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Änderungsantrag zu Top 4.1 "Stellplatzsatzung für Köln"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0503/2020 vom 14.04.2021

Stand: Am 06.05.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Linke Änderungsantrag nach § 13

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Herrn Wolter Vorsitzender des Verkehrsausschusses Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.04.2020 AN/0503/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 28.04.2020 20.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 08.06.2020 31.08.2020 25.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 28.05.2020 03.09.2020 28.01.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 15.06.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 28.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 03.09.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 07.09.2020 05.10.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 01.02.2021 Rat 18.06.2020 04.02.2021 Änderungsantrag zu Top 4.1 "Stellplatzsatzung für Köln" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 4.1 „Stellplatzsatzung für Köln“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.4. zu nehmen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden Änderungen: 1. Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung) a) Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert). b) Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange schraffiert). c) Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt. Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den Entwicklern/Investoren der Flächen. 2. Änderung in § 8 Geldbeträge für Stellplätze a) Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet. Begründung: Die Linke begrüßt die neue Stellplatzsatzung für Köln weil sie einen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann und ggf. auch Baukosten im geförderten Wohnen reduzieren kann. Nichtsdestotrotz bedarf es geringer Nachjustierungen: Der ÖPNV im gesamten Bezirk Innenstadt ist so gut ausgebaut, dass der Individualverkehr für den übergroßen Anteil der Bevölkerung im Alltag entbehrlich ist. Die Qualität der ÖPNV-Anbindung in den lila eingefärbten Gebieten ist sehr unterschiedlich. In Teilen dieses Gebietes sind Stadtbahn und S-Bahn fußläufig erreichbar. Diesen Qualitätsunterschieden muss Rechnung getragen werden. In Köln entsteht derzeit eine Reihe von größeren neuen Wohnquartieren. Ziel muss sein, dass in diesen Gebieten ein großer Anteil des Verkehrs mit den Verkehrsträgern des Umweltverbundes stattfindet. Dies ist bei der Planung dieser Gebiete zu berücksichtigen. Entsprechend niedrig ist der Stellplatzschlüssel anzusetzen. Die Baukosten im Wohnungsbereich steigen immer weiter an. Der Staat versucht, mit Subventionen in Form von zinslosen Krediten und Zuschüssen gegenzusteuern und so für günstigen Wohnraum zu sorgen. Eine Stellplatzablöse im Bereich des geförderten Wohnungsbaus wirkt diesem Ziel entgegen, lässt die Baukosten steigen und leitet Gelder in die Verkehrsfinanzierung um. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
  • Linke Änderungsantrag nach § 13 - Version Verkehrsausschuss 28.04.2020

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Herrn Wolter Vorsitzender des Verkehrsausschusses Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.04.2020 AN/0503/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 28.04.2020 Änderungsantrag zu Top 4.1 "Stellplatzsatzung für Köln" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 4.1 „Stellplatzsatzung für Köln“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.4. zu nehmen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden Änderungen: 1. Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung) a) Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert). b) Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange schraffiert). c) Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt. Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den Entwicklern/Investoren der Flächen. 2. Änderung in § 8 Geldbeträge für Stellplätze a) Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet. Begründung: Die Linke begrüßt die neue Stellplatzsatzung für Köln weil sie einen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann und ggf. auch Baukosten im geförderten Wohnen reduzieren kann. Nichtsdestotrotz bedarf es geringer Nachjustierungen: Der ÖPNV im gesamten Bezirk Innenstadt ist so gut ausgebaut, dass der Individualverkehr für den übergroßen Anteil der Bevölkerung im Alltag entbehrlich ist. Die Qualität der ÖPNV-Anbindung in den lila eingefärbten Gebieten ist sehr unterschiedlich. In Teilen dieses Gebietes sind Stadtbahn und S-Bahn fußläufig erreichbar. Diesen Qualitätsunterschieden muss Rechnung getragen werden. In Köln entsteht derzeit eine Reihe von größeren neuen Wohnquartieren. Ziel muss sein, dass in diesen Gebieten ein großer Anteil des Verkehrs mit den Verkehrsträgern des Umweltverbundes stattfindet. Dies ist bei der Planung dieser Gebiete zu berücksichtigen. Entsprechend niedrig ist der Stellplatzschlüssel anzusetzen. Die Baukosten im Wohnungsbereich steigen immer weiter an. Der Staat versucht, mit Subventionen in Form von zinslosen Krediten und Zuschüssen gegenzusteuern und so für günstigen Wohnraum zu sorgen. Eine Stellplatzablöse im Bereich des geförderten Wohnungsbaus wirkt diesem Ziel entgegen, lässt die Baukosten steigen und leitet Gelder in die Verkehrsfinanzierung um. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf

  1. 28.04.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: im ersten Durchgang verwiesen
  2. 28.05.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.6.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 08.06.2020

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen
  6. 15.06.2020

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt
  7. 15.06.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)
  8. 16.06.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
  9. 03.09.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Antrag / Anfrage.
  10. 05.10.2020

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
  11. 08.03.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  12. 11.03.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  13. 20.04.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.2.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  14. 03.05.2021

    Finanzausschuss

    TOP 10.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  15. 06.05.2021 zuletzt

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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