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Querungsmögllichkeit Sürth - Zündorf

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/0679/2023 vom 23.04.2023

Stand: Am 08.05.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) mit Änderungen empfohlen.

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  • Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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    Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0679/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Querungsmögllichkeit Sürth - Zündorf Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesord- nung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 08.05.2023 zu setzen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu be- auftragen, eine vereinfachte Machbarkeitsstudie zu den Möglichke iten einer verstetigten Verbindungsmöglichkeit zwischen den Ortsteilen Sürth und Zündorf insbesondere in Form einer reinen Fuß- und Radwegebrücke oder einer Fährverbindung, zu erstellen. Diese soll zunächst die potenziellen Nutzerzahlen herausarbeiten (Potenzialanalyse) , als Grundlage für etwaige weitere Planungsentscheidungen. Eine solche Analyse sollte auch die mögli- che Radvorrangroute berücksichtigen, deren grobe Planungsidee derzeit (zumindest links- rheinisch) in Höhe des heutigen Fähranlegers endet. Begründung: In Anlehnung an die Bürgereingabe nach § 24 GO – „Fuß- und Fahrradbrücke zwischen Sürth und Zündorf„ – Aktenzeichen 149/ 22 der BV Sitzung am 13.03.2023 - möchten wir diese vereinfachte Machbarkeitsstudie / Potenzialanalyse auf den Weg bringen. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen TOP: 8.2. Sitzung D. BV2 am: 08.05.2023 Zwischen den rechts -und linksrheinischen Bezirken und Ortsteilen bestehen nur unzu- reichende Verbindungsmöglichkeiten. Derzeit ist die Rodenkirchener Autobahnbrücke die einzige dauerhafte Verbindung im Kölner Süden, die auch für den Fuß - und Radverkehr ausgelegt ist, allerdings für den letzteren völlig unzureichend. Die Südbrücke (derzeit ebenfalls nur unzureichend für den Radverkehr geeignet) liegt ca. 10 km und die Autobahnbrücke ca. 7,5km nördlich vom gegenwärtigen Fähranleger in Zündorf. Auch die möglic he geplante ÖPNV Brücke liegt ca. 5 km südlich. Der zukünftige Betrieb der Fähre Zündorf ist nicht gesichert. Zudem verkehrt sie derzeit weder ganzjährig noch in einem KVB – vergleichbaren Modus. Eine Querungsmöglichkeit des Rheins alle 12 km kann nicht i m Sinne einer nachhaltigen Verkehrswende sein. Eine Brücke oder regelmäßige Fährverbindung würde die Fahrrad- strecke Zündorf → Köln City um 4 km ca. 15 bis 20 min verkürzen. Die Verkehrswende wird nur durch ein dichtes Netz an Radpendlerrouten gelingen, um Pendlerverkehr -innerstädtischen und solchen aus und ins Umland – aufs Fahrrad zu ver- lagern. Ein hinreichend dichtes Netz an Fahrradwegen und dazu gehören in Köln zwin- gend auch Querungsmöglichkeiten über den Rhein, werden perspektivisch nachhaltige Verlagerungseffekten weg vom MIV bewirken. Ohne weitere Querungsmöglichkeit liegen die rechts - und linksrheinischen Ortsteile gefühlt auf anderen Planten. Auch die Verknüpfung der dahinterliegenden angrenzend Kommu- nen (Rhein-Sieg-Kreis und Rhein -Erft –Kreis), würden davon erheblich verbessert und ei- ne nachhaltige Alternative für den regionalen MIV bedeuten. Insofern bedarf es einer weiteren versteigten Querungsmöglichkeit im Kölner Süden in Form einer Brücke oder einer Fähre, die möglichst ins Netz der KVB eingebunden wäre. gez. Oliver Ismail gez. Inga Krautz

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: mit Änderungen empfohlen

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