2637/2024
Mobilitätswende gemeinsam - Mediation für die zukünftige Gestaltung der Deutzer Freiheit gem. Antrag AN/0269/2024 in der Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2024
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/68 Vorlagen-Nummer 2637/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Mobilitätswende gemeinsam - Mediation für die zukünftige Gestaltung der Deutzer Freiheit gem. Antrag AN/0269/2024 in der Bezirksvertretung Innenstadt am 07.03.2024 Hier: Bearbeitungsstand der Großgruppen-Mediation Deutzer Freiheit Die Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) der Stadt Köln hat die Verwaltung in der Sitzung vom 07. März 2024 per Beschluss zum Antrag AN/0269/2024 beauftragt, eine Informationsveran- staltung sowie ein Mediationsverfahren durchzuführen und die Ergebnisse per Beschlussvor- lage zur Entscheidung vorzulegen. Die Stadtverwaltung informiert hiermit über den aktuellen Bearbeitungsstand: 1. Bisherige Erledigungen durch die Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung hat am 18.04.2024 die breite Öffentlichkeit über die Inhalte des Beschlusses der BV 1 und die weiteren Schritte informiert. Die Veranstaltung war gut besucht. Es fand eine rege Diskussion statt. Die Mediation in der gewünschten Art und Form stellt für die Stadtverwaltung tatsäch- lich Neuland dar. Mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung besteht zwar Expertise zur Beteiligung der Kölner*innen, da sich aber ein vorgeschalteter Mediationsprozess empfiehlt, hat die Stadtverwaltung entschieden, sich dafür von externen Expert*innen aus den Branchen Mediation und Beteiligung/Partizipation begleiten zu lassen. Geklärt wurde, wer innerhalb der Stadtverwaltung die Federführung für den Prozess übernimmt. Sie wurde beim Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (Amt 68) veror- tet. Die Amtsleitung wird nach jetzigem Stand den Prozess persönlich leiten. Unter- stützt wird sie verwaltungsintern durch weitere fachkundige Mitarbeiter*innen aus dem eigenen Amt und dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung, dessen Beratung den Leitli- nien und Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht. Weitere Ämter sollen bei Bedarf themenbezogen in den Prozess hinzugezogen werden. Die Amtsleitung 68 hat im Zeitraum von Mai bis August 2024 eine regionale und bun- desweite unverbindliche Markterkundigung vorgenommen. Ein Ziel war, potentielle Un- ternehmen aus den Branchen Mediation und Beteiligung/Partizipation kennenzulernen. Das noch wichtigere Ziel war, Informationen, Hinweise und Empfehlungen zu erhalten, wie der bevorstehende Prozess für die Deutzer Freiheit möglichst erfolgreich gelingen kann. Gesprochen wurde mit zehn Unternehmen und Selbstständigen. Die Gespräche 2 waren auf der einen Seite zeitintensiv, auf der anderen Seite aber überaus lohnens- wert, weil die Stadtverwaltung viele Erkenntnisse für das eigene Tun und Handeln ge- winnen konnte. 2. Konkrete Erkenntnisse für die Stadtverwaltung aus der unverbindlichen Markter- kundung in den Branchen Mediation und Beteiligung/Partizipation Aus den Gesprächen konnten viele wertvolle Erkenntnisse für das weitere Verfahren ge- wonnen werden. Die wesentlichen sind nachfolgend aufgeführt: 1. Das Verfahren wird keine Mediation im klassischen Sinne bzw. nach Mediationsge- setz mit einer Vereinbarung bzw. mit einem Vertrag sein. Die Expert*innen empfehlen ein Verfahren der Konfliktklärung, die auf mediative Instrumente zurückgreifen wird. Dem sollte sich eine Beteiligung/Partizipation, zum Beispiel im Sinne einer Zukunfts- konferenz, zur Lösung des Konflikts anschließen. 2. Die Expert*innen empfehlen unisono, den im Beschluss genannten Kreis der Betei- ligten zu erweitern. Empfohlen wird, neben organisierten Akteur*innen insbesondere direkt betroffene Menschen an der Deutzer Freiheit zu gewinnen und einzubinden. Die Unternehmen haben unterschiedliche Ideen skizziert, wie der Kreis dieser Personen gewonnen werden kann. Mit allen Beteiligten sollen vor dem eigentlichen Start des Verfahrens Einzelgespräche mit dem Prozessbegleiter geführt werden. 3. Die Experten empfehlen, die Konfliktklärung in einer Kerngruppe mit einem Umfang von 20 bis max. 40 Personen vorzunehmen. Daneben können bei Bedarf weitere Be- teiligungsformate geplant und umgesetzt werden, die sich mit ganz speziellen Aspek- ten einzelner Gruppen beschäftigen (z. B. Kinder und Jugendliche, Senioren, Gastro- nomen, Einzelhändel, Ärzte) 4. Die von der BV 1 politisch gesetzten Leitplanken für die Konfliktklärung (z. B. Ab- schnitte 2 und 3 sollen autofrei werden) sind für die Experten überwiegend vertretbar. Wichtig sei dem Vernehmen der Expert*innen nach, dass allen Beteiligten von Beginn an klar ist, über was diskutiert werden kann und über was nicht. 5.: Im Rahmen des Prozesses nimmt die Beteiligung/Partizipation einen wichtigen Be- standteil ein. Diese muss nach Aussagen der Expert*innen fair, transparent und mit festen Entscheidungs- und Verfahrensregeln ablaufen. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Kriterien, die zu beachten sind, damit von einer gelingenden Beteiligung/Partizipation gesprochen werden kann. Die Verwaltung wird hierzu die Leitlinien und Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung einhalten. 6.: Der gesamte Prozess muss kommunikativ begleitet werden und nach außen regel- mäßig und transparent über alle Kanäle getragen werden. Die Expert*innen empfeh- len, parallel zum eigentlichen Prozessplan einen eigenen Kommunikationsplan zu ent- wickeln. Dies wird die Verwaltung mit dem aus anderen Beteiligungskonzepten be- kannten Zeitstrahl, der die inhaltlichen Meilensteine sowie den Beteiligungs- und Kom- munikationsprozess beinhaltet, sicherstellen. 7.: Die Dauer des Prozesses wird unterschiedlich eingeschätzt. Abgeleitet aus Erfah- rungswerten in anderen Städten haben die Expert*innen Angaben zwischen 3 und 12 Monaten genannt. Abhängig von der Konflikttiefe könne sogar ein noch längerer Zeit- raum eintreten. Die meisten haben einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ge- schätzt, weil Ferienzeiten in einem solchen Prozess ausgespart werden. 8.: Die unverbindliche Markterkundung hat ergeben, dass die für die Dienstleistungen der auf Mediation bzw. Beteiligung/Partizipation spezialisierten Unternehmen die für diese Branchen handelsüblichen Honorare aufrufen. Die Stadtverwaltung hat diese nicht überrascht. 3 9.: Die Expert*innen haben der Stadtverwaltung mit auf den Weg gegeben, dass die- ses Verfahren für die Stadtverwaltung herausfordernd sei, aber lohnenswert in der Be- ziehung von Bürgerschaft/Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung ist. Über ein sol- ches Verfahren kann viel gegenseitiges Vertrauen aufgebaut oder zurückgewonnen werden. Allerdings, so machen die Expert*innen ebenso deutlich, werde ein solcher Prozess - wie gut er auch immer ist - nicht dazu führen, dass alle Beteiligten bzw. Menschen in Deutz die gefundene Lösung am Ende gut finden. Dies sei allerdings auch nicht das Kernziel eines solchen Prozesses. 3. Die weiteren geplanten Arbeitsschritte der Stadtverwaltung bis Jahresende 2024 Die Stadtverwaltung hat die intensive unverbindliche Markterkundung abgeschlossen. Sie hat - wie oben beschrieben - viele Erkenntnisse daraus gewonnen und wird diese in die weitere Arbeit einfließen lassen. Damit beginnt nunmehr die nächste Phase, und zwar die Vorbereitung der Ausschreibung, die öffentliche Ausschreibung selbst und schlussendlich die Vergabe der Leistungen an ein Unternehmen aus den Branchen Mediation bzw. Be- teiligung/Partizipation. Für diese Aufgaben wird ein Zeitraum bis Jahresende notwendig sein. Die größte zeitliche Unsicherheit liegt in dem Vergabeprozess selbst. Sollte sich die- ser aus welchen Gründen auch immer verzögern, so verzögert sich automatisch der Start des Verfahrens. Die nächsten Schritte in einem kurzen Überblick dargestellt: Erarbeitung einer konkreten Leistungsbeschreibung auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse Erarbeitung einer Preiskalkulation auf Basis der Leistungsbeschreibung Sicherstellung der dafür erforderlichen Finanzierung Erarbeitung eines Wertungstableaus für den späteren Vergleich der Angebote (Preis und qualitative Kriterien) Start der öffentlichen Ausschreibung mit Aufforderung zur Angebotsabgabe in gesetz- ter Frist Auswertung der Angebote nach Eingang Nach Beendigung der Ausschreibung: Bekanntgabe der Vergabe Vorstellung der am Prozess extern beteiligten Personen bei der Politik Anschließend offizieller Startschuss für das Verfahren
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2637/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 29.08.2024 10:31