1068/2021
Radverkehrskonzept Innenstadt - Zülpicher Platz
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Anlage 2_AN_0673_2019_Aenderungsantrag_CDU_BV1
2913 Zeichen
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Ralf Uerlich · Vorsitzender Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221-91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormationen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 9.5.2019 AN/0673/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 Zülpicher Platz - Veränderungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Ergänzungsantrag zum Antrag AN/0472/2019 auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: In Ergänzung und Änderung zum Antrag AN/0472/2019 beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt: 1. Wie beantragt sind die Parkplätze aufzulösen, da diese in dem Bereich ohnehin nie vorgesehen waren. Es sind die Parkplätze zwischen Roonstr. und Hohenstauffenring. Bei diesem Abschnitt handelt es sich um den Zülpicher Platz. Die Zülpicher Str. beginnt erst ab Roonstr. Richtung Lindenthal 2. Der Lieferverkehr hat werktags im Zeitraum von 06-10 Uhr Zugang zu dem Abschnitt. 3. Der MIV wird vom Ring zur Roonstr. gesperrt. 4. Der MIV von der Roonstr. bis zum Ring wird ebenfalls gesperrt Vorlage 1068/2021 Anlage 2 CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Ralf Uerlich · Vorsitzender Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221-91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormationen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 5. Die Kreuzung Roonstr, Zülpicher Str ist so zu gestalten, dass man von a. Von der Zülpicher Str sowohl links als auch rechts in die Roonstr. abbiegen kann b. Von der Roonstr aus beiden Richtungen in die Zülpicher Str. abbiegen kann. 6. Der Taxistreifen bleibt seinem Zweck voll erhalten 7. Die Anwohner mit Garage in dem Abschnitt haben freien Zugang. Begründung: Erfolgt mündlich. Angesichts der erheblichen Veränderungen schlägt die CDU einen ausführlichen Ortstermin vor. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ralf Uerlich Günter Leitner Fraktionsvorsitzender 1. Stellv. Bezirksbürgermeister
Anlage 4.2_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan2_2021-03-25
3553 Zeichen
M M M PAut M PAut M M A M M nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h werktags 8 - 20h Ladezone Mo - So 20 - 8 h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-23h 3.30 1.50 2.47 7.50 5.00 68 3.00 1.00 5.50 2.50 2.50 70 Der Beschlusspunkt 5a aus dem BV1-Beschluss vom 10.10.2019 sieht eine neue Linksabbiegemöglichkeit von der Zülpicher Straße in die westliche Roonstraße vor. Dieser Beschluss kann aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie des Verkehrsablaufs nicht umgesetzt werden. Zudem hätte die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten gemäß der Beschlusspunkte 5a und 5b erhebliche, unerwünschte Verlagerungen im Verkehrsnetz auf die Zülpicher Straße zur Folge und wird auch aus diesen Gründen nicht zur Umsetzung empfohlen. - siehe auch Begründung zur Beschlussvorlage Der Beschlusspunkt 5b aus dem BV1-Beschluss vom 10.10.2019 sieht eine neue Linksabbiegemöglichkeit von der östlichen Roonstraße in die Zülpicher Straße vor. Dieser Beschluss kann aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie des Verkehrsablaufs nicht umgesetzt werden. Zudem hätte die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten gemäß der Beschlusspunkte 5a und 5b erhebliche, unerwünschte Verlagerungen im Verkehrsnetz auf die Zülpicher Straße zur Folge und wird auch aus diesen Gründen nicht zur Umsetzung empfohlen. - siehe auch Begründung zur Beschlussvorlage. Entfall Kurzzeitparken soll auf Wunsch der BV kurzfristig vrsl. im Mai 21 umgesetzt werden SIA 6 VD VD VD ab I.OG Herz - Jesu - Kirche IV SD 2 IV SD V WD 2a LS Roonstraße Zülpicher Straße Engelbertstraße Zülpicher Platz WC IV SD 8 10 IV SD V S 14 IV S 1 V W 17 IV SD 4 V SD A (Ga) 29 IV SD A 27 IV SD A 25 IV WD A 1 I FD 18 V WD (Ga) IV SD A (Ga) 2 (Ga) 4IV SD A (Ga) V S 12 VI F 10 IV FD 14-12 IV S 3 VSA Tor 15 16 IV SD 8 x x x x x x x xx x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x x x Radabstellan- lagen + 1 Poller VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 S S B S 1,5 S B S 1,5/1,5 S 1,5/1,5 VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 VZ 209-20 mit VZ 1022-10 VZ 209-30 mit VZ 1022-10 Plan 1 Plan 2 -Entfall der Kfz-Fahrbeziehungen Roonstr.-Süd nach Zülpicher Pl. & Zülpicher Str. nach Zülpicher Pl. S S S S S Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 765 mm 297 mm zwischen Hohenstaufenring und Roonstraße gemäß AN/0472/2019, beschlossen am 10.10.2019 Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV Innenstadt/Neustadt-Süd Weischet/25.03.21 Weischet/25.03.21 (661/42) Herr Weischet Herr Möllers (661/4) Herr Dörkes Herr Harzendorf 2/3 25.03.2021 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Anlage 3_VU-Zülpicher Platz_06.2020_VISUM__2021-03-08
3161 Zeichen
© OpenStreetMap-Mitwirkende © OpenStreetMap-Mitwirkende © OpenStreetMap-Mitwirkende 950 15250 37950 3910 47050 44700 39950 35950 20300 16450 17500 28250 47050 12050 620 0 12900 1000 2500 13550 1150 23150 1350 18200 12900 15650 13100 1350 2550 5350 11550 5650 11450 37600 6800 13250 15050 16400 18300 12950 39502150 3500 14 650 1350 1450 26 250 25700 Legende Streckenbalken Belastung IV [Fzg] (AP) DTVw-Verkehrsbelastungen im Umfeld Zülpicher Platz - Analyse DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG - 661/41 1:7500 erstellt am:08.03.2021 18-TN Köln_Analyse 2020_Zülpicher Platz.ver Bearb.: M M Hintergrund:OpenStreetMap Vorlage 1068/2021 – Anlage 3 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH '79Z9HUNHKUVEHODVWXQJHQLP8PIHOG=OSLFKHU3ODW]9DULDQWH6SHUUXQJ%HVFKOXVV '79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81* HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB%HVFKOXVVYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 9HUNHKUVYHUODJHUXQJ%HODVWXQJVGLIIHUHQ]HQ9DULDQWH6SHUUXQJ%HVFKOXVVJJ$QDO\VH '79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81* HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB%HVFKOXVVYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH '79Z9HUNHKUVEHODVWXQJHQLP8PIHOG=OSLFKHU3ODW]9DULDQWH$OWHUQDWLYH '79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81* HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB$OWHUQDWLYHYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS "Empfehlung" 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 2SHQ6WUHHW0DS0LWZLUNHQGH 9HUNHKUVYHUODJHUXQJ%HODVWXQJVGLIIHUHQ]HQ9DULDQWH6SHUUXQJ$OWHUQDWLYHJJ$QDO\VH '79ZB.I]K>0R)U@ $07)h5675$66(181'9(5.(+567(17:,&./81* HUVWHOOWDP 71=OSLFKHU3ODW]B6SHUUXQJB$OWHUQDWLYHYHU %HDUE 00+LQWHUJUXQG2SHQ6WUHHW0DS "Empfehlung" ggü. Analyse
Beschlussvorlage Ausschuss
11645 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/661/4
661/4
Vorlagen-Nummer
1068/2021
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Radverkehrskonzept Innenstadt
Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss
Gremium Datum
Beschluss
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung,
1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzusetzen,
einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre
werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurz-
zeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vorgezogenen
Umsetzungsschrittes.
2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz-
Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Stra-
ße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln.
3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstaufenrings zu-
rückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs in einen Geh-
weg umzuwandeln.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der
Vorlage uneingeschränkt zustimmt.
Verkehrsausschuss 08.06.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021
Verkehrsausschuss 31.08.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 85.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Zu Beschlusspunkt 1:
Im Juni 2016 ist das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) als Handlungsrahmen für künftige Ver-
kehrsplanungen in der Innenstadt/Deutz beschlossen worden (vgl. Vorlagen-Nr. 1171/2016). Darin
sind als Maßnahmen für den Zülpicher Platz die Wegnahme der Rechtsabbiegebeziehung aus dem
Hohenstaufenring sowie die Wegnahme des Parkens definiert. Weiterführend wird die Einrichtung
einer „Umweltverbundachse“ mit Radverkehr, Straßenbahn und Anlieger*Innen aufgeführt.
Im Oktober 2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt mit dem Antrag AN/0673/2019 in sieben Be-
schlusspunkten eine Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz beschlossen (siehe Anlage 2).
Nach eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:
- Die Beschlusspunkte werden mit Ausnahme des Beschlusspunktes 5 von der Verwaltung zur Um-
setzung empfohlen.
- Der Beschlusspunkt 2 wird mit geänderten Zeiten empfohlen, die sich an den Zufahrtszeiten für
angrenzende Stadträume Ehrenstraße und Rudolfplatz orientieren.
Im Bestand ist es Kraftfahrzeugen an jedem Arm des Knotenpunktes Zülpicher Platz / Roonstraße
3
möglich geradeaus zu fahren und rechts abzubiegen (vgl. Abbildung 1). Die mit Beschlusspunkt 5 des
Antrages beschriebene Neueinrichtung von zwei Linksabbiegemöglichkeiten (vgl. Abbildung 2) soll
nach Empfehlung der Verwaltung nicht umgesetzt werden (vgl. Abbildung 3), die Gründe werden
nachfolgend genannt.
Abbildung 1: Mögliche Fahrbeziehungen im Ist-Zustand am Knotenpunkt Zülpicher Platz / Roonstraße
Abbildung 2: Mögliche Fahrbeziehungen gemäß BV-Beschluss
4
Abbildung 3: Mögliche Fahrbeziehungen gemäß Empfehlung der Verwaltung
In der makroskopischen Betrachtung mit dem Verkehrsmodell der Stadt Köln wird dabei neben dem
Analysefall der Planfall BV-Beschluss, im Folgenden nur „Beschluss“ genannt, (mit Öffnung der
Linksabbiegemöglichkeiten) und der Planfall Empfehlung der Verwaltung, im Folgenden nur „Emp-
fehlung“ genannt (ohne Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten) unterschieden.
I. Auswirkungen des Planfalls „Beschluss“ durch Erzeugung von Durchgangsverkehren (makro-
skopische Betrachtung)
Nach Auswertung des makroskopischen Verkehrsmodells der Stadt Köln ist im Planfall „Beschluss“
mit Öffnung beider Linksabbiegemöglichkeiten nahezu eine Verdopplung der Kfz-Verkehrsmengen
auf der Zülpicher Straße von ca. 2.500 Kfz/Tag auf über 4.500 Kfz/Tag zu erwarten (siehe Anlage 3,
Seite 3). Ohne Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten (Planfall „Empfehlung“) ist demgegenüber mit
einem weiteren, leichten Rückgang der Kfz-Verkehrsmengen auf der Zülpicher Straße auf unter 2.000
Kfz/Tag zu rechnen (siehe Anlage 3, Seite 5).
Durch die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeiten werden Durchgangsverkehre über die Zülpicher
Straße ermöglicht, die heute dort nicht (mehr) vorhanden sind. Zuvorderst ist hier durch die Öffnung
des Linksabbiegers von der Zülpicher Straße in die Roonstraße die Möglichkeit zu nennen, auf der
Verbindung Moselstraße – Zülpicher Straße – Roonstraße die stark belegten Hauptverkehrsstraßen
(u.a. Kölner Ringe) zu umfahren.
Es soll hier der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen werden, dass derzeit im näheren Umfeld
des Zülpicher Platzes weitere Verkehrsuntersuchungen u. a. zur Entlastung der Moselstraße sowie im
Zusammenhang mit dem geplanten Umsteigepunkt KVB/DB an der Luxemburger Straße durchgeführt
werden. Hierdurch ergeben sich jedoch keine grundlegenden Auswirkungen auf das Vorhaben „Sper-
rung Zülpicher Platz für den Kfz-Verkehr“.
II. Auswirkungen des Planfalls „Beschluss“ auf die Verkehrssicherheit
(a) Linksabbiegemöglichkeit von der Zülpicher Straße in die Roonstraße
Die Geradeausspur zum Zülpicher Platz wird zwar vom Kfz-Verkehr nicht mehr, dafür aber sowohl
von der Stadtbahn als auch vom Radverkehr stadteinwärts in Anspruch genommen (siehe Anlage 4,
Plan 2). Es bestehen daher folgende Risiken:
5
- Der neue linksabbiegende Verkehrsstrom muss sich mit dem stadtauswärts gerichteten Gera-
deausstrom aus Stadtbahn und Radverkehr durchsetzen, dies wird kritisch mit Blick auf die
Verkehrssicherheit gesehen (z. B. linksabbiegender Radverkehr mit Stadtbahn in Gegenrich-
tung und Stadtbahn im Rücken).
- Aufgrund der Führung auf einem Mischfahrstreifen geradeaus/links werden stadteinwärts fah-
rende Bahnen durch wartepflichtige Linksabbieger (Kfz-Verkehr, Radverkehr) behindert.
(b) Linksabbiegemöglichkeit von der Roonstraße in die Zülpicher Straße
Die Abwicklung eines Linksabbiegers von der Roonstraße in die Zülpicher Straße über den vorhan-
denen linken Geradeausfahrstreifen über zwei Richtungsfahrbahnen in Gegenrichtung hinweg (Roon-
straße) kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit nicht realisiert werden. Um
das Linksabbiegen von der südlichen Roonstraße in die Zülpicher Straße zu realisieren, müssten zu-
sätzliche Verkehrsflächen für einen separaten Linksabbiegefahrstreifen in Anspruch genommen wer-
den (vrsl. Wegfall der Mittelinsel, Neuaufteilung der Verkehrsflächen). Dies erfordert den Umbau des
Knotenpunktes.
Darüber hinaus werden die Handlungsspielräume zur verkehrlichen Entwicklung rund um den Barba-
rossaplatz und den Zülpicher Platz einschränkt (z. B. stehen Flächen, die jetzt für einen Linksabbie-
gefahrstreifen zur Verfügung gestellt werden, zukünftig nicht mehr für Radinfrastruktur zur Verfü-
gung).
III. Kein Erfordernis für neue Linksabbiegemöglichkeit
Durch die Sperrung des Zülpicher Platzes bleibt das Quartier rund um die Zülpicher Straße
(Rathenauviertel, Kwartier Latäng) erschlossen. Ein Erfordernis für neue Linksabbiegemöglichkeiten
im Sinne einer Kompensation der wegfallenden Erschließungsoptionen besteht somit nicht. Vielmehr
würde mit der neuen Linksabbiegemöglichkeit – wie oben dargestellt – gebietsfremder Verkehr ange-
zogen werden.
Zielverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße:
Mit der Herstellung der Linksabbiegemöglichkeit von der Roonstraße in die Zülpicher Straße würde
ein überwiegend neues Verkehrsangebot geschaffen, da in der bestehenden Situation weder eine
Linksabbiegemöglichkeit vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Straße noch eine Durchfahrt
von der Jahnstraße zum Zülpicher Platz möglich ist. Für den Zielverkehr entfällt lediglich die Zufahrt-
möglichkeit über den Hohenstaufenring; alternative Führungen stehen jedoch über die angrenzenden
Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen zur Verfügung (u. a. Lindenstraße – Roonstraße oder Lu-
xemburger Straße – Moselstraße).
Quellverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße:
Für den Quellverkehr aus den Quartieren an der Zülpicher Straße bedeutet die Sperrung des Zülpi-
cher Platzes eine größere Einschränkung als für den Zielverkehr. Alternative Führungen bestehen
über die Wendefahrt Neue Weyerstraße (Ziel Ringe Nord) oder Dasselstraße – Lindenstraße Roon-
straße (Ziel Aachener Straße).
Aus den genannten Gründen soll die mit AN/0673/2019 beschlossene Neueinrichtung von zwei
Linksabbiegemöglichkeiten am Knotenpunkt Zülpicher Platz/Roonstraße nach Empfehlung der Ver-
waltung nicht umgesetzt werden.
Die Umsetzung des Beschlusspunktes 1 ist in den Entwurfsplänen in Anlage 4 dargestellt.
Zu Beschlusspunkten 2. und 3.:
Mit der in Beschlusspunkt 2 empfohlenen Umwandlung des Kfz-Rechtsabbiegefahrstreifens in einen
benutzungspflichtigen Radfahrstreifen wird der Radverkehr nun auch in südlicher Richtung vollständig
in den Bereich des Fahrbahnquerschnitts verlagert. Die Flächen in der westlichen Nebenanlage zwi-
6
schen Beethovenstraße und Zülpicher Platz können zukünftig vollständig dem Fußverkehr zur Verfü-
gung gestellt werden und werden entsprechend nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs der
Stadt Köln in einen Gehweg umgewandelt (Beschlusspunkt 3).
Die Verkehrsflächen am Hohenstaufenring werden hierdurch für den Rad- und Fußverkehr neu und
eindeutig geordnet.
Die Umsetzung der Beschlusspunkte 2 und 3 ist in den Entwurfsplänen in Anlage 4 dargestellt.
Abbildung 44: Ausführungsbeispiel Radwegerückbau Kölner Ringe
Finanzierung:
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 85.000 € stehen im
Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plät-
ze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut-
zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes
bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet
werden.
Anlagen:
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 – AN/0673/2019 der Bezirksvertretung Innenstadt, ungeändert beschlossen
Anlage 3 – Verkehrsuntersuchung im VISUM-Modell der Stadt Köln
(Analysenetz; Planfall „Beschluss“; Planfall „Alternative“)
Anlagen 4.1 – 4.3 – Lagepläne (1 : 250)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
1637 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Im Rahmen der Erstellung des Radverkehrskonzepts Innenstadt (RVKI) wurde die Öffentlichkeit beteiligt. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Sachstandsbericht 10/2022
2393 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/68/682
661/4
___________________________
Vorlagen-Nummer
1068/2021
Stand: 15.09.2022
Sachstandsbericht
Radverkehrskonzept Innenstadt
Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung,
1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzuset-
zen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Liefer-
verkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt.
Die Kurzzeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vor-
gezogenen Umsetzungsschrittes.
2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz-
Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher
Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln.
3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstaufenrings
zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs in einen
Gehweg umzuwandeln.
Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) w ird in Form ei-
nes Verkehrsversuches geprüft, w ie die Querung der Schienen durch Radfahrende sicherer
als bisher gemacht w erden kann.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
(zu 1.) Die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz wurde gemäß zum Beschlusszeit-
punkt vorgelegter Planung umgesetzt, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-
Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwoh-
nende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze wurden zugunsten von Fahr-
radabstellanlagen entfernt.
(zu 2.) Der Rechtsabbiegestreifen von den Ringen zum Zülpicher Platz wurde in einen Rad-
fahrstreifen umgewandelt.
2
(zu 3.) Das Pflaster des alten baulichen Radwegs zwischen Beethovenstraße und Zülpicher
Platz wurde herausgenommen und durch Gehwegplatten ersetzt.
Im Rahmen einer Erneuerung der Lichtsignalanlagen am Zülpicher Platz soll geprüft werden,
welche Maßnahmen zu einer sichereren Querung der Gleise mit dem Rad führen können.
Die Örtlichkeit soll auch im Interesse der Unfallkommission optimiert werden.
Nächste Schritte:
/
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /
Anlage 4.1_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan1_2021-03-25
3245 Zeichen
Ladezone
werktags
8 - 18h
Ladezone
werktags
8 - 18h
nur mit
Parkschein
werktags 9-23h
nur mit
Parkschein
werktags 9-23h
70 2.50
15.00
5.00
2.50 45
3.00
2.50 46 3.00
2.00 2.79
2.60
2.00
Lieferverkehr
werktags 6-11h u.
Zufahrt zu Hausnr.
6 + 8 frei
Lieferverkehr
werktags 6-11h u.
Zufahrt zu Hausnr.
6 + 8 frei
Lieferverkehr
werktags 6-11h u.
Zufahrt zu Hausnr.
6 + 8 frei
Lieferverkehr
werktags 6-11h u.
Zufahrt zu Hausnr.
6 + 8 frei
Entfall Kurzzeitparken soll auf Wunsch der BV
kurzfristig vrsl. im Mai 21 umgesetzt werden
am Mast
Durchfahrt
Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart
(entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter)
Betonpflastersteine 10/20
(Austausch gegen taktile Leitelemente nach Erneuerung LSA)
Zufahrt mit Betonpflastesteinen
Natursteine 10/10
Zülpicher Platz
Hohenstaufenring
xx x
x
x
x
x
xxxx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx x
xxx
x
x
x
B
B
B
B
B 0,5/0,2
S
Beschilderung Haltverbot/
"Ladezone" mit ZZ von
Ampelmast an Laterne
Nr. 2 hängen; ZZ anpassen;
VZ 283 mit ZZ anbringen
VZ 250 mit
VZ 1022-10
VZ 1024-16
VZ TEXT frei
VZ 250 mit
VZ 1022-10
VZ 1024-16
VZ TEXT frei
Plan 1
Plan 2
-Sperrung der Zufahrt Zülpicher Platz,
außer für Rad, Straßenbahn, Anlieger
-Umwandlung der Rechtsabbiegespur in
einen reinen Radfahrstreifen, Doppellinie
zur Verdeutlichung der entfallenen
separaten Abbiegespur
-Details Rückbau Radweg siehe Plan 3
-Fläche der Ladezone bleibt wie
im Bestand; zeitliche Begrenzung
"06-11h" (abgestimmt mit 661-2)
-Kurzzeitparken wird komplett in
Längs-Fahrradparken umgewandelt
(wie Friesenwall)
-> Verbesserung für Fußverkehr,
mehr Platz in der Nebenanlage
Durchfahrt
Durchfahrt
x
Gleise
Gleise
Gleise
Gleise
Gleise
Gleise
x
x
x
xx
x
werktags
6 - 11h
x
werktags
6 - 11h
B 0,5/0,2 xxx
B
x
xx
S B
B 0,5/0,2
VZ TEXT frei
VZ TEXT frei
VZ 209-30
werktags 11-6 h
u. sonntags
werktags 11-6 h
u. sonntags
PSA entfernen
VZ "Parken entfernen;
ZZ anpassen;
VZ 283 mit ZZ anbringen
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
Planung
580 mm 297 mm
Innenstadt/Neustadt-Süd Weischet/25.03.21
Weischet/25.03.21
(661/42)
Herr Weischet Herr Möllers Herr Dörkes Herr Harzendorf
1/3
Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV
zwischen Hohenstufenring und Roonstraße
gemäß AN/0472/2019, beschlossen am 10.10.2019
25.03.2021
Anordnung Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am ___________________
Polizeipräsidium Köln ,
Direktion Verkehr /11
Im Auftrag _______________________
Angeordnet:
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Im Auftrag ___________________________
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 24.06.2021
3182 Zeichen
Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 17.08.2021 Auszug aus der Niederschrift der 6. Sitzung (2. Sondersitzung) des Verkehrsausschusses vom 24.06.2021 öffentlich 1 Entscheidungen (Beschlussorgan Verkehrsausschuss) 1.1 Radverkehrskonzept Innenstadt Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr 1068/2021 RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, grundsätzlich den Beschluss aus der letzten Sitzung aufrecht zu erhalten, wenngleich die BV In- nenstadt sich diesem nicht anschließen konnte. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik habe die Beschlussfassung hingegen vertagt. Damit keine Verzögerung in der Umsetzung erfolge und um der Stadtarbeitsgemeinschaft entgegen zu kom- men, schlage er vor, noch folgenden Zusatz aufzunehmen: „Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung umsetzbar ist.“ 1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen): Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Lei- telemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzungen umsetzbar ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (so geänderte Beschlussfassung vom 08.06.2021): 2 Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung um- zusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausgenommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwohnende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zugunsten von Fahrradabstell- anlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungsschrittes. 2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz- Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln. 3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohenstau- fenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestaltungs- handbuchs in einen Gehweg umzuwandeln. 4. Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) w ird in Form eines Verkehrsversuches geprüft, w ie die Querung der Schienen durch Rad- fahrende sicherer als bisher gemacht w erden kann. 5. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzungen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verw altung prüfen, w ie ei- ne vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzungen umsetzbar ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021
4185 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 öffentlich 3.2 Radverkehrskonzept Innenstadt Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz einschließlich Sperrung für den Kfz-Verkehr 1068/2021 Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT vom 07.06.2021 AN/1198/2021 RM Syndicus nimmt Stellung zum eingereichten Änderungsantrag. SE Fahlenbock moniert, dass die Planungen nicht mit den Schwerbehindertenver- bänden abgestimmt wurden. Die Ampeln an diesen komplizierten Kreuzungen seien nicht blindengerecht. Er halte es für zwingend erforderlich, dass Leitelemente in den Boden eingelassen werden und beantrage, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik in die Beratungsfolge aufgenommen werde. RM de Bellis-Ohlinger teilt seitens der CDU-Fraktion Zustimmung zur Verwaltungs- vorlage mit. Dem Antrag der Ratsgruppe GUT könne sie nur zu Ziff. 1, dem Prüfauf- trag, folgen. Ob das Versehen der Schienen mit einem Gummiprofil die optimale Lö- sung darstelle, könne nach ihrer Auffassung nicht der hiesige Ausschuss entschei- den. Hier möchte sie zunächst eine Einschätzung der KVB hören, die dieses Verfah- ren sicherlich schon getestet habe. Auch für die SPD-Fraktion äußert RM Lorenz Zustimmung. Den Äußerungen seiner Vorrednerin könne er sich im Übrigen auch anschließen; interessant seien sicherlich auch die Erfahrungen aus Städten wie Basel und Zürich. Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, bestätigt einen entsprechenden Versuch in Wei- denpesch, zu diesem sei eine Sondergenehmigung der technischen Aufsichtsbehör- 2 de erteilt worden, da die von der Industrie entwickelten Systeme noch keine allge- meine Zulassung hätten. Es handele sich somit auch in Bochum jeweils um eine Ein- zelfallentscheidung. Bedenken müsse man auch, dass es sich am Zülpicher Platz um parallel laufende und nicht spitz querende Verkehre handele. Lebensdauer bzw. Langlebigkeit und Verhalten bei Regen könne bei dem in Rede stehenden System derzeit noch nicht beurteilt werden. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Ratsgruppe GUT, AN/1198/2021): Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) wird in Form eines Verkehrsversuches geprüft, wie die Querung der Schienen durch Rad- fahrende sicherer als bisher gemacht werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Hierzu werden, auf dem betroffenen Abschnitt, die Schienen mit einem Gummiprofil versehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz gemäß vorgelegter Planung umzusetzen, einschließlich Sperrung der Zufahrt für den Kfz-Verkehr. Ausge- nommen sind Lieferverkehre werktags zwischen 6 und 11 Uhr und Anwoh- nende mit Garage in dem Abschnitt. Die Kurzzeitparkplätze entfallen zuguns- ten von Fahrradabstellanlagen im Zuge eines vorgezogenen Umsetzungs- schrittes. 2. Im Zuge der Sperrung des Zülpicher Platzes den nicht mehr benötigten Kfz- Rechtsabbiegefahrstreifen vom Hohenstaufenring in Richtung Zülpicher Platz/Zülpicher Straße in einen Radfahrstreifen umzuwandeln. 3. Den nicht mehr benötigten baulichen Radweg auf der Westseite des Hohen- staufenrings zurückzubauen und die Flächen nach den Vorgaben des Gestal- tungshandbuchs in einen Gehweg umzuwandeln. 4. Im Zuge der Neuordnung der Verkehre am Zülpicher Platz (VO 1068/2021) wird in Form eines Verkehrsversuches geprüft, wie die Querung der Schienen durch Radfahrende sicherer als bisher gemacht werden kann. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 3 3. Beschluss (mündlicher Antrag des SE Fahlenbock): Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird in die Beratungsfolge der Vor- lage aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4.3_Zülpicher Platz-Sperrung MIV-Plan3_2021-03-25
2728 Zeichen
Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-23h 50 1.50 2.73 70 15.00 5.00 2.50 45 3.00 2.50 46 3.00 2.00 2.79 2.60 2.00 Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei Lieferverkehr werktags 6-11h u. Zufahrt zu Hausnr. 6 + 8 frei am Mast Durchfahrt Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart (entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter) Betonpflastersteine 10/20 (Austausch gegen taktile Leitelemente nach Erneuerung LSA) Zufahrt mit Betonpflastesteinen Teilrückbau bereits abgeschlossen Ergänzung zwei Reihen Platten 40/40 in diagonaler Verlegeart (entspricht Verbreiterung der plattierten Gehbahn um ca. 1,15 Meter) Zufahrt mit Betonpflastersteinen Natursteine 10/10 Zülpicher Platz Hohenstaufenring Hohenstaufenring x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x x BB BB B 0,5/0,2 S Beschilderung Haltverbot/ "Ladezone" mit ZZ von Ampelmast an Laterne Nr. 2 hängen; ZZ anpassen; VZ 283 mit ZZ anbringen VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 VZ TEXT frei VZ 250 mit VZ 1022-10 VZ 1024-16 VZ TEXT frei x Gleise Gleise Gleise Gleise Gleise Gleise x x x xx x werktags 6 - 11h x werktags 6 - 11h B 0,5/0,2 x x x B x x x S B B 0,5/0,2 VZ TEXT frei VZ TEXT frei VZ 209-30 werktags 11-6 h u. sonntags werktags 11-6 h u. sonntags VZ "Parken entfernen; ZZ anpassen; VZ 283 mit ZZ anbringen Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1135 mm 297 mm Innenstadt/Neustadt-Süd Weischet/25.03.21 Weischet/25.03.21 (661/42) Herr Weischet Herr Möllers Herr Dörkes Herr Harzendorf 3/3 Zülpicher Platz - Sperrung für den MIV Radwegerückbau auf dem Hohenstaufenring 25.03.2021 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1068/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.06.2021
- Erstellt
- 18.03.2021 14:50