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2007/0367

Anordnungsbefugnis gemäß Ziffer 4.6.8 DAH hier: Ausnahmeregelung im Rahmen des Modellprojektes 'Selbstverantwortung Plus' (Martin-Behaim-Schule)

Magistratsvorlage 13.06.2007

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2007/0367

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2007/0367

3713 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.06.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II      Dezernat I 
Dezernat IV 
Hauptamt 
Schulamt 
 
Amt: Kämmerei  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
I                        II 
IV                      100 
20                     21 
14                     40 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0367 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
396  
 
 
Betreff: Anor dnungsbefugnis gemäß Ziffer 4.6.8 DAH 
hier: Ausnahmeregelung im Rahmen des Modellprojektes "Selbstverantwortung Plus" 
(Martin-Behaim-Schule) 
 
Vorlage vom: 13.06.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Abweichend von den Regelungen in Ziffer 4.6.8 DAH wird im Rahmen des vom Land Hessen, der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Martin-Behaim-Schule getragenen Modellprojektes 
„Selbstverantwortung Plus“ Herrn Oberstudiendirektor Günther Häfner und Herrn Studiendirektor 
Rolf Hirt die Anordnungsbefugnis für die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Martin-
Behaim-Schule im Rahmen des Modellprojektes zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung 
zugewiesenen Haushaltsmittel erteilt. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 27.06.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2007
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an dem vom Land Hessen zur 
Modernisierung der Schulverwaltung ausgelobten Modellprojekt „Selbstverantwortung Plus“. 
Modellschule in Darmstadt ist die Martin-Behaim-Schule, an der die inhaltlichen 
Voraussetzungen für ein solches Pilotprojekt gegeben sind. 
 
Im Rahmen der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten 
Partnern wird der Schulleitung die selbstverantwortliche Bewirtschaftung der der Schule vom 
Land und von der Stadt zugewiesenen Mittel übertragen. 
 
Zur sinnvollen Bewirtschaftung der Mittel ist es erforderlich, dass die entsprechenden 
Buchungsvorgänge direkt durch die Schulleitung veranlasst werden können. Die technischen 
Voraussetzungen hierfür sind gegeben. Als letzter Schritt muss der Schulleitung die 
notwendige Anordnungsbefugnis für die Mittel des städtischen Haushaltes erteilt werden. 
 
Nach Ziffer 4.6.8 DAH hat der Vollzug der Annahme- und Auszahlungsanordnungen nur 
durch die Mitglieder des Magistrats und die hierzu nach besonderer Verfügung des 
Oberbürgermeisters befugten Beamten und Angestellten zu geschehen. Dies sind in der 
Regel die Amtsleiter.  
 
Nach dieser Regelung kann die Anordnungsbefugnis nur an Personen erteilt werden, die 
Bedienstete de Stadt Darmstadt sind. Schulleiter stehen hingegen im Dienst des Landes 
Hessen.  
 
Für die erfolgreiche Umsetzung des Modellprojektes „Selbstverantwortung Plus“ und die 
darin vorgesehene weitgehende Autonomie der Schule bei der Bewirtschaftung der ihr zur 
Verfügung gestellten Mittel ist es somit erforderlich, eine auf die beiden Schulleiter der 
Martin-Behaim-Schule begrenzte Ausnahme von der Vorschrift der Ziffer 4.6.8 DAH 
zuzulassen. 
 
Die in der Kooperationsvereinbarung getroffenen Regelungen stellen sicher, dass eine 
Überschreitung der verfügbaren Mittel durch die Schule ausgeschlossen ist. 
 
Das städtische Revisionsamt war in den gesamten Prozess zur Vorbereitung der 
Kooperationsvereinbarung eingebunden. 
 
Darmstadt, den 13.06.2007 
 
Dezernent I Dezernent II   Dezernent IV 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz   Dr. Dierk Molter 
Oberbürgermeister Bürgermeister   Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 396 beschließend
TOP 10

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0367
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.06.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00