UK VE 8/2022
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 16.03.2022
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Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 16.03.2022)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Unterkom- mission Ville-Eifel - öffentlich - UK VE 8/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Plaszczyk Telefon 0221/ 147 – 2358 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 05.10.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskom- mission Köln 19.10.2022 3. zur Kenntnis TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unter- kommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 16.03.2022 Vorschlag: Die Unterkommission Ville-Eifel genehmigt die Niederschrift. Anlage(n): 1. TOP 3_16_03_22_Niederschrift
Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (TOP 3_16_03_22_Niederschrift)
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Stand: 25. April 2022 Bezirksregierung Köln Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates Köln 5. Sitzungsperiode Drucksache UK VE 4/2022 Sitzungsvorlage für die 04. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates Köln am 19. Oktober 2022 TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Ville- Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 16.03.2022 Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 10 Geschäftsordnung des Regionalrates (GO) Berichterstatterin: Herr Plaszczyk, Dezernat 32, Tel.: 0221/ 147 – 2358 Inhalt: Niederschrift Beschlussvorschlag: Die Unterkommission Ville-Eifel genehmigt die Niederschrift. Drucksache Nr. UK VE 4/2022 TOP 3 Seite Niederschrift der 3. Sitzung 2 Stand: 25. April 2022 Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 03. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates am 16. März 2022 Sitzungsbeginn: 10:00 Uhr Sitzungsende: 10:40 Uhr Drucksache Nr. UK VE 4/2022 TOP 3 Seite Niederschrift der 3. Sitzung 3 Stand: 25. April 2022 Vorsitzender Herr Beu (GRÜNE) eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Unterkommission sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung und des Landesbetriebes Straßen NRW zur 3. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel im Ratssaal der Stadt Leverkusen. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit der Unterkommission Ville-Eifel fest. TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung Die Unterkommission Ville-Eifel genehmigt die Tagesordnung einstimmig. TOP 2: Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dederichs (Grüne) bestimmt. TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 2. Sitzung der Unterkommission Ville -Eifel am 25. Oktober 2021 Drucksache Nr.: UK VE 11/2021 Die Unterkommission Ville-Eifel genehmigt die Niederschrift einstimmig. TOP 4: Sachstand zum Landesstraßenbauprogramm „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten“ (UA II a) für 2022, Titel 777 12 Drucksache Nr.: UK-VE 2/2022 Der Vorsitzende berichtet, dass in der Vorbesprechung die Sachverhalte der Listen der Priorisierung für 2022 bereits vorgestellt worden seien. Drucksache Nr. UK VE 4/2022 TOP 3 Seite Niederschrift der 3. Sitzung 4 Stand: 25. April 2022 Herr Borning (CDU) informiert, dass es in der Vorbesprechung zu dieser Sitzung in der Niederlassung Ville- Eifel eine Verständig ung der Fraktionen über die zukünftige Vorgehensweise bei der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen in den vorliegenden Listen gegeben habe. Es wurde eine Einigung erlangt, dass ab der kommenden Herbstsitzung der UK VE das System von der Unterkommission Rhein -Berg übernommen werden solle, wonach die künftige Priorisierung nach dem tatsächlichen Priowert der Maßnahmen von eins bis zwanzig vorgenommen werden solle. Daher stellt er zur Abstimmung, ab der nächsten Sitzung der UK, die Priorisierung der Projekte in der genannten Form vorzunehmen. Der Vorsitzende erklärt den neuen Mitgliedern der Kommission die Vorgehensweise bei der Aufstellung dieser Listen und stellt den Antrag der CDU zur Abstimmung. Die Unterkommission Ville -Eifel beschließt einstimmig und ohne Enthaltungen den Antrag. In der kommenden Sitzung der UK Ville- Eifel erfolgt eine Umstellung des Systems durch die Verwaltung. Herr Jakobs (CDU) gibt zur Niederschrift, dass zu der Prio- Liste unter Priorität 3 Knotenpunkt L163 / K33 eine Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und der Politik stattgefunden habe. Weiterhin sei man dabei Grunderwerb zu tätigen und dem Landesbetrieb zeitnah einige Vorschläge zu unterbreiten. In der aktuellen Liste taucht dieser Knotenpunkt nicht mehr auf, daher bittet er diesen mit aufzunehmen. Herr Schmidt (Landesbetrieb) erläutert, dass der Knotenpunkt L163 / K33, in 2020 zu der Prio -Liste unter Priorität 3 geführt wurde, dies hat sich aber in 2021 aus unbekannten Gründen geändert. Allerdings habe der Punkt nach wie vor einen hohen Stellenwert. Da bisher die Prio-Liste noch keinen Aufschluss über die Wichtigkeit eines Projektes gegeben hat, was sich aber nach dem zu Beginn gefassten Beschluss nun ändert, wird das Projekt wiederaufgenommen. Das Geld für die Maßnahme stehe zur Verfügung und solle daher zeitnahe realisiert werden. Der Vorsitzende Herr Beu (GRÜNE) fasst dies zusammen und erläutert, dass eine weitere Diskussion hierzu erst nach der erfolgten Priorisierung der Liste im Herbst sinnvoll sei. Außerdem ergänzt er, dass es neben der Liste mit 20 Priorisierungen auch eine weitere Liste mit geplanten Projekten geben solle. Herr Schmidt (Landesbetrieb) führt weiter aus, dass die Priorisierung sich nach den kommunalen Wünschen richte und das Geld primär nach der Prio- Liste eingesetzt werde. Die Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates nimmt die Information des Landesbetriebes Straßenbau zur Kenntnis. Drucksache Nr. UK VE 4/2022 TOP 3 Seite Niederschrift der 3. Sitzung 5 Stand: 25. April 2022 TOP 5 Sachstand zum Landesstraßenbauprogramm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für 2022, Titel 777 14 Drucksache Nr.: UK-VE 3/2022 Herr Borning (CDU) teilt mit, dass auch in diesem Bauprogramm eine Regelung bezüglich der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen analog zum TOP 4 vorgenommen werden solle. Herr Ehm (FDP) fragt nach, ob durch das Erfordernis einer Begründung, wenn kein Radweg an einer neuen oder sanierten Landesstraße gebaut wird, sichergestellt wird, dass der Bau eines Radweges nicht vergessen wird. Herr Schmidt (Landesbetrieb) bestätigt das und führt aus, dass auch hier ein Radweg nur möglich ist, wenn dies die finanzielle Lage erlaubt. Frau Zentis (GRÜNE) fragt, warum auf der B477 Höhe Nörvenich, die Mitarbeiter der ansässigen Kaserne von der B477 in Höhe des Kreisverkehrs nach Nörvenich Stadt und weiter auf eine n schlecht ausgebauten Wirtschaftsweg abgeleitet werden, um in die Kaserne zu gelangen, anstatt auf dem breit ausgebauten Seitenstreifen an der B477 als Radfahrer geführt zu werden. Herr Schmidt (Landesbetrieb) kennt die genaue Stelle nicht. Er führt aus, dass bei dem Vorliegen eines sogenannten Mehrzweckstreifens, wie es hier anscheinend der Fall ist, der Bedarf nicht mehr wie ursprünglich gedacht gegeben ist, der Landesbetrieb verpflichtet ist den Querschnitt der Bundestraße (hier RQ 14) neu aufzuteilen und dabei ggfls. einen Radstreifen anzulegen. Dies geschieht allerdings meistens erst dann, wenn die Straße grundsätzlich erneuert werden muss. Im vorliegenden Fall bedarf es nicht nur einer baulichen, sondern auch einer planerischen Überarbeitung, da hier die sichere Verkehrsführung des Radwegs im Kreisverkehr einer neuen Planung bedarf. Er wird sich die von Frau Zentis genannte Stelle genauer anschauen. Herr Beu (Vorsitzender) regt an, das Ergebnis der Inaugenscheinnahme der Niederschrift beizufügen bzw. in der nächsten Sitzung mitzuteilen. Herr Ehm (FDP) fragt, welche Sicherheitsvorkehrungen bei der Überquerung von Radwegen auf Landesstraßen getroffen werden. Herr Saive-Pinkall (Landesbetrieb) erläutert, dass die Anlage einer Querungshilfe je nach Einzelfall entschieden wird. Hierbei kommen jedoch die gleichen Schwierigkeiten wie bei der Neuanlage eines Radweges auf, insbesondere Grunderwerb etc. Drucksache Nr. UK VE 4/2022 TOP 3 Seite Niederschrift der 3. Sitzung 6 Stand: 25. April 2022 Herr Bohnet (GRÜNE) fragt, ob bei der L271 in Meckenheim Fortschritte hinsichtlich des Grunderwerbs stattgefunden haben. Herr Saive -Pinkall (Landesbetrieb) erläutert, dass die Stadt Meckenheim dort zuversichtlich ist, an diesen Boden zu gelangen. Die Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates nimmt die Information des Landesbetriebes Straßenbau zur Kenntnis. TOP 6 Anträge Es liegen keine Anträge vor. TOP 7 Anfragen Frau Zentis (GRÜNE) hat eine mündliche Anfrage zur B56n Düren. Dort gab es ein Problem mit einer neuen Brücke, bei der nach wenigen Tagen im Bereich des Fahrbahnüberganges eine Absenkung und dadurch eine Stufe entstanden ist. Nun stellt sich die Frage nach möglichen Regressansprüchen für diesen Baufehler. Außerdem gibt es in diesem Projekt einen Unfallschwerpunkt. Hierzu wird gefragt, in welchem Fall ein Kreisverkehr (KVP) und in welchem eine Lichtsignalanlage geplant wird. Herr Schmidt (Landesbetrieb) erläutert das die Baufirma hier den Versatz verursacht hat und diesen auf eigene Kosten in den letzten Wochen behoben hat. Herr Saive-Pinkall (Landesbetrieb) geht auf die zweite Frage ein und erklärt, dass dies eine Frage des Einzelfalles ist. Maßgeblich seien die Faktoren der Flächenverfügbarkeit und des Verkehrsaufkommens auf den einzelnen Straßenästen. Die Ermittlung dieser Faktoren erfolgt durch Qualitätsnachweise. Bei stark belasteten Knotenpunkten, für die große Kreisverkehrsplätze mir Bypässen angelegt werden müssten, entstünden große Schwierigkeiten mit der Rad- und Fußverkehrsführung weil diese über mehrere Verkehrsströme geführt werden müssen. Dieses Inselhopping kann für die schwächeren Verkehrsteilnehmer unangenehm und umständlich sein. In solchen Fällen sei eine Ampelkreuzung die bessere Wahl, weil so die Fußgänger und Radfahrer gesichert geführt werden könnten. Ein KVP funktioniere immer nur bis zu einem gewissen Grenzwert der Verkehrsbelastung und darüber nicht mehr. Da mit einer allgemeinen Zunahme des Verkehrs zu rechnen sei, bieten KVP irgendwann mal Drucksache Nr. UK VE 4/2022 TOP 3 Seite Niederschrift der 3. Sitzung 7 Stand: 25. April 2022 keine weiteren Ausbaumöglichkeiten an. Wohingegen eine Ampelkreuzung meistens in einem gewissen Umfang erweiterbar sei. TOP 8 Mitteilungen a) der Bezirksregierung b) des Vorsitzenden c) der Niederlassungen Es gibt keine Mitteilungen. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 10:40 Uhr und wünscht allen eine gute Heimfahrt. Unterkommission der Unterkommission der Verkehrskommission Verkehrskommission des Regionalrates des des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln Regierungsbezirkes Köln gez. Rolf Beu gez. Hans-Josef Dederichs Aufgestellt: Bezirksregierung Köln gez. Luise Dötsch
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- UK VE 8/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel
- Datum
- 19.10.2022
- Erstellt
- 05.10.2022 09:51