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0697/2018

Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD)

Mitteilung Ausschuss 13.03.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.04.2018, TOP 8.3.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4325 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/511/10 
Vorlagen-Nummer 
 0697/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 
 
Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des 
Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) 
hier: Auswertung der Beschwerden 2017* 
 
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird dem Jugendhilfeausschuss auch für das Jahr 2017 ein 
Überblick über die Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen gegeben, denen nicht im Vorfeld in 
den Bezirksjugendämtern abgeholfen werden konnte. 
 
 2015 2016 2017 
Zu bearbeitende Fallzahlen im Allgemeinen 
Sozialen Dienst und Gefährdungsmeldungs-
sofortdienst 
10.361 11.102 11.354 
Eingegangene Beschwerden 
davon 
 Dienstaufsichtsbeschwerden 
 Sachbeschwerden 
 Petitionen/Eingaben 
26 
 
14 
  8 
  4 
42 
 
11 
 25 
  6 
53 
 
  7 
38 
  8 
Thematische Schwerpunkte 
 Sorgerecht, Umgangsregelung (u.a. mit 
Vorwurf der Parteilichkeit der Mitarbei-
ter/innen) 
 Inobhutnahme 
 Datenschutzverletzung 
 Nicht adäquate Hilfegewährung 
 Eingliederungshilfe  
 Sonstige  
 
11 
 
 
  2 
  1 
  1 
  2 
  9 
 
 
16 
 
 
  4 
  0 
 11 
  6 
  5 
 
28 
 
 
  6 
  0 
  4 
  7 
  8 
Antworttenor 
Beschwerde abgewiesen 
Beschwerde abgeholfen 
auf offenes Verwaltungsgerichtsverfahren  
verwiesen 
 
23 
  3 
  0 
 
37 
  4 
  1 
 
46 
  7 
  0 
* In der oben angegebenen Gesamtzahl sind neun Folgebeschwerden enthalten.

2 
 
Einleitend kann festgestellt werden, dass die Anzahl der zentral bearbeiteten Beschwerden in 2017 
im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist, in Relation zur Zahl der insgesamt bearbeiteten Fälle 
aber nach wie vor bei weniger als 0,5 Prozent liegt. 
48 der insgesamt 53 Beschwerden betrafen den Arbeitsbereich des ASD. Davon wurden 42 abgewie-
sen, während sechs Beschwerden abgeholfen wurde. Von den fünf Beschwerden im Arbeitsbereich 
des GSD wurde einer Beschwerde abgeholfen, während vier abgewiesen wurden. Im Arbeitsbereich 
des Pflegekinderdienstes (PKD) gab es im Jahr 2017 keine zentral zu bearbeitenden Beschwerden.  
Bezüglich der thematischen Schwerpunkte der eingegangenen Beschwerden ist folgendes festzuhal-
ten: 
 
Der Anstieg der Gesamtzahl beruht nahezu ausschließlich auf einer erhöhten Anzahl von Beschwer-
den vor dem Hintergrund strittiger Sorgerechts- und Umgangsregelungen. Diese machten 2017 mehr 
als die Hälfte aller zentral bearbeiteten Beschwerden aus, wobei jedoch nur eine dieser 28 Be-
schwerden als, zumindest teilweise, berechtigt bewertet wurde. 
Die Betreffenden weigern sich häufig, die gesetzlichen Beschränkungen ihrer eigenen Ansprüche, 
aber auch der Befugnisse und Möglichkeiten des Jugendamtes zu akzeptieren. Dies gilt besonders 
für drei Beschwerdeführer, die inzwischen multiple, sämtlich unberechtigte, Beschwerden bei ver-
schiedenen Stellen der Verwaltung sowie der Judikative, Exekutive und Legislative eingereicht haben.  
Im Gegensatz zu dem erwähnten deutlichen Anstieg im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts ver-
teilen sich die übrigen Beschwerden relativ gleichmäßig auf die anderen Themenbereiche und ihre 
Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr weniger auffällig verändert. 
Erwähnt werden sollte jedoch, dass keine der Beschwerden im Zusammenhang mit dem Schutzauf-
trag des Jugendamtes also bezüglich Inobhutnahmen bzw. Meldungen gemäß §8a SGB VIII als be-
rechtigt bewertet wurde, da die gesetzlichen und internen Vorgaben in allen Fällen eingehalten wor-
den waren. 
 
Insgesamt ist festzustellen, dass bei den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gegenüber 
dem Jugendamt und anderen Institutionen vielfach ausgeprägte Ansprüche- bzw. Erwartungen be-
stehen, die nicht immer erfüllt werden können. Die Tatsache, dass 46 der zentral bearbeiteten Be-
schwerden als nicht berechtigt bzw. nachvollziehbar abgewiesen wurden, deutet jedoch darauf hin, 
dass die Mitarbeitenden des ASD, PKD und GSD ihre komplexen Arbeitsaufträge weiter auf einem 
fachlich hohen Niveau erledigen. 
 
Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, ist, neben einer intensiven Einarbeitung von neuen Fach-
kräften, eine kontinuierliche, auch auf sich verändernde Anforderungen eingehende, fachliche Qualifi-
zierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unerlässlich.

Beratungsverlauf (1)

10.04.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0697/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.03.2018
Erstellt
01.03.2018 10:49