AFW/0011/2021
Nahversorgung im Sentruper "Universitätsquartier"
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ATW/SOA [2024| #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-West Münster, 21.11.2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER Anfrage an die Verwaltung: Nahversorgung im Sentruper „Universitätsquartier” 1.) Gemäß des 2018 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster soll eine Nahversorgungsanlage an der Austermannstraße entstehen: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen für diese neue Nahversorgungsanlage? 2.) Welche Übergangslösungen können für eine wohnortnahe Einkaufsmöglichkeit für Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs im Sentruper „Universitätsquartier“ in Betracht gezogen werden? Begründung: In Gesprächen mit den Anwohnern des Sentruper „Universitätsquartiers“ wird immer wieder der Bedarf nach einer wohnortnahen Einkaufsmöglichkeit für Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs geäußert. Die durch den Bebauungsplan Nr. 603: Von-Esmarch-Straße / Fliednerstraße geplante Nahversorgungsanlage auf dem Gelände der ehemaligen Wartburgschule wird aus Sicht der CDU-Fraktion vor allem aufgrund der Ent- fernung - insbesondere zu den Wohnanlagen um die Alte Sternwarte - jenem Bedarf nicht vollständig gerecht. Daher muss die geplante Nahversorgungsanlage an der Austermannstraße schnellstmöglich realisiert werden. Sofern die Realisierung erst in einigen Jahren möglich wird, kann nur eine Übergangslösung, wie zum Beispiel ein Lebensmittel etc. führender Minimarkt oder ähnlich, eine wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Gebrauchs sicherstellen, gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Nils Schappler Peter Wolfgarten CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51}4 18 42-44 post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de
Antwort der Verwaltung vom 21.12.2021
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AEW/OOAAT2O2A 61.21.0010 / Herr Hopp 21.12.2021 ® Tel.: 492 - 6117 / & Fax: 492 - 7732 Email: Hopp@stadt-muenster.de Bezirksvertretung Münster-West zur Sitzung am 20.01.2022 = MÜNSTER & 5, JAN. 2022 über Dez. Ill, Stadtbaurat Denstorff ‚Amt für Börger- u. Rateservioe Bezirkaverwaliı über 33.24 — Bezirksverwaltung Münster-West Anfrage Ifd. Nr. AFW/0011/2021 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West vom 21.11.2021 — Nahversorgung im Sentruper „Universitätsviertel‘ — In der 0. g. Anfrage werden folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 1) Gemäß des 2018 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster soll eine Nahversorgungslage an der Austermannstraße entstehen: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen für diese neue Nahversorgungslage? 2) Welche Übergangslösungen können für eine wohnortnahe Einkaufsmöglichkeit für Le- bensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs im Sentruper „Universitätsquartier“ in Betracht gezogen werden. Stellungnahme der Verwaltung zu 1) Nahversorgungslagen im Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (EHZK) Mit der Fortschreibung des EHZK im Jahr 2018 wurden an der Austermannstraße (Stadtteil Gievenbeck) und an der Von-Esmarch-Straße (Stadtteil Sentrup) sog. Nahversorgungslagen (NV-Lagen) neu ausgewiesen. Durch die Ansiedlung von Geschäften der wohnortnahen Grundversorgung in diesen NV-Lagen sollen die in diesem Stadtraum bestehenden und be- kannten räumlichen Versorgungslücken zwischen der Innenstadt (Bezirk Schloss) und dem Stadtteil Gievenbeck in den Stadtzellen Sentrup-Universitätskliniken und -Coesfelder Kreuz sowie Gievenbeck-Wasserweg und Sentrup-Eissporthalle geschlossen werden. Zielsetzung ist die Gewährleistung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung (rd. 700 m Luftlinie) für die Einwohnerinnen und Einwohner aus den umliegenden Wohnquartieren. Zudem liegt die NV- Lage an der Von-Esmarch-Straße in einer Fahrradentfernung für die Einwohner der Sentruper Höhe. NV-Lage Von-Eschmarch-Straße Die Entwicklung der NV-Lage an der Von-Eschmarch-Straße ist mit der Schaffung der pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Discounter Lidl) und einer Bäckerei bereits weit vorangeschritten. Auf der Grundlage der erfolgten Offen- legung des Bebauungsplans Nr. 603 Von-Eschmarch-Straße / Fliednerstraße im November und Dezember 2021 ist der Satzungsbeschluss noch vor der Sommerpause 2022 beabsichtigt. Zudem ist im Zuge der Realisierung des UKM Service-Zentrums am Coesfelder Kreuz (3. Än- derung des Bebauungsplans Nr. 147 Il. Westtangente — Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring —) die Ansiedlung von nicht großflächigen Einzelhandelsgeschäften der Nahversorgung vorgesehen. Die früh- zeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand im September und Oktober 2021 statt. Die Realisierung der v. g. Ansiedlungsplanungen an der Von-Esmarch-Straße ist absehbar in den nächsten Jahren zu erwarten. NV-Lage Austermannstraße Die Entwicklung der NV-Lage an der Austermannstraße steht in unmittelbarem Zusammen- hang mit den Planungen für das neue Stadtquartier an der Steinfurter Straße. Daraus resul- tieren zusätzliche Anforderungen an die Konzipierung der NV-Lage, die über die Festlegungen im EHZK Münster (Fortschreibung 2018) hinausgehen können. Sie ist daher Bestandteil des für die Durchführung in 2022 beabsichtigten Werkstattverfahrens zur Erarbeitung eines Struk- turplans für das neue Stadtquartier, auf dessen Grundlage die weiteren städtebaulichen Qua- lifizierungsverfahren aufsetzen werden. Über die v. g. Planungsverfahren werden Vorgaben für die konkrete räumliche Verortung und städtebauliche sowie nutzungsstrukturelle Ausge- staltung eines zentralen Versorgungsstandortes für das neue Stadtquartier und die angren- zende Wohnbebauung erarbeitet. Diese werden dann auch belastbare Zielsetzungen für eine versorgungsstrukturell angemessene und städtebaulich verträgliche Dimensionierung der Ein- zelhandelsbausteine nach Art (Sortimente und Betriebstyp) und Umfang (Verkaufsfläche) be- inhalten. Erst darauf aufbauend kann die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts (Ände- rung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) erfolgen und mit der Realisierung des neuen urbanen Quartiers für Wohnen und Arbeiten auch die Ansiedlung von Nahversorgungsangeboten für die vorhandenen Einwohnerinnen’und Einwohner irfi Bereich des Horstmarer Landweges und für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des neuen Stadtquartiers angegangen werden. Eine vorgezogene Realisierung von Einzelhandelsbau- steinen der Nahversorgung oder Teilen davon ist somit städtebaulich und planungsrechtlich weder sinnvoll noch hinsichtlich der aufeinander aufbauenden Planungsschritte umsetzbar. zu 2) Wie bereits unter 1) ausgeführt, werden die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Be- schäftigten im Bereich der Universitäts-Kliniken und des Coesfelder Kreuzes von den für die Ansiedlung vorgesehenen Lebensmittelgeschäften an der Von-Esmarch-Straße profitieren können. Somit wird absehbar der südliche Teil des Universitätssektors zwischen dem Bezirk Schloss und Gievenbeck mit fußläufig erreichbaren Nahversorgungsstandorten abgedeckt sein. Dennoch verbleibt die räumliche Versorgungslücke im nördlichen Universitätssektor für die Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich des Horstmarer Landweges (Stadtzellen Eisport- halle und Wasserweg). Derzeit befinden sich lediglich eine Bäckerei und ein Kiosk am westli- chen Ende des Horstmarer Landweges (Einmündungsbereich Corrensstraße) in fußläufiger Erreichbarkeit aus den o. g. Wohngebieten. Die nächsten, rd. 1.500 m bis rd. 2.000 m Wege- strecke entfernt gelegenen Einkaufsstandorte mit umfangreichen Nahversorgungsangeboten (insbesondere: Stadtteilzentrum Gievenbeck, Stadtbereichszentren Grevener Straße - Germa- nia und Yorkcenter -, Nahversorgungslage Steinfurter Straße/Rewe) erfüllen zwar nicht das Kriterium der fußläufigen Erreichbarkeit, liegen aber wohl in einer akzeptablen Fahrradentfer- nung. Dies ist von Bedeutung, da dem Verkehrsmittel Fahrrad in Münster eine hohe Bedeu- tung und Akzeptanz für den Versorgungseinkauf von Waren des täglichen Bedarfs zukommt. Gleichwohl wird die derzeit nicht ausreichende räumliche Nahversorgungssituation im nördli- chen Universitätssektor mit Blick auf die fußläufige Erreichbarkeit voraussichtlich auch weiter- hin, wie oben dargelegt, bis zur Realisierung eines neuen Versorgungszentrums im geplanten Stadtquartier an der Steinfurter Straße, bestehen bleiben. Als Übergangslösung wäre allerdings auch schon heute, unter den gegebenen planungsrecht- lichen Rahmenbedingungen in den Baugebieten entlang des Horstmarer Landweges, die An- siedlung von Läden für den täglichen Bedarf zulässig. Vor dem Hintergrund der Bautypologie der dort errichteten Wohngebäude als Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Studenten- wohnheime, wird diese theoretische Ansiedlungschance für einen entsprechenden Laden al- lerdings als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Erwähnenswert ist in diesem Zusammen- hang jedoch, dass es bis zum Jahr 2014 einen kleinen Lebensmittelladen im Studentenwohn- heim am Rudolf-Harbig-Weg gegeben hat. Für eine entsprechende Ansiedlung bedürfte es jedoch als entscheidende Voraussetzung immer eines privaten unternehmerischen Engage- ments. Des Weiteren eröffnet, etwas abseits der Wohnlagen am Horstmarer Landweg gelegen, der Bebauungsplan Nr. 409, 2. Änderung (Studentisches Wohnquartier Leoland), am Standort der ehemaligen Eissporthalle die ausnahmsweise Zulässigkeit für einen Nachbarschaftsladen mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis max. 400 m? Verkaufsfläche. Ob es im Zuge der Projektrealisierung zu einer entsprechenden Geschäftsansiedlung kommen wird, ist der Ver- waltung aktuell nicht bekannt. (AR Bl hristopher Festersen ‚Amtslei
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Austermannstraße
- Von-Esmarch-Straße
- Fliednerstraße
- Mauritzstraße 4
- Domagkstraße
- Steinfurter Straße
- Wasserweg
- Rudolf-Harbig-Weg
- Horstmarer Landweg
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Rishon-Le-Zion-Ring
- Grevener Straße
- Sentruper Höhe
- Roxeler Straße
- Corrensstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AFW/0011/2021
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 23.11.2021
- Erstellt
- 23.11.2021 11:33