserschutzzone III 
W
asserschutzzone III 
W
asserschutzzone III 
WO 6 
WO 6 
KG 1 
KG 1 
BK32 
BK10 
BK32 
BK10 
BK32 BK1,8 
BK32 
BK1,8 
Kreisverkehr 
L150 Kiesgrubenweg 
Entwurfsplanung
Po/04.02.2022 
En/04.02.2022 
Po/04.02.2022 
04.02.2022 
L201.7e 
1:500 
Fahrbahnteiler / Curbs 
Radweg 
gemeinsamer Geh-/Radweg 
Gehweg mit Zufahrt 
Legende Planung 
Schutzkorridor Versorgungsleitungen 
Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen 
Böschung Damm 
Böschung Einschnitt 
Wasserschutzzone III 
Stützwand 
Wirtschaftsweg (ungebundene Decke) 
geplante Gebäude 
Straßennebenflächen 
Stellplätze 
Rückzubauende Verkehrsfläche 
Fahrbahn mit Achse 
und Fahrstreifenaufteilung 
Bankett 
Bankett mit Zufahrt 
Zufahrt mit Bordabsenkung 
Hochpunkt in der Achse 
Tiefpunkt in der Achse 
Straßenquerneigung 
B BAusbauquerschnitt 
Sinkkasten 
Durchstoßpunkt Böschung-Gelände 
ohne Ausrundung 
Neigungsbrechpunkt mit Angabe von 
Ausrundungshalbmesser, Längsneigung 
und Abstand zum nächsten 
Neigungsbrechpunkt 
Baumfällung 
Rohrdurchlass mit Böschungsstück 
Wegweiser / Vorwegweiser 
Arbeitsraum 
Stahl-Holz-Geländer, h=1,30m 
Amphibienschutz, h=0,50m 
Zaun 
Versickerungsmulde 
mit Durchstoßung und Fließrichtung BK1,8 BK3,2 Wechsel Belastungsklasse gemäß RStO 12 
Wirtschaftsweg (asphaltiert) 
Grenze Grunderwerb 
Fahrbahn (nur Asphaltdeckschicht) 
Schutzplanke ESP 4,0, N2-W5 
Stauschwelle 
Art der Änderung Index 
Auftraggeber 
Datum Name 
Projektnummer 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
1687 
Entwurfsverfasser 
Projekt/Planbezeichnung Plannummer 
Maßstab 
Erstellungsdatum 
66 
Entflechtungsstraße Köln-Rondorf 
Dürener Straße 401b 
50858 Köln 
Tel.: 0221 / 33 77 33-0 
info@iplconsult.de 
Fax: 0221 / 33 77 33-33 
www.iplconsult.de 
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz 
Köln, den 
Unterschrift 
IPL
CONSULT 
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 
50825 Köln 
Oskar-Jäger-Straße 173 
AMELIS  Projektentwicklungs GmbH &  Co. KG 
Tel.: 02102 / 92 86 - 0 
Fax: 02102 / 92 86 - 369 
Köln, den 
Unterschrift 
Vermessungsgrundlage 
Kühnhausen - Semler - Schult 
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei 
Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 
07.07.2020 
664 664/7 68 
Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
671/1 
69 
64 
CTB: 
Plot: 
Datei: 
Pfad: 
Copyright: 
Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen 
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Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. 
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. 
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2022 
Größe hxb: 
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb 
I:\1687\CAD\L\pdf\L201_7.pdf 
440x1070 
L201.dwg 
I:\1687\CAD\L 
Anschluss Blatt 6 Anschluss Blatt 6 
Lageplan Blatt 7 
West-Ost-Achse, Teil 3/Kiesgrubenweg 
Straßenbeleuchtung 
Verkehrszeichen 
Sinkkasten 
Poller 
Gasschieber 
Lüftungsöffnung Kanal 
Schacht 
Stromverteiler 
Telekommunikationsschacht 
Geländehöhe 
Hecke 
Zaun 
Baum 
Flurgrenze 
Gebäude 
Legende Bestand 
Hydrant 
Mauer 
Fahrgastunterstand 
Rückbau vorh. Anlagen 
Flurstücksgrenze 
a28.03.2022 komplette Überarbeitung En 
b19.09.2022 Komplette Überarbeitung aufgrund Sicherheitsaudit und Ämterumlauf 64/66/68 En/Hr 
Anlage 2.7 
c17.02.2023 Mulden im Bereich der Produktleitungen entfernt, Anschluss Anbindung Regenrückhaltebecken En 
d10.03.2023 Anpassung Anbindung Regenrückhaltebecken an neue Vermessung En 
17.11.2022 gez. Potthoff 
e24.03.2023 Freizeichnung Amt 64, 66 und 68 mit Index b übernommen Fn 
Stieler 25.07.2022 
Freigabe durch: 
Stach-Reinartz 
08.03.2023 
Freigabe durch: 
Dietz 
08.03.2023 
Freigabe durch: 
Jusen/Röhrig 
08.03.2023 
Freigabe durch: 
Lemke/Kollbach 
29.09.2022 
keine Mitzeichnung 
keine Mitzeichnung

Anlage 7, Auszug Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024

2775 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:     (0221) 221-23702 
 
E-Mail:       ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 26.01.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 25.01.2024  
öffentlich 
4 Allgemeine Beschlussvorlagen 
4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 
4.1.2 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss 
3891/2023 
Herr Schallehn merkt an, dass dies wieder eine Vorlage sei, die zu einer positiven 
Klimaauswirkung für eine Baumaßnahme komme. Er sei darüber etwas irritiert und 
könne über die Vorlage hier heute nicht beschließen, da sich einige Fragen daraus er-
geben. Er fragt, wie diese Berechnung erfolgt sei, d. h. was für den Bau der Straße 
angesetzt wurde. Des Weiteren fragt er nach dem angesetzten Modal Split, wie hoch 
die Einsparungen im Betrieb pro Jahr und wann der Breake Even Point erreicht sei. Er 
stellt klar, dass dies nicht die Aufgabe der Koordinationsstelle Klimaschutz sei, dies zu 
ermitteln, sondern das Fachamt, dass die Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht 
habe. Abschließend beantragt er, dass die Angelegenheit ohne Votum in das weitere 
Verfahren gegeben werde und die Beantwortung der Fragen im nächsten Gremium 
erfolge. 
Frau Röhrig äußert, dass sie sich dem Vorschlag – ohne Votum zu verweisen – an-
schließen könne. Sie kündigt an, dass ihre Fraktion dann in der Angelegenheit einen 
Änderungsantrag im Stadtentwicklungsausschuss stellen werde. 
Herr Dr. Albach kündigt an, dass sich die FDP-Fraktion enthalten werde. 
Herr Achtelik schließt sich den Fragen von Herrn Schallehn an und stelle – wie vorab 
angekündigt - keine weiteren Rückfragen in der Angelegenheit. Abschließend merkt er 
an, dass er sehr überrascht wäre, wenn es dazu konkrete Zahlen von der Verwaltung 
gebe, aber viel wichtiger sei die Erkenntnis darüber, wie die Verwaltung zu der Ein-
schätzung der positiven Klimaauswirkung komme. 
Herr Beigeordneter Wolfgramm, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, 
merkt an, dass das hier vorgeschlagene Verfahren in der Angelegenheit (ohne Votum 
zu verweisen und die Beantwortung der Fragen erfolgen im Stadtentwicklungsaus-
schuss) an Dezernat III weitergeleitet werde.

Die Vorsitzende, Frau Abé, fasst die Abstimmung der Angelegenheit wie folgt zusam-
men: Der Ausschuss verweist – bei Enthaltung der FDP-Fraktion - ohne Votum in die 
nachfolgenden Gremien, mit der Bitte um Beantwortung der Fragen im Stadtentwick-
lungsausschuss und kündigt einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke im Stadt-
entwicklungsausschuss an. 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit – bei Enthaltung 
der FDP-Fraktion – ohne Votum - in die nachfolgenden Gremien.

Beschlussvorlage Rat

7633 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664 
 
Vorlagen-Nummer 
 3891/2023 
Freigabedatum 
09.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt das Prüfergebnis zum Änderungsbeschluss zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung, die Planung für die Entflechtungsstraße in der vorliegenden Fassung weiterzuver-
folgen und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die nachfolgenden Gremien un-
eingeschränkt zustimmen. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
Verkehrsausschuss  
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 26.03.2020 die Variantenentscheidung zu Gunsten einer südli-
chen Lage der Entflechtungsstraße getroffen (Vorlagen-Nr.: 4122/2019). Daraufhin wurde eine 
kleinräumige Variantenuntersuchung zur Ermittlung der bestmöglichen Lage der Entflech-
tungsstraße durchgeführt. Die Verwaltung hat im Anschluss daran einen erweiterten Pla-
nungsbeschluss (Vorlagen-Nr.: 2622/2021) in die politischen Gremien eingebracht, auf des-
sen Grundlage der Hauptausschuss der Stadt Köln am 10.01.2022 einen geänderten Be-
schluss gefasst hat. Die Vorgaben aus diesem Beschluss sind in den weiteren Planungspro-
zess eingeflossen und dabei einer genaueren Prüfung auf ihre Umsetzbarkeit unterzogen wor-
den.  
 
2. Ergebnisse des Planungsprozesses  
 
Die Trassenführung folgt der beschlossenen Variante H, siehe Anlage 2. Die Überprüfung der 
im oben genannten Änderungsbeschluss formulierten Beschlusspunkte hat zu folgendem Er-
gebnis geführt: 
 
- Beschlusspunkt 1: Der Ausgleich bzw. eine Kompensation von ökologischen Nach-
teilen der Trassenführung wird durch die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Rah-
men des Landschaftspflegerischen Begleitplans sichergestellt. Einige der im Be-
schlusstext genannten Ausgleichsbeispiele werden hierbei berücksichtigt. Die Ausge-
staltung des Versickerungsbeckens als Feuchtbiotop ist jedoch nicht möglich, da es 
sich hierbei um ein technisches Bauwerk zur Straßenentwässerung handelt, das hier-
für nicht geeignet ist. Die vorgeschlagene Extensivierung kommt für Grünlandflächen 
(Obstwiese), nicht aber für Ackerflächen zur Anwendung. Auf den als Ausgleichsmaß-
nahme vorgeschlagenen vollständigen Rückbau bzw. die vollständige Entsiegelung 
der Straße "Vor dem Dorf“ wurde ebenfalls verzichtet, da sich im Planungsprozess 
herausgestellt hat, dass diese Wegebeziehung eine wichtige Funktion für den Fuß- 
und Radverkehr sowohl in nordsüdlicher als auch in ostwestlicher Richtung übernimmt. 
Die heute 6,00 m breite Fahrbahn wird auf eine Breite von 3,50 m zurückgebaut, der 
Rest wird entsiegelt. Dieser Teil des Änderungsbeschlusses wurde überwiegend 
berücksichtigt. 
 
- Beschlusspunkt 2: Die vom Hauptausschuss beschlossene Anbindung der Giesdor-
fer Allee an den Straßenzug „Am Goldschmidtshof“ wurde nicht weiterverfolgt, da 
diese Straßenführung den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet öst-
lich Claudiusstraße in Köln-Immendorf“ (B-Plan Nr. 68360/05) widerspricht. Hier würde 
in eine festgesetzte Grünfläche eingegriffen und eine sich in der Vermarktung befindli-
che Gewerbefläche müsste angepasst werden. Durch eine Überplanung des vorhan-
denen Kreisverkehrs – eine minimale Lageverschiebung und eine geringe Vergröße-
rung des Radius – wird es möglich sein, die Entflechtungsstraße als fünften Arm an

3 
den Kreisverkehr anzubinden, siehe Anlage 4. Die Verwaltung empfiehlt diese Pla-
nungsänderung weiterzuverfolgen, da hiermit die Zerschneidung von Flächen und die 
damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Umwelt und Landwirtschaft vermie-
den sowie die Bündelung von Verkehrsflächen umgesetzt werden kann. Dieser Teil 
des Änderungsbeschlusses wurde nicht berücksichtigt. 
 
- Beschlusspunkt 3: Die landwirtschaftlichen Flächen, die durch die Trassenführung 
der Entflechtungsstraße zerschnitten werden, sind weiterhin erreichbar und die Bewirt-
schaftung ist durch die Anpassungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes, die in Ab-
sprache mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erfolgte, sichergestellt, 
siehe Anlage 3. Dieser Teil des Änderungsbeschlusses wurde berücksichtigt. 
 
- Beschlusspunkt 4: Der Hauptausschuss hat in seinem Beschluss unter Punkt 4 au-
ßerdem gefordert, den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche einen Grund-
stückstausch in Hofnähe anzubieten. Dieser Punkt wird bei den Grunderwerbsver-
handlungen berücksichtigt und ist nicht Teil des Planungsprozesses. 
 
- Beschlusspunkt 5: Die Giesdorfer Höfe sind Immissionen durch den Verkehr auf der 
östlich gelegenen Autobahn BAB 555 und auf dem südlich gelegenen Kiesgrubenweg 
(L150) ausgesetzt. Die in dem Änderungsbeschluss geforderte Lärmvorsorgemaß-
nahme für die Giesdorfer Höfe wurde planungsbegleitend untersucht und eine schall-
technische Berechnung gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstellt. 
Aus dieser geht hervor, dass die Immissionswerte unterhalb der Grenzwerte von 64 
dB(A) bei Tag und 54 dB(A) nachts in Kern-, Dorf- und Mischgebieten liegen und damit 
aus dem Bau der Entflechtungsstraße kein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz re-
sultiert. Die Verwaltung sieht die Realisierung von Schallschutzmaßnahmen ohne 
nachgewiesenen Rechtsanspruch kritisch. Unabhängig davon würden sich aus dem 
Bau von Schallschutzmaßnahmen weitere Eingriffe mit zusätzlichen negativen Auswir-
kungen auf das Landschaftsbild und den Artenschutz, insbesondere die Freilandarten, 
ergeben und landwirtschaftlich nutzbare Flächen würden weiter reduziert werden. Da-
her empfiehlt die Verwaltung in diesem Fall auf die Realisierung von Schallschutzmaß-
nahmen zu verzichten. Dieser Teil des Änderungsbeschlusses wurde nicht be-
rücksichtigt. 
 
Die Zaunhofstraße (K 15) wird mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den motorisier-
ten Individualverkehr gesperrt, bleibt aber als Verbindung für den Fuß- und Radverkehr sowie 
den ÖPNV erhalten und ist für Anlieger weiterhin befahrbar. Dieser Teil des Änderungsbe-
schlusses wurde berücksichtigt. 
 
3. Weiteres Vorgehen 
 
Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln werden die Genehmigungsunterla-
gen finalisiert und bei der Bezirksregierung Köln mit dem Antrag auf Planfeststellung einge-
reicht. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt werden die politischen Gremien hier-
über informiert.  
 
 
4. Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

4 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Übersichtslageplan Entflechtungsstraße  
Anlage 3 Übersichtslageplan landwirtschaftliches Wegenetz 
Anlage 4 Lageplan Kreisverkehr Entflechtungsstraße

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1366 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Öffentlichkeit wurde im Planungsprozess bereits mehrfach informiert. Die aktuelle Planung (inkl. der 
zum Beschluss vorgeschlagenen Planungsänderungen) wurde am 16.06.2023 im Rahmen einer 
Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan Rondorf Nord-West vorgestellt. Bürgerinnen und Bürger 
konnten sich die ausgehangenen Planunterlagen anschauen, Fragen stellen und mit Vertretern der 
Verwaltung diskutieren. Die im Rahmen der Planfeststellung vorgesehene frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit abgeschlossen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 - Übersichtslageplan Entflechtungsstraße

3417 Zeichen

Blatt 1 
Blatt 2 
Blatt 3 Blatt 4 
Blatt 5 
Blatt 6 
Blatt 7 
Blatt 8 
Blatt 10 
Blatt 9 
Wasserschutzzone III 
Wasserschutzzone III 
W
asserschutzzone III 
Teilrückbau Straße 
"Vor dem Dorf" 
Immendorf 
Sperrung Zaunhofstraße 
zu Geh-/Radweg für MIV 
Rondorf 
Meschenich 
Teilrückbau vorhandene Fahrbahn 
im Zuge Neubau B51n 
Brücke 
"Stadtbahn Süd" 
Brücke Geh-/Radweg 
"Am Moosberg" 
Kreisverkehr 
Bödinger Straße 
Kreisverkehr 
Kapellenstraße 
Kreisverkehr 
Immendorfer Hauptstraße 
Kreisverkehr 
L150 Kiesgrubenweg 
Erschließungsgebiet 
Rondorf Nord-West 
Teilrückbau 
K31 "Bödinger Straße" 
B51n 
Entwurfsplanung
Po/08.02.2022 
En/08.02.2022 
Po/08.02.2022 
08.02.2022 
UEL200c 
1:5.000 
Übersichtslageplan 
Art der Änderung Index 
Auftraggeber 
Datum Name 
Projektnummer 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
1687 
Entwurfsverfasser 
Projekt/Planbezeichnung Plannummer 
Maßstab 
Erstellungsdatum 
66 
Entflechtungsstraße Köln-Rondorf 
Dürener Straße 401b 
50858 Köln 
Tel.: 0221 / 33 77 33-0 
info@iplconsult.de 
Fax: 0221 / 33 77 33-33 
www.iplconsult.de 
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz 
Köln, den 
Unterschrift 
IPL
CONSULT 
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 
50825 Köln 
Oskar-Jäger-Straße 173 
AMELIS  Projektentwicklungs GmbH &  Co. KG 
Tel.: 02102 / 92 86 - 0 
Fax: 02102 / 92 86 - 369 
Köln, den 
Unterschrift 
Vermessungsgrundlage 
Kühnhausen - Semler - Schult 
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei 
Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 
07.07.2020 
664 664/7 68 
Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
671/1 
69 
64 
Anlage 1.1 
CTB: 
Plot: 
Datei: 
Pfad: 
Copyright: 
Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen 
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. 
Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. 
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. 
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2022 
Größe hxb: 
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb 
I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL200.pdf 
430x780 
UEL200.dwg 
I:\1687\CAD\UEL 
Fahrbahnteiler 
Radweg 
gemeinsamer Geh-/Radweg 
Gehweg mit Zufahrt 
Legende Planung 
Versickerungsmulde mit Fließrichtung 
Schutzkorridor Versorgungsleitungen 
Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen 
Böschung Damm 
Böschung Einschnitt 
Wasserschutzzone III 
Stützwand / Lärmschutzwand 
Wirschaftsweg / Betriebsweg 
geplante Gebäude 
Straßennebenflächen 
Stellplätze 
Rückzubauende Verkehrsfläche 
Fahrbahn mit Achse 
und Fahrstreifenaufteilung 
Bankett 
Bankett mit Zufahrt 
Zufahrt mit Bordabsenkung 
Sinkkasten 
Durchstoßpunkt Böschung-Gelände 
ohne Ausrundung 
Baumfällung 
Rohrdurchlass mit Böschungsstück 
Wegweiser / Vorwegweiser 
Arbeitsraum 
Stahl-Holz-Geländer, h=1,20m 
Amphibienschutz, h=0,50m 
Zaun 
a 19.09.2022 Komplette Überarbeitung aufgrund Sicherheitsaudit und Ämterumlauf 64/66/68 En 
b 17.02.2023 Anschluss Anbindung Regenrückhaltebecken En 
c 24.03.2023 Freizeichnung Amt 64, 66, 67, 68 und 69 übernommen, Planung Brühler Landstraße überarbeitet Fn 
17.11.2022 gez. Potthoff 
Stieler 25.07.2022 
Rode 30.11.2022 
Freigabe durch: 
Stach-Reinartz 
08.03.2023 
Freigabe durch: 
Dietz 
08.03.2023 
Freigabe durch: 
Jusen/Röhrig 
08.03.2023 
Freigabe durch: 
Lemke/Kollbach 
29.09.2022 
Dr. Bauer 05.08.2022

Anlage 5 - Auszug BV Rodenkirchen 22.01.2024

3554 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 22.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 22.01.2024  
öffentlich 
9.2.6 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss 
3891/2023 
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0116/2024 
vor der wie folgt lautet. 
 
„Die Verwaltung wir gebeten, den in der Beschlussvorlage unter Beschlusspunkt 1 ge-
nannten Teilaspekt des Rückbaus der Straße „Vor dem Dorf“ für den Abschnitt zwi-
schen "Am Moosberg" und "Claudiusstraße" zunächst zurückzustellen. Die Entschei-
dung, ob dieser Abschnitt entsiegelt wird und wenn, in welchen Umfang, sollte bis zur 
Festlegung, ob der in Frage stehende Wegeabschnitt in das geplante Netz der 
Radpendlerroute (hier konkret RPR 5) integriert werden kann, zurückgestellt werden. 
Davon unabhängig sollte die Straße „Vor dem Dorf“ aber wie vorgesehen mit Inbetrieb-
nahme der Entflechtungsstraße für den MIV abgebunden werden.“ 
 
1. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0116/2024: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wir gebeten, den in der Beschlussvorlage unter Beschlusspunkt 1 
genannten Teilaspekt des Rückbaus der Straße „Vor dem Dorf“ für den Abschnitt 
zwischen "Am Moosberg" und "Claudiusstraße" zunächst zurückzustellen. Die Ent-
scheidung, ob dieser Abschnitt entsiegelt wird und wenn, in welchen Umfang, sollte 
bis zur Festlegung, ob der in Frage stehende Wegeabschnitt in das geplante Netz 
der Radpendlerroute (hier konkret RPR 5) integriert werden kann, zurückgestellt 
werden. Davon unabhängig sollte die  Straße „Vor dem Dorf “ aber wie vorgesehen 
mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den MIV abgebunden werden.“ 
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim-
men der SPD-Fraktion und einer Stimme der FDP-Fraktion gegen die Stim-
men der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Wolters und Frau Krautz) 
 
 
2. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten  
Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat nimmt das Prüfergebnis zum Änderungsbeschluss zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, die Planung für die Entflechtungsstraße in der vorliegenden Fas-
sung weiterzuverfolgen und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung 
Köln zu beantragen, jedoch mit folgender Änderung: 
 
„Die Verwaltung wir gebeten, den in der Beschlussvorlage unter Beschlusspunkt 
1 genannten Teilaspekt des Rückbaus der Straße „Vor dem Dorf“ für den Ab-
schnitt zwischen "Am Moosberg" und "Claudiusstraße" zunächst zurückzustel-
len. Die Entscheidung, ob dieser Abschnitt entsiegelt wird und wenn, in welchen 
Umfang, sollte bis zur Festlegung, ob der in Frage stehende Wegeabschnitt in 
das geplante Netz der Radpendlerroute (hier konkret RPR 5) integriert werden 
kann, zurückgestellt werden. Davon unabhängig sollte die Straße „Vor dem Dorf“ 
aber wie vorgesehen mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den MIV ab-
gebunden werden.“ 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim-
men der SPD-Fraktion und einer Stimme der FDP-Fraktion gegen die Stimmen 
der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Wolters und Frau Krautz)

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2024

4793 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 26.01.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.01.2024  
öffentlich 
4.3 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss 
3891/2023 
Ausschussvorsitzender Hammer weist auf die gestrige Sitzung der BV Rodenkirchen 
hin; die geänderte Beschlussempfehlung liege als Tischvorlage vor. 
 
RM Wahlen schlägt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Vorlage da-
her ohne Votum in den Rat zu verweisen; es habe noch keine fraktionsinterne Abstim-
mung hierüber erfolgen können. Er möchte auch gerne wissen, wie die Verwaltung zu 
diesem geänderten Beschluss stehe.  
 
Zudem bittet er um Mitteilung, warum bei den Kreisverkehren die Ausfahrten bis zu 
4,50 m breit sein müssen.  
 
RM De Bellis-Olinger kann sich für die CDU-Fraktion diesem Verfahrensvorschlag an-
schließen, betont aber, dass eine Beschlussfassung im kommenden Rat unbedingt er-
folgen müsse. Die Angelegenheit dürfe nicht weiter aufgehalten werden. Auch sie 
möchte eine Einschätzung der Fachverwaltung zum BV-Beschluss. 
 
SB Pargmann merkt an, dass die Volt-Fraktion der Vorlage aus verkehrspolitischer 
Sicht zustimmen könne. Allerdings wolle man das Votum des Stadtentwicklungsaus-
schusses abwarten. 
 
Von Interesse für die Entscheidung im dortigen Ausschuss sei noch in diesem Zusam-
menhang das Verhältnis von Straßenneubauten zu Straßenschließungen auf Kölner 
Stadtgebiet. Freuen würde man sich über netto 0, besser noch, wenn es mehr Stra-
ßenreduzierungen als Straßenneubauten gäbe. 
 
Frau Dietz, stellvertretende Leiterin des Amtes für Straßen und Radwegebau, warnt 
davor, sich hier im Detail zu verlieren. Je öfter die Angelegenheit in den politischen 
Gremien beraten werde, je mehr Änderungsbeschlüsse würden diese fassen. Auch 
wenn die Verwaltung durchaus Verständnis für diese habe, einer Beschleunigung des

2 
 
Verfahrens würden diese nicht dienen. Die Verwaltung möchte nun zügig in das Ge-
nehmigungsverfahren eintreten. Bei einer Abweichung vom Beschlussvorschlag je-
doch müsse die Verwaltung beispielsweise erst erneut wieder den Landschaftspflege-
rischen Begleitplan und die Ausgleichsbilanzierung anpacken, d.h. es handele sich 
hier um weiteren Aufwand für die Verwaltung und das Verfahren verzögere sich wei-
ter. Sollte der BV-Beschluss vom Rat übernommen werden und eine Prüfung erge-
ben, dass dieser nicht umsetzbar sei, müsse die Verwaltung eine erneute Verwal-
tungsvorlage für die Gremien fertigen. Anregungen und Bedenken könnten alternativ 
auch im Planfeststellungsverfahren vorgetragen werden. 
 
Die Fragen von Herrn Pargmann aufgreifend informiert Frau Dietz, dass die 4,50 m 
breiten Ausfahrten entsprechend dem Regelwerk für die Anlage von Kreisverkehren 
geplant wurden. Es handele sich hier in der Tat um den oberen Grenzwert; aus einer 
Kurve ausfahrend in eine Gerade hinein – mit einer anschließenden Bundesstraße 
und einem angrenzenden Gewerbegebiet -  benötige ein Lastzug jedoch durchaus 
eine große Fläche. Andernfalls würden die Fahrzeuge grundsätzlich die Markierungen 
für die Randstreifen überfahren. Die Verwaltung habe dies fahrgeometrisch sehr sorg-
fältig überprüft.  
 
Zum Verhältnis Straßenschließungen – Straßenneubau könne sie berichten, dass im 
Planungsgebiet durchaus einige Streckenabschnitte gesperrt werden. Sie räumt ein, 
dass auf der anderen Seite jedoch auch Straßenflächen neu geschaffen werden. Die 
Verwaltung gehe davon aus, dass ca. 80.000 m² neu versiegelt werden, das Ausmaß 
der entsiegelten Fläche durch den Rückbau könne sie in der angefragten Tiefe nicht 
beziffern, diese sei jedoch im Vergleich dazu nicht allzu groß.  
 
Sie weist weiterhin darauf hin, dass der in Rede stehende Abschnitt der Straße „Vor 
dem Dorf“ nach ihrer Einschätzung nicht vollständig entsiegelt werden könne, da im 
Straßenunterbau Leitungen verlaufen. Somit sei die Wiederherstellung der natürlichen 
Bodenfunktion nicht in Gänze möglich.   
 
Abschließend stellt SE Dr. Klusemann im Namen der BV Rodenkirchen klar, dass die 
Planung für die Umgehungsstraße ausdrücklich begrüßt werde und keine Einwände 
bestünden. Den Verfahrensablauf möchte die Bezirksvertretung daher auch in keiner 
Weise aufhalten. Man habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass hier keine 
Fakten geschaffen werden dürfen, die einer Radpendlerroute zu einem späteren Zeit-
punkt entgegenstehen. 
 
Vorsitzender Hammer bedankt sich für diese Klarstellung und stellt den Verweisungs-
beschluss zur Abstimmung. 
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage auf Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen einvernehmlich ohne Votum in den Rat.

Anlage 8 Vorab-AuszugStadtentwicklungsausschuss 01.02.2024

1385 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 02.02.2024 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 01.02.2024 
öffentlich 
6.2 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss 
3891/2023 
Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
Der Rat nimmt das Prüfergebnis zum Änderungsbeschluss zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, die Planung für die Entflechtungsstraße in der vorliegenden Fas-
sung weiterzuverfolgen und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung 
Köln zu beantragen.  
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die nachfolgenden Gre-
mien uneingeschränkt zustimmen. 
 
6.2.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "TOP 6.2 Rondorf 
Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss" 
AN/0173/2024 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Verwaltung möge bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat realistische Alter-
nativen als Ersatzmaßnahmen für nicht umsetzbare und/oder nicht gewollte aber der-
einst beschlossene Ausgleichsmaßnahmen erarbeiten und als Anlage zur Beschluss-
vorlage hinzufügen. 
 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist in Angelegenheit ohne Votum in die nach-
folgenden Gremien. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (5)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
23.01.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.01.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3891/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.01.2024
Erstellt
23.11.2023 07:23