3825/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verringerte Zeiten der Parkraumbewirtschaftung in der Lindenbornstraße (Az.: 02-1600-238/19)
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Anlage 1- Eingabe
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Anliegen: Der Text wurde im unteren Bereich korrigiert. Es muss heißen Mo - Fr auf 18:00 Uhr Nicht Mo - Fr auf 19:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, unser Sportverein, Tokio-Hirano 1969 e.V. trainiert seit 50 Jahren mittwochs, freitags und samstags in der Schule Lindenbornstraße. Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Ausbildung von Frauen und Männern, auch Jugendlichen und Kindern zur Abwehr und Verhütung verbrecherischer Angriffe in der waffenlosen Selbstverteidigung. Unser Verein ist sehr engagiert und daher über die Grenzen von Köln bekannt und beliebt. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen über unsere Arbeit: www.tokio-hirano.de.Leider mussten wir jetzt feststellen, das geplant ist, die Lindenbornstraße und alle angrenzenden Straßen mit Parkscheinautomaten auszustatten. Da die meisten unserer Mitglieder mit den Auto zum Training kommen, würde das eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten, die ein Vielfaches des Mitgliedsbeitrags ausmachen würde. Wenn das Vorhaben in die Tat umgesetzt würde, wäre die weitere Existenz unseres Vereins schwer gefährdet. Am unserem zweiten Trainingsort in der Gereonsmühlengasse in der Innenstadt haben wir bereits schmerzlich ähnliche Erfahrung gemacht. Seitdem man dort erst ab 23 Uhr frei parken darf, ist die Zahl der Trainingsteilnehmer erheblich gesunken. Sie werden jetzt wahrscheinlich vorschlagen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Leider ist dies für fast alle Betroffenen keine Option; und zwar aus zwei Gründen:1.) Der Trainingsort ist von den meisten Punkten in Köln und Umgebung nicht auf direktem Wege erreichbar. Viele Sportler nehmen nach der Arbeit um 17:30 Uhr am Training teil. Bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln würde dies viel zu lange dauern.2.) Die Kosten wären noch höher als die Gebühren für die Parkscheinautomaten. Ich selbst reise aus Hürth-Efferen an. Eine einzige Fahrt (Preisstufe 2b) würde € 4.—(!) kosten. Bei dreimaliger wöchentlicher Trainingsteilnahme wären dies fast € 100.—im Monat. Eine Monatskarte wäre mit € 98,50 etwa genauso teuer. Ich bitte Sie daher dringend, auf die Verantwortlichen einzuwirken, damit diese bürgerfeindliche Regelung schnellstmöglich rückgängig gemacht wird. Ich vermute, es handelt sich um einen "Schnellschuss" ohne darüber nachzudenken, was man den Menschen damit antut. Es kann nicht sein, dass immer nur die Kassenlage das einzige Kriterium ist. Zu einer lebendigen Stadt gehörten Sportvereine mit vielen ehrenamtlichen Helfern, und den Menschen muss die Möglichkeit gegeben werden diese auch unter vernünftigen Bedingungen zu erreichen. Natürlich sind wir auch kompromissbereit. Es wäre z.B. eine Möglichkeit, die Gebührenpflicht Mo - Fr auf 18:00 Uhr (Korrektur!) und Sa auf 14:00 Uhr zu begrenzen. Ich bitte Sie daher dringend, unsere Argumente ernsthaft zu prüfen und eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten gut leben können. mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 3825/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verringerte Zeiten der Parkraumbewirtschaftung in der Lindenbornstraße (Az.: 02-1600-238/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe. Der Eingabe des Petenten wird derzeit nicht gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fragestellung der Verkürzung der Bewirt- schaftungszeiten im Rahmen der durchzuführenden Nacherhebung mit in die Betrachtung aufzuneh- men. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 2 Begründung: Der Petent ist Vorsitzender eines Sportvereines, dessen Trainingsstätte im Bereich der Lindenborn- straße liegt. Er beklagt die künftige Parkraumbewirtschaftung im Rahmen der Einführung des Bewoh- nerparkgebietes Ehrenfeld II rund um die Lindenbornstraße. Die werktags bis 21.00 Uhr geltende Bewirtschaftungszeit werde aufgrund der Höhe der zu zahlenden Parkgebühren zu einem Rückgang der Teilnehmerzahlen führen. Diese Erfahrungen wurden bereits an einer weiteren Trainingsstätte innerhalb des Bewohnerparkgebietes Gereonsviertel gemacht. Aufgrund des oben genannten Sachverhaltes bittet der Petent die Bewirtschaftungszeiten in diesem Bereich auf 18.00 Uhr zu begrenzen, so dass die Vereinsmitglieder während der Trainingszeiten kos- tenlose Parkmöglichkeiten vorfinden (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der angespannten Parkplatzsituation im Stadtbezirk Ehrenfeld hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld in ihrer Sitzung vom 04.12.2017 beschlossen, im Stadtbezirk Ehrenfeld vier Bewohner- parkgebiete innerhalb des Quartiers zwischen Innerer Kanalstraße, Weinsbergstraße, Melatengürtel, Ehrenfeldgürtel und der Bahntrasse einzurichten. Die Bewirtschaftungszeiten in den jeweiligen Wohngebieten wurden – mit wenigen Ausnahmen – aufgrund der ermittelten Auslastung werktags bis 21.00 Uhr festgelegt. Die Bewohnerparkgebiete werden zum 04.11.2019 in Betrieb genommen. Eine Verkürzung der Bewirtschaftungszeiten bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht zielführend. Un- terschiedliche Bedienzeiten der Parkscheinautomaten führen erfahrungsgemäß dazu, dass der Park- suchverkehr in die Bereiche mit kürzerer Bedienzeit drängt und dort erhebliche Parkraumdefizite ent- stehen. Dies würde somit auch für Bewohnerinnen und Bewohner eine aufwändigere Suche nach einem freien Parkplatz bedeuten und widerspricht der vorgesehenen Begünstigung dieses Personen- kreises. Eine flächendeckende Verkürzung der Bedienzeiten ist auf Basis der durchgeführten Erhe- bungen sowie der Erfahrungen aus anderen Bewohnerparkgebieten ebenfalls nicht zu befürworten. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Verwaltung mit oben genanntem Beschluss gleichzeitig be- auftragt, ein Jahr nach Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete erneut Verkehrszählungen durch- führen zu lassen, um zu prüfen, inwieweit sich die Parksituation in den Gebieten verändert hat. Nach Durchführung und Auswertung dieser Zählungen werden diese nochmals mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt. Hierbei können, je nach Ergebnis der neuerlichen Verkehrszählungen, Anpassungen der Bewirtschaftungszeiten mit aufgenommen wer- den. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3825/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.11.2019
- Erstellt
- 04.11.2019 10:09