3083/2017
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017.
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02_Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv
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Anlage 1b Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für Investitionen 1. 16.828,80 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-1201-0-0001 Grund: Aufgrund der Einführung eines neuen Betriebssystems müssen beim Bauverwaltungs- amt die derzeit im Einsatz befindlichen Thin-Computer ausgetauscht werden. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 16.828,80 EUR in Teilplan 0902 in Zeile 8 (Auszahlung für Bau- maßnahmen) Zuständiges Fachdezernat: VI für 62 2. 15.000,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 6601-1201-0-0100 sowie 20.000,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 6601-1201-1-1076 Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Be- schaffung von Bänken und der Sanierung Maternuskirchplatz im Rahmen des Stadtklima-/ Stadtverschönerungsprogramm. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 35.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: VIII für 66 3. 4.000,00 EUR in Teilplan 0602 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anla- genvermögen); Finanzstelle 0000-0602-0-0002 Grund: Aufgrund neuer Mitarbeiter im Bereich des Bundeselterngelds ist die Anschaffung von IT-Hardware notwendig. Darüber hinaus werden aus arbeitsmedizinischen Gründen größere Bildschirme benötigt. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 4.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Zuständiges Fachdezernat: I für I/D3
01_Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv
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Anlage 1a Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. 1. 500.000,00 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel für die Verwaltungsreform. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 500.000,00 EUR in Teilplan 0110 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für OB1 2. 28.246,00 EUR in Teilplan 0206 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Aus- zahlung der Schlussrate an die Beteiligung CVUA Rheinland. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 28.246,00 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez II für 20 3. 25.000,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Ver- besserung des Zustandes des Schützenplatzes in Köln-Dünnwald. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 25.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez VI für 67 4. 1.484.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Mehraufwand für den Druck von Bundespersonalausweisen, Reisepässen; Führungszeug- nissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister. Deckung: Mehrertrag i. H. v. 1.484.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 4 (öffentlich – rechtliche Leistungs- entgelte) Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 02 Anlage 1a 5. 7.000,00 EUR in Teilplan 0604 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Umschichtung der Mittel für das Projekt „Schwul-lesbische Schulaufklärung Schlau eV. vom Amt für Schulentwicklung zum Amt für Kinder, Jugend und Familie. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 7.000,00 EUR in Teilplan 0301 in Zeile 16 (sonstige Geschäftsaufwen- dungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez IV für 51 6. 20.000,00 EUR in Teilplan 0604 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Umschichtung der Mittel für Partizipationsprojekte vom Amt für Schulentwicklung zum Amt für Kinder, Jugend und Familie. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 20.000,00 EUR in Teilplan 0301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez IV für 51 7. 23.791,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Umschichtung der Mittel für die Umsetzung von Mindeststandards zur Flüchtlingsunter- bringung vom Amt für Wohnungswesen zur Dienststelle Diversity. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 23.791,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez V für 5001
03_Anlage 2b apl_Auszahlung_investiv
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Anlage 2b Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2017 keine Mittel veranschlagt sind (außerplanmäßige Auszahlungen) 1. 78.100 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 12 (sonstige Investitionsauszahlungen); Finanzstelle: 6601-1201-2-5600 Grund: Rückzahlung einer erhaltenen Zuwendung für den Ausbau des Gutav-Heinemann- Ufers. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 78.100 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaß- nahmen Finanzstelle: 6601-1201-2-1031 Zuständiges Fachdezernat: VIII für 66
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/0 Vorlagen-Nummer 3083/2017 Freigabedatum 18.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 04.09.2017 bis 24.11.2017 für das Haushaltsjahr 2017 genehmigten Mehraufwendungen und Mehr- auszahlungen. Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016 und 2017 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus- zahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an- deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge- stellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3083/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.12.2017
- Erstellt
- 05.10.2017 13:50