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AN/0503/2020

Änderungsantrag zu Top 4.1 "Stellplatzsatzung für Köln"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 14.04.2021

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Linke Änderungsantrag nach § 13 - Version Verkehrsausschuss 28.04.2020

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Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13 - Version Verkehrsausschuss 28.04.2020

3461 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Herrn Wolter 
Vorsitzender des Verkehrsausschusses 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.04.2020 
AN/0503/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
 
Änderungsantrag zu Top 4.1 "Stellplatzsatzung für Köln" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 4.1 
„Stellplatzsatzung für Köln“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses 
am 28.4. zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden Änderungen: 
1. Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort 
möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung) 
a) Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 
40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert). 
b) Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett 
eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine 
Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof 
liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange 
schraffiert). 
c) Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim 
Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 %

angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt. 
Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den 
Entwicklern/Investoren der Flächen. 
2. Änderung in § 8 Geldbeträge für Stellplätze 
a) Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung bei Nichterrichtung 
von Stellplätzen verzichtet. 
 
Begründung:  
Die Linke begrüßt die neue Stellplatzsatzung für Köln weil sie einen Beitrag zur 
Verkehrswende leisten kann und ggf. auch Baukosten im geförderten Wohnen reduzieren 
kann. Nichtsdestotrotz bedarf es geringer Nachjustierungen: 
Der ÖPNV im gesamten Bezirk Innenstadt ist so gut ausgebaut, dass der 
Individualverkehr für den übergroßen Anteil der Bevölkerung im Alltag entbehrlich ist. 
Die Qualität der ÖPNV-Anbindung in den lila eingefärbten Gebieten ist sehr 
unterschiedlich. In Teilen dieses Gebietes sind Stadtbahn und S-Bahn fußläufig 
erreichbar. Diesen Qualitätsunterschieden muss Rechnung getragen werden. 
In Köln entsteht derzeit eine Reihe von größeren neuen Wohnquartieren. Ziel muss sein, 
dass in diesen Gebieten ein großer Anteil des Verkehrs mit den Verkehrsträgern des 
Umweltverbundes stattfindet. Dies ist bei der Planung dieser Gebiete zu berücksichtigen. 
Entsprechend niedrig ist der Stellplatzschlüssel anzusetzen. 
Die Baukosten im Wohnungsbereich steigen immer weiter an. Der Staat versucht, mit 
Subventionen in Form von zinslosen Krediten und Zuschüssen gegenzusteuern und so für 
günstigen Wohnraum zu sorgen. Eine Stellplatzablöse im Bereich des geförderten 
Wohnungsbaus wirkt diesem Ziel entgegen, lässt die Baukosten steigen und leitet Gelder 
in die Verkehrsfinanzierung um. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Linke Änderungsantrag nach § 13

4195 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Herrn Wolter 
Vorsitzender des Verkehrsausschusses 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.04.2020 
AN/0503/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
20.04.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 
04.05.2020 
08.06.2020 
31.08.2020 
25.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 
07.05.2020 
28.05.2020 
03.09.2020 
28.01.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
15.06.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 
28.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 
03.09.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
15.06.2020 
07.09.2020 
05.10.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
01.02.2021 
Rat 18.06.2020 
04.02.2021 
 
Änderungsantrag zu Top 4.1 "Stellplatzsatzung für Köln" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 4.1 
„Stellplatzsatzung für Köln“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses 
am 28.4. zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden Änderungen: 
1. Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort 
möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung) 
a) Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 
40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert). 
b) Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett 
eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine 
Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof 
liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange 
schraffiert). 
c) Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim 
Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % 
angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt. 
Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den 
Entwicklern/Investoren der Flächen. 
2. Änderung in § 8 Geldbeträge für Stellplätze 
a) Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung bei Nichterrichtung 
von Stellplätzen verzichtet. 
 
Begründung:  
Die Linke begrüßt die neue Stellplatzsatzung für Köln weil sie einen Beitrag zur 
Verkehrswende leisten kann und ggf. auch Baukosten im geförderten Wohnen reduzieren 
kann. Nichtsdestotrotz bedarf es geringer Nachjustierungen: 
Der ÖPNV im gesamten Bezirk Innenstadt ist so gut ausgebaut, dass der 
Individualverkehr für den übergroßen Anteil der Bevölkerung im Alltag entbehrlich ist. 
Die Qualität der ÖPNV-Anbindung in den lila eingefärbten Gebieten ist sehr 
unterschiedlich. In Teilen dieses Gebietes sind Stadtbahn und S-Bahn fußläufig 
erreichbar. Diesen Qualitätsunterschieden muss Rechnung getragen werden.  
In Köln entsteht derzeit eine Reihe von größeren neuen Wohnquartieren. Ziel muss sein, 
dass in diesen Gebieten ein großer Anteil des Verkehrs mit den Verkehrsträgern des

Umweltverbundes stattfindet. Dies ist bei der Planung dieser Gebiete zu berücksichtigen. 
Entsprechend niedrig ist der Stellplatzschlüssel anzusetzen. 
Die Baukosten im Wohnungsbereich steigen immer weiter an. Der Staat versucht, mit 
Subventionen in Form von zinslosen Krediten und Zuschüssen gegenzusteuern und so für 
günstigen Wohnraum zu sorgen. Eine Stellplatzablöse im Bereich des geförderten 
Wohnungsbaus wirkt diesem Ziel entgegen, lässt die Baukosten steigen und leitet Gelder 
in die Verkehrsfinanzierung um. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (15)

28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
04.05.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0503/2020
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.04.2021
Erstellt
27.04.2020 13:03