V/0364/2010
Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost
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Beschlussvorlage
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V/0364/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Südost Betrifft Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost Beratungsfolge 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden folgende Zuschüsse gewährt: 1.1 Zuschüsse zu Vereinsjubiläen Geflügelzuchtverein Phönix 100-jähriges Jubiläum 250 € VfL Wolbeck 100-jähriges Jubiläum 300 € KFD St. Ida Münster-Gremmendorf 60-jähriges Jubiläum 200 € Seniorengemeinschaft St. Bernhard 40-jähriges Jubiläum 150 € Schützenverein Hub. Angelmodde 25-jähriges Jubiläum 200 € (Spielmannszug) 1.2 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen sowie für gesell- schaftliche Anlässe und Aktivitäten Bürgerforum Wolbeck e.V. 5.000 € - Förderung des Jubiläums „700 Jahre Wigbold Wolbeck“ (verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten) Förderkreis Drostenhof zu Münster-Wolbeck e.V. 2.000 € - Projekt Sommerfest, 10. Juli 2010 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck 500 € - 20-jähriges Jubiläum Entwicklungspartnerschaft mit Süd- Ost Nigeria, Gemeindetreff im Herbst 2010 (Beschaffung von Stellwänden etc.), Publikation eines Kalenders Vorlagen-Nr.: V/0364/2010 Auskunft erteilt: Herr Reeder Ruf: 0 25 06/93 19 167 E-Mail: Reeder@stadt-muenster.de Datum: 03.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0364/2010 Aktive Senioren der Pfarrgemeinde St. Bernhard 100 € - Gemeinsames Kaffeetrinken mit Heimbewohnern des Kardinal-von-Galen-Stiftes Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 600 € - Einrichtung einer vom Treffpunkt zukünftig genutzten Wohnung über den Räumen des Treffpunktes mit Telefon, Internet, PC etc., Arbeitskreise (für soziale Arbeit) Gremmendorf, Waldsiedlung, 400 € Wolbeck - Gemeinsame Fachtagung „Elternarbeit-Erziehungspartner- Schaft auf Augenhöhe unter besonderer Berücksichtigung der Vernetzung auf Stadtteilebene“ KG ZiBoMo Wolbeck 1.750 € - Jugend- und Seniorenkarneval, ZiBoMo-Umzüge Heimatfreunde Angelmodde 500 € - Verschiedene Veranstaltungen und Ausstellungen im Gallitzin-Haus Westfalenfleiß GmbH 350 € - Broschüre, die eine Übersicht (Barrierefreiheit auch für Verkehrswege) über alle Örtlichkeiten (Geschäfte, Banken, Arztpraxen, Apotheken, Dienstleister etc.) in Gremmendorf enthält Rassekaninchenzuchtverein W 467 100 € - Rassekaninchenzuchtausstellung am 06./07.11.2010 Kath. Kirchengemeinde St. Ida, Pfarrgemeinderat 4.000 € - Skulptur für den Kreisverkehr Erbdrostenweg/Delstrup/ Vörnste Esch Rassegeflügelzuchtverein Westfalia Gremmendorf 100 € - Rassegeflügelzuchtausstellung am 30./31.10.2010 1.3 Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen Gartenbauverein Wolbeck 550 € - Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck 1.4 Nachstehende Anträge werden zurückgestellt TSV Angelmodde e.V. - Renovierung des vereinseigenen Jugend- und Schulungsraumes nach Vandalismus Hotel Restaurant Münnich - Wiederherstellung des Verbindungsweges Letterhausweg- Heeremansweg - 3 - V/0364/2010 1.5 Nachstehende Anträge werden abgelehnt: KG ZiBoMo Wolbeck - Betrieb und Unterhaltung des Karnevalsmuseums Freiwillige Feuerwehr Münster Löschzug Angelmodde - Zuschuss zur Einrichtung eines Computernetzwerkes für den Bereich der internetge- stützten Sicherheitspräventivausbildung - Osterfeuer 2010 Evangelische Frauenhilfe - Einzelveranstaltungen (Jahresprogramm) TV Wolbeck e.V. - Sommerfest 2010 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. - Zuschuss für ein professionelles Coaching II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 17.050 € aber keine Folgekosten ent- stehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Teilergebnisplan (Zei- le) 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 550 Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transveraufwendungen 16.500 Insgesamt: 2010 17.050 Begründung: Nach § 37 Abs.1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti- ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (Anlage). Im Auftrag gez. Hagel Anlage: Präambel
Präambel Südost
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Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie n icht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Bezirksvertretung Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Heeremansweg 3v
- Erbdrostenweg
- Vörnste Esch
- Letterhausweg
- Delstrup
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0364/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37