2007/0367
Anordnungsbefugnis gemäß Ziffer 4.6.8 DAH hier: Ausnahmeregelung im Rahmen des Modellprojektes 'Selbstverantwortung Plus' (Martin-Behaim-Schule)
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2007/0367
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.06.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat I Dezernat IV Hauptamt Schulamt Amt: Kämmerei an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: I II IV 100 20 21 14 40 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0367 Magistratsbeschluss-Nr. 396 Betreff: Anor dnungsbefugnis gemäß Ziffer 4.6.8 DAH hier: Ausnahmeregelung im Rahmen des Modellprojektes "Selbstverantwortung Plus" (Martin-Behaim-Schule) Vorlage vom: 13.06.2007 Beschlussvorschlag: Abweichend von den Regelungen in Ziffer 4.6.8 DAH wird im Rahmen des vom Land Hessen, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Martin-Behaim-Schule getragenen Modellprojektes „Selbstverantwortung Plus“ Herrn Oberstudiendirektor Günther Häfner und Herrn Studiendirektor Rolf Hirt die Anordnungsbefugnis für die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Martin- Behaim-Schule im Rahmen des Modellprojektes zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel erteilt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 27.06.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. 2 Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2007 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an dem vom Land Hessen zur Modernisierung der Schulverwaltung ausgelobten Modellprojekt „Selbstverantwortung Plus“. Modellschule in Darmstadt ist die Martin-Behaim-Schule, an der die inhaltlichen Voraussetzungen für ein solches Pilotprojekt gegeben sind. Im Rahmen der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Partnern wird der Schulleitung die selbstverantwortliche Bewirtschaftung der der Schule vom Land und von der Stadt zugewiesenen Mittel übertragen. Zur sinnvollen Bewirtschaftung der Mittel ist es erforderlich, dass die entsprechenden Buchungsvorgänge direkt durch die Schulleitung veranlasst werden können. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind gegeben. Als letzter Schritt muss der Schulleitung die notwendige Anordnungsbefugnis für die Mittel des städtischen Haushaltes erteilt werden. Nach Ziffer 4.6.8 DAH hat der Vollzug der Annahme- und Auszahlungsanordnungen nur durch die Mitglieder des Magistrats und die hierzu nach besonderer Verfügung des Oberbürgermeisters befugten Beamten und Angestellten zu geschehen. Dies sind in der Regel die Amtsleiter. Nach dieser Regelung kann die Anordnungsbefugnis nur an Personen erteilt werden, die Bedienstete de Stadt Darmstadt sind. Schulleiter stehen hingegen im Dienst des Landes Hessen. Für die erfolgreiche Umsetzung des Modellprojektes „Selbstverantwortung Plus“ und die darin vorgesehene weitgehende Autonomie der Schule bei der Bewirtschaftung der ihr zur Verfügung gestellten Mittel ist es somit erforderlich, eine auf die beiden Schulleiter der Martin-Behaim-Schule begrenzte Ausnahme von der Vorschrift der Ziffer 4.6.8 DAH zuzulassen. Die in der Kooperationsvereinbarung getroffenen Regelungen stellen sicher, dass eine Überschreitung der verfügbaren Mittel durch die Schule ausgeschlossen ist. Das städtische Revisionsamt war in den gesamten Prozess zur Vorbereitung der Kooperationsvereinbarung eingebunden. Darmstadt, den 13.06.2007 Dezernent I Dezernent II Dezernent IV Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0367
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.06.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00