Mandari Insight

1068/2021

Radverkehrskonzept Innenstadt - Zülpicher Platz

Beschlussvorlage Ausschuss 09.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 20.09.2021, TOP 2.1

Anlage 2_AN_0673_2019_Aenderungsantrag_CDU_BV1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4.2_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan2_2021-03-25

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_VU-Zülpicher Platz_06.2020_VISUM__2021-03-08

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht 10/2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4.1_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan1_2021-03-25

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4.3_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan3_2021-03-25

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_AN_0673_2019_Aenderungsantrag_CDU_BV1

2913 Zeichen

CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz  
Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln  
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1  
 Ralf  Uerlich · Vorsitzender 
 
Bezirksrathaus  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
 
Tel.:   0221 / 221-91305 
Mob:  0172 / 2951 497  
Fax:   0221 / 221 -6569702 
 
 
E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de  
 
Mehr Inf ormationen im Internet:  
www.cdu-koeln-innenstadt.de  
www.cdu-koeln.de 
 
Twitter: CDUKoeln1  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 9.5.2019 
AN/0673/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 
 
 
Zülpicher Platz - Veränderungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag 
zum Antrag AN/0472/2019 auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu 
setzen: 
In Ergänzung und Änderung zum Antrag AN/0472/2019 beschließt die Bezirksvertretung 
Innenstadt: 
 
1. Wie beantragt sind die Parkplätze aufzulösen, da diese in dem Bereich ohnehin nie 
vorgesehen waren. Es sind die Parkplätze zwischen Roonstr.  und Hohenstauffenring. 
Bei diesem Abschnitt handelt es sich um den Zülpicher Platz. Die Zülpicher Str. 
beginnt erst ab Roonstr. Richtung Lindenthal 
 
2. Der Lieferverkehr hat werktags im Zeitraum von 06-10 Uhr Zugang zu dem Abschnitt. 
 
3. Der MIV wird vom Ring zur Roonstr. gesperrt.  
 
4. Der MIV von der Roonstr. bis zum Ring wird ebenfalls gesperrt 
 
 
Vorlage 1068/2021
Anlage 2

CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz  
Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln  
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1  
 Ralf  Uerlich · Vorsitzender 
 
Bezirksrathaus  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
 
Tel.:   0221 / 221-91305 
Mob:  0172 / 2951 497  
Fax:   0221 / 221 -6569702 
 
 
E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de  
 
Mehr Inf ormationen im Internet:  
www.cdu-koeln-innenstadt.de  
www.cdu-koeln.de 
 
Twitter: CDUKoeln1  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. Die Kreuzung Roonstr, Zülpicher Str ist so zu gestalten, dass man von 
 
a. Von der Zülpicher Str sowohl links als auch rechts in die Roonstr. abbiegen kann 
b. Von der Roonstr aus beiden Richtungen in die Zülpicher Str. abbiegen kann. 
 
 
6. Der Taxistreifen bleibt seinem Zweck voll erhalten 
 
7. Die Anwohner mit Garage in dem Abschnitt haben freien Zugang. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Angesichts der erheblichen Veränderungen schlägt die CDU einen ausführlichen Ortstermin 
vor. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Ralf Uerlich     Günter Leitner 
Fraktionsvorsitzender    1. Stellv. Bezirksbürgermeister

Anlage 4.2_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan2_2021-03-25

3553 Zeichen

M
M
M
PAut 
M
PAut 
M
M
A
M
M
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23h 
werktags 
8 - 20h 
Ladezone 
Mo - So 
20 - 8 h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23h 
nur mit Parkschein werktags 9-23h 
Ladezone 
werktags 8 - 18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23h 
3.30 
1.50 
2.47 7.50 5.00 
68 
3.00 
1.00 
5.50 
2.50 
2.50 
70 
Der Beschlusspunkt 5a aus dem BV1-Beschluss vom 10.10.2019 sieht 
eine neue Linksabbiegemöglichkeit von der Zülpicher Straße in 
die westliche Roonstraße vor. Dieser Beschluss kann aus Gründen der 
Verkehrssicherheit sowie des Verkehrsablaufs nicht umgesetzt werden. 
Zudem hätte die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten gemäß der 
Beschlusspunkte 5a und 5b erhebliche, unerwünschte Verlagerungen 
im Verkehrsnetz auf die Zülpicher Straße zur Folge und wird auch 
aus diesen Gründen nicht zur Umsetzung empfohlen. - siehe auch 
Begründung zur Beschlussvorlage 
Der Beschlusspunkt 5b aus dem BV1-Beschluss vom 10.10.2019 
sieht eine neue Linksabbiegemöglichkeit von der östlichen 
Roonstraße in die Zülpicher Straße vor. Dieser Beschluss 
kann aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie des Verkehrsablaufs 
nicht umgesetzt werden. Zudem hätte die Öffnung der
Linksabbiegemöglichkeiten gemäß der Beschlusspunkte 5a und 5b 
erhebliche, unerwünschte Verlagerungen im Verkehrsnetz auf die 
Zülpicher Straße zur Folge und wird auch aus diesen Gründen 
nicht zur Umsetzung empfohlen. - siehe auch Begründung zur 
Beschlussvorlage. 
Entfall Kurzzeitparken soll auf Wunsch der BV 
kurzfristig vrsl. im Mai 21 umgesetzt werden 
SIA 
6
VD 
VD 
VD 
ab I.OG 
Herz - Jesu - Kirche 
IV SD 
2
IV SD 
V WD 
2a 
LS 
Roonstraße 
Zülpicher Straße 
Engelbertstraße 
Zülpicher Platz 
WC 
IV SD 8
10 
IV SD 
V S 14 
IV S 1
V W 
17 
IV SD 4
V SD A 
(Ga) 29 
IV SD A 27 
IV SD A 25 
IV WD A 
1
I FD 
18 
V WD 
(Ga) IV SD A 
(Ga) 
2
(Ga) 
4IV SD A 
(Ga) 
V S 12 
VI F 
10 
IV FD 
14-12 
IV S 3
VSA
Tor 
15 
16 
IV SD 
8
x
x
x
x
x
x
x
xx x xx
x x
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xxx
x x
x
Radabstellan- 
lagen + 1 Poller 
VZ 250 mit 
VZ 1022-10 
VZ 1024-16 
S
S
B
S 1,5 
S
B
S 1,5/1,5 
S 1,5/1,5 
VZ 250 mit 
VZ 1022-10 
VZ 1024-16 
VZ 209-20 mit 
VZ 1022-10 
VZ 209-30 mit 
VZ 1022-10 
Plan 1
Plan 2
-Entfall der Kfz-Fahrbeziehungen 
 Roonstr.-Süd nach Zülpicher Pl. & 
 Zülpicher Str. nach Zülpicher Pl. 
S S
S
S S
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Planung 
765 mm 297 mm 
zwischen Hohenstaufenring und Roonstraße 
gemäß AN/0472/2019, beschlossen am 10.10.2019 
Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV 
Innenstadt/Neustadt-Süd 
Weischet/25.03.21 
Weischet/25.03.21 
(661/42) 
Herr Weischet Herr Möllers 
(661/4) 
Herr Dörkes Herr Harzendorf 
2/3 25.03.2021 
Anordnung  Nr: ______________________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt   am   ___________________ 
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11 
Im Auftrag  _______________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________ 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum

Anlage 3_VU-Zülpicher Platz_06.2020_VISUM__2021-03-08

3161 Zeichen

© OpenStreetMap-Mitwirkende © OpenStreetMap-Mitwirkende © OpenStreetMap-Mitwirkende 
950
15250
37950
3910
47050
44700
39950
35950
20300 
16450
17500
28250
47050
12050
620 
0
12900
1000
2500
13550
1150
23150
1350
18200
12900
15650 13100
1350
2550
5350
11550 5650
11450
37600
6800
13250
15050
16400
18300
12950
39502150
3500
14 
650 
1350
1450
26 250 
25700
Legende 
Streckenbalken 
Belastung IV [Fzg] (AP) 
DTVw-Verkehrsbelastungen im Umfeld Zülpicher Platz - Analyse 
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG  -  661/41 1:7500 
erstellt am:08.03.2021 18-TN Köln_Analyse 2020_Zülpicher Platz.ver Bearb.: M M                                        Hintergrund:OpenStreetMap 
Vorlage 1068/2021 – Anlage 3

‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 







 
 
 



 
 


 







 
 


 
 










 
 

  

'79Z9HUNHKUVEHODVWXQJHQLP8PIHOG=OSLFKHU3ODW]9DULDQWH6SHUUXQJ%HVFKOXVV 
'79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81*  
HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB%HVFKOXVVYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS

‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 








 









 



  







9HUNHKUVYHUODJHUXQJ%HODVWXQJVGLIIHUHQ]HQ9DULDQWH6SHUUXQJ%HVFKOXVVJJ$QDO\VH 
'79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81*  
HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB%HVFKOXVVYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS

‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 







 
 
 



 
 


 







 
 


 
 
 










 
 

  

'79Z9HUNHKUVEHODVWXQJHQLP8PIHOG=OSLFKHU3ODW]9DULDQWH$OWHUQDWLYH 
'79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81*  
HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB$OWHUQDWLYHYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS 
"Empfehlung"

‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 



 



 







 







9HUNHKUVYHUODJHUXQJ%HODVWXQJVGLIIHUHQ]HQ9DULDQWH6SHUUXQJ$OWHUQDWLYHJJ$QDO\VH 
'79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81*  
HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB$OWHUQDWLYHYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS 
"Empfehlung" ggü. Analyse

Beschlussvorlage Ausschuss

11645 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1068/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radverkehrskonzept Innenstadt 
Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
 
1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzusetzen, 
einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre 
werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurz-
zeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vorgezogenen 
Umsetzungsschrittes. 
 
2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz-
Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Stra-
ße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln.  
 
3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstaufenrings zu-
rückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs in einen Geh-
weg umzuwandeln. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der 
Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 
Verkehrsausschuss 31.08.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  85.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Zu Beschlusspunkt 1:  
 
Im Juni 2016 ist das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) als Handlungsrahmen für künftige Ver-
kehrsplanungen in der Innenstadt/Deutz beschlossen worden (vgl. Vorlagen-Nr. 1171/2016). Darin 
sind als Maßnahmen für den Zülpicher Platz die Wegnahme der Rechtsabbiegebeziehung aus dem 
Hohenstaufenring sowie die Wegnahme des Parkens definiert. Weiterführend wird die Einrichtung 
einer „Umweltverbundachse“ mit Radverkehr, Straßenbahn und Anlieger*Innen aufgeführt. 
 
Im Oktober 2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt mit dem Antrag AN/0673/2019 in sieben Be-
schlusspunkten eine Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz beschlossen (siehe Anlage 2). 
Nach eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis: 
 
- Die Beschlusspunkte werden mit Ausnahme des Beschlusspunktes 5 von der Verwaltung zur Um-
setzung empfohlen. 
- Der Beschlusspunkt 2 wird mit geänderten Zeiten empfohlen, die sich an den Zufahrtszeiten für 
angrenzende Stadträume Ehrenstraße und Rudolfplatz orientieren. 
 
Im Bestand ist es Kraftfahrzeugen an jedem Arm des Knotenpunktes Zülpicher Platz / Roonstraße

3 
möglich geradeaus zu fahren und rechts abzubiegen (vgl. Abbildung 1). Die mit Beschlusspunkt 5 des 
Antrages beschriebene Neueinrichtung von zwei Linksabbiegemöglichkeiten (vgl. Abbildung 2) soll 
nach Empfehlung der Verwaltung nicht umgesetzt werden (vgl. Abbildung 3), die Gründe werden 
nachfolgend genannt. 
 
 
Abbildung 1: Mögliche Fahrbeziehungen im Ist-Zustand am Knotenpunkt Zülpicher Platz / Roonstraße 
 
 
Abbildung 2: Mögliche Fahrbeziehungen gemäß BV-Beschluss

4 
 
Abbildung 3: Mögliche Fahrbeziehungen gemäß Empfehlung der Verwaltung 
 
In der makroskopischen Betrachtung mit dem Verkehrsmodell der Stadt Köln wird dabei neben dem 
Analysefall der Planfall BV-Beschluss, im Folgenden nur „Beschluss“ genannt, (mit Öffnung der 
Linksabbiegemöglichkeiten) und der Planfall Empfehlung der Verwaltung, im Folgenden nur „Emp-
fehlung“ genannt (ohne Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten) unterschieden. 
 
I. Auswirkungen des Planfalls „Beschluss“ durch Erzeugung von Durchgangsverkehren (makro-
skopische Betrachtung) 
 
Nach Auswertung des makroskopischen Verkehrsmodells der Stadt Köln ist im Planfall „Beschluss“ 
mit Öffnung beider Linksabbiegemöglichkeiten nahezu eine Verdopplung der Kfz-Verkehrsmengen 
auf der Zülpicher Straße von ca. 2.500 Kfz/Tag auf über 4.500 Kfz/Tag zu erwarten (siehe Anlage 3, 
Seite 3). Ohne Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten (Planfall „Empfehlung“) ist demgegenüber mit 
einem weiteren, leichten Rückgang der Kfz-Verkehrsmengen auf der Zülpicher Straße auf unter 2.000 
Kfz/Tag zu rechnen (siehe Anlage 3, Seite 5). 
 
Durch die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten werden Durchgangsverkehre über die Zülpicher 
Straße ermöglicht, die heute dort nicht (mehr) vorhanden sind. Zuvorderst ist hier durch die Öffnung 
des Linksabbiegers von der Zülpicher Straße in die Roonstraße die Möglichkeit zu nennen, auf der 
Verbindung Moselstraße – Zülpicher Straße – Roonstraße die stark belegten Hauptverkehrsstraßen 
(u.a. Kölner Ringe) zu umfahren. 
 
Es soll hier der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen werden, dass derzeit im näheren Umfeld 
des Zülpicher Platzes weitere Verkehrsuntersuchungen u. a. zur Entlastung der Moselstraße sowie im 
Zusammenhang mit dem geplanten Umsteigepunkt KVB/DB an der Luxemburger Straße durchgeführt 
werden. Hierdurch ergeben sich jedoch keine grundlegenden Auswirkungen auf das Vorhaben „Sper-
rung Zülpicher Platz für den Kfz-Verkehr“. 
 
II. Auswirkungen des Planfalls „Beschluss“ auf die Verkehrssicherheit 
 
(a)  Linksabbiegemöglichkeit von der Zülpicher Straße in die Roonstraße 
Die Geradeausspur zum Zülpicher Platz wird zwar vom Kfz-Verkehr nicht mehr, dafür aber sowohl 
von der Stadtbahn als auch vom Radverkehr stadteinwärts in Anspruch genommen (siehe Anlage 4, 
Plan 2). Es bestehen daher folgende Risiken:

5 
 
- Der neue linksabbiegende Verkehrsstrom muss sich mit dem stadtauswärts gerichteten Gera-
deausstrom aus Stadtbahn und Radverkehr durchsetzen, dies wird kritisch mit Blick auf die 
Verkehrssicherheit gesehen (z. B. linksabbiegender Radverkehr mit Stadtbahn in Gegenrich-
tung und Stadtbahn im Rücken). 
- Aufgrund der Führung auf einem Mischfahrstreifen geradeaus/links werden stadteinwärts fah-
rende Bahnen durch wartepflichtige Linksabbieger (Kfz-Verkehr, Radverkehr) behindert. 
 
(b)  Linksabbiegemöglichkeit von der Roonstraße in die Zülpicher Straße 
Die Abwicklung eines Linksabbiegers von der Roonstraße in die Zülpicher Straße über den vorhan-
denen linken Geradeausfahrstreifen über zwei Richtungsfahrbahnen in Gegenrichtung hinweg (Roon-
straße) kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit nicht realisiert werden. Um 
das Linksabbiegen von der südlichen Roonstraße in die Zülpicher Straße zu realisieren, müssten zu-
sätzliche Verkehrsflächen für einen separaten Linksabbiegefahrstreifen in Anspruch genommen wer-
den (vrsl. Wegfall der Mittelinsel, Neuaufteilung der Verkehrsflächen). Dies erfordert den Umbau des 
Knotenpunktes. 
 
Darüber hinaus werden die Handlungsspielräume zur verkehrlichen Entwicklung rund um den Barba-
rossaplatz und den Zülpicher Platz einschränkt (z. B. stehen Flächen, die jetzt für einen Linksabbie-
gefahrstreifen zur Verfügung gestellt werden, zukünftig nicht mehr für Radinfrastruktur zur Verfü-
gung).  
 
III. Kein Erfordernis für neue Linksabbiegemöglichkeit 
 
Durch die Sperrung des Zülpicher Platzes bleibt das Quartier rund um die Zülpicher Straße 
(Rathenauviertel, Kwartier Latäng) erschlossen. Ein Erfordernis für neue Linksabbiegemöglichkeiten 
im Sinne einer Kompensation der wegfallenden Erschließungsoptionen besteht somit nicht. Vielmehr 
würde mit der neuen Linksabbiegemöglichkeit – wie oben dargestellt – gebietsfremder Verkehr ange-
zogen werden. 
 
Zielverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße:  
Mit der Herstellung der Linksabbiegemöglichkeit von der Roonstraße in die Zülpicher Straße würde 
ein überwiegend neues Verkehrsangebot geschaffen, da in der bestehenden Situation weder eine 
Linksabbiegemöglichkeit vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Straße noch eine Durchfahrt 
von der Jahnstraße zum Zülpicher Platz möglich ist. Für den Zielverkehr entfällt lediglich die Zufahrt-
möglichkeit über den Hohenstaufenring; alternative Führungen stehen jedoch über die angrenzenden 
Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen zur Verfügung (u. a. Lindenstraße – Roonstraße oder Lu-
xemburger Straße – Moselstraße).  
 
Quellverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße:  
Für den Quellverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße bedeutet die Sperrung des Zülpi-
cher Platzes eine größere Einschränkung als für den Zielverkehr. Alternative Führungen bestehen 
über die Wendefahrt Neue Weyerstraße (Ziel Ringe Nord) oder Dasselstraße – Lindenstraße Roon-
straße (Ziel Aachener Straße). 
 
Aus den genannten Gründen soll die mit AN/0673/2019 beschlossene Neueinrichtung von zwei 
Linksabbiegemöglichkeiten am Knotenpunkt Zülpicher Platz/Roonstraße nach Empfehlung der Ver-
waltung nicht umgesetzt werden. 
 
Die Umsetzung des Beschlusspunktes 1 ist in den Entwurfsplänen in Anlage 4 dargestellt. 
 
 
Zu Beschlusspunkten 2. und 3.: 
 
Mit der in Beschlusspunkt 2 empfohlenen Umwandlung des Kfz-Rechtsabbiegefahrstreifens in einen 
benutzungspflichtigen Radfahrstreifen wird der Radverkehr nun auch in südlicher Richtung vollständig 
in den Bereich des Fahrbahnquerschnitts verlagert. Die Flächen in der westlichen Nebenanlage zwi-

6 
schen Beethovenstraße und Zülpicher Platz können zukünftig vollständig dem Fußverkehr zur Verfü-
gung gestellt werden und werden entsprechend nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs der 
Stadt Köln in einen Gehweg umgewandelt (Beschlusspunkt 3).  
 
Die Verkehrsflächen am Hohenstaufenring werden hierdurch für den Rad- und Fußverkehr neu und 
eindeutig geordnet. 
 
Die Umsetzung der Beschlusspunkte 2 und 3 ist in den Entwurfsplänen in Anlage 4 dargestellt. 
 
 
Abbildung 44: Ausführungsbeispiel Radwegerückbau Kölner Ringe 
 
Finanzierung:  
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 85.000 € stehen im 
Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plät-
ze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz:  
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr 
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut-
zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden. 
 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1 –   Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2 –   AN/0673/2019 der Bezirksvertretung Innenstadt, ungeändert beschlossen 
Anlage 3 –   Verkehrsuntersuchung im VISUM-Modell der Stadt Köln  
                    (Analysenetz; Planfall „Beschluss“; Planfall „Alternative“) 
Anlagen 4.1 – 4.3 –  Lagepläne (1 : 250)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1637 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
Im Rahmen der Erstellung des 
Radverkehrskonzepts Innenstadt (RVKI) 
wurde die Öffentlichkeit beteiligt. 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Sachstandsbericht 10/2022

2393 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/682 
661/4 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 1068/2021 
 Stand: 15.09.2022 
Sachstandsbericht  
Radverkehrskonzept Innenstadt 
Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzuset-
zen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Liefer-
verkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. 
Die Kurzzeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vor-
gezogenen Umsetzungsschrittes. 
 
2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz-
Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher 
Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln.  
 
3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstaufenrings 
zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs in einen 
Gehweg umzuwandeln. 
 
Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) w ird in Form ei-
nes Verkehrsversuches geprüft, w ie die Querung der Schienen durch Radfahrende sicherer 
als bisher gemacht w erden kann. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
(zu 1.) Die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz wurde gemäß zum Beschlusszeit-
punkt vorgelegter Planung umgesetzt, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-
Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwoh-
nende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze wurden zugunsten von Fahr-
radabstellanlagen entfernt. 
(zu 2.) Der Rechtsabbiegestreifen von den Ringen zum Zülpicher Platz wurde in einen Rad-
fahrstreifen umgewandelt.

2 
 
(zu 3.) Das Pflaster des alten baulichen Radwegs zwischen Beethovenstraße und Zülpicher 
Platz wurde herausgenommen und durch Gehwegplatten ersetzt. 
Im Rahmen einer Erneuerung der Lichtsignalanlagen am Zülpicher Platz soll geprüft werden, 
welche Maßnahmen zu einer sichereren Querung der Gleise mit dem Rad führen können. 
Die Örtlichkeit soll auch im Interesse der Unfallkommission optimiert werden. 
Nächste Schritte: 
/ 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /

Anlage 4.1_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan1_2021-03-25

3245 Zeichen

Ladezone 
werktags 
8 - 18h 
Ladezone 
werktags 
8 - 18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
70 2.50 
15.00 
5.00 
2.50 45 
3.00 
2.50 46 3.00 
2.00 2.79 
2.60 
2.00 
Lieferverkehr 
werktags 6-11h u. 
Zufahrt zu Hausnr. 
6 + 8 frei 
Lieferverkehr 
werktags 6-11h u. 
Zufahrt zu Hausnr. 
6 + 8 frei 
Lieferverkehr 
werktags 6-11h u. 
Zufahrt zu Hausnr. 
6 + 8 frei 
Lieferverkehr 
werktags 6-11h u. 
Zufahrt zu Hausnr. 
6 + 8 frei 
Entfall Kurzzeitparken soll auf Wunsch der BV 
kurzfristig vrsl. im Mai 21 umgesetzt werden 
am Mast 
Durchfahrt 
Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart 
(entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter) 
Betonpflastersteine 10/20 
(Austausch gegen taktile Leitelemente nach Erneuerung LSA) 
Zufahrt mit Betonpflastesteinen 
Natursteine 10/10 
Zülpicher Platz 
Hohenstaufenring 
xx x
x
x
x
x
xxxx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx x
xxx
x
x
x
B
B
B
B
B 0,5/0,2 
S
Beschilderung Haltverbot/ 
"Ladezone" mit ZZ von 
Ampelmast an Laterne 
Nr. 2 hängen; ZZ anpassen; 
VZ 283 mit ZZ anbringen 
VZ 250 mit 
VZ 1022-10 
VZ 1024-16 
VZ TEXT frei 
VZ 250 mit 
VZ 1022-10 
VZ 1024-16 
VZ TEXT frei 
Plan 1
Plan 2
-Sperrung der Zufahrt Zülpicher Platz, 
 außer für Rad, Straßenbahn, Anlieger 
-Umwandlung der Rechtsabbiegespur in 
 einen reinen Radfahrstreifen, Doppellinie 
 zur Verdeutlichung der entfallenen 
 separaten Abbiegespur 
-Details Rückbau Radweg siehe Plan 3 
-Fläche der Ladezone bleibt wie 
 im Bestand; zeitliche Begrenzung 
"06-11h" (abgestimmt mit 661-2) 
-Kurzzeitparken wird komplett in 
 Längs-Fahrradparken umgewandelt 
 (wie Friesenwall) 
 -> Verbesserung für Fußverkehr, 
    mehr Platz in der Nebenanlage 
Durchfahrt 
Durchfahrt 
x
Gleise 
Gleise 
Gleise 
Gleise 
Gleise 
Gleise 
x
x
x
xx
x
werktags 
6 - 11h 
x
werktags 
6 - 11h 
B 0,5/0,2 xxx
B
x
xx
S B
B 0,5/0,2 
VZ TEXT frei 
VZ TEXT frei 
VZ 209-30 
werktags 11-6 h 
u. sonntags 
werktags 11-6 h 
u. sonntags 
PSA entfernen 
VZ "Parken entfernen; 
ZZ anpassen; 
VZ 283 mit ZZ anbringen 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Planung 
580 mm 297 mm 
Innenstadt/Neustadt-Süd Weischet/25.03.21 
Weischet/25.03.21 
(661/42) 
Herr Weischet Herr Möllers Herr Dörkes Herr Harzendorf 
1/3 
Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV 
zwischen Hohenstufenring und Roonstraße 
gemäß AN/0472/2019, beschlossen am 10.10.2019 
25.03.2021 
Anordnung  Nr: ______________________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt   am   ___________________ 
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11 
Im Auftrag  _______________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________ 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2021

3182 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 17.08.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der 6. Sitzung (2. Sondersitzung) des 
Verkehrsausschusses  vom 24.06.2021  
öffentlich 
1 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 
1.1 Radverkehrskonzept Innenstadt  
Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung 
für den Kfz-Verkehr 
1068/2021 
RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, grundsätzlich 
den Beschluss aus der letzten Sitzung aufrecht zu erhalten, wenngleich die BV In-
nenstadt sich diesem nicht anschließen konnte. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik habe die Beschlussfassung hingegen vertagt. Damit keine Verzögerung 
in der Umsetzung erfolge und um der Stadtarbeitsgemeinschaft entgegen zu kom-
men, schlage er vor, noch folgenden Zusatz aufzunehmen: 
 
„Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an 
den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler 
Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine 
vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist.“ 
 
1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen): 
 
Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den 
Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Lei-
telemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine 
vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzungen umsetzbar ist. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
2. Beschluss (so geänderte Beschlussfassung vom 08.06.2021):

2 
 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
 
1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung um-
zusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen 
sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage 
in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstell-
anlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungsschrittes. 
 
2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz-
Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher 
Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln.  
 
3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstau-
fenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungs-
handbuchs in einen Gehweg umzuwandeln. 
 
4. Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) w ird in 
Form eines Verkehrsversuches geprüft, w ie die Querung der Schienen durch Rad-
fahrende sicherer als bisher gemacht w erden kann. 
 
5. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an 
den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler 
Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verw altung prüfen, w ie ei-
ne vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzungen umsetzbar ist. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

4185 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
3.2 Radverkehrskonzept Innenstadt  
Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung 
für den Kfz-Verkehr 
1068/2021 
 Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT  vom 07.06.2021 
AN/1198/2021 
 
RM Syndicus nimmt Stellung zum eingereichten Änderungsantrag. 
 
SE Fahlenbock moniert, dass die Planungen nicht mit den Schwerbehindertenver-
bänden abgestimmt wurden. Die Ampeln an diesen komplizierten Kreuzungen seien 
nicht blindengerecht. Er halte es für zwingend erforderlich, dass Leitelemente in den 
Boden eingelassen werden und beantrage, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik in die Beratungsfolge aufgenommen werde.  
 
RM de Bellis-Ohlinger teilt seitens der CDU-Fraktion Zustimmung zur Verwaltungs-
vorlage mit. Dem Antrag der Ratsgruppe GUT könne sie nur zu Ziff. 1, dem Prüfauf-
trag, folgen. Ob das Versehen der Schienen mit einem Gummiprofil die optimale Lö-
sung darstelle, könne nach ihrer Auffassung nicht der hiesige Ausschuss entschei-
den. Hier möchte sie zunächst eine Einschätzung der KVB hören, die dieses Verfah-
ren sicherlich schon getestet habe. 
 
Auch für die SPD-Fraktion äußert RM Lorenz Zustimmung. Den Äußerungen seiner 
Vorrednerin könne er sich im Übrigen auch anschließen; interessant seien sicherlich 
auch die Erfahrungen aus Städten wie Basel und Zürich. 
 
Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, bestätigt einen entsprechenden Versuch in Wei-
denpesch, zu diesem sei eine Sondergenehmigung der technischen Aufsichtsbehör-

2 
 
de erteilt worden, da die von der Industrie entwickelten Systeme noch keine allge-
meine Zulassung hätten. Es handele sich somit auch in Bochum jeweils um eine Ein-
zelfallentscheidung. Bedenken müsse man auch, dass es sich am Zülpicher Platz um 
parallel laufende und nicht spitz querende Verkehre handele. Lebensdauer bzw. 
Langlebigkeit und Verhalten bei Regen könne bei dem in Rede stehenden System 
derzeit noch nicht beurteilt werden.  
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT, AN/1198/2021): 
 
Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) wird in 
Form eines Verkehrsversuches geprüft, wie die Querung der Schienen durch Rad-
fahrende sicherer als bisher gemacht werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
Hierzu werden, auf dem betroffenen Abschnitt, die Schienen mit einem Gummiprofil 
versehen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 
 
 
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
 
1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung 
umzusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausge-
nommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwoh-
nende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zuguns-
ten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungs-
schrittes. 
 
2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz-
Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher 
Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln.  
 
3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohen-
staufenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestal-
tungshandbuchs in einen Gehweg umzuwandeln. 
 
4. Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) 
wird in Form eines Verkehrsversuches geprüft, wie die Querung der Schienen 
durch Radfahrende sicherer als bisher gemacht werden kann. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung 
Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

3 
 
 
 
3. Beschluss (mündlicher Antrag des SE Fahlenbock): 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge der Vor-
lage aufgenommen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4.3_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan3_2021-03-25

2728 Zeichen

Ladezone 
werktags 
8 - 18h 
Ladezone 
werktags 
8 - 18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 9-23h 
50 
1.50 
2.73 
70 
15.00 
5.00 
2.50 
45 
3.00 
2.50 46 
3.00 
2.00 2.79 
2.60 
2.00 
Lieferverkehr 
werktags 6-11h u. 
Zufahrt zu Hausnr. 
6 + 8 frei 
Lieferverkehr 
werktags 6-11h u. 
Zufahrt zu Hausnr. 
6 + 8 frei 
Lieferverkehr 
werktags 6-11h u. 
Zufahrt zu Hausnr. 
6 + 8 frei 
Lieferverkehr 
werktags 6-11h u. 
Zufahrt zu Hausnr. 
6 + 8 frei 
am Mast 
Durchfahrt 
Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart 
(entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter) 
Betonpflastersteine 10/20 
(Austausch gegen taktile Leitelemente nach Erneuerung LSA) 
Zufahrt mit Betonpflastesteinen 
Teilrückbau bereits 
abgeschlossen 
Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart 
(entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter) 
Zufahrt mit Betonpflastersteinen 
Natursteine 10/10 
Zülpicher Platz 
Hohenstaufenring 
Hohenstaufenring 
x
x
x
x
x
x
x
x x
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xxx
x x
BB
BB
B 0,5/0,2 
S
Beschilderung Haltverbot/ 
"Ladezone" mit ZZ von 
Ampelmast an Laterne 
Nr. 2 hängen; ZZ anpassen; 
VZ 283 mit ZZ anbringen 
VZ 250 mit 
VZ 1022-10 
VZ 1024-16 
VZ TEXT frei 
VZ 250 mit 
VZ 1022-10 
VZ 1024-16 
VZ TEXT frei 
x
Gleise 
Gleise 
Gleise 
Gleise 
Gleise Gleise 
x
x
x
xx
x
werktags 
6 - 11h 
x
werktags 
6 - 11h 
B 0,5/0,2 
x x
x
B
x
x x
S
B
B 0,5/0,2 
VZ TEXT frei VZ TEXT frei 
VZ 209-30 
werktags 11-6 h 
u. sonntags 
werktags 11-6 h 
u. sonntags 
VZ "Parken entfernen; 
ZZ anpassen; 
VZ 283 mit ZZ anbringen 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Planung 
1135 mm 297 mm 
Innenstadt/Neustadt-Süd Weischet/25.03.21 
Weischet/25.03.21 
(661/42) 
Herr Weischet Herr Möllers Herr Dörkes Herr Harzendorf 
3/3 
Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV 
Radwegerückbau auf dem Hohenstaufenring 
25.03.2021 
Anordnung  Nr: ______________________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt   am   ___________________ 
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11 
Im Auftrag  _______________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________ 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum

Beratungsverlauf (4)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1068/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.06.2021
Erstellt
18.03.2021 14:50