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Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD)

Mitteilung Ausschuss 0697/2018 vom 13.03.2018

Stand: Am 10.04.2018 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/511/10 Vorlagen-Nummer 0697/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) hier: Auswertung der Beschwerden 2017* Wie bereits in den vergangenen Jahren wird dem Jugendhilfeausschuss auch für das Jahr 2017 ein Überblick über die Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen gegeben, denen nicht im Vorfeld in den Bezirksjugendämtern abgeholfen werden konnte. 2015 2016 2017 Zu bearbeitende Fallzahlen im Allgemeinen Sozialen Dienst und Gefährdungsmeldungs- sofortdienst 10.361 11.102 11.354 Eingegangene Beschwerden davon  Dienstaufsichtsbeschwerden  Sachbeschwerden  Petitionen/Eingaben 26 14 8 4 42 11 25 6 53 7 38 8 Thematische Schwerpunkte  Sorgerecht, Umgangsregelung (u.a. mit Vorwurf der Parteilichkeit der Mitarbei- ter/innen)  Inobhutnahme  Datenschutzverletzung  Nicht adäquate Hilfegewährung  Eingliederungshilfe  Sonstige 11 2 1 1 2 9 16 4 0 11 6 5 28 6 0 4 7 8 Antworttenor Beschwerde abgewiesen Beschwerde abgeholfen auf offenes Verwaltungsgerichtsverfahren verwiesen 23 3 0 37 4 1 46 7 0 * In der oben angegebenen Gesamtzahl sind neun Folgebeschwerden enthalten. 2 Einleitend kann festgestellt werden, dass die Anzahl der zentral bearbeiteten Beschwerden in 2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist, in Relation zur Zahl der insgesamt bearbeiteten Fälle aber nach wie vor bei weniger als 0,5 Prozent liegt. 48 der insgesamt 53 Beschwerden betrafen den Arbeitsbereich des ASD. Davon wurden 42 abgewie- sen, während sechs Beschwerden abgeholfen wurde. Von den fünf Beschwerden im Arbeitsbereich des GSD wurde einer Beschwerde abgeholfen, während vier abgewiesen wurden. Im Arbeitsbereich des Pflegekinderdienstes (PKD) gab es im Jahr 2017 keine zentral zu bearbeitenden Beschwerden. Bezüglich der thematischen Schwerpunkte der eingegangenen Beschwerden ist folgendes festzuhal- ten: Der Anstieg der Gesamtzahl beruht nahezu ausschließlich auf einer erhöhten Anzahl von Beschwer- den vor dem Hintergrund strittiger Sorgerechts- und Umgangsregelungen. Diese machten 2017 mehr als die Hälfte aller zentral bearbeiteten Beschwerden aus, wobei jedoch nur eine dieser 28 Be- schwerden als, zumindest teilweise, berechtigt bewertet wurde. Die Betreffenden weigern sich häufig, die gesetzlichen Beschränkungen ihrer eigenen Ansprüche, aber auch der Befugnisse und Möglichkeiten des Jugendamtes zu akzeptieren. Dies gilt besonders für drei Beschwerdeführer, die inzwischen multiple, sämtlich unberechtigte, Beschwerden bei ver- schiedenen Stellen der Verwaltung sowie der Judikative, Exekutive und Legislative eingereicht haben. Im Gegensatz zu dem erwähnten deutlichen Anstieg im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts ver- teilen sich die übrigen Beschwerden relativ gleichmäßig auf die anderen Themenbereiche und ihre Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr weniger auffällig verändert. Erwähnt werden sollte jedoch, dass keine der Beschwerden im Zusammenhang mit dem Schutzauf- trag des Jugendamtes also bezüglich Inobhutnahmen bzw. Meldungen gemäß §8a SGB VIII als be- rechtigt bewertet wurde, da die gesetzlichen und internen Vorgaben in allen Fällen eingehalten wor- den waren. Insgesamt ist festzustellen, dass bei den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gegenüber dem Jugendamt und anderen Institutionen vielfach ausgeprägte Ansprüche- bzw. Erwartungen be- stehen, die nicht immer erfüllt werden können. Die Tatsache, dass 46 der zentral bearbeiteten Be- schwerden als nicht berechtigt bzw. nachvollziehbar abgewiesen wurden, deutet jedoch darauf hin, dass die Mitarbeitenden des ASD, PKD und GSD ihre komplexen Arbeitsaufträge weiter auf einem fachlich hohen Niveau erledigen. Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, ist, neben einer intensiven Einarbeitung von neuen Fach- kräften, eine kontinuierliche, auch auf sich verändernde Anforderungen eingehende, fachliche Qualifi- zierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unerlässlich.

Beratungsverlauf

  1. 10.04.2018

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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