AN/0003/2023/1
Änderungsantrag zur Vorlage Masterplan Stadtgrün - 2279/2022
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
3619 Zeichen
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.02.2023 AN/0003/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Änderungsantrag zur Vorlage Masterplan Stadtgrün - 2279/2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zur Vorlage Masterplan Stadtgrün – 2279/2022 auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2022: Beschluss: Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt / geändert (Änderungen fett): Der Rat beschließt den Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) als gesamtstädtische strategi- sche Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bau- leitpläne. Hierdurch wird gewährleistet, dass die grün- und freiraumplanerischen Belange zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt, der gerechten Verteilung von Grünflächen und des natürlichen Klimaschutzes ausreichend Berücksichtigung finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt gewährleistet wird. Bei Bauleitplanverfahren sind die örtlichen Bedingungen, die sich durch den Beschluss zum Masterplan Stadtgrün ergeben, den beschlussfassenden Gremien in den Vorlagen darzulegen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungs- plans die Flächen der Kategorien Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend ihrer Bedeu- tung für die grüne Infrastruktur im Rahmen der Abwägung darzustellen, zu berücksichti- gen und je nach Ergebnis zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt nach dem In- krafttreten des neuen Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln einen Zeit- Maß- nahmenplan für eine Anpassung des Kölner Flächennutzungsplanes (FNP) an den Regionalplan zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen. Dort, wo Bauflächen im Bereich der grünen Infrastruktur ausgewiesen sind, sollen verbindli- - 2 - che Vorgaben für die Berücksichtigung der Vorgaben des Masterplans Stadtgrün für die ver- bindliche Bauleitplanung formuliert werden. Dort, wo rechtskräftige Bebauungspläne mit konträren Festsetzungen fortgeschrieben werden, ist der Masterplan Stadtgrün als wichtige Vorgabe in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Prioritätensetzung (Defizitanalyse) weitergehende und detailliertere Grün- und Freiflächenpotenziale auf der Ebene der Stadt- bezirke in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen zu ermitteln und aufzuzeigen. Hierbei ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel soll es sein, in den dicht bebau- ten und unterversorgten Stadtbezirken eine gerechte Verteilung von Grünflächen herzu- stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitergehende Ermittlung der detaillierten Grün- und Freiflächenpotenziale der Stadtbezirke im Jahr 2023 im Sinne der „gerech- ten Verteilung von Grünflächen“ mit Ehrenfeld und Kalk zu beginnen. Die Versor- gungsanalyse der neun Stadtbezirke ist bis zum Jahr 2027 abzuschließen. Begründung: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0003/2023/1
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 02.02.2023
- Erstellt
- 02.02.2023 18:07