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3083/2017

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 7.1

02_Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv

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01_Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv

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03_Anlage 2b apl_Auszahlung_investiv

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Beschlussvorlage Rat

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02_Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv

1712 Zeichen

Anlage 1b 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für 
Investitionen 
 
 
 
1. 16.828,80 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-1201-0-0001  
 
Grund: Aufgrund der Einführung eines neuen Betriebssystems müssen beim Bauverwaltungs-
amt die derzeit im Einsatz befindlichen Thin-Computer ausgetauscht werden.  
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 16.828,80 EUR in Teilplan 0902 in Zeile 8 (Auszahlung für Bau-
maßnahmen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: VI für 62 
 
 
2. 15.000,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 
6601-1201-0-0100 sowie  
20.000,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 
6601-1201-1-1076 
 
Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Be-
schaffung von Bänken und der Sanierung Maternuskirchplatz im Rahmen des Stadtklima-/ 
Stadtverschönerungsprogramm. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 35.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: VIII für 66 
 
3. 4.000,00 EUR in Teilplan 0602 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anla-
genvermögen); Finanzstelle 0000-0602-0-0002  
 
Grund: Aufgrund neuer Mitarbeiter im Bereich des Bundeselterngelds ist die Anschaffung von 
IT-Hardware notwendig. Darüber hinaus werden aus arbeitsmedizinischen Gründen größere 
Bildschirme benötigt. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 4.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 9 (Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für I/D3

01_Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv

3074 Zeichen

Anlage 1a  
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um-
schichtungen gedeckt wurden. 
 
 
 
1. 500.000,00 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel für die Verwaltungsreform. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 500.000,00 EUR in Teilplan 0110 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für OB1 
 
 
2. 28.246,00 EUR in Teilplan 0206 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Aus-
zahlung der Schlussrate an die Beteiligung CVUA Rheinland. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 28.246,00 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 15 (Transferaufwendungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez II für 20 
 
 
3. 25.000,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Ver-
besserung des Zustandes des Schützenplatzes in Köln-Dünnwald. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 25.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VI für 67 
 
 
4. 1.484.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund: Mehraufwand für den Druck von Bundespersonalausweisen, Reisepässen; Führungszeug-
nissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister. 
 
Deckung: 
Mehrertrag i. H. v. 1.484.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 4 (öffentlich – rechtliche Leistungs-
entgelte)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 02

Anlage 1a  
5. 7.000,00 EUR in Teilplan 0604 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund: Umschichtung der Mittel für das Projekt „Schwul-lesbische Schulaufklärung Schlau eV. 
vom Amt für Schulentwicklung zum Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 7.000,00 EUR in Teilplan 0301 in Zeile 16 (sonstige Geschäftsaufwen-
dungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez IV für 51 
 
 
6. 20.000,00 EUR in Teilplan 0604 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund: Umschichtung der Mittel für Partizipationsprojekte vom Amt für Schulentwicklung zum Amt 
für Kinder, Jugend und Familie. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez IV für 51 
 
7. 23.791,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund: Umschichtung der Mittel für die Umsetzung von Mindeststandards zur Flüchtlingsunter-
bringung vom Amt für Wohnungswesen zur Dienststelle Diversity. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 23.791,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez V für 5001

03_Anlage 2b apl_Auszahlung_investiv

530 Zeichen

Anlage 2b 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2017 keine Mittel veranschlagt 
sind (außerplanmäßige Auszahlungen) 
 
 
1. 78.100 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 12 (sonstige Investitionsauszahlungen);  
Finanzstelle: 6601-1201-2-5600 
 
Grund: Rückzahlung einer erhaltenen Zuwendung für den Ausbau des Gutav-Heinemann-
Ufers. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 78.100 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaß-
nahmen  
Finanzstelle: 6601-1201-2-1031 
 
Zuständiges Fachdezernat: VIII für 66

Beschlussvorlage Rat

3757 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3083/2017 
Freigabedatum  18.12.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 
85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 
04.09.2017 bis 24.11.2017 für das Haushaltsjahr 2017 genehmigten Mehraufwendungen und Mehr-
auszahlungen. 
 
 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016 und 2017 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus-
zahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, 
bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- 
Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft 
bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen 
Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an-
deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge-
stellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs-
ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. 
m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 11.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3083/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.12.2017
Erstellt
05.10.2017 13:50