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UK VE 8/2022

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 16.03.2022

Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel 19.10.2022

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Nächste Beratung: Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission Köln, Sitzung am 19.10.2022, TOP 3.

Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 16.03.2022)

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Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (TOP 3_16_03_22_Niederschrift)

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Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 16.03.2022)

727 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Unterkom-
mission Ville-Eifel 
- öffentlich - 
UK VE 8/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Plaszczyk 
Telefon 0221/ 147 – 2358 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 05.10.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskom-
mission Köln 19.10.2022 3. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unter-
kommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes 
Köln am 16.03.2022 
 
Vorschlag: 
 
 Die Unterkommission Ville-Eifel genehmigt die Niederschrift.  
 
 
 
 
 
Anlage(n): 
1. TOP 3_16_03_22_Niederschrift

Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (TOP 3_16_03_22_Niederschrift)

10780 Zeichen

Stand: 25. April 2022 
 
Bezirksregierung Köln 
 
 
Unterkommission       
Ville-Eifel der 
Verkehrskommission des 
Regionalrates Köln 
5. Sitzungsperiode  
Drucksache UK VE  4/2022 
 
 
 
 
 
Sitzungsvorlage 
für die 04. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der 
Verkehrskommission des Regionalrates Köln  
am 19. Oktober 2022  
 
 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis 
der 3. Sitzung der Unterkommission Ville- Eifel der 
Verkehrskommission des Regionalrates des 
Regierungsbezirkes Köln am 16.03.2022 
  
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 10 Geschäftsordnung des Regionalrates (GO) 
  
Berichterstatterin: Herr Plaszczyk, Dezernat 32, Tel.: 0221/ 147 – 2358 
  
Inhalt: Niederschrift 
  
  
 
Beschlussvorschlag:  
 Die Unterkommission Ville-Eifel genehmigt die Niederschrift.

Drucksache Nr. UK VE  4/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung 2 
 
 
 
Stand: 25. April 2022 
 
Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der 
03. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission 
des Regionalrates am 16. März 2022 
 
Sitzungsbeginn:   10:00 Uhr 
Sitzungsende:   10:40 Uhr

Drucksache Nr. UK VE  4/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung 3 
 
 
 
Stand: 25. April 2022 
 
Vorsitzender Herr Beu (GRÜNE)  eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden 
Mitglieder der Unterkommission sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
Bezirksregierung und des Landesbetriebes Straßen NRW zur 3. Sitzung der 
Unterkommission Ville-Eifel im Ratssaal der Stadt Leverkusen. 
Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit 
der Unterkommission Ville-Eifel fest. 
 
 
TOP 1:  Genehmigung der Tagesordnung 
 
 
Die Unterkommission Ville-Eifel genehmigt die Tagesordnung einstimmig. 
 
 
TOP 2: Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes zur 
Mitunterzeichnung der Niederschrift über das wesentliche 
Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der 
Verkehrskommission des Regionalrates 
 
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dederichs (Grüne) bestimmt. 
 
 
TOP 3:  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 
2. Sitzung der Unterkommission Ville -Eifel am 25. Oktober 2021
 Drucksache Nr.: UK VE 11/2021 
 
 
Die Unterkommission Ville-Eifel genehmigt die Niederschrift einstimmig. 
 
 
 
TOP 4: Sachstand zum Landesstraßenbauprogramm „Um- und Ausbau von 
Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten“ (UA II a) für 2022, Titel 
777 12 
 Drucksache Nr.: UK-VE 2/2022 
 
Der Vorsitzende berichtet, dass in der Vorbesprechung die Sachverhalte der Listen 
der Priorisierung für 2022 bereits vorgestellt worden seien.

Drucksache Nr. UK VE  4/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung 4 
 
 
 
Stand: 25. April 2022 
 
Herr Borning (CDU) informiert, dass es in der Vorbesprechung zu dieser Sitzung in 
der Niederlassung Ville- Eifel eine Verständig ung der Fraktionen über die zukünftige 
Vorgehensweise bei der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen in den vorliegenden 
Listen gegeben habe. Es wurde eine Einigung erlangt, dass ab der kommenden 
Herbstsitzung der UK VE das System von der Unterkommission Rhein -Berg 
übernommen werden solle, wonach die künftige Priorisierung nach dem tatsächlichen 
Priowert der Maßnahmen von eins bis zwanzig vorgenommen werden solle. Daher 
stellt er zur Abstimmung, ab der nächsten Sitzung der UK, die Priorisierung der 
Projekte in der genannten Form vorzunehmen.  
 
Der Vorsitzende erklärt den neuen Mitgliedern der Kommission die Vorgehensweise 
bei der Aufstellung dieser Listen und stellt den Antrag der CDU zur Abstimmung.  
Die Unterkommission Ville -Eifel beschließt einstimmig und ohne Enthaltungen den 
Antrag. In der kommenden Sitzung der UK Ville- Eifel erfolgt eine Umstellung des 
Systems durch die Verwaltung. 
 
Herr Jakobs (CDU) gibt zur Niederschrift, dass zu der Prio- Liste unter Priorität 3 
Knotenpunkt L163 / K33 eine Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und der Politik 
stattgefunden habe. Weiterhin sei man dabei Grunderwerb zu tätigen und dem 
Landesbetrieb zeitnah einige Vorschläge zu unterbreiten. In der aktuellen Liste taucht 
dieser Knotenpunkt nicht mehr auf, daher bittet er diesen mit aufzunehmen. 
Herr Schmidt (Landesbetrieb) erläutert, dass der Knotenpunkt L163 / K33, in 2020 zu 
der Prio -Liste unter Priorität 3 geführt wurde, dies hat sich aber in 2021 aus 
unbekannten Gründen geändert. Allerdings habe der Punkt nach wie vor einen hohen 
Stellenwert. Da bisher die Prio-Liste noch keinen Aufschluss über die Wichtigkeit eines 
Projektes gegeben hat, was sich aber nach dem zu Beginn gefassten Beschluss nun 
ändert, wird das Projekt wiederaufgenommen. Das Geld für die Maßnahme stehe zur 
Verfügung und solle daher zeitnahe realisiert werden. 
Der Vorsitzende Herr Beu  (GRÜNE) fasst dies zusammen und erläutert, dass eine 
weitere Diskussion hierzu erst nach der erfolgten Priorisierung der Liste im Herbst 
sinnvoll sei. Außerdem ergänzt er, dass es neben der Liste mit 20 Priorisierungen auch 
eine weitere Liste mit geplanten Projekten geben solle. 
Herr Schmidt (Landesbetrieb) führt weiter aus, dass die Priorisierung sich nach den 
kommunalen Wünschen richte und das Geld primär nach der Prio- Liste eingesetzt 
werde. 
Die Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates nimmt 
die Information des Landesbetriebes Straßenbau zur Kenntnis.

Drucksache Nr. UK VE  4/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung 5 
 
 
 
Stand: 25. April 2022 
 
TOP 5 Sachstand zum Landesstraßenbauprogramm „Radwegebau an 
bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für 2022, Titel 777 14 
Drucksache Nr.: UK-VE 3/2022 
 
Herr Borning (CDU) teilt mit, dass auch in diesem Bauprogramm eine Regelung 
bezüglich der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen analog zum TOP 4 
vorgenommen werden solle.  
 
Herr Ehm (FDP) fragt nach, ob durch das Erfordernis einer Begründung, wenn kein 
Radweg an einer neuen oder sanierten Landesstraße gebaut wird, sichergestellt wird, 
dass der Bau eines Radweges nicht vergessen wird.  
 
Herr Schmidt (Landesbetrieb) bestätigt das und führt aus, dass auch hier ein Radweg 
nur möglich ist, wenn dies die finanzielle Lage erlaubt. 
 
Frau Zentis (GRÜNE) fragt, warum auf der B477 Höhe Nörvenich, die Mitarbeiter  der 
ansässigen Kaserne von der B477 in Höhe des Kreisverkehrs nach Nörvenich Stadt 
und weiter auf eine n schlecht ausgebauten Wirtschaftsweg abgeleitet werden, um in 
die Kaserne zu gelangen, anstatt auf dem breit ausgebauten Seitenstreifen an der 
B477 als Radfahrer geführt zu werden. 
 
Herr Schmidt (Landesbetrieb) kennt die genaue Stelle nicht. Er führt aus,  dass bei 
dem Vorliegen eines sogenannten Mehrzweckstreifens, wie es hier anscheinend der 
Fall ist, der Bedarf nicht mehr wie ursprünglich gedacht gegeben ist, der Landesbetrieb 
verpflichtet ist den Querschnitt der Bundestraße (hier RQ 14) neu aufzuteilen und 
dabei ggfls. einen Radstreifen anzulegen. Dies geschieht allerdings meistens erst 
dann, wenn die Straße grundsätzlich erneuert werden muss. Im vorliegenden Fall 
bedarf es nicht nur einer baulichen, sondern auch einer planerischen Überarbeitung, 
da hier  die sichere Verkehrsführung des Radwegs im Kreisverkehr einer neuen 
Planung bedarf. Er wird sich die von Frau Zentis genannte Stelle genauer anschauen. 
 
Herr Beu (Vorsitzender) regt an, das Ergebnis der Inaugenscheinnahme der 
Niederschrift beizufügen bzw. in der nächsten Sitzung mitzuteilen.  
 
Herr Ehm (FDP) fragt, welche Sicherheitsvorkehrungen bei der Überquerung von 
Radwegen auf Landesstraßen getroffen werden.  
 
Herr Saive-Pinkall (Landesbetrieb) erläutert, dass die Anlage einer Querungshilfe je 
nach Einzelfall entschieden wird. Hierbei kommen jedoch die gleichen Schwierigkeiten 
wie bei der Neuanlage eines Radweges auf, insbesondere Grunderwerb etc.

Drucksache Nr. UK VE  4/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung 6 
 
 
 
Stand: 25. April 2022 
 
Herr Bohnet (GRÜNE) fragt, ob bei der L271 in Meckenheim Fortschritte hinsichtlich 
des Grunderwerbs stattgefunden haben. 
 
Herr Saive -Pinkall (Landesbetrieb) erläutert, dass die Stadt Meckenheim dort 
zuversichtlich ist, an diesen Boden zu gelangen.  
 
 
Die Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates nimmt 
die Information des Landesbetriebes Straßenbau zur Kenntnis. 
 
 
 
TOP 6 Anträge 
 
Es liegen keine Anträge vor. 
 
 
TOP 7 Anfragen 
 
Frau Zentis (GRÜNE) hat eine mündliche Anfrage zur B56n Düren. Dort gab es ein 
Problem mit einer neuen Brücke, bei der nach wenigen Tagen im Bereich des 
Fahrbahnüberganges eine Absenkung und dadurch eine Stufe entstanden ist. Nun 
stellt sich die Frage nach möglichen Regressansprüchen für diesen Baufehler. 
Außerdem gibt es in diesem Projekt einen Unfallschwerpunkt. Hierzu wird gefragt, in 
welchem Fall ein Kreisverkehr (KVP) und in welchem eine Lichtsignalanlage geplant 
wird. 
 
Herr Schmidt (Landesbetrieb) erläutert das die Baufirma hier den Versatz verursacht 
hat und diesen auf eigene Kosten in den letzten Wochen behoben hat.  
 
Herr Saive-Pinkall (Landesbetrieb) geht auf die zweite Frage ein und erklärt, dass 
dies eine Frage des Einzelfalles ist. Maßgeblich seien die Faktoren der 
Flächenverfügbarkeit und des Verkehrsaufkommens auf den einzelnen Straßenästen. 
Die Ermittlung dieser Faktoren erfolgt durch Qualitätsnachweise. Bei stark belasteten 
Knotenpunkten, für die große Kreisverkehrsplätze mir Bypässen angelegt werden 
müssten, entstünden große Schwierigkeiten mit der Rad-  und Fußverkehrsführung 
weil diese über mehrere Verkehrsströme geführt werden müssen. Dieses Inselhopping 
kann für die schwächeren Verkehrsteilnehmer unangenehm und umständlich sein. In 
solchen Fällen sei eine Ampelkreuzung die bessere Wahl, weil so die Fußgänger und 
Radfahrer gesichert geführt werden könnten. Ein KVP funktioniere immer nur  bis zu 
einem gewissen Grenzwert der Verkehrsbelastung und darüber nicht mehr. Da mit 
einer allgemeinen Zunahme des Verkehrs zu rechnen sei, bieten KVP irgendwann mal

Drucksache Nr. UK VE  4/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung 7 
 
 
 
Stand: 25. April 2022 
 
keine weiteren Ausbaumöglichkeiten an. Wohingegen eine Ampelkreuzung meistens 
in einem gewissen Umfang erweiterbar sei.   
 
 
TOP 8  Mitteilungen 
a) der Bezirksregierung 
b) des Vorsitzenden 
c) der Niederlassungen 
 
Es gibt keine Mitteilungen. 
 
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 10:40 Uhr und wünscht allen eine gute 
Heimfahrt. 
 
 
 
Unterkommission der     Unterkommission der  
Verkehrskommission     Verkehrskommission 
des Regionalrates des     des Regionalrates des  
Regierungsbezirkes Köln     Regierungsbezirkes Köln 
gez. Rolf Beu       gez. Hans-Josef Dederichs   
 
Aufgestellt: 
Bezirksregierung Köln 
gez. Luise Dötsch

Beratungsverlauf (1)

19.10.2022 Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission Köln
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
UK VE 8/2022
Typ
Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel
Datum
19.10.2022
Erstellt
05.10.2022 09:51