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Radverkehrskonzept Innenstadt - Zülpicher Platz

Beschlussvorlage Ausschuss 1068/2021 vom 09.06.2021

Stand: Am 20.09.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 4.2_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan2_2021-03-25

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    M M M PAut M PAut M M A M M nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h werktags 8 - 20h Ladezone Mo - So 20 - 8 h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-23h 3.30 1.50 2.47 7.50 5.00 68 3.00 1.00 5.50 2.50 2.50 70 Der Beschlusspunkt 5a aus dem BV1-Beschluss vom 10.10.2019 sieht eine neue Linksabbiegemöglichkeit von der Zülpicher Straße in die westliche Roonstraße vor. Dieser Beschluss kann aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie des Verkehrsablaufs nicht umgesetzt werden. Zudem hätte die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten gemäß der Beschlusspunkte 5a und 5b erhebliche, unerwünschte Verlagerungen im Verkehrsnetz auf die Zülpicher Straße zur Folge und wird auch aus diesen Gründen nicht zur Umsetzung empfohlen. - siehe auch Begründung zur Beschlussvorlage Der Beschlusspunkt 5b aus dem BV1-Beschluss vom 10.10.2019 sieht eine neue Linksabbiegemöglichkeit von der östlichen Roonstraße in die Zülpicher Straße vor. Dieser Beschluss kann aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie des Verkehrsablaufs nicht umgesetzt werden. Zudem hätte die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten gemäß der Beschlusspunkte 5a und 5b erhebliche, unerwünschte Verlagerungen im Verkehrsnetz auf die Zülpicher Straße zur Folge und wird auch aus diesen Gründen nicht zur Umsetzung empfohlen. - siehe auch Begründung zur Beschlussvorlage. Entfall Kurzzeitparken soll auf Wunsch der BV kurzfristig vrsl. im Mai 21 umgesetzt werden SIA 6 VD VD VD ab I.OG Herz - Jesu - Kirche IV SD 2 IV SD V WD 2a LS Roonstraße Zülpicher Straße Engelbertstraße Zülpicher Platz WC IV SD 8 10 IV SD V S 14 IV S 1 V W 17 IV SD 4 V SD A (Ga) 29 IV SD A 27 IV SD A 25 IV WD A 1 I FD 18 V WD (Ga) IV SD A (Ga) 2 (Ga) 4IV SD A (Ga) V S 12 VI F 10 IV FD 14-12 IV S 3 VSA Tor 15 16 IV SD 8 x x x x x x x xx x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x x x Radabstellan- lagen + 1 Poller VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 S S B S 1,5 S B S 1,5/1,5 S 1,5/1,5 VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 VZ 209-20 mit VZ 1022-10 VZ 209-30 mit VZ 1022-10 Plan 1 Plan 2 -Entfall der Kfz-Fahrbeziehungen Roonstr.-Süd nach Zülpicher Pl. & Zülpicher Str. nach Zülpicher Pl. S S S S S Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 765 mm 297 mm zwischen Hohenstaufenring und Roonstraße gemäß AN/0472/2019, beschlossen am 10.10.2019 Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV Innenstadt/Neustadt-Süd Weischet/25.03.21 Weischet/25.03.21 (661/42) Herr Weischet Herr Möllers (661/4) Herr Dörkes Herr Harzendorf 2/3 25.03.2021 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
  • Anlage 2_AN_0673_2019_Aenderungsantrag_CDU_BV1

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    CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Ralf Uerlich · Vorsitzender Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221-91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormationen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 9.5.2019 AN/0673/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 Zülpicher Platz - Veränderungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zum Antrag AN/0472/2019 auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: In Ergänzung und Änderung zum Antrag AN/0472/2019 beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt: 1. Wie beantragt sind die Parkplätze aufzulösen, da diese in dem Bereich ohnehin nie vorgesehen waren. Es sind die Parkplätze zwischen Roonstr. und Hohenstauffenring. Bei diesem Abschnitt handelt es sich um den Zülpicher Platz. Die Zülpicher Str. beginnt erst ab Roonstr. Richtung Lindenthal 2. Der Lieferverkehr hat werktags im Zeitraum von 06-10 Uhr Zugang zu dem Abschnitt. 3. Der MIV wird vom Ring zur Roonstr. gesperrt. 4. Der MIV von der Roonstr. bis zum Ring wird ebenfalls gesperrt Vorlage 1068/2021 Anlage 2 CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Ralf Uerlich · Vorsitzender Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221-91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormationen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 5. Die Kreuzung Roonstr, Zülpicher Str ist so zu gestalten, dass man von a. Von der Zülpicher Str sowohl links als auch rechts in die Roonstr. abbiegen kann b. Von der Roonstr aus beiden Richtungen in die Zülpicher Str. abbiegen kann. 6. Der Taxistreifen bleibt seinem Zweck voll erhalten 7. Die Anwohner mit Garage in dem Abschnitt haben freien Zugang. Begründung: Erfolgt mündlich. Angesichts der erheblichen Veränderungen schlägt die CDU einen ausführlichen Ortstermin vor. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ralf Uerlich Günter Leitner Fraktionsvorsitzender 1. Stellv. Bezirksbürgermeister
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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    Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Im Rahmen der Erstellung des Radverkehrskonzepts Innenstadt (RVKI) wurde die Öffentlichkeit beteiligt. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
  • Anlage 4.3_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan3_2021-03-25

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    Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-23h 50 1.50 2.73 70 15.00 5.00 2.50 45 3.00 2.50 46 3.00 2.00 2.79 2.60 2.00 Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei am Mast Durchfahrt Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart (entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter) Betonpflastersteine 10/20 (Austausch gegen taktile Leitelemente nach Erneuerung LSA) Zufahrt mit Betonpflastesteinen Teilrückbau bereits abgeschlossen Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart (entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter) Zufahrt mit Betonpflastersteinen Natursteine 10/10 Zülpicher Platz Hohenstaufenring Hohenstaufenring x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x x BB BB B 0,5/0,2 S Beschilderung Haltverbot/ "Ladezone" mit ZZ von Ampelmast an Laterne Nr. 2 hängen; ZZ anpassen; VZ 283 mit ZZ anbringen VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 VZ TEXT frei VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 VZ TEXT frei x Gleise Gleise Gleise Gleise Gleise Gleise x x x xx x werktags 6 - 11h x werktags 6 - 11h B 0,5/0,2 x x x B x x x S B B 0,5/0,2 VZ TEXT frei VZ TEXT frei VZ 209-30 werktags 11-6 h u. sonntags werktags 11-6 h u. sonntags VZ "Parken entfernen; ZZ anpassen; VZ 283 mit ZZ anbringen Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1135 mm 297 mm Innenstadt/Neustadt-Süd Weischet/25.03.21 Weischet/25.03.21 (661/42) Herr Weischet Herr Möllers Herr Dörkes Herr Harzendorf 3/3 Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV Radwegerückbau auf dem Hohenstaufenring 25.03.2021 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
  • Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

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    Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 öffentlich 3.2 Radverkehrskonzept Innenstadt Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr 1068/2021 Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT vom 07.06.2021 AN/1198/2021 RM Syndicus nimmt Stellung zum eingereichten Änderungsantrag. SE Fahlenbock moniert, dass die Planungen nicht mit den Schwerbehindertenver- bänden abgestimmt wurden. Die Ampeln an diesen komplizierten Kreuzungen seien nicht blindengerecht. Er halte es für zwingend erforderlich, dass Leitelemente in den Boden eingelassen werden und beantrage, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik in die Beratungsfolge aufgenommen werde. RM de Bellis-Ohlinger teilt seitens der CDU-Fraktion Zustimmung zur Verwaltungs- vorlage mit. Dem Antrag der Ratsgruppe GUT könne sie nur zu Ziff. 1, dem Prüfauf- trag, folgen. Ob das Versehen der Schienen mit einem Gummiprofil die optimale Lö- sung darstelle, könne nach ihrer Auffassung nicht der hiesige Ausschuss entschei- den. Hier möchte sie zunächst eine Einschätzung der KVB hören, die dieses Verfah- ren sicherlich schon getestet habe. Auch für die SPD-Fraktion äußert RM Lorenz Zustimmung. Den Äußerungen seiner Vorrednerin könne er sich im Übrigen auch anschließen; interessant seien sicherlich auch die Erfahrungen aus Städten wie Basel und Zürich. Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, bestätigt einen entsprechenden Versuch in Wei- denpesch, zu diesem sei eine Sondergenehmigung der technischen Aufsichtsbehör- 2 de erteilt worden, da die von der Industrie entwickelten Systeme noch keine allge- meine Zulassung hätten. Es handele sich somit auch in Bochum jeweils um eine Ein- zelfallentscheidung. Bedenken müsse man auch, dass es sich am Zülpicher Platz um parallel laufende und nicht spitz querende Verkehre handele. Lebensdauer bzw. Langlebigkeit und Verhalten bei Regen könne bei dem in Rede stehenden System derzeit noch nicht beurteilt werden. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT, AN/1198/2021): Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) wird in Form eines Verkehrsversuches geprüft, wie die Querung der Schienen durch Rad- fahrende sicherer als bisher gemacht werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Hierzu werden, auf dem betroffenen Abschnitt, die Schienen mit einem Gummiprofil versehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausge- nommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwoh- nende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zuguns- ten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungs- schrittes. 2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz- Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln. 3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohen- staufenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestal- tungshandbuchs in einen Gehweg umzuwandeln. 4. Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) wird in Form eines Verkehrsversuches geprüft, wie die Querung der Schienen durch Radfahrende sicherer als bisher gemacht werden kann. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3 3. Beschluss (mündlicher Antrag des SE Fahlenbock): Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge der Vor- lage aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Anlage 3_VU-Zülpicher Platz_06.2020_VISUM__2021-03-08

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    © OpenStreetMap-Mitwirkende © OpenStreetMap-Mitwirkende © OpenStreetMap-Mitwirkende 950 15250 37950 3910 47050 44700 39950 35950 20300 16450 17500 28250 47050 12050 620 0 12900 1000 2500 13550 1150 23150 1350 18200 12900 15650 13100 1350 2550 5350 11550 5650 11450 37600 6800 13250 15050 16400 18300 12950 39502150 3500 14 650 1350 1450 26 250 25700 Legende Streckenbalken Belastung IV [Fzg] (AP) DTVw-Verkehrsbelastungen im Umfeld Zülpicher Platz - Analyse DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG - 661/41 1:7500 erstellt am:08.03.2021 18-TN Köln_Analyse 2020_Zülpicher Platz.ver Bearb.: M M Hintergrund:OpenStreetMap Vorlage 1068/2021 – Anlage 3 ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH                                                   '79Z9HUNHKUVEHODVWXQJHQLP8PIHOG=OSLFKHU3ODW]9DULDQWH6SHUUXQJ%HVFKOXVV '79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81*  HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB%HVFKOXVVYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH                                 9HUNHKUVYHUODJHUXQJ%HODVWXQJVGLIIHUHQ]HQ9DULDQWH6SHUUXQJ%HVFKOXVVJJ$QDO\VH '79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81*  HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB%HVFKOXVVYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH                                                    '79Z9HUNHKUVEHODVWXQJHQLP8PIHOG=OSLFKHU3ODW]9DULDQWH$OWHUQDWLYH '79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81*  HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB$OWHUQDWLYHYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS "Empfehlung" ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH ‹2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH                          9HUNHKUVYHUODJHUXQJ%HODVWXQJVGLIIHUHQ]HQ9DULDQWH6SHUUXQJ$OWHUQDWLYHJJ$QDO\VH '79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81*  HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB$OWHUQDWLYHYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS "Empfehlung" ggü. Analyse
  • Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2021

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    Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 17.08.2021 Auszug aus der Niederschrift der 6. Sitzung (2. Sondersitzung) des Verkehrsausschusses vom 24.06.2021 öffentlich 1 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 1.1 Radverkehrskonzept Innenstadt Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr 1068/2021 RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, grundsätzlich den Beschluss aus der letzten Sitzung aufrecht zu erhalten, wenngleich die BV In- nenstadt sich diesem nicht anschließen konnte. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik habe die Beschlussfassung hingegen vertagt. Damit keine Verzögerung in der Umsetzung erfolge und um der Stadtarbeitsgemeinschaft entgegen zu kom- men, schlage er vor, noch folgenden Zusatz aufzunehmen: „Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist.“ 1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen): Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Lei- telemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzungen umsetzbar ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (so geänderte Beschlussfassung vom 08.06.2021): 2 Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung um- zusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstell- anlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungsschrittes. 2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz- Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln. 3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstau- fenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungs- handbuchs in einen Gehweg umzuwandeln. 4. Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) w ird in Form eines Verkehrsversuches geprüft, w ie die Querung der Schienen durch Rad- fahrende sicherer als bisher gemacht w erden kann. 5. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verw altung prüfen, w ie ei- ne vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzungen umsetzbar ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1068/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radverkehrskonzept Innenstadt Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurz- zeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungsschrittes. 2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz- Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Stra- ße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln. 3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstaufenrings zu- rückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs in einen Geh- weg umzuwandeln. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 Verkehrsausschuss 31.08.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 85.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Zu Beschlusspunkt 1: Im Juni 2016 ist das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) als Handlungsrahmen für künftige Ver- kehrsplanungen in der Innenstadt/Deutz beschlossen worden (vgl. Vorlagen-Nr. 1171/2016). Darin sind als Maßnahmen für den Zülpicher Platz die Wegnahme der Rechtsabbiegebeziehung aus dem Hohenstaufenring sowie die Wegnahme des Parkens definiert. Weiterführend wird die Einrichtung einer „Umweltverbundachse“ mit Radverkehr, Straßenbahn und Anlieger*Innen aufgeführt. Im Oktober 2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt mit dem Antrag AN/0673/2019 in sieben Be- schlusspunkten eine Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz beschlossen (siehe Anlage 2). Nach eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis: - Die Beschlusspunkte werden mit Ausnahme des Beschlusspunktes 5 von der Verwaltung zur Um- setzung empfohlen. - Der Beschlusspunkt 2 wird mit geänderten Zeiten empfohlen, die sich an den Zufahrtszeiten für angrenzende Stadträume Ehrenstraße und Rudolfplatz orientieren. Im Bestand ist es Kraftfahrzeugen an jedem Arm des Knotenpunktes Zülpicher Platz / Roonstraße 3 möglich geradeaus zu fahren und rechts abzubiegen (vgl. Abbildung 1). Die mit Beschlusspunkt 5 des Antrages beschriebene Neueinrichtung von zwei Linksabbiegemöglichkeiten (vgl. Abbildung 2) soll nach Empfehlung der Verwaltung nicht umgesetzt werden (vgl. Abbildung 3), die Gründe werden nachfolgend genannt. Abbildung 1: Mögliche Fahrbeziehungen im Ist-Zustand am Knotenpunkt Zülpicher Platz / Roonstraße Abbildung 2: Mögliche Fahrbeziehungen gemäß BV-Beschluss 4 Abbildung 3: Mögliche Fahrbeziehungen gemäß Empfehlung der Verwaltung In der makroskopischen Betrachtung mit dem Verkehrsmodell der Stadt Köln wird dabei neben dem Analysefall der Planfall BV-Beschluss, im Folgenden nur „Beschluss“ genannt, (mit Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten) und der Planfall Empfehlung der Verwaltung, im Folgenden nur „Emp- fehlung“ genannt (ohne Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten) unterschieden. I. Auswirkungen des Planfalls „Beschluss“ durch Erzeugung von Durchgangsverkehren (makro- skopische Betrachtung) Nach Auswertung des makroskopischen Verkehrsmodells der Stadt Köln ist im Planfall „Beschluss“ mit Öffnung beider Linksabbiegemöglichkeiten nahezu eine Verdopplung der Kfz-Verkehrsmengen auf der Zülpicher Straße von ca. 2.500 Kfz/Tag auf über 4.500 Kfz/Tag zu erwarten (siehe Anlage 3, Seite 3). Ohne Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten (Planfall „Empfehlung“) ist demgegenüber mit einem weiteren, leichten Rückgang der Kfz-Verkehrsmengen auf der Zülpicher Straße auf unter 2.000 Kfz/Tag zu rechnen (siehe Anlage 3, Seite 5). Durch die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten werden Durchgangsverkehre über die Zülpicher Straße ermöglicht, die heute dort nicht (mehr) vorhanden sind. Zuvorderst ist hier durch die Öffnung des Linksabbiegers von der Zülpicher Straße in die Roonstraße die Möglichkeit zu nennen, auf der Verbindung Moselstraße – Zülpicher Straße – Roonstraße die stark belegten Hauptverkehrsstraßen (u.a. Kölner Ringe) zu umfahren. Es soll hier der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen werden, dass derzeit im näheren Umfeld des Zülpicher Platzes weitere Verkehrsuntersuchungen u. a. zur Entlastung der Moselstraße sowie im Zusammenhang mit dem geplanten Umsteigepunkt KVB/DB an der Luxemburger Straße durchgeführt werden. Hierdurch ergeben sich jedoch keine grundlegenden Auswirkungen auf das Vorhaben „Sper- rung Zülpicher Platz für den Kfz-Verkehr“. II. Auswirkungen des Planfalls „Beschluss“ auf die Verkehrssicherheit (a) Linksabbiegemöglichkeit von der Zülpicher Straße in die Roonstraße Die Geradeausspur zum Zülpicher Platz wird zwar vom Kfz-Verkehr nicht mehr, dafür aber sowohl von der Stadtbahn als auch vom Radverkehr stadteinwärts in Anspruch genommen (siehe Anlage 4, Plan 2). Es bestehen daher folgende Risiken: 5 - Der neue linksabbiegende Verkehrsstrom muss sich mit dem stadtauswärts gerichteten Gera- deausstrom aus Stadtbahn und Radverkehr durchsetzen, dies wird kritisch mit Blick auf die Verkehrssicherheit gesehen (z. B. linksabbiegender Radverkehr mit Stadtbahn in Gegenrich- tung und Stadtbahn im Rücken). - Aufgrund der Führung auf einem Mischfahrstreifen geradeaus/links werden stadteinwärts fah- rende Bahnen durch wartepflichtige Linksabbieger (Kfz-Verkehr, Radverkehr) behindert. (b) Linksabbiegemöglichkeit von der Roonstraße in die Zülpicher Straße Die Abwicklung eines Linksabbiegers von der Roonstraße in die Zülpicher Straße über den vorhan- denen linken Geradeausfahrstreifen über zwei Richtungsfahrbahnen in Gegenrichtung hinweg (Roon- straße) kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit nicht realisiert werden. Um das Linksabbiegen von der südlichen Roonstraße in die Zülpicher Straße zu realisieren, müssten zu- sätzliche Verkehrsflächen für einen separaten Linksabbiegefahrstreifen in Anspruch genommen wer- den (vrsl. Wegfall der Mittelinsel, Neuaufteilung der Verkehrsflächen). Dies erfordert den Umbau des Knotenpunktes. Darüber hinaus werden die Handlungsspielräume zur verkehrlichen Entwicklung rund um den Barba- rossaplatz und den Zülpicher Platz einschränkt (z. B. stehen Flächen, die jetzt für einen Linksabbie- gefahrstreifen zur Verfügung gestellt werden, zukünftig nicht mehr für Radinfrastruktur zur Verfü- gung). III. Kein Erfordernis für neue Linksabbiegemöglichkeit Durch die Sperrung des Zülpicher Platzes bleibt das Quartier rund um die Zülpicher Straße (Rathenauviertel, Kwartier Latäng) erschlossen. Ein Erfordernis für neue Linksabbiegemöglichkeiten im Sinne einer Kompensation der wegfallenden Erschließungsoptionen besteht somit nicht. Vielmehr würde mit der neuen Linksabbiegemöglichkeit – wie oben dargestellt – gebietsfremder Verkehr ange- zogen werden. Zielverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße: Mit der Herstellung der Linksabbiegemöglichkeit von der Roonstraße in die Zülpicher Straße würde ein überwiegend neues Verkehrsangebot geschaffen, da in der bestehenden Situation weder eine Linksabbiegemöglichkeit vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Straße noch eine Durchfahrt von der Jahnstraße zum Zülpicher Platz möglich ist. Für den Zielverkehr entfällt lediglich die Zufahrt- möglichkeit über den Hohenstaufenring; alternative Führungen stehen jedoch über die angrenzenden Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen zur Verfügung (u. a. Lindenstraße – Roonstraße oder Lu- xemburger Straße – Moselstraße). Quellverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße: Für den Quellverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße bedeutet die Sperrung des Zülpi- cher Platzes eine größere Einschränkung als für den Zielverkehr. Alternative Führungen bestehen über die Wendefahrt Neue Weyerstraße (Ziel Ringe Nord) oder Dasselstraße – Lindenstraße Roon- straße (Ziel Aachener Straße). Aus den genannten Gründen soll die mit AN/0673/2019 beschlossene Neueinrichtung von zwei Linksabbiegemöglichkeiten am Knotenpunkt Zülpicher Platz/Roonstraße nach Empfehlung der Ver- waltung nicht umgesetzt werden. Die Umsetzung des Beschlusspunktes 1 ist in den Entwurfsplänen in Anlage 4 dargestellt. Zu Beschlusspunkten 2. und 3.: Mit der in Beschlusspunkt 2 empfohlenen Umwandlung des Kfz-Rechtsabbiegefahrstreifens in einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen wird der Radverkehr nun auch in südlicher Richtung vollständig in den Bereich des Fahrbahnquerschnitts verlagert. Die Flächen in der westlichen Nebenanlage zwi- 6 schen Beethovenstraße und Zülpicher Platz können zukünftig vollständig dem Fußverkehr zur Verfü- gung gestellt werden und werden entsprechend nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln in einen Gehweg umgewandelt (Beschlusspunkt 3). Die Verkehrsflächen am Hohenstaufenring werden hierdurch für den Rad- und Fußverkehr neu und eindeutig geordnet. Die Umsetzung der Beschlusspunkte 2 und 3 ist in den Entwurfsplänen in Anlage 4 dargestellt. Abbildung 44: Ausführungsbeispiel Radwegerückbau Kölner Ringe Finanzierung: Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 85.000 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plät- ze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut- zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – AN/0673/2019 der Bezirksvertretung Innenstadt, ungeändert beschlossen Anlage 3 – Verkehrsuntersuchung im VISUM-Modell der Stadt Köln (Analysenetz; Planfall „Beschluss“; Planfall „Alternative“) Anlagen 4.1 – 4.3 – Lagepläne (1 : 250)
  • Sachstandsbericht 10/2022

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682 661/4 ___________________________ Vorlagen-Nummer 1068/2021 Stand: 15.09.2022 Sachstandsbericht Radverkehrskonzept Innenstadt Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzuset- zen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Liefer- verkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vor- gezogenen Umsetzungsschrittes. 2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz- Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln. 3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstaufenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs in einen Gehweg umzuwandeln. Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) w ird in Form ei- nes Verkehrsversuches geprüft, w ie die Querung der Schienen durch Radfahrende sicherer als bisher gemacht w erden kann. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: (zu 1.) Die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz wurde gemäß zum Beschlusszeit- punkt vorgelegter Planung umgesetzt, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz- Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwoh- nende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze wurden zugunsten von Fahr- radabstellanlagen entfernt. (zu 2.) Der Rechtsabbiegestreifen von den Ringen zum Zülpicher Platz wurde in einen Rad- fahrstreifen umgewandelt. 2 (zu 3.) Das Pflaster des alten baulichen Radwegs zwischen Beethovenstraße und Zülpicher Platz wurde herausgenommen und durch Gehwegplatten ersetzt. Im Rahmen einer Erneuerung der Lichtsignalanlagen am Zülpicher Platz soll geprüft werden, welche Maßnahmen zu einer sichereren Querung der Gleise mit dem Rad führen können. Die Örtlichkeit soll auch im Interesse der Unfallkommission optimiert werden. Nächste Schritte: / Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /
  • Anlage 4.1_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan1_2021-03-25

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    Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h 70 2.50 15.00 5.00 2.50 45 3.00 2.50 46 3.00 2.00 2.79 2.60 2.00 Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Entfall Kurzzeitparken soll auf Wunsch der BV kurzfristig vrsl. im Mai 21 umgesetzt werden am Mast Durchfahrt Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart (entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter) Betonpflastersteine 10/20 (Austausch gegen taktile Leitelemente nach Erneuerung LSA) Zufahrt mit Betonpflastesteinen Natursteine 10/10 Zülpicher Platz Hohenstaufenring xx x x x x x xxxx x x x x x x x x x xx x xxx x x x B B B B B 0,5/0,2 S Beschilderung Haltverbot/ "Ladezone" mit ZZ von Ampelmast an Laterne Nr. 2 hängen; ZZ anpassen; VZ 283 mit ZZ anbringen VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 VZ TEXT frei VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 VZ TEXT frei Plan 1 Plan 2 -Sperrung der Zufahrt Zülpicher Platz, außer für Rad, Straßenbahn, Anlieger -Umwandlung der Rechtsabbiegespur in einen reinen Radfahrstreifen, Doppellinie zur Verdeutlichung der entfallenen separaten Abbiegespur -Details Rückbau Radweg siehe Plan 3 -Fläche der Ladezone bleibt wie im Bestand; zeitliche Begrenzung "06-11h" (abgestimmt mit 661-2) -Kurzzeitparken wird komplett in Längs-Fahrradparken umgewandelt (wie Friesenwall) -> Verbesserung für Fußverkehr, mehr Platz in der Nebenanlage Durchfahrt Durchfahrt x Gleise Gleise Gleise Gleise Gleise Gleise x x x xx x werktags 6 - 11h x werktags 6 - 11h B 0,5/0,2 xxx B x xx S B B 0,5/0,2 VZ TEXT frei VZ TEXT frei VZ 209-30 werktags 11-6 h u. sonntags werktags 11-6 h u. sonntags PSA entfernen VZ "Parken entfernen; ZZ anpassen; VZ 283 mit ZZ anbringen Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 580 mm 297 mm Innenstadt/Neustadt-Süd Weischet/25.03.21 Weischet/25.03.21 (661/42) Herr Weischet Herr Möllers Herr Dörkes Herr Harzendorf 1/3 Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV zwischen Hohenstufenring und Roonstraße gemäß AN/0472/2019, beschlossen am 10.10.2019 25.03.2021 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum

Beratungsverlauf

  1. 08.06.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 10.06.2021

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 24.06.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  4. 20.09.2021 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen

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