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AN/0190/2020

Änderungsantrag zu TOP 6.2. - Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße

Gem. Änderungsantrag (CDU) 10.03.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.03.2020, TOP 1.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2141 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des 
Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.01.2020 
 
AN/0190/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 
Verkehrsausschuss 26.03.2020 
Änderungsantrag zu TOP 6.2. - Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.2 auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.01.2020: 
 
Beschluss: 
 
Die Vorlage TOP 6.2 – Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße wie folgt ergänzt: 
 
Wie bereits im November 2017 beschlossen, soll die Maßnahme Rondorf Nord-West als ein 
Projekt geführt werden, das aus folgenden Bausteinen besteht: 
  
a. Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees 
b. Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurechts für den Hochbau 
c. Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße 
d. Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtbahnlinie 
e. Planungen für die erste KITA, die erste Grundschule und einer weiterführenden Schule,   
    perspektivisch die anderen KITAs und Grundschulen 
f.  Verkehrsmaßnahmen gemäß Antrag AN 1418/2018 vom 29.1.2019 VA 
  
Der für all diese Maßnahmen im Rahmen einer Projektsteuerung zu führende Zeit-
/Maßnahmenplan ist dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zeitnah und mit jeder Vorla-
ge vorzulegen. 
  
4. Dabei sind die Teilprojekte b) Wohnungsbau und c) Entflechtungsstraße und d) Stadt-
bahnlinie besonders eng gekoppelt. 
  
5. Ein Wohnungsbau darf nicht erfolgen bevor die gesamte Vorzugsvariante realisiert und die 
Querung bzw. Linienführung der Stadtbahn über den Bonner Verteiler geklärt ist.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer    
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (3)

30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.03.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3.3 Antrag / Anfrage

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
26.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 1.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0190/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
10.03.2020
Erstellt
30.01.2020 10:33