3891/2023
Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss
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Anlage 3 - Übersichtslageplan landwirtschaftliches Wegenetz
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L 2 L 2 L 3 L 3L 1 L 1 L 4 L 4 L 10 L 10 L 9 L 9 L 11 L 11 L 12 L 12 L 13 L 13 L 5 L 5 L 6 L 6 L 7 L 7 L 8 L 8 L 14 L 14 L 15 L 15 L 16 L 16 L 17 L 17 L 19 L 19 L 18 L 18 Wasserschutzzone III W asserschutzzone III Kreisverkehr Kiesgrubenweg L150 Rondorf Meschenich Immendorf Brücke Geh-/Radweg "Am Moosberg" Kreisverkehr Immendorfer Hauptstraße Brücke "Stadtbahn Süd" Brücke Geh-/Radweg "Am Moosberg" nicht befahrbar für landwirtschaftlichen Verkehr Kreisverkehr Immendorfer Hauptstraße Kreisverkehr Bödinger Straße Kreisverkehr Kapellenstraße Erschließungsgebiet Rondorf Nordwest Entwurfsplanung Po/23.09.2022 Öz/23.09.2022 Po/23.09.2022 23.09.2022 UEL253d 1:5.000 Übersichtslageplan Art der ÄnderungIndex Auftraggeber Datum Name Projektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1687 Entwurfsverfasser Projekt/Planbezeichnung Plannummer Maßstab Erstellungsdatum 66 Entflechtungsstraße Köln-Rondorf Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köln, den Unterschrift CONSULT IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 50825 Köln Oskar-Jäger-Straße 173 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den Unterschrift Vermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 07.07.2020 664 664/7 68 Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum 671/1 69 64 Landwirtschaftliches Wegenetz a 18.10.2022 Landwirtschaftliche Wege entlang StadtBahn SüdHr Anlage 1.2 CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2022 Größe hxb: I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL253.pdf 430x780 UEL253.dwg I:\1687\CAD\UEL Legende Planung Legende Bestand Planung Dritter (nachrichtlich) Grundstücksgrenze Gebäude Wasserschutzzone III Erschließungsgebiet Rondorf Nord-West Entflechtungsstraße Landwirtschaftliche Wege geplant Geh-/Radweg Am Moosberg StadtBahn Süd (Rondorf/Meschenich) mit Haltestelle Landwirtschaftliche Wege vorhanden Schutzkorridor Versorgungsleitungen BPlan-Grenze, vorläufig Landwirtschaftliche Wege im Zuge Stadtbahnmaßnahme geplant b 07.11.2022 Entfall landwirtschaftlicher Weg im Bereich StadtBahn SüdHr c 24.03.2023 Freizeichnung Amt 64, 66, 67, 68 und 69 übernommenFn 17.11.2022 gez. Potthoff Stieler 25.07.2022 Rode 30.11.2022 Freigabe durch: Stach-Reinartz 08.03.2023 Freigabe durch: Dietz 08.03.2023 Freigabe durch: Jusen/Röhrig 08.03.2023 Freigabe durch: Lemke/Kollbach 29.09.2022 Dr. Bauer 05.08.2022 d 30.11.2023 allgemeine ÜberarbeitungEn
Anlage 4 - Lageplan Kreisverkehr Entflechtungsstraße
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90 91 92 93 W asserschutzzone III W asserschutzzone III W asserschutzzone III WO 6 WO 6 KG 1 KG 1 BK32 BK10 BK32 BK10 BK32 BK1,8 BK32 BK1,8 Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg Entwurfsplanung Po/04.02.2022 En/04.02.2022 Po/04.02.2022 04.02.2022 L201.7e 1:500 Fahrbahnteiler / Curbs Radweg gemeinsamer Geh-/Radweg Gehweg mit Zufahrt Legende Planung Schutzkorridor Versorgungsleitungen Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen Böschung Damm Böschung Einschnitt Wasserschutzzone III Stützwand Wirtschaftsweg (ungebundene Decke) geplante Gebäude Straßennebenflächen Stellplätze Rückzubauende Verkehrsfläche Fahrbahn mit Achse und Fahrstreifenaufteilung Bankett Bankett mit Zufahrt Zufahrt mit Bordabsenkung Hochpunkt in der Achse Tiefpunkt in der Achse Straßenquerneigung B BAusbauquerschnitt Sinkkasten Durchstoßpunkt Böschung-Gelände ohne Ausrundung Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungshalbmesser, Längsneigung und Abstand zum nächsten Neigungsbrechpunkt Baumfällung Rohrdurchlass mit Böschungsstück Wegweiser / Vorwegweiser Arbeitsraum Stahl-Holz-Geländer, h=1,30m Amphibienschutz, h=0,50m Zaun Versickerungsmulde mit Durchstoßung und Fließrichtung BK1,8 BK3,2 Wechsel Belastungsklasse gemäß RStO 12 Wirtschaftsweg (asphaltiert) Grenze Grunderwerb Fahrbahn (nur Asphaltdeckschicht) Schutzplanke ESP 4,0, N2-W5 Stauschwelle Art der Änderung Index Auftraggeber Datum Name Projektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1687 Entwurfsverfasser Projekt/Planbezeichnung Plannummer Maßstab Erstellungsdatum 66 Entflechtungsstraße Köln-Rondorf Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köln, den Unterschrift IPL CONSULT IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 50825 Köln Oskar-Jäger-Straße 173 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den Unterschrift Vermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 07.07.2020 664 664/7 68 Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum 671/1 69 64 CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2022 Größe hxb: I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\L\pdf\L201_7.pdf 440x1070 L201.dwg I:\1687\CAD\L Anschluss Blatt 6 Anschluss Blatt 6 Lageplan Blatt 7 West-Ost-Achse, Teil 3/Kiesgrubenweg Straßenbeleuchtung Verkehrszeichen Sinkkasten Poller Gasschieber Lüftungsöffnung Kanal Schacht Stromverteiler Telekommunikationsschacht Geländehöhe Hecke Zaun Baum Flurgrenze Gebäude Legende Bestand Hydrant Mauer Fahrgastunterstand Rückbau vorh. Anlagen Flurstücksgrenze a28.03.2022 komplette Überarbeitung En b19.09.2022 Komplette Überarbeitung aufgrund Sicherheitsaudit und Ämterumlauf 64/66/68 En/Hr Anlage 2.7 c17.02.2023 Mulden im Bereich der Produktleitungen entfernt, Anschluss Anbindung Regenrückhaltebecken En d10.03.2023 Anpassung Anbindung Regenrückhaltebecken an neue Vermessung En 17.11.2022 gez. Potthoff e24.03.2023 Freizeichnung Amt 64, 66 und 68 mit Index b übernommen Fn Stieler 25.07.2022 Freigabe durch: Stach-Reinartz 08.03.2023 Freigabe durch: Dietz 08.03.2023 Freigabe durch: Jusen/Röhrig 08.03.2023 Freigabe durch: Lemke/Kollbach 29.09.2022 keine Mitzeichnung keine Mitzeichnung
Anlage 7, Auszug Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.01.2024 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 4.1.2 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss 3891/2023 Herr Schallehn merkt an, dass dies wieder eine Vorlage sei, die zu einer positiven Klimaauswirkung für eine Baumaßnahme komme. Er sei darüber etwas irritiert und könne über die Vorlage hier heute nicht beschließen, da sich einige Fragen daraus er- geben. Er fragt, wie diese Berechnung erfolgt sei, d. h. was für den Bau der Straße angesetzt wurde. Des Weiteren fragt er nach dem angesetzten Modal Split, wie hoch die Einsparungen im Betrieb pro Jahr und wann der Breake Even Point erreicht sei. Er stellt klar, dass dies nicht die Aufgabe der Koordinationsstelle Klimaschutz sei, dies zu ermitteln, sondern das Fachamt, dass die Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht habe. Abschließend beantragt er, dass die Angelegenheit ohne Votum in das weitere Verfahren gegeben werde und die Beantwortung der Fragen im nächsten Gremium erfolge. Frau Röhrig äußert, dass sie sich dem Vorschlag – ohne Votum zu verweisen – an- schließen könne. Sie kündigt an, dass ihre Fraktion dann in der Angelegenheit einen Änderungsantrag im Stadtentwicklungsausschuss stellen werde. Herr Dr. Albach kündigt an, dass sich die FDP-Fraktion enthalten werde. Herr Achtelik schließt sich den Fragen von Herrn Schallehn an und stelle – wie vorab angekündigt - keine weiteren Rückfragen in der Angelegenheit. Abschließend merkt er an, dass er sehr überrascht wäre, wenn es dazu konkrete Zahlen von der Verwaltung gebe, aber viel wichtiger sei die Erkenntnis darüber, wie die Verwaltung zu der Ein- schätzung der positiven Klimaauswirkung komme. Herr Beigeordneter Wolfgramm, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, merkt an, dass das hier vorgeschlagene Verfahren in der Angelegenheit (ohne Votum zu verweisen und die Beantwortung der Fragen erfolgen im Stadtentwicklungsaus- schuss) an Dezernat III weitergeleitet werde. Die Vorsitzende, Frau Abé, fasst die Abstimmung der Angelegenheit wie folgt zusam- men: Der Ausschuss verweist – bei Enthaltung der FDP-Fraktion - ohne Votum in die nachfolgenden Gremien, mit der Bitte um Beantwortung der Fragen im Stadtentwick- lungsausschuss und kündigt einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke im Stadt- entwicklungsausschuss an. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit – bei Enthaltung der FDP-Fraktion – ohne Votum - in die nachfolgenden Gremien.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/664 Vorlagen-Nummer 3891/2023 Freigabedatum 09.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt das Prüfergebnis zum Änderungsbeschluss zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Entflechtungsstraße in der vorliegenden Fassung weiterzuver- folgen und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die nachfolgenden Gremien un- eingeschränkt zustimmen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Verkehrsausschuss 23.01.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Verkehrsausschuss Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Der Rat der Stadt Köln hat am 26.03.2020 die Variantenentscheidung zu Gunsten einer südli- chen Lage der Entflechtungsstraße getroffen (Vorlagen-Nr.: 4122/2019). Daraufhin wurde eine kleinräumige Variantenuntersuchung zur Ermittlung der bestmöglichen Lage der Entflech- tungsstraße durchgeführt. Die Verwaltung hat im Anschluss daran einen erweiterten Pla- nungsbeschluss (Vorlagen-Nr.: 2622/2021) in die politischen Gremien eingebracht, auf des- sen Grundlage der Hauptausschuss der Stadt Köln am 10.01.2022 einen geänderten Be- schluss gefasst hat. Die Vorgaben aus diesem Beschluss sind in den weiteren Planungspro- zess eingeflossen und dabei einer genaueren Prüfung auf ihre Umsetzbarkeit unterzogen wor- den. 2. Ergebnisse des Planungsprozesses Die Trassenführung folgt der beschlossenen Variante H, siehe Anlage 2. Die Überprüfung der im oben genannten Änderungsbeschluss formulierten Beschlusspunkte hat zu folgendem Er- gebnis geführt: - Beschlusspunkt 1: Der Ausgleich bzw. eine Kompensation von ökologischen Nach- teilen der Trassenführung wird durch die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Rah- men des Landschaftspflegerischen Begleitplans sichergestellt. Einige der im Be- schlusstext genannten Ausgleichsbeispiele werden hierbei berücksichtigt. Die Ausge- staltung des Versickerungsbeckens als Feuchtbiotop ist jedoch nicht möglich, da es sich hierbei um ein technisches Bauwerk zur Straßenentwässerung handelt, das hier- für nicht geeignet ist. Die vorgeschlagene Extensivierung kommt für Grünlandflächen (Obstwiese), nicht aber für Ackerflächen zur Anwendung. Auf den als Ausgleichsmaß- nahme vorgeschlagenen vollständigen Rückbau bzw. die vollständige Entsiegelung der Straße "Vor dem Dorf“ wurde ebenfalls verzichtet, da sich im Planungsprozess herausgestellt hat, dass diese Wegebeziehung eine wichtige Funktion für den Fuß- und Radverkehr sowohl in nordsüdlicher als auch in ostwestlicher Richtung übernimmt. Die heute 6,00 m breite Fahrbahn wird auf eine Breite von 3,50 m zurückgebaut, der Rest wird entsiegelt. Dieser Teil des Änderungsbeschlusses wurde überwiegend berücksichtigt. - Beschlusspunkt 2: Die vom Hauptausschuss beschlossene Anbindung der Giesdor- fer Allee an den Straßenzug „Am Goldschmidtshof“ wurde nicht weiterverfolgt, da diese Straßenführung den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet öst- lich Claudiusstraße in Köln-Immendorf“ (B-Plan Nr. 68360/05) widerspricht. Hier würde in eine festgesetzte Grünfläche eingegriffen und eine sich in der Vermarktung befindli- che Gewerbefläche müsste angepasst werden. Durch eine Überplanung des vorhan- denen Kreisverkehrs – eine minimale Lageverschiebung und eine geringe Vergröße- rung des Radius – wird es möglich sein, die Entflechtungsstraße als fünften Arm an 3 den Kreisverkehr anzubinden, siehe Anlage 4. Die Verwaltung empfiehlt diese Pla- nungsänderung weiterzuverfolgen, da hiermit die Zerschneidung von Flächen und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Umwelt und Landwirtschaft vermie- den sowie die Bündelung von Verkehrsflächen umgesetzt werden kann. Dieser Teil des Änderungsbeschlusses wurde nicht berücksichtigt. - Beschlusspunkt 3: Die landwirtschaftlichen Flächen, die durch die Trassenführung der Entflechtungsstraße zerschnitten werden, sind weiterhin erreichbar und die Bewirt- schaftung ist durch die Anpassungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes, die in Ab- sprache mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erfolgte, sichergestellt, siehe Anlage 3. Dieser Teil des Änderungsbeschlusses wurde berücksichtigt. - Beschlusspunkt 4: Der Hauptausschuss hat in seinem Beschluss unter Punkt 4 au- ßerdem gefordert, den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche einen Grund- stückstausch in Hofnähe anzubieten. Dieser Punkt wird bei den Grunderwerbsver- handlungen berücksichtigt und ist nicht Teil des Planungsprozesses. - Beschlusspunkt 5: Die Giesdorfer Höfe sind Immissionen durch den Verkehr auf der östlich gelegenen Autobahn BAB 555 und auf dem südlich gelegenen Kiesgrubenweg (L150) ausgesetzt. Die in dem Änderungsbeschluss geforderte Lärmvorsorgemaß- nahme für die Giesdorfer Höfe wurde planungsbegleitend untersucht und eine schall- technische Berechnung gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstellt. Aus dieser geht hervor, dass die Immissionswerte unterhalb der Grenzwerte von 64 dB(A) bei Tag und 54 dB(A) nachts in Kern-, Dorf- und Mischgebieten liegen und damit aus dem Bau der Entflechtungsstraße kein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz re- sultiert. Die Verwaltung sieht die Realisierung von Schallschutzmaßnahmen ohne nachgewiesenen Rechtsanspruch kritisch. Unabhängig davon würden sich aus dem Bau von Schallschutzmaßnahmen weitere Eingriffe mit zusätzlichen negativen Auswir- kungen auf das Landschaftsbild und den Artenschutz, insbesondere die Freilandarten, ergeben und landwirtschaftlich nutzbare Flächen würden weiter reduziert werden. Da- her empfiehlt die Verwaltung in diesem Fall auf die Realisierung von Schallschutzmaß- nahmen zu verzichten. Dieser Teil des Änderungsbeschlusses wurde nicht be- rücksichtigt. Die Zaunhofstraße (K 15) wird mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den motorisier- ten Individualverkehr gesperrt, bleibt aber als Verbindung für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV erhalten und ist für Anlieger weiterhin befahrbar. Dieser Teil des Änderungsbe- schlusses wurde berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln werden die Genehmigungsunterla- gen finalisiert und bei der Bezirksregierung Köln mit dem Antrag auf Planfeststellung einge- reicht. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt werden die politischen Gremien hier- über informiert. 4. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 4 Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Übersichtslageplan Entflechtungsstraße Anlage 3 Übersichtslageplan landwirtschaftliches Wegenetz Anlage 4 Lageplan Kreisverkehr Entflechtungsstraße
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Öffentlichkeit wurde im Planungsprozess bereits mehrfach informiert. Die aktuelle Planung (inkl. der zum Beschluss vorgeschlagenen Planungsänderungen) wurde am 16.06.2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan Rondorf Nord-West vorgestellt. Bürgerinnen und Bürger konnten sich die ausgehangenen Planunterlagen anschauen, Fragen stellen und mit Vertretern der Verwaltung diskutieren. Die im Rahmen der Planfeststellung vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit abgeschlossen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Übersichtslageplan Entflechtungsstraße
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Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Blatt 4 Blatt 5 Blatt 6 Blatt 7 Blatt 8 Blatt 10 Blatt 9 Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III W asserschutzzone III Teilrückbau Straße "Vor dem Dorf" Immendorf Sperrung Zaunhofstraße zu Geh-/Radweg für MIV Rondorf Meschenich Teilrückbau vorhandene Fahrbahn im Zuge Neubau B51n Brücke "Stadtbahn Süd" Brücke Geh-/Radweg "Am Moosberg" Kreisverkehr Bödinger Straße Kreisverkehr Kapellenstraße Kreisverkehr Immendorfer Hauptstraße Kreisverkehr L150 Kiesgrubenweg Erschließungsgebiet Rondorf Nord-West Teilrückbau K31 "Bödinger Straße" B51n Entwurfsplanung Po/08.02.2022 En/08.02.2022 Po/08.02.2022 08.02.2022 UEL200c 1:5.000 Übersichtslageplan Art der Änderung Index Auftraggeber Datum Name Projektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft 1687 Entwurfsverfasser Projekt/Planbezeichnung Plannummer Maßstab Erstellungsdatum 66 Entflechtungsstraße Köln-Rondorf Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köln, den Unterschrift IPL CONSULT IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 50825 Köln Oskar-Jäger-Straße 173 AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Tel.: 02102 / 92 86 - 0 Fax: 02102 / 92 86 - 369 Köln, den Unterschrift Vermessungsgrundlage Kühnhausen - Semler - Schult Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei Höhen- und Lagestatus: NHN160, Stand: 07.07.2020 664 664/7 68 Dienststelle / Art der Abstimmung Unterschrift Datum 671/1 69 64 Anlage 1.1 CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2022 Größe hxb: I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL200.pdf 430x780 UEL200.dwg I:\1687\CAD\UEL Fahrbahnteiler Radweg gemeinsamer Geh-/Radweg Gehweg mit Zufahrt Legende Planung Versickerungsmulde mit Fließrichtung Schutzkorridor Versorgungsleitungen Grenze Wasserschutzgebiet Hochkirchen Böschung Damm Böschung Einschnitt Wasserschutzzone III Stützwand / Lärmschutzwand Wirschaftsweg / Betriebsweg geplante Gebäude Straßennebenflächen Stellplätze Rückzubauende Verkehrsfläche Fahrbahn mit Achse und Fahrstreifenaufteilung Bankett Bankett mit Zufahrt Zufahrt mit Bordabsenkung Sinkkasten Durchstoßpunkt Böschung-Gelände ohne Ausrundung Baumfällung Rohrdurchlass mit Böschungsstück Wegweiser / Vorwegweiser Arbeitsraum Stahl-Holz-Geländer, h=1,20m Amphibienschutz, h=0,50m Zaun a 19.09.2022 Komplette Überarbeitung aufgrund Sicherheitsaudit und Ämterumlauf 64/66/68 En b 17.02.2023 Anschluss Anbindung Regenrückhaltebecken En c 24.03.2023 Freizeichnung Amt 64, 66, 67, 68 und 69 übernommen, Planung Brühler Landstraße überarbeitet Fn 17.11.2022 gez. Potthoff Stieler 25.07.2022 Rode 30.11.2022 Freigabe durch: Stach-Reinartz 08.03.2023 Freigabe durch: Dietz 08.03.2023 Freigabe durch: Jusen/Röhrig 08.03.2023 Freigabe durch: Lemke/Kollbach 29.09.2022 Dr. Bauer 05.08.2022
Anlage 5 - Auszug BV Rodenkirchen 22.01.2024
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 22.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2024 öffentlich 9.2.6 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss 3891/2023 Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0116/2024 vor der wie folgt lautet. „Die Verwaltung wir gebeten, den in der Beschlussvorlage unter Beschlusspunkt 1 ge- nannten Teilaspekt des Rückbaus der Straße „Vor dem Dorf“ für den Abschnitt zwi- schen "Am Moosberg" und "Claudiusstraße" zunächst zurückzustellen. Die Entschei- dung, ob dieser Abschnitt entsiegelt wird und wenn, in welchen Umfang, sollte bis zur Festlegung, ob der in Frage stehende Wegeabschnitt in das geplante Netz der Radpendlerroute (hier konkret RPR 5) integriert werden kann, zurückgestellt werden. Davon unabhängig sollte die Straße „Vor dem Dorf“ aber wie vorgesehen mit Inbetrieb- nahme der Entflechtungsstraße für den MIV abgebunden werden.“ 1. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0116/2024: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: „Die Verwaltung wir gebeten, den in der Beschlussvorlage unter Beschlusspunkt 1 genannten Teilaspekt des Rückbaus der Straße „Vor dem Dorf“ für den Abschnitt zwischen "Am Moosberg" und "Claudiusstraße" zunächst zurückzustellen. Die Ent- scheidung, ob dieser Abschnitt entsiegelt wird und wenn, in welchen Umfang, sollte bis zur Festlegung, ob der in Frage stehende Wegeabschnitt in das geplante Netz der Radpendlerroute (hier konkret RPR 5) integriert werden kann, zurückgestellt werden. Davon unabhängig sollte die Straße „Vor dem Dorf “ aber wie vorgesehen mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den MIV abgebunden werden.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim- men der SPD-Fraktion und einer Stimme der FDP-Fraktion gegen die Stim- men der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Wolters und Frau Krautz) 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat nimmt das Prüfergebnis zum Änderungsbeschluss zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung, die Planung für die Entflechtungsstraße in der vorliegenden Fas- sung weiterzuverfolgen und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, jedoch mit folgender Änderung: „Die Verwaltung wir gebeten, den in der Beschlussvorlage unter Beschlusspunkt 1 genannten Teilaspekt des Rückbaus der Straße „Vor dem Dorf“ für den Ab- schnitt zwischen "Am Moosberg" und "Claudiusstraße" zunächst zurückzustel- len. Die Entscheidung, ob dieser Abschnitt entsiegelt wird und wenn, in welchen Umfang, sollte bis zur Festlegung, ob der in Frage stehende Wegeabschnitt in das geplante Netz der Radpendlerroute (hier konkret RPR 5) integriert werden kann, zurückgestellt werden. Davon unabhängig sollte die Straße „Vor dem Dorf“ aber wie vorgesehen mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den MIV ab- gebunden werden.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stim- men der SPD-Fraktion und einer Stimme der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Wolters und Frau Krautz)
Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2024
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Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2024 öffentlich 4.3 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss 3891/2023 Ausschussvorsitzender Hammer weist auf die gestrige Sitzung der BV Rodenkirchen hin; die geänderte Beschlussempfehlung liege als Tischvorlage vor. RM Wahlen schlägt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Vorlage da- her ohne Votum in den Rat zu verweisen; es habe noch keine fraktionsinterne Abstim- mung hierüber erfolgen können. Er möchte auch gerne wissen, wie die Verwaltung zu diesem geänderten Beschluss stehe. Zudem bittet er um Mitteilung, warum bei den Kreisverkehren die Ausfahrten bis zu 4,50 m breit sein müssen. RM De Bellis-Olinger kann sich für die CDU-Fraktion diesem Verfahrensvorschlag an- schließen, betont aber, dass eine Beschlussfassung im kommenden Rat unbedingt er- folgen müsse. Die Angelegenheit dürfe nicht weiter aufgehalten werden. Auch sie möchte eine Einschätzung der Fachverwaltung zum BV-Beschluss. SB Pargmann merkt an, dass die Volt-Fraktion der Vorlage aus verkehrspolitischer Sicht zustimmen könne. Allerdings wolle man das Votum des Stadtentwicklungsaus- schusses abwarten. Von Interesse für die Entscheidung im dortigen Ausschuss sei noch in diesem Zusam- menhang das Verhältnis von Straßenneubauten zu Straßenschließungen auf Kölner Stadtgebiet. Freuen würde man sich über netto 0, besser noch, wenn es mehr Stra- ßenreduzierungen als Straßenneubauten gäbe. Frau Dietz, stellvertretende Leiterin des Amtes für Straßen und Radwegebau, warnt davor, sich hier im Detail zu verlieren. Je öfter die Angelegenheit in den politischen Gremien beraten werde, je mehr Änderungsbeschlüsse würden diese fassen. Auch wenn die Verwaltung durchaus Verständnis für diese habe, einer Beschleunigung des 2 Verfahrens würden diese nicht dienen. Die Verwaltung möchte nun zügig in das Ge- nehmigungsverfahren eintreten. Bei einer Abweichung vom Beschlussvorschlag je- doch müsse die Verwaltung beispielsweise erst erneut wieder den Landschaftspflege- rischen Begleitplan und die Ausgleichsbilanzierung anpacken, d.h. es handele sich hier um weiteren Aufwand für die Verwaltung und das Verfahren verzögere sich wei- ter. Sollte der BV-Beschluss vom Rat übernommen werden und eine Prüfung erge- ben, dass dieser nicht umsetzbar sei, müsse die Verwaltung eine erneute Verwal- tungsvorlage für die Gremien fertigen. Anregungen und Bedenken könnten alternativ auch im Planfeststellungsverfahren vorgetragen werden. Die Fragen von Herrn Pargmann aufgreifend informiert Frau Dietz, dass die 4,50 m breiten Ausfahrten entsprechend dem Regelwerk für die Anlage von Kreisverkehren geplant wurden. Es handele sich hier in der Tat um den oberen Grenzwert; aus einer Kurve ausfahrend in eine Gerade hinein – mit einer anschließenden Bundesstraße und einem angrenzenden Gewerbegebiet - benötige ein Lastzug jedoch durchaus eine große Fläche. Andernfalls würden die Fahrzeuge grundsätzlich die Markierungen für die Randstreifen überfahren. Die Verwaltung habe dies fahrgeometrisch sehr sorg- fältig überprüft. Zum Verhältnis Straßenschließungen – Straßenneubau könne sie berichten, dass im Planungsgebiet durchaus einige Streckenabschnitte gesperrt werden. Sie räumt ein, dass auf der anderen Seite jedoch auch Straßenflächen neu geschaffen werden. Die Verwaltung gehe davon aus, dass ca. 80.000 m² neu versiegelt werden, das Ausmaß der entsiegelten Fläche durch den Rückbau könne sie in der angefragten Tiefe nicht beziffern, diese sei jedoch im Vergleich dazu nicht allzu groß. Sie weist weiterhin darauf hin, dass der in Rede stehende Abschnitt der Straße „Vor dem Dorf“ nach ihrer Einschätzung nicht vollständig entsiegelt werden könne, da im Straßenunterbau Leitungen verlaufen. Somit sei die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion nicht in Gänze möglich. Abschließend stellt SE Dr. Klusemann im Namen der BV Rodenkirchen klar, dass die Planung für die Umgehungsstraße ausdrücklich begrüßt werde und keine Einwände bestünden. Den Verfahrensablauf möchte die Bezirksvertretung daher auch in keiner Weise aufhalten. Man habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass hier keine Fakten geschaffen werden dürfen, die einer Radpendlerroute zu einem späteren Zeit- punkt entgegenstehen. Vorsitzender Hammer bedankt sich für diese Klarstellung und stellt den Verweisungs- beschluss zur Abstimmung. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einvernehmlich ohne Votum in den Rat.
Anlage 8 Vorab-AuszugStadtentwicklungsausschuss 01.02.2024
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 02.02.2024 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.02.2024 öffentlich 6.2 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss 3891/2023 Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Rat nimmt das Prüfergebnis zum Änderungsbeschluss zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung, die Planung für die Entflechtungsstraße in der vorliegenden Fas- sung weiterzuverfolgen und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die nachfolgenden Gre- mien uneingeschränkt zustimmen. 6.2.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend "TOP 6.2 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Änderungsbeschluss" AN/0173/2024 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung möge bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat realistische Alter- nativen als Ersatzmaßnahmen für nicht umsetzbare und/oder nicht gewollte aber der- einst beschlossene Ausgleichsmaßnahmen erarbeiten und als Anlage zur Beschluss- vorlage hinzufügen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist in Angelegenheit ohne Votum in die nach- folgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3891/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.01.2024
- Erstellt
- 23.11.2023 07:23