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1825/2024

AN/1998/2023, Neue Kinderseilbahn auf dem Spielplatz Merkenicher Hauptstr.

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 14.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3463 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 1825/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 
 
AN/1998/2023, Neue Kinderseilbahn auf dem Spielplatz Merkenicher Hauptstr. 
Beratungen 
Antrag: 
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob zur Verbesserung des Spielangebotes 
auf dem Kinderspielplatz Merkenicher Hauptstraße eine Kinderseilbahn (siehe Photos) aufge-
stellt werden kann.  
Begründung: 
Gerade auch durch Zuzug junger Familien nach Merkenich - insbesondere in die Neubauge-
biete- steht der Bedarf an der Bereitstellung ausreichender Kinderbetreuungsplätzen aber 
auch der Bedarf an Spielmöglichkeiten für die Kinder ganz oben auf der Liste.  
Durch die Errichtung einer neuen Kinderseilbahn würde der Spielplatz Merkenicher Haupt-
straße eine Verbesserung des Spielangebotes erhalten und somit noch intensiver durch die 
Kinder genutzt werden können. 
 
 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Bei dem Spiel- und Bolzplatz Merkenicher Hauptstraße handelt es sich um eine Fläche, die im 
Rahmen des Deichschutzes nur begrenzt bebaubar ist.  
 
Das Grundstück befindet sich in Schutzzone 2. Auf der Fläche hinter dem Rheindamm darf im 
Abstand von 16 m nur mit Genehmigung der Bezirksregierung das Erdreich bearbeitet wer-
den. Es dürfen keine tieferen Grabungen durchgeführt werden, da die Deckschicht (Binding) 
verletzt werden könnte und das Erdreich damit wieder hochwasseranfällig wird. 
 
Bei Starkregen stehen sowohl der Bolzplatz und auch die Basketballfläche unter Wasser, da 
die Deckschicht keine Abflussmöglichkeit zulässt.  
Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen gibt es keine Möglichkeit, den Bodenbelag 
des Bolzplatzes anders herzurichten außer weiterhin die Wiese zu mähen sowie die Maulwurf-
löcher zuzuschütten und zu glätten. 
 
Im Fazit lässt die Bodenbeschaffenheit das Aufstellen einer Vielzahl von Spielgeräten nicht 
zu, was besonders die Elterninitiativen und die Spielplatzpatin sehr bedauern. Auf deren Initia-
tive fanden einige große Kinder- und Jugendbeteiligungen statt. Es konnten Spielgeräte an 
den Randbereichen des Spielplatzes aufgebaut werden, und weitere Geräte, die nicht so tief 
(30cm) im Erdreich verankert werden mussten und keinen Fallschutz benötigten.

2 
 
Im Oktober 2021 musste auf dem o.g. Spiel- und Bolzplatz im Rahmen des Baugenehmi-
gungsverfahrens für eine Neubebauung des nebengelegenen Grundstücks Merkenicher 
Hauptstraße 98 eine Brandschutzbaulast für einen etwa 5 m breiten Brandschutzstreifen ein-
getragen werden. Die Brandschutzbaulast wurde unter strengen Auflagen genehmigt. So 
konnte zwar die Spielfläche beibehalten werden, aber eine Aufstellung von weiteren Spielge-
räten ist jetzt auch in den Randbereichen nicht mehr möglich. 
 
Aus den dargestellten Gründen kann keine Kinderseilbahn auf diesem Spielplatz installiert 
werden.  
 
Grundsätzlich gilt für alle Neugestaltungen und Neuanlagen, dass sich derzeit die konzeptio-
nelle Fortschreibung der Spielraumplanung für den Zeitraum 2024 bis 2028 in Vorbereitung 
befindet. Bestandteil dieser Fortschreibung ist eine zukünftig bezirksübergreifende Priorisie-
rung von Maßnahmen der Kategorien Neugestaltungen und Neuanlagen auf der Grundlage 
von Priorisierungskriterien, die derzeit in einem dialogischen Prozess mit den Bezirksbürger-
meister*innen und den BV-Fraktionen gemeinsam entwickelt werden.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1825/2024
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
14.06.2024
Erstellt
05.06.2024 15:26