3895/2018
Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld
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Anlage 2 Verfahrensschritte Entwicklung Kreuzfeld
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Anlage 2 Kreuzfeld - Verfahrensschritte bis zur Planrechtschaffung 152/2 Stand 08.11.2018 Prozess Zuständigkeit Verwaltung Vergabeart Okt 18 Nov 18 Dez 18 Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Leitbildprozess Werkstattverfahren Städtbaul. Planungsprozess Planrechtschaffung Erschließung / Baureifmach. Fachgutachten Beteiligte Meilensteine Produkte verwaltungsintern weitere Beteiligungsformate förmliche Beteiligung de r Öffentlichkeit Durchführung Dokumentation / Abstimmung Vorbereitung Vorbereitung Durchführung Phase 1 Durchführung Phase 2 Dokumentation / Abstimmung 3. Q. 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Q. 2. Q. 4. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Q. 2023 1. Q. 2. Q. 3. Q. 4. Q. 1. Q. 2. Q. 3. Q. 4. Q. Bewertung IPRA, Beauftragung Leitbildprozess Leitbildprozess Expertenhearing zu den Entwicklungszielen Beauftragung Werkstattverfahren Werkstattverfahren / Kooperatives Gutachterverfahren weiterer städtebaul. Planungsprozess integrierte Planung Planrechtschaffung Erschließungsmaßnahmen / Baureifmachung begrenzte externe Beteiligung (Experten, Politik, Verwaltung …) offener Beteiligungsprozess (Öffentlichkeit, Region, Experten, Politik, Verwaltung …) Angebotsbeiziehung Ausschreibung 15 15 und / oder 61 61 61 61 2018 2019 2020 2021 2022 Vorbereitung Auslobung Gutachter- verfahren Dokumentation Analyse / städtebauliches Rahmenkonzept integrierte Planung Leitbild mit Entwicklungszielen Bebauungspläne 31.12.2020 31.12.2021 31.10.2019 31.12.2018 Politische Gremien (weiteres Vorgehen) Öffentlichkeitsveranstaltung
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/2 Vorlagen-Nummer 05.12.2018 3895/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld Für die Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld im Kölner Norden wird ein Ablaufplan mit allen erforderlichen Verfahrensschritten bis hin zur Planrechtschaffung vorgelegt. Erste zentrale Bausteine sind der Leitbildprozess ergänzt durch die Durchführung von Fachgutachten im Jahr 2019 und das anschließende Werkstattverfahren mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Ergebnisse dieser Verfahrensschritte werden durch die Integrierte Planung vertieft und dienen als Basis für die zügige Planrechtschaffung ab 2022. Der Planungsprozess soll sicherstellen, dass die gute Ausgangslage für eine sozialgerechte, nachhal- tige Entwicklung von Kreuzfeld genutzt wird und die Planung eines innovativen und vielfältigen Stadt- teils am Stadtrand mit breiter Akzeptanz ermöglicht wird. 1. Ausgangssituation Bisherige Beschlusslage Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (1028/2015, Neue Flächen für den Wohnungsbau, Flächenpass 6.01) wurde das Gebiet Kreuzfeld zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, die insbesondere folgende Aspekte behandeln soll: Eine sozialräumliche Analyse der benachbarten Stadtteile und Freiräume auf Basis der bereits vorliegenden integrierten Raumanalyse und des integrierten Handlungskonzeptes. Eine optimale räumliche und bauliche Ausnutzung der zu entwickelnden Flächen im Einklang mit den benachbarten Stadtteilen und Freiräumen. Hierbei sind auch die von der BV Chorwei- ler vorgeschlagenen Flächen im StEK Wohnen 6.23 westliches Blumenberg und 6.24 östli- ches Blumenberg zu betrachten. Berücksichtigung der Idee einer neu interpretierten Gartenstadt. Überprüfung und Schaffung der sozialen, gewerblichen und verkehrlichen Infrastruktur. Berücksichtigung des Konzeptes „Neue Formen der Stadtentwicklung an ÖPNV Knotenpunk- ten“ unter Hervorhebung der Fragestellung, wie entsteht eine urbane nachhaltige Qualität in einer Stadtrandsiedlung. Berücksichtigung der Bedeutung des Naturschutzgebietes Worringer Bruch. In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürger- beteiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. Die vom Rat beauftragte Studie konnte aufgrund von bereits begonnenen (z.B. Parkstadt-Süd, Deut- zer Hafen) und laufenden Projekten (Entwicklungskonzept Blumenberg, Chorweiler, Seeberg-Nord) noch nicht durchgeführt werden. 2 Planungshistorie Die Planung zu der Entwicklung des neuen Stadtteils im Kölner Norden wurde bereits in einem städ- tebaulichen Ideenwettbewerb im Jahr 1993 in Angriff genommen und stellte die Grundlage für einen weit fortgeschrittenen B-Plan dar. Kurz vor Satzungsbeschluss wurde diese Planung durch die Politik im Jahr 2005 kritisch hinterfragt und im Ergebnis nicht weiter verfolgt. Wesentlicher Grund für die kri- tische Bewertung war insbesondere die Erfahrung mit der Entwicklung des Stadtteils Blumenberg. Stattdessen wurde die sozialverträglichen Siedlungsentwicklung durch Arrondierung bestehender Ortslagen empfohlen (BV 6, 12.09.2005). Der Bebauungsplanentwurf, der auf der Planung der 90er Jahre basiert, ist aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß und kann vor dem Hintergrund von veränderten Bedarfen und Qualitätsansprüchen sowie veränderten gesetzlichen Anforderungen nicht als Grundlage einer Entwicklung dienen. Gute Ausgangslage für die Entwicklung von Kreuzfeld Neben dem Beitrag zur Deckung des Bedarfs an - auch preiswertem - Wohnraum (aktuelle Plangrö- ße: 2.200 WE) den der neue Stadtteil Kreuzfeld als innovativ und zukunftsfähig zu planendes Stadt- entwicklungsgebiet leisten kann, sind in den letzten Jahren wesentliche Grundlagen für eine qualifi- zierte Weiterentwicklung und Imageaufwertung im Kölner Norden konsequent gelegt worden. Die in dem an Kreuzfeld angrenzenden Raum eingeleiteten Prozesse sind u.a. gekennzeichnet durch be- reits durchgeführte und/oder umfängliche geplante Maßnahmen. Jede für sich trägt im Sozialraum Chorweiler/ Blumenberg/ Seeberg-Nord zu einer deutlichen Aufwertung und einer damit verbundenen Imageverbesserung bei (Entwicklungskonzept und ISEK Chorweiler und Maßnahmen, Nationale Pro- jekte des Städtebaus, Ankauf der „Bergstedt Immobilien“ durch die GAG und Betrauung). Die Ausgangslage für die Entwicklung von Kreuzfeld ist unter Berücksichtigung der eingeleiteten Auf- wertungsprozesse, der städtischen Steuerungsmöglichkeiten mit Sicherstellung von notwendigen Qualitätsstandards sowie dem in Köln vorhandenen Interesse in Wohnungsbau zu investieren als sehr gut zu bewerten. Ein bedeutsamer Erfolgsfaktor für Stadt und Politik auf dem Weg, die Entwicklung des neuen Stadt- teils Kreuzberg druckvoll und mit Engagement voranzutreiben und die damit verbundenen Chancen sowie Herausforderungen positiv zu gestalten ist, dass sich der überwiegende Anteil der Flächen in städtischem Eigentum befindet. Diese Tatsache stellt nicht nur ein hohes Maß an Steuerungsmög- lichkeiten sicher, sondern eröffnet auch den notwendigen Gestaltungsspielraum, Kreuzfeld so zu ent- wickeln, dass der Kölner Norden und seine angrenzenden Gebiete insgesamt davon profitieren. 2. Verfahrensschritte Im Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (1028/2015, Neue Flächen für den Wohnungsbau, Flächenpass 6.01) wurde eine Studie zur Klärung von insbesondere sozialräumlichen, freiräumlichen und infra- strukturellen Aspekten als Grundlage für die Entwicklung gefordert. Die Beantwortung dieser und wei- terer Fragestellungen ist Teil des ersten Verfahrensschrittes und wird eingebettet in den Leitbildpro- zess und ergänzt durch die Durchführung von Fachgutachten. Die erforderlichen Verfahrensschritte wurden seit Juni 2018 unter Berücksichtigung der im Ratsbe- schluss benannten zu klärenden Aspekte ämterübergreifend abgestimmt. Ziel ist die Entwicklung ei- nes innovativen, urbanen und vernetzten Stadtteils Kreuzfeld der die positive Entwicklung im Kölner Norden weiter unterstützt. 3 Übersicht der Verfahrensschritte bis zur Planrechtschaffung Verfahrensschritte Produkte Beteiligung bis 31.12. 2018 Grundlagensammlung unter Kenntnisnahme der vorliegen- den IPRA und Abstimmung des weiteren Verfahrens und der Handlungsbedarfe im Hin- blick auf die Entwicklungspo- tentiale und Chancen, Vergabe von Planungsleistungen zu Fachgutachten verwaltungsintern bis 31.10. 2019 Leitbildprozess (Expertenhearing / Öffentlich- keitsveranstaltung) Fachgutachten fortlaufend und angepasst an den Planungsprozess Leitbild mit Ent- wicklungszielen begrenzte externe Beteiligung (Exper- ten, Politik) bis 31.12. 2020 Werkstattverfahren (Kooperatives Gutachterver- fahren) Städtebauliches Rahmenkonzept offener Beteili- gungsprozess ab 2021 weiterer städtebaul. Pla- nungsprozess Integrierte Pla- nung weitere Beteiligungs- formate 2021 / 2023 Planrechtschaffung Bebauungs- pläne förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ab 2023 Erschließungsmaßnahmen / Baureifmachung (abschnitts- weise) Erläuterung der Verfahrensschritte 1. Grundlagensammlung mit Kenntnisnahme der vorgelegten IPRA/ Einbettung der vom Rat in dem Beschluss (1028/2015) geforderten Studie Im ersten Quartal 2018 startete der ressortübergreifende, verwaltungsinterne Abstimmungsprozess mit dem Ziel, die Grundlagen zur Entwicklung des neuen Stadtteils und die weiteren Verfahrensschrit- te der Planung zu klären. In diesem Kontext wurde auch die im Juni vorgelegte Untersuchung eines externen Planungsbüros (Plan B) zur Entwicklung von Kreuzfeld ausgewertet. Diese im Auftrag der Unternehmen VIVAWEST und Dornieden erarbeitete und von der Projektentwicklungs- und Bera- tungsgesellschaft BauData Köln übersandte Untersuchung ist eine Grundlagensammlung, liefert eine erste Themenübersicht zu relevanten planerischen Aspekten und fußt im Wesentlichen auf bereits bekannten städtischen, nicht immer aktuellen Grundlagen. Sie kann den geplanten ersten Verfah- rensschritt zum Leitbildprozess nicht ersetzen, der mit dem Ziel der Festlegung von verbindlichen Entwicklungszielen weit über eine Sammlung von Grundlagen hinausgeht. 2. Leitbildprozess und erste Fachgutachten Ziel des Leitbildprozesses mit einem Expertenhearing als ersten Verfahrensschritt ist ein verbindli- ches Leitbild mit Entwicklungszielen zu erarbeiten, welches die Basis für alle weiteren Planungsschrit- te bildet. Hier werden durch ein moderiertes Verfahren mit Beteiligung von Politik und Experten die noch offenen Punkte der Konkretisierung der Machbarkeit, wie die sozialräumliche Analyse der an- grenzenden Stadtteile und die Schlussfolgerungen für den neuen Stadtteil, Aussagen zu gewerblicher Infrastruktur (u.a. Nahversorgung), sozialer, Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur mit Blick auf Chancen und Risiken diskutiert und Entwicklungsziele für das Leitbild festgelegt. Ebenso wird in die- sem Prozess die Frage des geeigneten und an zukünftigen Entwicklungen orientierten räumlichen Umgriff (Größenordnung und Konfiguration) von Kreuzfeld bei gleichzeitiger Betrachtung der Flächen in Blumenberg geklärt. 4 Die Ergebnisse des Expertenhearings werden in dem Leitbild mit den Entwicklungszielen, welches auch erste Strukturprinzipien und -bilder aufzeigt, gebündelt. Ergänzt wird dieser Leitbildentwick- lungsprozess durch parallel angestoßene grundlegende Gutachten zu Verkehr und Mobilität, sowie zu den ökologischen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen (FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ar- tenschutzprüfung, großräumige Klimauntersuchung). Das Leitbild wird gemeinsam mit den Ergebnis- sen der Fachgutachten veröffentlicht und in einer ersten Öffentlichkeitsveranstaltung der Stadtgesell- schaft vorgestellt und diskutiert. Relevante und notwendige Entwicklungsbausteine, die aus diesem Prozess resultieren werden der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Werkstattverfahren (Kooperatives Gutachterverfahren) Das erstellte Leitbild und die Entwicklungsziele dienen als Grundlage für das sich anschließende Werkstattverfahren. Ziel des Verfahrens ist die Definition des städtebaulichen Rahmens, der die Grundlage für die vertiefende städtebauliche Planung bietet und zunächst in die Integrierte Planung und anschließend die Bauleitplanung mündet. Wesentlicher Bestandteil des kooperativen Verfahrens mit ausgewählten Planungsbüros, bereits in Kooperation mit Investoren oder/und Projektentwicklern, weiteren Experten und einer qualifizierten Jury ist die Fortführung der Beteiligungsverfahren, welche somit die kontinuierliche Mitwirkung der Öffentlichkeit am Planungsprozess, im Austausch mit den Planungsteams, den Experten und dem Begleitgremium sichern. Im Städtebaulichen Rahmenkonzept werden die Entwicklungsziele für Kreuzfeld weiter konkretisiert und räumlich dargestellt. Ziel ist, einen urbanen und vernetzten Stadtteil Kreuzfeld in den Kölner Nor- den zu integrieren, der neue Impulse setzt. Es soll ein tragfähiger Nutzungsmix aus innovativen und inklusiven Wohnformen, Arbeiten, Bildung, Kultur und sozialer Infrastruktur sichergestellt werden. Ebenso wird eine zukunftsfähige Mobilitätsstruktur unter Berücksichtigung der Belange von Freiraum und Klima entstehen. Es gilt, eine Planung zu entwickeln, welche die Bebauungstypologie, die Veror- tung der Nutzungen, Freiflächen und öffentlichen Räume, sowie die Integration von Kultur- und Bil- dungsbausteinen aufzeigt. 4. Weiterer städtebaulicher Planungsprozess Im Anschluss an das Werkstattverfahren werden die favorisierten Aspekte der städtebaulichen Rah- menkonzepte weiter vertieft, konkretisiert und zu einer integrierten Planung weiterentwickelt. Hierfür werden zunächst nochmals die wesentlichen Handlungsfelder für die teilräumliche Entwicklung und im Hinblick auf mögliche Bauabschnitte / Quartiere des neuen Stadtteils betrachtet, letzte Folge- schlüsse aus dem Werkstattverfahren umgesetzt und schließlich in Art und Maß der Nutzung dezi- diert in die Integrierte Planung eingebracht; dazu gehören: Bebauung Nutzungsmischung Freiraumqualitäten Mobilität Verkehr Ökologie Entwässerung Lärm, Brandschutz etc. Die Integrierte Planung bildet die Vorlage und Basis für die dann folgende Bauleitplanung. 5. Planrechtschaffung Das Bauleitplanverfahren sichert das abschließende Planungsrecht für Kreuzfeld und ermöglicht fort- an die Realisierung des neuen Stadtteils. 5 Ressourcen: Zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Umsetzung der einzelnen planerischen Verfah- rensschritte der Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld werden frühzeitig angemeldet und zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass sie für die Planungs- und Umsetzungsphase zur Verfügung stehen. Anlagen - Übersicht Verfahrensschritte - Übersichtskarte Gez. Greitemann
Anlage 1 Übersichtsplan Kreuzfeld
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Blumenberg (S) Volkhovener Weg Chorweiler Chorweiler Nord (S) Chorweiler S-Bahn (Bus) Heimersdorf 1:12.000 östl.Blumenberg 3,1 ha Kreuzfeld 46,7 ha Swinestr. 250 GW im Bau Damiansweg 260 GW/ 130 EFH B-Plan im Verfahren Moldaustr. 140 GW baureif Heinrichshofweg 40 GW/ 80 EFH B-Plan im Verfahren Merianstr. / Fühlinger Weg-Süd 45 GW in Ämterabstimmung Luftbild Anlage 1 Übersichtskarte westl.Blumenberg 3,1 ha Sozialraum Blumenberg Chorweiler Seeberg-Nord Entwicklung Kreuzfeld
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Fühlinger Weg
- Volkhovener Weg
- Heinrichshofweg 40
- Moldaustraße 140
- Merianstraße
- Swinestraße 250
- Damiansweg 260
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Details
- Aktenzeichen
- 3895/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.12.2018
- Erstellt
- 23.11.2018 12:09