V/0034/2013
Schwimmen für muslimische Frauen
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Berichtsvorlage
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V/0034/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Schwimmen für muslimische Frauen Beratungsfolge 29.01.2013 Sportausschuss Bericht Bericht: Mit dem gemeinsamen politischen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und FDP vom 27.06.2012 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Erhalt bzw. die Ausweitung des „A n- gebotes Schwimmen für musl imische Frauen mit ihren Kindern“ des Bildungswerkes des La n- dessportbundes NW (LSB NW), Außenstelle Stadtsportbund Mün ster, möglich ist, um einen weiteren Schritt zur Integration dieser Zielgruppe zu leisten. Mit dem Antrag soll, so die Begründung, das bi s- herige Angebot im Bewegungsbad des LWL am Bröderichweg dauerhaft installiert und überdies auf mindestens zwei Stunden pro W oche ausgeweitet werden. Insbesondere soll dadurch muslimischen Schülerinnen verstärkt die Möglichkeit gegeben werden, das Schwimmen zu erlernen oder bereits Erlerntes zu vertiefen, um dadurch erfolgreich am Sportabzeichenwettbewerb teilnehmen zu können. Das Sportamt hat nach Absprache mit dem Bildungswerk des LSB NW wie folgt die Sachlage z u- sammengestellt: 1. Ausgangslage: Das Schwimmen für muslimische Frauen mit ihren Kindern wird seit etwa 15 Jahren vom Bi l- dungswerk des LSB NW, Außenstelle Stadtsportbund Münster, im Bewegungsbad des LWL am Bröderichweg angeboten. In der bislang zur Verfügung stehenden einen Stunde pro W o- che (samstags von 11.30 bis 12.30 Uhr) kann ein Schwimmkurs für Frauen angeboten we r- den, die sich von ihren Kindern (bis zu 8 Jahren) begleiten lassen können. We iterhin nehmen mittlerweile einige Frauen auch die Möglichkeit wahr, Bahnen zu ziehen oder sich frei im Was- ser zu bewegen. Ein Schwimmkurs umfasst 15 Stunden (eine Stunde pro Woche); die Kurse gehen vom Beginn eines Jahres bis zu den Sommerferien und von der Zeit nach den Ferien bis zum Jahresende. Die Anzahl der Teilnehmerinnen an den Schwimmkursen bewegt sich auf konstant hohem Ni- veau: Durchgehend nehmen ca. 15 Frauen an einem Schwimmkurs teil, wobei zu berücksic h- tigen ist, dass die Frauen in aller Regel von mindestens einem Kind begleitet werden. Diese Situation führt dazu, dass ein zielgerichteter Schwi mmkurs nur schwierig durchzuführen ist, zumal die optimale Teilnehmerinnenzahl bei 10 Frauen (zuzüglich ihrer Kinder) anzusetzen ist. Die Kosten für das Schwimmangebot liegen im Jahr bei ca. 1.800,00 €. Der Betrag setzt sich aus der Summe der Kosten für die Inanspruchnahme des B ades von 35,00 € pro Stunde und dem Honorar für die Übungsleiterin i.H.v. 25,00 € pro Stunde für insgesamt 30 W ochen pro Jahr zusammen. Den Kosten stehen Einnahmen des Bildungswerkes aus Teilnehmerinne n- beiträgen gegenüber: Der Schwimmkurs kostet 65,00 € pro Person. Bei durchgängiger Tei l- nahme von 10 Frauen pro Kurs (sichere Kalkulation) und zwei Kursen im Jahr summieren sich die Einnahmen auf 1.300,00 €, so dass der vom Bildungswerk aufzubringende Betrag f ür das Schwimmangebot pro Jahr bei ca. 500,00 € liegt. Vorlagen-Nr.: V/0034/2013 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 18.01.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0034/2013 2. Bewertung: Durch die nur einstündige Schwimmzeit sind die Kapazitäten begrenzt und unzure ichend. Das Becken ist von Kursteilnehmerinnen und deren Kindern überfüllt, so dass ein konzentrierter Schwimmkurs mit hohen Lernerfolgen kaum möglich ist. Frauen, die einfach nur schwimmen wollen, kann nur ungenügend Raum gegeben werden. Es wird zusätzlicher Bedarf f ür einen reinen Frauenschwimmkurs gesehen, der zurzeit wegen der zei tgleich zu betreuenden Kinder nicht stattfinden kann. Andererseits besteht auch Interesse an Schwimmkursen für die Kinder. Das wird vor dem Hintergrund der hohen Nichtschwimmerquote von Ki ndern mit Migration s- hintergrund und mit Blick auf erfolgreiche Teilnahmemöglichkeiten am Sportabzeichenwettb e- werb als besonders wichtig angesehen. Eine bedarfsgerechte Strukturierung des Angebotes im obigen Sinne ließe sich nur durch eine zeitliche Ausdehnung erreichen. Dadurch könnte die beschriebene Differenzierung des Ang e- botes (verschiedene Kurse, „freies“ Schwimmen) und damit eine deutliche qualitative Aufwe r- tung erreicht werden. 3. Lösungsansatz: Die Ausdehnung der Schwimmzeit im Bewegungsbad des LWL um eine weitere Stunde würde eine Entzerrung der Lage und eine Ausweitung des Angebotes ermöglichen. Eine solche z u- sätzliche Zeit könnte seitens des LWL zur Verfügung gestellt werden. Eine Verlängerung der Schwimmzeit auf insgesamt 90 Minuten (2 x 45 Minuten) reicht nicht aus, wenn ein zweiter Schwimmkurs angeboten werden soll, weil Umkleidezeiten anfallen, die die reine Schwim m- zeit so weit kürzen würden, dass zwei Kurseinheiten nicht mehr angeboten werden könnten. Die Ausweitung um eine weitere Stunde würde zu einer Verdoppelung der Kosten führen. Das Bildungswerk kann eine Erhöhung des von ihm aufzubringenden Betrages für das Schwi m- mangebot nicht voll finanzieren, so dass eine (teilweise) Kostenübernahme von dritter Seite erforderlich wäre. Eine solche Kostenbeteiligung wäre mit ca. - 500,00 € - beim Angebot eines zweiten Kurses (für die Kinder), der auch 65,00 € kostet - 1.200,00 € - beim Angebot eines zweiten Kurses, der ermäßigt (30,00 €) angeboten wird - 1.800,00 € beim Angebot eines zweiten kostenfreien Kurses für die Kinder (damit di e Fa- milien nicht durch 2 Kursgebühren belastet sind) jährlich zu kalkulieren (Kosten ca. 3.600,00 € abzüglich erwarteter Kursentgelte). Eine Co-Finanzierung aus Mitteln des Dezernates für Migration und interkulturelle Angelege n- heiten ist auf Nachfrage der Sportverwaltung von dort abgelehnt worden. Die Möglichkeiten einer Kostenbeteiligung bzw. Förderung durch den LSB NRW werden z. Z. geprüft. Ein Ergebnis hierzu wird Ende Januar 2013 erwartet. Alternativ bliebe dann nur eine Finanzierung aus den Mitteln des 2-Mio.-Budgets. I. V. Dr. Hanke Stadträtin Anlage Politischer Antrag „Erhalt und Ausweitung des Angebotes ,Schwimmen für muslimische Fra u- en mit ihren Kindern` des Bildungswerkes des LSB NW, Auße nstelle Stadtsportbund Münster“ vom 27.06.2012
Anlage zur Vorlage V_0034_2013
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Anlage zur Vorlage \V/0034/2013 Antrag l _ Eu _ _ SPD-Fraktion ______ im Rat der Stadt Münster B 27.06.12 BÜNDNIS9O DIE GRÜNEN RATSFRAKTION Erhalt und Ausweitung des Angebots ‚Schwimmen für muslimische Frauen mit ihren Kindern’ des Bildungswerks des LSB NW, Außenstelle Stadtsportbund Münster” Der Sportausschuss der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Erhalt bzw. die Ausweitung des Angebots ‚Schwimmen für muslimische Frauen mit ihren Kindern’ des Bildungswerks des LSB NW, Außenstelle Stadtsportbund Münster, möglich ist, um einen weiteren Schritt zur Integration dieser Zielgruppe zu leisten. Begründung: . Derzeit. nehmen viele Schulen in Münster am Sportabzeichenwettbewerb teil. Diese erfreuliche Entwicklung soll nun dadurch unterstützt werden, dass auch muslimische „Schülerinnen verstärkt die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten. Aus religiösen und kulturellen Gründen dürfen sie im Allgemeinen ab dem 12. Lebensjahr nicht mehr in öffentlichen.Schwimmbädern schwimmen gehen. Sie hätten demnach keine Chance, ' das Schwimmen zu erlernen oder bereits Erlerntes zu vertiefen. Das aber ist wichtig, denn die Disziplin „Schwimmen“ ist elementarer Bestandteil der Prüfungen zum „Sportabzeichen“. . Seit etwa 15 Jahren bietet das Bildungswerk: des LSB NW, Außenstelle Stadtsportbund Münster, den oben genannten Schwimmkurs an. Hier können samstags in der Zeit von 11.30 bis 12.30 Uhr 15 muslimische Frauen mit ihren Kindern (4 bis 8 Jahre) im Bewegungsbad des LWL am Bröderichweg 32-34 einen Schwimmkurs unter besonderen Bedingungen besuchen: Während die Schwimmhalle mit Tüchern verhängt wird, um Außenstehenden und vor allem Männern Einblicke zu verwehren, können die Frauen und ihre Kinder im Schwimmbecken unter der Aufsicht'einer Bademeisterin schwimmen Jemen oder in einem abgetrennten Bereich des Beckens . ihre Bahnen .ziehen. Der Schwimmunterricht wird von einer Sportlehrerin so vermittelt, dass die Frauen, die wird den Kindern über die Wassergewöhnung bis hin zum Seepferdchen das Schwimmen beigebracht. Es. gibt zurzeit kein .anderes städtisches Bad, das diese besonderen Rahmenbedingungen bieten kann. Der vorliegende Antrag sieht vor, das bisherige Angebot in Münster dauerhaft zu installieren und überdies auf mindestens zwei Stunden pro Woche auszuweiten, um möglichst vielen Frauen/Mädchen und Kindern dieses Angebot anbieten zu können. Ferner besteht unser Anliegen darin, die Schwimmstunden für diese Zielgruppe bezahlbar zu gestalten. Insgesamt betrachten wir unseren Antrag als wertvollen Baustein zur weiteren Integration von. Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund und als wichtiges Instrument zur Überwindung von Zugangsbarrieren der Zielgruppe zu kommunalen . Sportangeboten. Auch präventive Aspekte wie etwa der Schutz vor dem Tod durch Ertrinken und die Vorbeugung von Rückenleiden. sind in diesem Kontext erwähnenswert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unterzeichner mit ihrem Antrag die Umsetzung kommunaler Integrationskonzepte des organisierten Sports bis 2014 aktiv mit befördern wollen. gez. gez. gez. SPD-Fraktion - Grüne/ GAL-Fraktion FDP-Fraktion nochnicht-schwimmer-können„aniiese Sportartherangeführt-werd en-Paralleltazı — —
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bröderichweg 32
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0034/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37