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V/0034/2013

Schwimmen für muslimische Frauen

Vorlagen 15.01.2013

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 29.01.2013, TOP 4.1

Berichtsvorlage

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Anlage zur Vorlage V_0034_2013

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Berichtsvorlage

6270 Zeichen

V/0034/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Schwimmen für muslimische Frauen 
 
Beratungsfolge  
29.01.2013 Sportausschuss Bericht 
 
Bericht: 
Mit dem gemeinsamen politischen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und FDP vom 
27.06.2012 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Erhalt bzw. die Ausweitung des „A n-
gebotes Schwimmen für musl imische Frauen mit ihren Kindern“ des Bildungswerkes des La n-
dessportbundes NW (LSB NW), Außenstelle Stadtsportbund Mün ster, möglich ist, um einen weiteren 
Schritt zur Integration dieser Zielgruppe zu leisten. Mit dem Antrag soll, so die Begründung, das bi s-
herige Angebot im Bewegungsbad des LWL am Bröderichweg dauerhaft installiert und überdies auf 
mindestens zwei Stunden pro W oche ausgeweitet werden. Insbesondere soll dadurch muslimischen 
Schülerinnen verstärkt die Möglichkeit gegeben werden, das Schwimmen zu erlernen oder bereits 
Erlerntes zu vertiefen, um dadurch erfolgreich am Sportabzeichenwettbewerb teilnehmen zu können.   
 
Das Sportamt hat nach Absprache mit dem Bildungswerk des LSB NW wie folgt die Sachlage z u-
sammengestellt:  
 
1. Ausgangslage: 
 
Das Schwimmen für muslimische Frauen mit ihren Kindern wird seit etwa 15 Jahren vom Bi l-
dungswerk des LSB NW, Außenstelle Stadtsportbund Münster, im Bewegungsbad des LWL 
am Bröderichweg angeboten. In der bislang zur Verfügung stehenden einen Stunde pro W o-
che (samstags von 11.30 bis 12.30 Uhr) kann ein Schwimmkurs für Frauen angeboten we r-
den, die sich von ihren Kindern (bis zu 8 Jahren) begleiten lassen können. We iterhin nehmen 
mittlerweile einige Frauen auch die Möglichkeit wahr, Bahnen zu ziehen oder sich frei im Was-
ser zu bewegen. Ein Schwimmkurs umfasst 15 Stunden (eine Stunde pro Woche); die Kurse 
gehen vom Beginn eines Jahres bis zu den Sommerferien und von der Zeit nach den Ferien 
bis zum Jahresende. 
 
Die Anzahl der Teilnehmerinnen an den Schwimmkursen bewegt  sich auf konstant hohem Ni-
veau: Durchgehend nehmen ca. 15 Frauen an einem Schwimmkurs teil, wobei zu berücksic h-
tigen ist, dass die Frauen in aller Regel von mindestens einem Kind begleitet werden. Diese 
Situation führt dazu, dass ein zielgerichteter Schwi mmkurs nur schwierig durchzuführen ist, 
zumal die optimale Teilnehmerinnenzahl bei 10 Frauen (zuzüglich ihrer Kinder) anzusetzen ist.  
 
Die Kosten für das Schwimmangebot liegen im Jahr bei ca. 1.800,00 €. Der Betrag setzt sich 
aus der Summe der Kosten für die Inanspruchnahme des B ades von 35,00 € pro Stunde und 
dem Honorar für die Übungsleiterin i.H.v. 25,00 € pro Stunde für insgesamt 30 W ochen pro 
Jahr zusammen. Den Kosten stehen Einnahmen des Bildungswerkes aus Teilnehmerinne n-
beiträgen gegenüber: Der  Schwimmkurs kostet 65,00 € pro Person. Bei durchgängiger Tei l-
nahme von 10 Frauen pro Kurs (sichere Kalkulation) und zwei Kursen im Jahr summieren sich 
die Einnahmen auf 1.300,00 €, so dass der vom Bildungswerk aufzubringende Betrag f ür das 
Schwimmangebot pro Jahr bei ca. 500,00 € liegt.    
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0034/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.01.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0034/2013 
 
2. Bewertung: 
 
Durch die nur einstündige Schwimmzeit sind die Kapazitäten begrenzt und unzure ichend. Das 
Becken ist von Kursteilnehmerinnen und deren Kindern überfüllt, so dass ein konzentrierter 
Schwimmkurs mit hohen Lernerfolgen kaum möglich ist. Frauen, die einfach nur schwimmen 
wollen, kann nur ungenügend Raum gegeben werden. Es wird zusätzlicher Bedarf f ür einen 
reinen Frauenschwimmkurs gesehen, der zurzeit wegen der zei tgleich zu betreuenden Kinder 
nicht stattfinden kann. Andererseits besteht auch Interesse an Schwimmkursen für die Kinder. 
Das wird vor dem Hintergrund der hohen Nichtschwimmerquote von Ki ndern mit Migration s-
hintergrund und mit Blick auf erfolgreiche Teilnahmemöglichkeiten am Sportabzeichenwettb e-
werb als besonders wichtig angesehen.  
 
Eine bedarfsgerechte Strukturierung des Angebotes im obigen Sinne ließe sich nur durch eine 
zeitliche Ausdehnung erreichen. Dadurch könnte die beschriebene Differenzierung des Ang e-
botes (verschiedene Kurse, „freies“ Schwimmen) und damit eine deutliche qualitative Aufwe r-
tung erreicht werden.   
 
3. Lösungsansatz: 
 
Die Ausdehnung der Schwimmzeit im Bewegungsbad des LWL um eine weitere Stunde würde 
eine Entzerrung der Lage und eine Ausweitung des Angebotes ermöglichen. Eine solche z u-
sätzliche Zeit könnte seitens des LWL zur Verfügung gestellt werden. Eine Verlängerung der 
Schwimmzeit auf insgesamt 90 Minuten (2 x 45  Minuten) reicht nicht aus, wenn ein zweiter 
Schwimmkurs angeboten werden soll, weil Umkleidezeiten anfallen, die die reine Schwim m-
zeit so weit kürzen würden, dass zwei Kurseinheiten nicht mehr angeboten werden könnten.  
 
Die Ausweitung um eine weitere Stunde würde zu einer Verdoppelung der Kosten führen. Das 
Bildungswerk kann eine Erhöhung des von ihm aufzubringenden Betrages für das Schwi m-
mangebot nicht voll finanzieren, so dass eine (teilweise) Kostenübernahme von dritter Seite 
erforderlich wäre. Eine solche Kostenbeteiligung wäre mit ca.  
 
-    500,00 € - beim Angebot eines zweiten Kurses (für die Kinder), der auch 65,00 € kostet  
- 1.200,00 € - beim Angebot eines zweiten Kurses, der ermäßigt (30,00 €) angeboten wird 
- 1.800,00 € beim Angebot eines zweiten kostenfreien Kurses für die Kinder (damit di e Fa-
milien nicht durch 2 Kursgebühren belastet sind)    
 
jährlich zu kalkulieren (Kosten ca. 3.600,00 € abzüglich erwarteter Kursentgelte).   
 
Eine Co-Finanzierung aus Mitteln des Dezernates für Migration und interkulturelle Angelege n-
heiten ist auf Nachfrage der Sportverwaltung von dort abgelehnt worden.  
 
Die Möglichkeiten einer Kostenbeteiligung bzw. Förderung durch den LSB NRW werden z. Z. 
geprüft. Ein Ergebnis hierzu wird Ende Januar 2013 erwartet.  
 
Alternativ bliebe dann nur eine Finanzierung aus den Mitteln des 2-Mio.-Budgets.  
 
I. V. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage 
 
Politischer Antrag „Erhalt und Ausweitung des Angebotes ,Schwimmen für muslimische Fra u-
en mit ihren Kindern` des Bildungswerkes des LSB NW, Auße nstelle Stadtsportbund Münster“ 
vom 27.06.2012

Anlage zur Vorlage V_0034_2013

3243 Zeichen

Anlage zur Vorlage \V/0034/2013

Antrag
l _ Eu _ _ SPD-Fraktion ______
im Rat der Stadt Münster
B
27.06.12

BÜNDNIS9O
DIE GRÜNEN

RATSFRAKTION

Erhalt und Ausweitung des Angebots ‚Schwimmen für muslimische
Frauen mit ihren Kindern’ des Bildungswerks des LSB NW,
Außenstelle Stadtsportbund Münster”

Der Sportausschuss der Stadt Münster möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Erhalt bzw. die Ausweitung des
Angebots ‚Schwimmen für muslimische Frauen mit ihren Kindern’ des Bildungswerks
des LSB NW, Außenstelle Stadtsportbund Münster, möglich ist, um einen weiteren
Schritt zur Integration dieser Zielgruppe zu leisten.

Begründung: .
Derzeit. nehmen viele Schulen in Münster am Sportabzeichenwettbewerb teil. Diese
erfreuliche Entwicklung soll nun dadurch unterstützt werden, dass auch muslimische
„Schülerinnen verstärkt die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten. Aus religiösen und
kulturellen Gründen dürfen sie im Allgemeinen ab dem 12. Lebensjahr nicht mehr in
öffentlichen.Schwimmbädern schwimmen gehen. Sie hätten demnach keine Chance, '
das Schwimmen zu erlernen oder bereits Erlerntes zu vertiefen. Das aber ist wichtig,
denn die Disziplin „Schwimmen“ ist elementarer Bestandteil der Prüfungen zum
„Sportabzeichen“. .

Seit etwa 15 Jahren bietet das Bildungswerk: des LSB NW, Außenstelle
Stadtsportbund Münster, den oben genannten Schwimmkurs an. Hier können
samstags in der Zeit von 11.30 bis 12.30 Uhr 15 muslimische Frauen mit ihren
Kindern (4 bis 8 Jahre) im Bewegungsbad des LWL am Bröderichweg 32-34 einen
Schwimmkurs unter besonderen Bedingungen besuchen: Während die
Schwimmhalle mit Tüchern verhängt wird, um Außenstehenden und vor allem
Männern Einblicke zu verwehren, können die Frauen und ihre Kinder im
Schwimmbecken unter der Aufsicht'einer Bademeisterin schwimmen Jemen oder in
einem abgetrennten Bereich des Beckens . ihre Bahnen .ziehen. Der

Schwimmunterricht wird von einer Sportlehrerin so vermittelt, dass die Frauen, die

wird den Kindern über die Wassergewöhnung bis hin zum Seepferdchen das
Schwimmen beigebracht. Es. gibt zurzeit kein .anderes städtisches Bad, das diese
besonderen Rahmenbedingungen bieten kann.

Der vorliegende Antrag sieht vor, das bisherige Angebot in Münster dauerhaft zu
installieren und überdies auf mindestens zwei Stunden pro Woche auszuweiten, um
möglichst vielen Frauen/Mädchen und Kindern dieses Angebot anbieten zu können.
Ferner besteht unser Anliegen darin, die Schwimmstunden für diese Zielgruppe
bezahlbar zu gestalten.

Insgesamt betrachten wir unseren Antrag als wertvollen Baustein zur weiteren
Integration von. Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund und als wichtiges
Instrument zur Überwindung von Zugangsbarrieren der Zielgruppe zu kommunalen

. Sportangeboten. Auch präventive Aspekte wie etwa der Schutz vor dem Tod durch

Ertrinken und die Vorbeugung von Rückenleiden. sind in diesem Kontext
erwähnenswert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unterzeichner mit
ihrem Antrag die Umsetzung kommunaler Integrationskonzepte des organisierten
Sports bis 2014 aktiv mit befördern wollen.

gez. gez. gez.
SPD-Fraktion - Grüne/ GAL-Fraktion FDP-Fraktion

nochnicht-schwimmer-können„aniiese Sportartherangeführt-werd en-Paralleltazı — —

Beratungsverlauf (1)

29.01.2013 Sportausschuss
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bröderichweg 32

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0034/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37