3653/2021
Aufwertungsmaßnahmen für den Kalker Stadtgarten Schenkung der Kölner Grün Stiftung
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
5563 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 3653/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Aufwertungsmaßnahmen für den Kalker Stadtgarten Schenkung der Kölner Grün Stiftung Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) Begründung für die Dringlichkeit: Mit Beschluss vom 04.03.2021 (0547/2021) nimmt die Bezirksvertretung Kalk die Schenkung der Kölner Grün Stiftung zur Aufwertung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde am 27.9.2021 begonnen. Zurzeit laufen die Baumaßnahmen und der Kalker Stadtgarten ist für Besucher*innen gesperrt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 8.10.2021 wird unter TOP 7.14 der Dringlichkeitsantrag zur Pflas- terung der Weg e im Kalker Stadtgarten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.10.2021 AN/2126/2021 beschlossen. Um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und die vorgesehenen Maßnahmen zu erläutern fand am 15.10.2021 ein Ortstermin statt. Bei dem Ortstermin konnt e auch deutlich gemacht werden, dass neben der Versiegelung von Teilflächen auch im hinteren Teil des Parks eine großflächige Entsiegelung (ca. 25,00m² Plattenfläche) durchgeführt wurde. Zu- dem wurde ein Dachgestell mit einer Fläche von 3,00 x 4,00m demonti ert. Frischer Oberboden wurde einge- bracht, um die Bodenqualität zu verbessern und die Versickerungsfähigkeit zu erhöhen. Im Folgenden wird aufgeführt warum die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden sollten und wo bei dem Ortstermin ein Lösungsvorschlag zur Reduzierung von Teilversiegelungen ausgearbeitet werden konnte. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist aufgrund der laufenden Bauarbeiten erforderlich. In der Folge müssten die Arbeiten eingestellt werden und die beauftragte Firma könnte Schadensersatz ge ltend machen. Pflasterung der Eingangsbereiche: Eine Pflasterung der Eingangsbereiche verhindert das direkte Ausspülen der wassergebundenen Wegefläche durch Niederschläge in den öffentlichen Straßenraum. Eine Pfützenbildung, die bei niedrigen Temperature n auch gefrieren könnte, wird vermieden, um einen angenehmen und sicheren Eintritt in den Park zu gewährleis- ten. Die Verkehrssicherungspflicht ist durch die vorliegende Pflasterung gewährleistet. Die Befahrung durch Pflegefahrzeuge ist durch einen befestig ten Eingangsbereich ebenfalls leichter zu bewälti- gen (temporäre Entladestelle für benötigte Maschinen). In der Beschlussvorlage 0547/2021 für die Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 04.03.2021 wurde die Pflaste- rung der Eingangsbereiche ausdrücklich erwäh nt. Hier heißt es auf Seite 2 der Vorlage: „Mit Unterstützung der Kölner Grün Stiftung sollen nun weitergehende Maßnahmen mit einer Gesamt - bausumme in Höhe von 51.200 € durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: en von 2 Abfallbehältern 2 Ortstermin 15.10.2021: Die mit Pflaste r befestigte Fläche am kleinen Eingang (links) wird um die Hälfte (ca. 8,00m²) auf ein Flächenmaß von 4,00m Breite x 2,00m Tiefe reduziert. Die Fläche am großen Eingang (rechts) bleibt unter den o.g. Aspekten unverändert. Unterpflasterung der Bänke Gemäß der Kölner Grünstandards werden Bankstandorte „eben und ohne Schwellen zugänglich“ mit Unter- pflasterung (Pflaster, Platten je nach Situation) erstellt. „Die Bankstandorte werden mit einem Material unter- pflastert, das sich taktil und kontrastreich von Weg ematerial und Bank unterscheidet.“ (Quelle: Grünhandbuch Köln/Allgemeine Vorgaben/Bankstandorte und Bänke, S. 22ff) Dies wurde festgelegt: - damit Personen, die die Bänke nutzen möchten, sich nicht in ausgetretenen Pfützenbereichen aufhalten müs- sen, - ausreichend Abstellfläche für Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen, etc. auf einer befestigten Fläche gegeben ist, - der Aufwand für Pflege - und Reinigungsarbeiten im Bereich der Bänke reduziert werden kann, um Kosten einzusparen. Diese Vorgabe hat die Bezirk svertretung Kalk auch in ihrem Beschluss vom 3.12.2020 im Rahmen der Stadt- verschönerungsmittel berücksichtig, indem sie folgenden Beschluss gefasst hat: 6 Austausch alter Bänke im Stadtbezirk Kalk auch gegen smarte, sowie Unterplattierung von Bankstandorte n - 55.000 € Ortstermin 15.10.2021: Eine Unterplattierung der Bankbereiche wird aufgrund der o. g. Punkte als unerlässlich erachtet und wurde auch bei vorherigen Ortsterminen von Nutzern des Parks gewünscht. Ein erneuter Umbau der schon fertiggestellten Flächen wäre jetzt nur aufgrund eines Nachtrags möglich und würde entsprechend neue Kosten verursachen. Der Anteil der versiegelten Fläche ist zudem gering, anfallendes Niederschlagswas- ser wird nach wie vor in unmittelbarer Umgebung innerhalb des Parks ver sickert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt den dargelegten Ausführungen der Verwaltung zur Aufwertung des Kalker Stadtgartens sowie den bei einem Ortstermin am 15.10.2021 vereinbarten Änderungen zu. Alternativ: Die Bezirksvertretung Kalk s timmt den dargelegten Ausführungen der Verwaltung und Aufwertung des Kalker Stadtgartens sowie den bei einem Ortstermin am 15.1.2021 vereinbarten Änderungen nicht zu. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3653/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.10.2021
- Erstellt
- 18.10.2021 09:52