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0442/2025

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung an der Pestalozzischule, Sportplatzstraße 82-86, 51147 Köln - Bedarfsprüfungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.12.2025, TOP 6.4

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Luftbild

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5147 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0442/2025 
Freigabedatum 
 04.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen 
Sanierung an der Pestalozzischule, Sportplatzstraße 82-86, 51147 Köln - 
Bedarfsprüfungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 ge-
mäß HOAI) und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans zu einer energetischen Sa-
nierung des Schulgebäudes am Schulstandort Pestalozzischule, Sportplatzstraße 82-86, 
51147 Köln zu beauftragen. 
 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung 
eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft 
und die Planungskosten bis einschließlich LPh1 werden über deren Wirtschaftsplan finanziert. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.12.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Mit einer energetischen Sanierung werden bedingt durch den erzielten, reduzierten Heizener-
giebedarf die Kohlendioxid-Emissionen (CO2) deutlich gesenkt. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. 
Die Pestalozzischule, Sportplatzstraße 82-86, 51147 Köln steht im Fokus notwendiger bauli-
cher Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen.  
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation 
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht 
abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss 
genannten vorbereitenden Untersuchungen / Studien beauftragt werden.  
Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: 
In dieser Schule wird eine Dach- und Fassadensanierung durchgeführt. Das Dach und die 
Fassade weisen einen altersgemäßen Zustand auf. Trotz Sanierungsmaßnahmen können 
dauerhafte Undichtigkeiten im Dach nicht verhindert werden.  
Aufgrund der erheblichen Gebäudeschäden ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich, die 
auch aktuellen energetischen Ansprüchen Rechnung tragen wird. Altersbedingte Schäden an 
Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den Energieverbrauch auswirken (was im 
Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), werden damit ausgeglichen. 
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum 
Ende der Leistungsphase 1 bietet –wenn die Maßnahme anschließend entsprechend be-
schlossen und umgesetzt wird- eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen Maß-
nahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.  
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan-
lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. 
Kostenschätzung und Finanzierung 
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind 
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen 
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung / Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grund-
lagenermittlung (Leistungsphase 1 gemäß HOAI) und eines gegebenenfalls erforderlichen 
Stufenplans beauftragt. 
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla-
gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Entsprechende 
Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits vorgesehen. Bei

3 
der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Betreiberpflicht un-
terliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist. 
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt.  
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Luftbild

Anlage 2 - Luftbild

157 Zeichen

Sportplatzstraße 82-86, 51147 Köln
Mittelpunkt: 366438, 5636525
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 13.02.2025Seite 1 / 1

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1162 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Sollte die Vorlage verzögert kommen, sind Schulschließung aufgrund des maroden Zustands der 
Gebäude kurz- und mittelfristig nicht mehr ausgeschlossen. Die Gebäude können über die normale 
Kleininstandhaltung nicht mehr in einen ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (5)

01.12.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Anhörung (BV)

Details

Aktenzeichen
0442/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.11.2025
Erstellt
06.02.2025 13:04