0611/2023
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2021 für die Bühnen der Stadt Köln
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Anlage 6 - Spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung
2802 Zeichen
Jahresabschluss 2020/21 Anlage 6 Spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung Anlage 6 Sparte Stammkapital Gewinnrücklagen Zweck: Sanierung Zweck: Tanz BoD Zweck: Interim Zweck: Oper Zweck: Schauspiel Zweck: Tanz Zweck: Service (actori) Bilanzergebnis Spielbetrieb Oper Schauspiel Tanz BoD Service Tanz Köln Interim Oper Schauspiel Service Sanierung Oper Schauspiel Service Eigenkapital Bühnen Spartenbezogene Entwicklung des Eigenkapitals der Bühnen im Zeitraum 1.9.2000 bis 1.9.2021 (Ausschnitt 1.9.2017-1.9.2021) Stand 1.9. 2017 Ergebnis- verwendg. 2016/17 Ergebnis 2017 / 2018 Stand 1.9. 2018 Ergebnis- verwendg. 2017/18 Ergebnis 2018 / 2019 Stand 1.9. 2019 Ergebnis- verwendg. 2018/19 Ergebnis 2019 / 2020 Stand 1.9. 2020 Ergebnis- verwendg. 2019/20 Stand 1.9.2020 nach EV Ergebnis 2020 / 2021 Stand 1.9. 2021 Ergebnis- verwendg. 2020/21 Stand 1.9.2021 nach EV TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEU R TEUR TEUR +50 0 0 +50 0 0 +50 0 0 +50 0 +50 0 +50 0 +50 +9.635 -605 0 +9.030 -532 0 +8.498 -1.316 0 +7.182 +1.404 +8.5 86 0 +8.586 0 +8.586 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +250 +250 0 +250 +972 +1.222 +1.274 0 0 +1.274 0 0 +1.274 -652 0 +622 0 +622 0 +622 0 +622 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +799 +799 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +141 +141 +66 +66 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +150 +150 +10.909 -605 0 +10.304 -532 0 +9.772 -1.968 0 +7.804 +1.654 +9 .458 0 +9.458 +2.128 +11.586 -1.250 0 -1.018 -2.268 0 -728 -2.996 0 +2.298 -698 0 -698 +8.94 7 +8.249 -7.240 +1.009 +1.819 0 -659 +1.160 0 -2.233 -1.073 0 +1.207 +134 -250 -116 +4 .014 +3.898 -3.898 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +198 +198 0 +198 -569 -371 0 -371 +150 0 0 +150 0 0 +150 0 0 +150 0 +150 0 +150 -150 0 +287 0 +44 +331 0 +45 +376 0 +243 +619 0 +619 +162 +781 -766 +15 +1.006 0 -1.633 -627 0 -2.916 -3.543 0 +3.946 +403 -250 +153 +1 2.554 +12.707 -12.054 +653 +1.696 0 +36 +1.732 0 -878 +854 +878 -104 +1.628 0 +1.628 +241 + 1.869 0 +1.869 -476 0 +96 -380 0 +226 -154 -226 -585 -965 0 -965 -144 -1.109 0 -1 .109 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 +1.220 0 +132 +1.352 0 -652 +700 +652 -689 +663 0 +663 +97 +760 0 +760 -377 +382 -336 -331 +336 -830 -825 +830 +885 +890 -885 +5 -6.26 2 -6.257 +6.262 +5 -220 +223 -196 -193 +196 -486 -483 +486 +519 +522 -519 +3 -3.66 4 -3.661 +3.664 +3 +155 0 0 +155 0 0 +155 0 0 +155 0 +155 0 +155 0 +155 -442 +605 -532 -369 +532 -1.316 -1.153 +1.316 +1.404 +1.567 - 1.404 +163 -9.926 -9.763 +9.926 +163 +1.784 +605 -2.033 +356 +532 -4.884 -3.996 +1.968 +4.661 +2. 633 -1.654 +979 +2.725 +3.704 -2.128 +1.576 12.743 0 -2.033 +10.710 0 -4.884 +5.826 0 +4.661 +10.487 0 + 10.487 +2.725 +13.212 0 +13.212
Anlage 2 - GuV
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Jahresabschluss 2020/21 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 2 Bühnen der Stadt Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020/21 2021 EUR 2020 EUR 1. Umsatzerlöse 759.012,40 4.538.366,94 2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.319.600,00 -87.200,00 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.557.900,00 1.588.190,00 4. Sonstige betriebliche Erträge 89.630.213,49 80.876.278,85 93.266.725,89 86.915.635,79 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1.412.879,91 -1.530.843,19 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -10.685.400,67 -13.012.193,34 -12.098.280,58 -14.543.036,53 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -34.201.433,60 -37.089.523,86 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -9.711.292,55 -10.605.945,28 -43.912.726,15 -47.695.469,14 7. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -4.568.463,70 -4.724.799,15 -4.568.463,70 -4.724.799,15 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -29.425.385,51 -14.851.174,71 3.261.869,95 5.101.156,26 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.766,43 5.971,81 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -479.640,37 -495.895,81 -473.873,94 -489.924,00 2.787.996,01 4.611.232,26 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.761,96 -416,00 12. Ergebnis nach Steuern 2.791.757,97 4.610.816,26 13. Sonstige Steuern -67.244,36 49.844,57 14. Jahresgewinn/-verlust 2.724.513,61 4.660.660,83 15. Gewinn/-verlustvortrag 2.633.508,78 -3.995.092,62 16. Einstellungen in Gewinnrücklagen -1.654.584,22 0,00 17. Entnahmen aus Gewinnrücklagen 0,00 1.967.940,57 18. Bilanzgewinn/-verlust 3.703.438,17 2.633.508,78
Anlage 3 Anhang
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Jahresabschluss 2020/21 Anlage 3 Anhang
Anlage 4 - Lagebericht
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Jahresabschluss 2020/21 Anlage 4 Lagebericht
Anlage 5 - Fragenkatalog nach § 53 HGrG
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Jahresabschluss 2020/21 Anlage 5 Fragenkatalog nach §53 HGrG
Anlage 8 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
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Jahresabschluss 2020/21 Anlage 8 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage 5 Seite 1 Bühnen der Stadt Köln Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Bühnen der Stadt Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bühnen der Stadt Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. August 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020/21 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge- prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschafts- jahr vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse – entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deut- schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen- betriebes zum 31. August 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021 und – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah- resabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Anlage 5 Seite 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung un- ter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor- schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weiter- gehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi- gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bühnen vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beab- sichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Bühnen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort- lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent- gegenstehen. Anlage 5 Seite 3 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen vermittelt sowie in allen wesentli- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein- Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell- schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort- lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschrif- ten der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellun- gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bühnen ver- mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein- Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell- schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver- nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Anlage 5 Seite 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich- tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. – gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun- gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Bühnen abzugeben. – beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. – ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi- cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Bühnen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge- rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh- ren, dass die Bühnen ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können.
Anlage 7 - Ergebnisverwendungsvorschlag
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Jahresabschluss 2020/21 Anlage 7 Ergebnisverwendungsvorschlag
Anlage 1 - Bilanz
2403 Zeichen
Jahresabschluss 2020/21 Anlage 1 Bilanz Anlage 1 Bühnen der Stadt Köln, Köln Bilanz zum 31. August 2021 A K T I V A 31.08.2021 31.08.2020 EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 114.591,00 190.125,00 114.591,00 190.125,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke mit Betriebsbauten 20.204.957,00 21.372.620,00 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 10.632.517,00 4.404.917,00 3. Betriebs-und Geschäftsausstattung 4.946.503,00 5.230.284,00 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 432.730.327,72 396.818.823,04 468.514.304,72 427.826.644,04 468.628.895,72 428.016.769,04 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 305.805,00 318.265,00 2. Unfertige Leistungen 5.278.000,00 3.958.400,00 5.583.805,00 4.276.665,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 248.756,27 164.180,38 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 50.380.919,82 9.412.289,21 3. Forderungen gegen Eigenbetriebe 89.993,91 0,00 4. Sonstige Vermögensgegenstände 15.916.141,26 6.865.512,36 66.635.811,26 16.441.981,95 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.690.659,93 265.102,63 108.910.276,19 20.983.749,58 C. Rechnungsabgrenzungsposten 643.749,05 475.215,90 578.182.920,96 449.475.734,52 P A S S I V A 31.8.2021 31.08.2020 EUR EUR A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00 II. Gewinnrücklagen 9.458.172,84 7.803.588,62 III. Bilanzgewinn 1. Gewinn/Verlust des Vorjahres 978.924,56 -2.027.152,05 2. Jahresgewinn/Jahresverlust 2.724.513,61 4.660.660,83 3.703.438,17 2.633.508,78 13.211.611,01 10.487.097,40 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 18.717.244,96 19.822.712,27 C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.147.674,00 5.566.946,00 2. Sonstige Rückstellungen 12.919.310,00 13.387.430,00 18.066.984,00 18.954.376,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 132.546.194,85 93.315.113,51 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.549.435,44 6.186.642,74 3. Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben 0,00 935.685,62 4. Sonstige Verbindlichkeiten 385.323.613,23 290.129.857,38 526.419.243,52 390.567.299,25 E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.767.837,47 9.644.249,60 578.182.920,96 449.475.734,52
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
VII/46
Vorlagen-Nummer
0611/2023
Freigabedatum
25.05.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2021 für die Bühnen der Stadt Köln
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in
Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2021 sowie den Lagebericht für
das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 mit dem uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk vom 15.06.2022 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann
AG für die Bühnen der Stadt Köln fest.
2. Im Wirtschaftsjahr 2020/21 haben die Bühnen einen Jahresüberschuss in Höhe von
2.724.513,61 € erwirtschaftet. Nach Verrechnung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in
Höhe von 2.633.508,78 € sowie den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Einstellungen
in zweckgebundene Gewinnrücklagen in Höhe von 1.654.584,22 € (Ratsbeschluss
3429/2021 vom 03.02.2022) wird zum 31.08.2021 ein Bilanzgewinn in Höhe von
3.703.438,17 € ausgewiesen. Von diesem sollen zweckgebundene Gewinnrücklagen in
Höhe von 2.127.600,00 € wie folgt dotiert werden:
a. Tanzprojekt Ballet of Difference: 972.400,00 €
b. Aktualisierungen actori-Untersuchung: 150.000,00 €
c. Ausgleich kalkulierter künftiger Fehlbeträge Oper: 798.600,00 €
d. Ausgleich kalkulierter künftiger Fehlbeträge Schauspiel: 140.600,00 €
e. Ausgleich kalkulierter künftiger Fehlbeträge Tanz: 66.000,00 €
Bühnenintern soll der laufende Verlust 2020/21 im Bereich der Sanierung (9.926.358,84
€) mit dem zugleich im Spielbetrieb erzielten Überschuss 2020/21 verrechnet und damit
ausgeglichen werden.
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 1.575.838,17 € soll auf neue Rechnung vor-
getragen werden.
3. Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 06.06.2023
Finanzausschuss 12.06.2023
Rat 15.06.2023
2
Gezeichnetes Kapital
50.000,00 €
Gewinnrücklagen (zweckgebunden)
Service (Aktualisierungen actori-Untersuchung) 150.000,00 €
Spielbetrieb (Tanzprojekt BoD) 1.222.400,00 €
Spielbetrieb (Oper, Schauspiel, Tanz) 1.005.200,00 €
Interim
622.081,35 €
Sanierung
8.586.091,49 €
11.585.772,84 €
Bilanzgewinn
1.575.838,17 €
Eigenkapital 31.08.2021
13.211.611,01 €
4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5. Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
MANAGEMENT SUMMARY ZUM JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 2020/21
DER BÜHNEN:
I. Übersicht
Das Wirtschaftsjahr 2020/21 endet mit einem Jahresüberschuss von 2.724,5 T€, der sich aus
den bühnenbetrieblichen Bereichen wie folgt ableitet:
Spielbetrieb
12.554,1 T€
Interim
96,8 T€
Sanierung
-9.926,4 T€
Jahresüberschuss 2020/21 2.724,5 T€
Unter Einschluss der Ergebnisverwendung entwickeln sich Eigenkapital und zweckgebundene
Gewinnrücklagen der Bühnen im Wirtschaftsjahr 2020/21 wie folgt:
Jahres- Ergebnisver- Stand
Vortrag überschuss wendung 31.08.2021
2020/21 2020/21
Gezeichnetes Kapital
50,0 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 50,0 T€
Gewinnrücklagen
Spielbetrieb
0,0 T€ 0,0 T€ 1.005,2 T€ 1.005,2 T€
Spielbetrieb (BoD)
250,0 T€ 0,0 T€ 972,4 T€ 1.222,4 T€
Interim
622,1 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 622,1 T€
Aktualisierungen
actori-Untersuchung 0,0 T€ 0,0 T€ 150,0 T€ 150,0 T€
Sanierung
8.586,1 T€ 0,0 T€ 0,0 T€ 8.586,1 T€
9.458,2 T€ 0,0 T€ 2.127,6 T€ 11.585,8 T€
Bilanzgewinn
978,9 T€ 2.724,5 T€ -2.127,6 T€ 1.575,8 T€
Eigenkapital
10.487,1 T€ 2.724,5 T€ 0,0 T€ 13.211,6 T€
II. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
4
Die Bücher sind ordnungsgemäß geführt.
Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig.
Das eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist angemessen.
Es erfolgten keine Beanstandungen.
2. Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buch-
führung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Das handelsrechtliche Gliederungsschema für die Bilanz und die GuV (Gesamtkosten-
verfahren) wurde unverändert angewandt.
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Die Angaben im Anhang sind vollständig und ordnungsgemäß.
3. Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Die Darstellung im Lagebericht ist zutreffend.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend darge-
stellt.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten unter der Annahme der Unter-
nehmensfortführung und sind an handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet.
5. Gesamtaussage
Der Jahresabschluss 2020/21 der Bühnen vermittelt ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der
Einrichtung.
III. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Im Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirt-
schaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG wurde im Fragenkreis 5 von den Wirtschaftsprüfern
festgestellt, dass vor dem Hintergrund der im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgten Anlage liquider
Mittel bei der Greensill Bank AG mit den im Anhang zum Jahresabschluss dargestellten Fol-
gen eine „Richtlinie für Liquiditätsanlagen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtu ng Bühnen
Köln“ erarbeitet und am 15.05.2022 in Kraft gesetzt wurde.
IV. Erläuterungen zu den Teilbereichen
Bezogen auf die bühnenbetrieblichen Teilbereiche Spielbetrieb, Interim und Sanierung stellt
sich das Jahresergebnis 2020/21 gegenüber dem Wirtschaftsplan 2020/21 wie folgt dar:
Wirtschafts- Jahresergebnis Abweichung
plan 2020/21 2020/21
Spielbetrieb
Betriebsergebnis -62.740 T€ -50.949 T€ 11.791 T€
Investitionsergebnis 1) -850 T€ -1.159 T€ -309 T€
Finanzergebnis 1) -432 T€ -456 T€ -24 T€
Neutrales Ergebnis 70 T€ 546 T€ 476 T€
-63.952 T€ -52.018 T€ 11.934 T€
Interim
-9.760 T€ -10.396 T€ -636 T€
Sanierung Offenbachplatz 1) -5.598 T€ -15.524 T€ -9.926 T€
5
Ergebnis Bühnen vor BKZ -79.310 T€ -77.938 T€ 1.372 T€
Betriebskostenzuschuss
Spielbetrieb 64.379 T€ 64.572 T€ 193 T€
Interim
9.760 T€ 10.493 T€ 733 T€
Sanierung Offenbachplatz 5.598 T€ 5.598 T€ 0 T€
Sanierung OPZ 193 T€ 0 T€ -193 T€
79.930 T€ 80.663 T€ 733 T€
Jahresergebnis 2020/21 620 T€ 2.725 T€ 2.105 T€
Veränderung Gewinnrücklagen
beschlossene Einstellungen 0 T€ -1.655 T€ -1.655 T€
geplante Einstellungen 0 T€ -2.128 T€ -2.128 T€
Planergebnis 2020/21 (nach Ergebnisverwen-
dung) 620 T€ -1.058 T€ -1.678 T€
Gewinnvortrag 2.634 2) T€ 2.634 T€ 0 T€
Bilanzergebnis 2020/21 3.254 T€ 1.576 T€ -1.678 T€
1) ohne Abschreibungen / Zinsen Sanierung; Ausweis unter "Sanierung Offenbachplatz"
2) = war im Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans noch nicht bekannt.
1. Teilbereich Spielbetrieb in der Spielzeit 2020/21
Die Bühnen Köln starteten unter erschwerten Bedingungen in die Spielzeit 2020/21. Im Herbst
2020 verschlechterte sich die pandemische Lage und die Infektionszahlen stiegen rapide an.
Am 02.11.2020 wurde in Deutschland ein „Lockdown Light“ ausgerufen, der dann im Dezem-
ber und Januar weiter verschärft wurde. Als eine Maßnahme zur Pandemiebekämpfung wurde
die Einstellung des Spielbetriebs verordnet. Auch die Bühnen Köln mussten nur zwei Monate
nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs wieder schließen und konnten bis Juni 2021 keinen
klassischen Spielbetrieb anbieten.
Vor diesem Hintergrund verschlechterte sich die Eigenleistung (Erträge ohne Betriebskosten-
zuschüsse und Landeszuschuss) gegenüber dem Vorjahr um 541 T€. Unter Berücksichtigung
der Mittel aus dem städtischen Betriebskostenzuschuss und dem Landeszuschuss, die nicht
nur in unveränderter Höhe gewährt wurden, sondern per Saldo anstiegen, kam es aber insge-
samt zu ein er Erhöhung der betrieblichen Erträge (+2.611). Diesen standen in 2020/21 die
Corona-Pandemie verursachten überproportionalen Kostenreduzierungen gegenüber (-5.672
T€). Dies waren im Wesentlichen die Einsparungen im Materialaufwand ( -2.399 T€), im Per-
sonalaufwand (-3.909 T€), bei den Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ( -146 T€)
sowie den übrigen betrieblichen Kosten ( -88 T€), denen Kostenanstiege bei der Gebäudebe-
wirtschaftung (+125 T€) und im Bereich der Verwaltung (+745 T€) gegenüberstanden. Damit
erhöhte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 8.283 T€. Unter Einschluss der
Veränderung von Investitionsergebnis (-28 T€), Finanzergebnis (-9 T€) und Neutralem Ergeb-
nis (+363 T€) verbesserte sich das Ergebnis des Spielbetriebs um 8.609 T€,
Ein detailliertes Bild ergibt sich aus der Spartenbetrachtung:
a) Oper
An der Oper Köln war die Spielzeit 2020/21 – wie an vielen anderen Theatern auch – vom
Bestreben geprägt, trotz der Corona -Pandemie für das Publikum ein ansprechendes,
künstlerisch hochwertiges Programm zu bieten. Mit der Neuproduktion „Die Zauberflöte“
gelang es, live zu spielen und unter Corona -Auflagen zumindest den Anschein von ‚Nor-
6
malität‘ zu bieten.
Die Neuproduktionen der Opern „Written on Skin“ und „Die tote Stadt“ mussten unterdes-
sen als Stream präsentiert werden. Am Ende der Spielzeit gab es nochmals einen ‚Live -
Höhepunkt‘ mit der vor Publikum präsentierten Neuproduktion der Oper „Faust“.
Die Premiere der Kinderoper „Pünktchen und Anton“ fand als Stream statt sowie auch die
Neuproduktion „Götterdämmerung“, womit das große Projekt „Ring des Nibelungen (für
Jung und Alt)“ einen erfolgreichen Abschluss fand, trotz der epidemischen Situation.
Die Auslastung der realisierten Inszenierungen verschlechterte sich gegenüber dem Vor-
jahr auf insgesamt 90,4% bei 6.181 Besucher*innen.
In Anbetracht der pandemie -bedingten Besonderheiten der Ertragslage der Bühnen in
2020/21 zeigt sich für die Oper im Spielbetrieb ein Ergebnis von +8.947 T€, was einer
Planabweichung von +8.119 T€ entspricht.
b) Schauspiel
Die Spielzeit 2020/21 am Schauspiel Köln war erneut durch den Ausnahmezustand rund
um die Covid-Pandemie geprägt und forderte höchste Flexibilität. Trotz des Ausnahmezu-
stands hat das Schauspiel Köln eine ambitionierte Spielzeit konzipier t. Für einen span-
nenden Auftakt in die Spielzeit sorgten Inszenierungen, die – passend zu der pandemi-
schen Lage – auf kreative Art den Raum des Depots bespielten und alternative Situatio-
nen jenseits der klassischen Guckkastenbühne schufen. Auf diese Weise war es möglich,
sich von der engen Sitzplatzsituation im Zuschauer*innenraum zu lösen und größeren Ab-
stand zwischen den Theaterbesucher*innen zu halten. In der Inszenierung „Warten auf
Godot“ saß das Publikum auf der Bühne, während die Darsteller zwischen den Sitzreihen
des Depot 1 aufführten. Mit der Parcours-Inszenierung „Schwarzwasser“ wurde gleich das
komplette Depot inklusive Backstagebereich zur Bühne. Der Wunsch, den Spielbetrieb im
Depot nach dem Lockdown wiederaufzunehmen, führte zu überraschenden, künstlerisch
aufregenden Theaterkonzepten.
Im Schauspiel verbesserte sich die auf Basis der realisierten Produktionen erzielte Auslas-
tungsquote auf 93,0% bei 3.933 Besucher*innen.
Das Spartenergebnis des Schauspiels im Spielbetrieb beträgt im Rahmen der Pandemie-
bedingten Besonderheiten der Ertragslage der Bühnen in 2020/21 3.445 T€ und weicht
damit um +3.353 T€ vom Wirtschaftsplan ab.
Tanzprojekt Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln
Richard Siegal, der Hauschoreograf und Leiter der Companie Ballet of Difference am
Schauspiel Köln, bearbeitete seine Erfolgschoreografie „New Ocean“ unter dem Titel „New
Ocean See Cycle“ als Durational Performance neu. In der aktualisierten Fassung kam das
Publikum in unmittelbare Nähe zu den Tänzer*innen und durfte während der Aufführung
aus- und eingehen.
Zur Finanzierung des Ballett of Difference am Schauspiel Köln wurde bereits in 2019/20
ein Betrag in Höhe von 250 T€ aus dem Bilanzgewinn des Schausp iels einer zweckge-
bundenen Rücklage für das Tanzprojekt zugeführt, die für die Spielzeit 2021/22 verwendet
werden soll. Im Rahmen der Ergebnisverwendung 2020/21 ist nun eine weitere Zuführung
zu der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 972 T€ geplant, die für die Spielzeit
2022/23 (250 T€) und 2023/24 (722 T€) verwendet werden soll.
c) Tanzgastspiele
Beim Tanz mussten aufgrund der Pandemie erneute einige der geplanten Tanzgastspiele
abgesagt werden. Im Rahmen der lediglich vier durchgeführten Tanzabende versuchte der
7
Tanz gleichwohl, auch in 2020/21 an die Erfolgsgeschichte der vergangenen Jahre anzu-
knüpfen und erreichte dabei eine Auslastungsquote von 73,1% bei 470 Besucher*innen.
Der Tanz war mit einem Defizit von 300 T€ kalkuliert, konnte demgegenüber aber einen
Überschuss in Höhe von 162 T€ erzielen.
d) Service
Die Tätigkeit der Sparten Oper, Schauspiel und Tanz wirken sich unmittelbar auf den Ser-
vice aus. Dementsprechend liegt auch der Service im Betriebsergebnis pandemiebedingt
+3.777 T€ über den Planansätzen. Diese Abweichung ist vorrangig auf die Verminderun-
gen bei den Materialaufwendungen (-414 T€), den Vergütungen für das Personal ( -2.291
T€), den Kosten der Gebäudebewirtschaftung (-219 T€) und den Verwaltungsaufwendun-
gen (-778 T€) zurückzuführen.
2. Teilbereich Interim in der Spielzeit 2020/21
Mit Vorlage-Nr. 3262/2018 beschloss der Rat der Stadt Köln das Interim IV für die Jahre 2019
bis 2022. Die Bühnen haben somit Planungssicherheit und können sich voll und ganz auf die
Umsetzung ihrer Spielpläne konzentrieren. Am 03.02.2022 hat der Rat einer Fortschreibung
des Interims („Interim V“) bis zum aktuell angestrebten Einzug in das sanierte Haus am Offen-
bachplatz in 2024 einschließlich der Nachlaufkosten zugestimmt (Ratsvorlage 3953/2021).
Der Teilbereich Interim steuert zum Jahresergebnis einen positiven Betrag in Höhe von 97 T€
bei und weicht da bei nur wenig vom ausgeglichenen Planergebnis ab. Infolge des positiven
Ergebnisses dieses Teilbereichs soll die aus den Vorjahren resultierende zweckgebundene
Gewinnrücklage für den Interimsspielbetrieb (622 T€) im Rahmen der aktuellen Ergebnisver-
wendung erneut nicht aufgelöst werden.
3. Teilbereich Sanierung in der Spielzeit 2020/21
Im Bereich der Sanierung weisen die Bühnen ein Defizit in Höhe von 9.926 T€ aus. Die nicht
eingeplanten Aufwendungen aus dem Abbruch von Gebäudeteilen (4.688 T€) und den bilan-
ziellen Risiken im Zusammenhang mit dem drohenden Ausfall von Termingeldern des K api-
taldepots bei der Greensill Bank AG (9.630 T€) wurden zusammen mit den übrigen Aufwen-
dungen im Rahmen der Sanierung (insbesondere den planmäßigen Abschreibungen von 665
T€ und den Verwaltungsaufwendungen von 535 T€) nur zu einem Teil durch den für diese n
Teilbereich gewährten Betriebskostenzuschuss (5.598 T€) abgedeckt. Der in 2020/21 erzielte
hohe Überschuss im Spielbetrieb reicht aber dazu aus, dieses Defizit im Rahmen der Ergeb-
nisverwendung bühnenintern auszugleichen, so dass die in Vorjahren gebildete zweckgebun-
dene Sanierungsrücklage nicht in Anspruch genommen werden muss.
V. Eigenkapitalentwicklung zum 31.08.2021
Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2020/21 erwirtschafteten Jahresüberschusses in Höhe
von 2.725 T€ weisen die Bühnen zum 31.08.2021 einen Bilanzgewinn von 3.704 T€ aus, von
dem Beträge in Höhe von 2.128 T€ in die zweckgebundenen Gewinnrücklagen eingestellt
werden sollen und der Restbetrag (1.576 T€) auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Das Eigenkapital der Bühnen beträgt damit zum 31.08.2021 13.212 T€.
Anlagen:
Anlage 1 – Bilanz
Anlage 2 – GuV
Anlage 3 – Anhang
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Anlage 4 – Lagebericht
Anlage 5 - Fragenkatalog nach § 53 HGrG
Anlage 6 - Spartenbezogene Eigenkapitalentwicklung
Anlage 7 – Ergebnisverwendungsvorschlag
Anlage 8 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Offenbachplatz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0611/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.05.2023
- Erstellt
- 15.02.2023 17:05