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3895/2018

Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld

Mitteilung Ausschuss 05.12.2018

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Anlage 2 Verfahrensschritte Entwicklung Kreuzfeld

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Übersichtsplan Kreuzfeld

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Anlage 2 Verfahrensschritte Entwicklung Kreuzfeld

1785 Zeichen

Anlage 2 
Kreuzfeld - Verfahrensschritte bis zur Planrechtschaffung 152/2 
Stand 08.11.2018 
Prozess 
Zuständigkeit Verwaltung 
Vergabeart 
Okt 18 Nov 18 Dez 18 Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun  19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov  20 Dez 20 
Leitbildprozess 
Werkstattverfahren 
Städtbaul. Planungsprozess 
Planrechtschaffung 
Erschließung / Baureifmach. 
Fachgutachten 
Beteiligte 
Meilensteine 
Produkte 
verwaltungsintern weitere Beteiligungsformate förmliche Beteiligung de r Öffentlichkeit 
Durchführung 
Dokumentation / 
Abstimmung 
Vorbereitung 
Vorbereitung Durchführung Phase 1 
Durchführung 
Phase 2 
Dokumentation / 
Abstimmung 
3. Q. 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Q. 2. Q. 4. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Q. 
2023 
1. Q. 2. Q. 3. Q. 4. Q. 1. Q. 2. Q. 3. Q. 4. Q. 
Bewertung IPRA, 
Beauftragung 
Leitbildprozess 
Leitbildprozess Expertenhearing zu den Entwicklungszielen                            
Beauftragung Werkstattverfahren 
Werkstattverfahren / Kooperatives Gutachterverfahren weiterer städtebaul. 
Planungsprozess integrierte 
Planung 
Planrechtschaffung Erschließungsmaßnahmen / 
Baureifmachung 
begrenzte externe Beteiligung (Experten, 
Politik, Verwaltung …) 
offener Beteiligungsprozess (Öffentlichkeit, Region, Experten, Politik, Verwaltung …) 
Angebotsbeiziehung Ausschreibung 
15 15 und / oder 61 61 61 61 
2018 2019 2020 2021 2022 
Vorbereitung 
Auslobung Gutachter-
verfahren 
Dokumentation 
Analyse / 
städtebauliches 
Rahmenkonzept 
integrierte Planung 
Leitbild  mit 
Entwicklungszielen 
Bebauungspläne 
31.12.2020 31.12.2021 31.10.2019 31.12.2018 
Politische 
Gremien 
(weiteres 
Vorgehen) 
Öffentlichkeitsveranstaltung

Mitteilung Ausschuss

13192 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/2 
Vorlagen-Nummer  05.12.2018 
 3895/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
 
Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld 
Für die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld im Kölner Norden wird ein Ablaufplan mit allen 
erforderlichen Verfahrensschritten bis hin zur Planrechtschaffung vorgelegt. Erste zentrale Bausteine 
sind der Leitbildprozess ergänzt durch die Durchführung von Fachgutachten im Jahr 2019 und das 
anschließende Werkstattverfahren mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Ergebnisse dieser 
Verfahrensschritte werden durch die Integrierte Planung vertieft und dienen als Basis für die zügige 
Planrechtschaffung ab 2022. 
Der Planungsprozess soll sicherstellen, dass die gute Ausgangslage für eine sozialgerechte, nachhal-
tige Entwicklung von Kreuzfeld genutzt wird und die Planung eines innovativen und vielfältigen Stadt-
teils am Stadtrand mit breiter Akzeptanz ermöglicht wird. 
 
1. Ausgangssituation 
Bisherige Beschlusslage 
Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (1028/2015, Neue Flächen für den Wohnungsbau, Flächenpass 
6.01) wurde das Gebiet Kreuzfeld zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine 
Studie in Auftrag zu geben, die insbesondere folgende Aspekte behandeln soll: 
 Eine sozialräumliche Analyse der benachbarten Stadtteile und Freiräume auf Basis der bereits 
vorliegenden integrierten Raumanalyse und des integrierten Handlungskonzeptes. 
 Eine optimale räumliche und bauliche Ausnutzung  der zu entwickelnden Flächen im Einklang 
mit den benachbarten Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die  von der BV Chorwei-
ler vorgeschlagenen Flächen im StEK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östli-
ches Blumenberg zu betrachten. 
 Berücksichtigung der Idee einer neu interpretierten Gartenstadt.  
 Überprüfung und Schaffung der sozialen, gewerblichen und verkehrlichen Infrastruktur. 
 Berücksichtigung des Konzeptes „Neue Formen der Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunk-
ten“ unter Hervorhebung der Fragestellung, wie entsteht eine urbane nachhaltige Qualität in 
einer Stadtrandsiedlung. 
 Berücksichtigung der Bedeutung des Naturschutzgebietes Worringer Bruch. 
In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürger-
beteiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim 
Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. 
Die vom Rat beauftragte Studie konnte aufgrund von bereits begonnenen (z.B. Parkstadt-Süd, Deut-
zer Hafen) und laufenden Projekten (Entwicklungskonzept Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord) 
noch nicht durchgeführt werden.

2 
 
 
Planungshistorie 
Die Planung zu der Entwicklung des neuen Stadtteils im Kölner Norden wurde bereits in einem städ-
tebaulichen Ideenwettbewerb im Jahr 1993 in Angriff genommen und stellte die Grundlage für einen 
weit fortgeschrittenen B-Plan dar. Kurz vor Satzungsbeschluss wurde diese Planung durch die Politik 
im Jahr 2005 kritisch hinterfragt und im Ergebnis nicht weiter verfolgt. Wesentlicher Grund für die kri-
tische Bewertung war insbesondere die Erfahrung mit der Entwicklung des Stadtteils Blumenberg. 
Stattdessen wurde die sozialverträglichen Siedlungsentwicklung durch Arrondierung bestehender 
Ortslagen empfohlen (BV 6, 12.09.2005).  
Der Bebauungsplanentwurf, der auf der Planung der 90er Jahre basiert, ist aus heutiger Sicht nicht 
mehr zeitgemäß und kann vor dem Hintergrund von veränderten Bedarfen und Qualitätsansprüchen 
sowie veränderten gesetzlichen Anforderungen nicht als Grundlage einer Entwicklung dienen.  
 
Gute Ausgangslage für die Entwicklung von Kreuzfeld 
Neben dem Beitrag zur Deckung des Bedarfs an - auch preiswertem - Wohnraum (aktuelle Plangrö-
ße: 2.200 WE) den der neue Stadtteil Kreuzfeld als innovativ und zukunftsfähig zu planendes Stadt-
entwicklungsgebiet leisten kann, sind in den letzten Jahren wesentliche Grundlagen für eine qualifi-
zierte Weiterentwicklung und Imageaufwertung im Kölner Norden konsequent gelegt worden. Die in 
dem an Kreuzfeld angrenzenden Raum eingeleiteten Prozesse sind u.a. gekennzeichnet durch be-
reits durchgeführte und/oder umfängliche geplante Maßnahmen. Jede für sich trägt im Sozialraum 
Chorweiler/ Blumenberg/ Seeberg-Nord zu einer deutlichen Aufwertung und einer damit verbundenen 
Imageverbesserung bei (Entwicklungskonzept und ISEK Chorweiler und Maßnahmen, Nationale Pro-
jekte des Städtebaus, Ankauf der „Bergstedt Immobilien“ durch die GAG und Betrauung). 
Die Ausgangslage für die Entwicklung von Kreuzfeld ist unter Berücksichtigung der eingeleiteten Auf-
wertungsprozesse, der städtischen Steuerungsmöglichkeiten mit Sicherstellung von notwendigen 
Qualitätsstandards sowie dem in Köln vorhandenen Interesse in Wohnungsbau zu investieren als 
sehr gut zu bewerten. 
 
Ein bedeutsamer Erfolgsfaktor für Stadt und Politik auf dem Weg, die Entwicklung des neuen Stadt-
teils Kreuzberg druckvoll und mit Engagement voranzutreiben und die damit verbundenen Chancen 
sowie Herausforderungen positiv zu gestalten ist, dass sich der überwiegende Anteil der Flächen in 
städtischem Eigentum befindet. Diese Tatsache stellt nicht nur ein hohes Maß an Steuerungsmög-
lichkeiten sicher, sondern eröffnet auch den notwendigen Gestaltungsspielraum, Kreuzfeld so zu ent-
wickeln, dass der Kölner Norden und seine angrenzenden Gebiete insgesamt davon profitieren.  
 
2. Verfahrensschritte 
Im Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (1028/2015, Neue Flächen für den Wohnungsbau, Flächenpass 
6.01) wurde eine Studie zur Klärung von insbesondere sozialräumlichen, freiräumlichen und infra-
strukturellen Aspekten als Grundlage für die Entwicklung gefordert. Die Beantwortung dieser und wei-
terer Fragestellungen ist Teil des ersten Verfahrensschrittes und wird eingebettet in den Leitbildpro-
zess und ergänzt durch die Durchführung von Fachgutachten. 
Die erforderlichen Verfahrensschritte wurden seit Juni 2018 unter Berücksichtigung der im Ratsbe-
schluss benannten zu klärenden Aspekte ämterübergreifend abgestimmt. Ziel ist die Entwicklung ei-
nes innovativen, urbanen und vernetzten Stadtteils Kreuzfeld der die positive Entwicklung im Kölner 
Norden weiter unterstützt.

3 
 
 
Übersicht der Verfahrensschritte bis zur Planrechtschaffung 
 Verfahrensschritte  Produkte Beteiligung 
bis 
31.12. 
2018 
Grundlagensammlung unter 
Kenntnisnahme der vorliegen-
den IPRA und Abstimmung 
des weiteren Verfahrens und 
der Handlungsbedarfe im Hin-
blick auf die Entwicklungspo-
tentiale und Chancen, Vergabe 
von Planungsleistungen zu 
Fachgutachten 
  verwaltungsintern 
bis 
31.10. 
2019 
Leitbildprozess 
(Expertenhearing / Öffentlich-
keitsveranstaltung) 
Fachgutachten 
fortlaufend und angepasst 
an den Planungsprozess 
 
Leitbild mit Ent-
wicklungszielen 
begrenzte externe 
Beteiligung (Exper-
ten, Politik) 
 
bis 
31.12. 
2020 
Werkstattverfahren 
(Kooperatives Gutachterver-
fahren) 
Städtebauliches 
Rahmenkonzept 
offener Beteili-
gungsprozess 
ab 
2021 
weiterer städtebaul. Pla-
nungsprozess 
Integrierte Pla-
nung 
weitere Beteiligungs-
formate 
2021 / 
2023 
Planrechtschaffung Bebauungs-
pläne 
förmliche Beteiligung 
der Öffentlichkeit 
ab 
2023 
Erschließungsmaßnahmen / 
Baureifmachung (abschnitts-
weise) 
   
 
Erläuterung der Verfahrensschritte 
1. Grundlagensammlung mit Kenntnisnahme der vorgelegten IPRA/ Einbettung der vom Rat 
in dem Beschluss (1028/2015) geforderten Studie 
Im ersten Quartal 2018 startete der ressortübergreifende, verwaltungsinterne Abstimmungsprozess 
mit dem Ziel, die Grundlagen zur Entwicklung des neuen Stadtteils und die weiteren Verfahrensschrit-
te der Planung zu klären. In diesem Kontext wurde auch die im Juni vorgelegte Untersuchung eines 
externen Planungsbüros (Plan B) zur Entwicklung von Kreuzfeld ausgewertet. Diese im Auftrag der 
Unternehmen VIVAWEST und Dornieden erarbeitete und von der Projektentwicklungs- und Bera-
tungsgesellschaft BauData Köln übersandte Untersuchung ist eine Grundlagensammlung, liefert eine 
erste Themenübersicht zu relevanten planerischen Aspekten und fußt im Wesentlichen auf bereits 
bekannten städtischen, nicht immer aktuellen Grundlagen. Sie kann den geplanten ersten Verfah-
rensschritt zum Leitbildprozess nicht ersetzen, der mit dem Ziel der Festlegung von verbindlichen 
Entwicklungszielen weit über eine Sammlung von Grundlagen hinausgeht. 
 
2. Leitbildprozess und erste Fachgutachten 
Ziel des Leitbildprozesses mit einem Expertenhearing als ersten Verfahrensschritt ist ein verbindli-
ches Leitbild mit Entwicklungszielen zu erarbeiten, welches die Basis für alle weiteren Planungsschrit-
te bildet. Hier werden durch ein moderiertes Verfahren mit Beteiligung von Politik und Experten die 
noch offenen Punkte der Konkretisierung der Machbarkeit, wie die sozialräumliche Analyse der an-
grenzenden Stadtteile und die Schlussfolgerungen für den neuen Stadtteil, Aussagen zu gewerblicher 
Infrastruktur (u.a. Nahversorgung), sozialer, Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur mit Blick auf 
Chancen und Risiken diskutiert und Entwicklungsziele für das Leitbild festgelegt. Ebenso wird in die-
sem Prozess die Frage des geeigneten und an zukünftigen Entwicklungen orientierten räumlichen 
Umgriff (Größenordnung und Konfiguration) von Kreuzfeld bei gleichzeitiger Betrachtung der Flächen 
in Blumenberg geklärt.

4 
 
 
 
Die Ergebnisse des Expertenhearings werden in dem Leitbild mit den Entwicklungszielen, welches 
auch erste Strukturprinzipien und -bilder aufzeigt, gebündelt. Ergänzt wird dieser Leitbildentwick-
lungsprozess durch parallel angestoßene grundlegende Gutachten zu Verkehr und Mobilität, sowie zu 
den ökologischen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen (FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ar-
tenschutzprüfung, großräumige Klimauntersuchung). Das Leitbild wird gemeinsam mit den Ergebnis-
sen der Fachgutachten veröffentlicht und in einer ersten Öffentlichkeitsveranstaltung der Stadtgesell-
schaft vorgestellt und diskutiert. Relevante und notwendige Entwicklungsbausteine, die aus diesem 
Prozess resultieren werden der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
3. Werkstattverfahren (Kooperatives Gutachterverfahren) 
Das erstellte Leitbild und die Entwicklungsziele dienen als Grundlage für das sich anschließende 
Werkstattverfahren. Ziel des Verfahrens ist die Definition des städtebaulichen Rahmens, der die 
Grundlage für die vertiefende städtebauliche Planung bietet und zunächst in die Integrierte Planung 
und anschließend die Bauleitplanung mündet. Wesentlicher Bestandteil des kooperativen Verfahrens 
mit ausgewählten Planungsbüros, bereits in Kooperation mit Investoren oder/und Projektentwicklern, 
weiteren Experten und einer qualifizierten Jury ist die Fortführung der Beteiligungsverfahren, welche 
somit die kontinuierliche Mitwirkung der Öffentlichkeit am Planungsprozess, im Austausch mit den 
Planungsteams, den Experten und dem Begleitgremium sichern. 
 
Im Städtebaulichen Rahmenkonzept werden die Entwicklungsziele für Kreuzfeld weiter konkretisiert 
und räumlich dargestellt. Ziel ist, einen urbanen und vernetzten Stadtteil Kreuzfeld in den Kölner Nor-
den zu integrieren, der neue Impulse setzt. Es soll ein tragfähiger Nutzungsmix aus innovativen und 
inklusiven Wohnformen, Arbeiten, Bildung, Kultur und sozialer Infrastruktur sichergestellt werden. 
Ebenso wird eine zukunftsfähige Mobilitätsstruktur unter Berücksichtigung der Belange von Freiraum 
und Klima entstehen. Es gilt, eine Planung zu entwickeln, welche die Bebauungstypologie, die Veror-
tung der Nutzungen, Freiflächen und öffentlichen Räume, sowie die Integration von Kultur- und Bil-
dungsbausteinen aufzeigt. 
 
4. Weiterer städtebaulicher Planungsprozess 
Im Anschluss an das Werkstattverfahren werden die favorisierten Aspekte der städtebaulichen Rah-
menkonzepte weiter vertieft, konkretisiert und zu einer integrierten Planung weiterentwickelt. Hierfür 
werden zunächst nochmals die wesentlichen Handlungsfelder für die teilräumliche Entwicklung und 
im Hinblick auf mögliche Bauabschnitte / Quartiere des neuen Stadtteils betrachtet, letzte Folge-
schlüsse aus dem Werkstattverfahren umgesetzt und schließlich in Art und Maß der Nutzung dezi-
diert in die Integrierte Planung eingebracht; dazu gehören: 
 
 Bebauung 
 Nutzungsmischung 
 Freiraumqualitäten 
 Mobilität 
 Verkehr 
 Ökologie 
 Entwässerung 
 Lärm, Brandschutz etc. 
 
Die Integrierte Planung bildet die Vorlage und Basis für die dann folgende Bauleitplanung. 
 
5. Planrechtschaffung 
Das Bauleitplanverfahren sichert das abschließende Planungsrecht für Kreuzfeld und ermöglicht fort-
an die Realisierung des neuen Stadtteils.

5 
 
 
 
 
Ressourcen: 
Zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Umsetzung der einzelnen planerischen Verfah-
rensschritte der Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld werden frühzeitig angemeldet und zur 
Beschlussfassung vorgelegt, so dass sie für die Planungs- und Umsetzungsphase zur Verfügung 
stehen. 
 
 
Anlagen 
- Übersicht Verfahrensschritte 
- Übersichtskarte 
 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1 Übersichtsplan Kreuzfeld

476 Zeichen

Blumenberg
(S)
Volkhovener
Weg
Chorweiler
Chorweiler
Nord (S)
Chorweiler
S-Bahn
(Bus)
Heimersdorf
1:12.000
östl.Blumenberg
3,1 ha
Kreuzfeld
46,7 ha
Swinestr.
250 GW
im Bau
Damiansweg
260 GW/ 130 EFH
B-Plan im Verfahren
Moldaustr.
140 GW
baureif
Heinrichshofweg
40 GW/ 80 EFH
B-Plan im Verfahren
Merianstr. / Fühlinger Weg-Süd
45 GW
in Ämterabstimmung
Luftbild
Anlage 1
Übersichtskarte
westl.Blumenberg
3,1 ha
Sozialraum
Blumenberg
Chorweiler
Seeberg-Nord
Entwicklung Kreuzfeld

Beratungsverlauf (2)

13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Fühlinger Weg
  • Volkhovener Weg
  • Heinrichshofweg 40
  • Moldaustraße 140
  • Merianstraße
  • Swinestraße 250
  • Damiansweg 260

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Details

Aktenzeichen
3895/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.12.2018
Erstellt
23.11.2018 12:09