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3029/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Erstellung eines Schallschutzgutachtens, AZ 79/25

Mitteilung BV 30.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 01.12.2025, TOP 3.2.2

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

2074 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Stadt Köln 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln 
50827 Köln - Bickendorf 
Köln, den 02.06.2025 
Bürgereingabe gern. § 24 Gemeindeordnung NRW 
Extreme Lärmbelastung 
Sehr geehrter Herr Spelthann, 
der 
chronisch suchtkranke und psychisch beeinträchtigte Menschen wohnen und 24/7 betreut 
werden. Diese Klienten benötigen insbesondere nachts absolute Ruhe, damit der 
Genesungsprozess positiv verlaufen kann. 
Dem  wurde - ohne unsere Einrichtung vorab zu befragen - 
eine Außengastronomie genehmigt. 
Die Folge ist, dass bis spät in die Nacht von den Gästen eine nicht zu ertragende Lautstärke 
ausgeht. Teilweise zieht sich der Lärmpegel bis in die frühen Morgenstunden hin. Die Gäste 
verlassen dann mit ihren Wagen und aufheulenden Motoren die Lokalität. Teilweise kommt 
es auch zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, die auch nicht im Flüsterton ausgetragen 
werden. 
Unsere Patienten klagen vermehrt über Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, erhöhte Nervosität 
und demzufolge vermehrt Suchtmittelrückfälle. Der Genesungsprozess ist dadurch erheblich 
gefährdet.

Mehrfach waren Mitarbeiter des Ordnungsamtes Köln nach Benachrichtigung unsererseits
vor Ort. Das führte zu einer kurzfristigen Beruhigung der Lärmbelästigung, die aber nach
kurzer Zeit wieder verstärkt auftrat.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade an dieser Stelle die Außengastronomie durch die
Stadt genehmigt wurde.
Wir fordern daher, dass entweder ein entsprechendes Schallschutzgutachten durch ein
unabhängiges Unternehmen erstellt wird und der Betreiber entsprechende Auflagen erhält.
Insbesondere sind dabei der Paragraph LlmSCHG § 9 (Schutz der Nachtruhe) zu
berücksichtigen.
Sinnvollerweise sollte dann die Außengastronomie spätestens ab 22:00 Uhr geschlossen
werden. Sollte dies nicht eingehalten werden, fordern wir, dass dem Saunaclub die
Konzession für die Außengastronomie entzogen wird.
Der Heimbeirat in Vertretung für die Bewohner
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

872 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3029/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Erstellung eines 
Schallschutzgutachtens, AZ 79/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3048 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
14.10.2025 
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Erstellung eines Schallschutzgutachtens, 
AZ 79/25 
Sehr geehrter Herr    , 
sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.06.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für öf-
fentliche Ordnung einzuholen.  
In der nun vorliegenden Stellungnahme teilt das Amt mit, dass bisher weder bei der 
Gewerbeabteilung noch beim Ordnungsdienst Beschwerden über Lärmbelästigungen 
zu der besagten Örtlichkeit eingegangen sind.  
Der in Ihrer Eingabe geschilderte Sachverhalt wurd e zum Anlass genommen, um am 
24.09.2025 den Betrieb aufzusuchen. Vor Ort wurde die Geschäftsführerin des Betrie-
bes angetroffen und über die Beschwerde informiert. Diese äußerte sich überrascht 
und teilte mit, dass das Verhältnis zu den Petenten/Bewohner*innen überwiegend po-
sitiv sei; lediglich zwei Vorfälle seien bekannt, die jedoch geklärt werden konnten.  
Die Terrasse als Außengastronomie werde um 22 Uhr geschlossen; vor Ort sind ent-
sprechende Schilder sichtbar. Zudem werde darauf geachtet, dass die Türen stets ge-
schlossen sind; das Personal sei diesbezüglich entsprechend geschult. 
Die Geschäftsführung wurde dahingehend von den Mitarbeitenden der Gewerbeabtei-
lung sensibilisiert, auf die Einhaltung der Regelungen zu achten und bei erneuten Vor-
kommnissen den Kontakt zur Gewerbeabteilung herzustellen. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für öffentliche Ordnung, Herr     unter der Telefonnummer 0221/221- 
oder per E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de 
Falls es künftig erneut Anlass zu Beschwerden geben sollte, und diese nicht einver-
nehmlich in einem Gespräch zwischen Ihnen und der Geschäftsführung geklärt wer-
den können, wenden Sie sich ebenfalls gerne unmittelbar an Herrn    . 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3029/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.10.2025
Erstellt
23.10.2025 11:09