Mandari Insight

V/0364/2010

Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Südost

Vorlagen 06.05.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 18.05.2010, TOP 3.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Präambel Südost

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4900 Zeichen

V/0364/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den örtlichen  Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
1.1 Zuschüsse zu Vereinsjubiläen 
 
Geflügelzuchtverein Phönix  100-jähriges Jubiläum      250 € 
 
VfL Wolbeck    100-jähriges Jubiläum      300 € 
 
KFD St. Ida Münster-Gremmendorf   60-jähriges Jubiläum      200 €  
 
Seniorengemeinschaft St. Bernhard   40-jähriges Jubiläum      150 € 
 
Schützenverein Hub. Angelmodde      25-jähriges Jubiläum      200 €     
(Spielmannszug) 
 
1.2 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen sowie für gesell-
 
schaftliche Anlässe und Aktivitäten 
 
Bürgerforum Wolbeck e.V.        5.000 € 
- Förderung des Jubiläums „700 Jahre Wigbold Wolbeck“ 
(verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten) 
  
 Förderkreis Drostenhof zu Münster-Wolbeck e.V.     2.000 € 
- Projekt Sommerfest, 10. Juli 2010 
 
Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck       500 € 
- 20-jähriges Jubiläum Entwicklungspartnerschaft mit Süd- 
Ost Nigeria, Gemeindetreff im Herbst 2010 (Beschaffung 
von Stellwänden etc.), Publikation eines Kalenders 
Vorlagen-Nr.: 
V/0364/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Reeder 
Ruf: 
0 25 06/93 19 167 
E-Mail: 
Reeder@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.05.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0364/2010 
 
Aktive Senioren der Pfarrgemeinde St. Bernhard        100 € 
- Gemeinsames Kaffeetrinken mit Heimbewohnern des  
Kardinal-von-Galen-Stiftes 
 
Treffpunkt Waldsiedlung e.V.           600 € 
- Einrichtung einer vom Treffpunkt zukünftig genutzten  
Wohnung über den Räumen des Treffpunktes mit Telefon, 
Internet, PC etc., 
 
Arbeitskreise (für soziale Arbeit) Gremmendorf, Waldsiedlung,      400 € 
Wolbeck 
- Gemeinsame Fachtagung „Elternarbeit-Erziehungspartner- 
Schaft auf Augenhöhe unter besonderer Berücksichtigung 
der Vernetzung auf Stadtteilebene“ 
 
KG ZiBoMo Wolbeck         1.750 € 
- Jugend- und Seniorenkarneval, ZiBoMo-Umzüge 
 
 
Heimatfreunde Angelmodde           500 € 
- Verschiedene Veranstaltungen und Ausstellungen im  
Gallitzin-Haus 
 
Westfalenfleiß GmbH            350 € 
- Broschüre, die eine Übersicht (Barrierefreiheit auch für 
Verkehrswege) über alle Örtlichkeiten (Geschäfte, Banken, 
Arztpraxen, Apotheken, Dienstleister etc.) in Gremmendorf 
enthält 
 
Rassekaninchenzuchtverein W 467          100 € 
- Rassekaninchenzuchtausstellung am 06./07.11.2010 
 
Kath. Kirchengemeinde St. Ida, Pfarrgemeinderat     4.000 € 
- Skulptur für den Kreisverkehr Erbdrostenweg/Delstrup/ 
Vörnste Esch 
 
Rassegeflügelzuchtverein Westfalia Gremmendorf        100 € 
- Rassegeflügelzuchtausstellung am 30./31.10.2010 
 
1.3 Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen
 
 
Gartenbauverein Wolbeck           550 € 
- Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck 
 
1.4 Nachstehende Anträge werden zurückgestellt
 
 
TSV Angelmodde e.V. 
- Renovierung des vereinseigenen Jugend- und Schulungsraumes nach Vandalismus 
 
Hotel Restaurant Münnich 
- Wiederherstellung des Verbindungsweges Letterhausweg- Heeremansweg

- 3 - 
V/0364/2010 
1.5 Nachstehende Anträge werden abgelehnt: 
 
KG ZiBoMo Wolbeck 
- Betrieb und Unterhaltung des Karnevalsmuseums 
 
Freiwillige Feuerwehr Münster Löschzug Angelmodde 
- Zuschuss zur Einrichtung eines Computernetzwerkes für den Bereich der internetge-
stützten Sicherheitspräventivausbildung 
- Osterfeuer 2010 
 
Evangelische Frauenhilfe 
- Einzelveranstaltungen (Jahresprogramm) 
 
TV Wolbeck e.V. 
- Sommerfest 2010 
 
Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 
- Zuschuss für ein professionelles Coaching 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 17.050 € aber keine Folgekosten ent-
stehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen  
 
 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
550 
 
 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transveraufwendungen 16.500  
Insgesamt:   
 
2010 
17.050  
 
Begründung: 
Nach § 37 Abs.1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti-
ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im 
Stadtbezirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung am 
03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (Anlage). 
 
 
Im Auftrag 
gez. 
 
Hagel 
 
 
 
Anlage: 
Präambel

Präambel Südost

3227 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände  und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen  erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert,    wenn sie n icht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Heeremansweg 3v
  • Erbdrostenweg
  • Vörnste Esch
  • Letterhausweg
  • Delstrup

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0364/2010
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37