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AFW/0011/2021

Nahversorgung im Sentruper "Universitätsquartier"

Anfrage in der BV West 23.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.01.2022, TOP 4.2

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Antwort der Verwaltung vom 21.12.2021

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1921 Zeichen

ATW/SOA [2024|

#WIRINMÜNSTER
CDU-Fraktion in der BV-West

Münster, 21.11.2021

An den

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West
Herrn Jörg Nathaus

Pantaleonplatz 7

48161 Münster

STADT MÜNSTER

Anfrage an die Verwaltung: Nahversorgung im Sentruper „Universitätsquartier”

1.) Gemäß des 2018 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster soll eine
Nahversorgungsanlage an der Austermannstraße entstehen: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich
der Planungen für diese neue Nahversorgungsanlage?

2.) Welche Übergangslösungen können für eine wohnortnahe Einkaufsmöglichkeit für Lebensmittel und
Dinge des täglichen Gebrauchs im Sentruper „Universitätsquartier“ in Betracht gezogen werden?

Begründung:

In Gesprächen mit den Anwohnern des Sentruper „Universitätsquartiers“ wird immer wieder der Bedarf nach

einer wohnortnahen Einkaufsmöglichkeit für Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs geäußert. Die

durch den Bebauungsplan Nr. 603: Von-Esmarch-Straße / Fliednerstraße geplante Nahversorgungsanlage auf
dem Gelände der ehemaligen Wartburgschule wird aus Sicht der CDU-Fraktion vor allem aufgrund der Ent-

fernung - insbesondere zu den Wohnanlagen um die Alte Sternwarte - jenem Bedarf nicht vollständig gerecht.

Daher muss die geplante Nahversorgungsanlage an der Austermannstraße schnellstmöglich realisiert werden.
Sofern die Realisierung erst in einigen Jahren möglich wird, kann nur eine Übergangslösung, wie zum Beispiel

ein Lebensmittel etc. führender Minimarkt oder ähnlich, eine wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln

und Dingen des täglichen Gebrauchs sicherstellen,

gezeichnet:
Peter Hamann

Christian Hinzmann
Thomas Lilge

Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51}4 18 42-44
post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de

Antwort der Verwaltung vom 21.12.2021

7924 Zeichen

AEW/OOAAT2O2A

61.21.0010 / Herr Hopp 21.12.2021
® Tel.: 492 - 6117 / & Fax: 492 - 7732
Email: Hopp@stadt-muenster.de

Bezirksvertretung Münster-West
zur Sitzung am 20.01.2022

= MÜNSTER

& 5, JAN. 2022
über Dez. Ill, Stadtbaurat Denstorff ‚Amt für Börger- u. Rateservioe
Bezirkaverwaliı

über 33.24 — Bezirksverwaltung Münster-West

Anfrage Ifd. Nr. AFW/0011/2021 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West
vom 21.11.2021 — Nahversorgung im Sentruper „Universitätsviertel‘ —

In der 0. g. Anfrage werden folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

1) Gemäß des 2018 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt
Münster soll eine Nahversorgungslage an der Austermannstraße entstehen: Wie ist
der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen für diese neue Nahversorgungslage?

2) Welche Übergangslösungen können für eine wohnortnahe Einkaufsmöglichkeit für Le-
bensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs im Sentruper „Universitätsquartier“ in
Betracht gezogen werden.

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1)

Nahversorgungslagen im Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (EHZK)

Mit der Fortschreibung des EHZK im Jahr 2018 wurden an der Austermannstraße (Stadtteil
Gievenbeck) und an der Von-Esmarch-Straße (Stadtteil Sentrup) sog. Nahversorgungslagen
(NV-Lagen) neu ausgewiesen. Durch die Ansiedlung von Geschäften der wohnortnahen
Grundversorgung in diesen NV-Lagen sollen die in diesem Stadtraum bestehenden und be-
kannten räumlichen Versorgungslücken zwischen der Innenstadt (Bezirk Schloss) und dem
Stadtteil Gievenbeck in den Stadtzellen Sentrup-Universitätskliniken und -Coesfelder Kreuz
sowie Gievenbeck-Wasserweg und Sentrup-Eissporthalle geschlossen werden. Zielsetzung
ist die Gewährleistung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung (rd. 700 m Luftlinie) für die
Einwohnerinnen und Einwohner aus den umliegenden Wohnquartieren. Zudem liegt die NV-
Lage an der Von-Esmarch-Straße in einer Fahrradentfernung für die Einwohner der Sentruper
Höhe.

NV-Lage Von-Eschmarch-Straße

Die Entwicklung der NV-Lage an der Von-Eschmarch-Straße ist mit der Schaffung der pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Discounter

Lidl) und einer Bäckerei bereits weit vorangeschritten. Auf der Grundlage der erfolgten Offen-
legung des Bebauungsplans Nr. 603 Von-Eschmarch-Straße / Fliednerstraße im November
und Dezember 2021 ist der Satzungsbeschluss noch vor der Sommerpause 2022 beabsichtigt.
Zudem ist im Zuge der Realisierung des UKM Service-Zentrums am Coesfelder Kreuz (3. Än-
derung des Bebauungsplans Nr. 147 Il. Westtangente — Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler
Straße im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring —) die Ansiedlung
von nicht großflächigen Einzelhandelsgeschäften der Nahversorgung vorgesehen. Die früh-
zeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand im September und Oktober 2021 statt.

Die Realisierung der v. g. Ansiedlungsplanungen an der Von-Esmarch-Straße ist absehbar in
den nächsten Jahren zu erwarten.

NV-Lage Austermannstraße

Die Entwicklung der NV-Lage an der Austermannstraße steht in unmittelbarem Zusammen-
hang mit den Planungen für das neue Stadtquartier an der Steinfurter Straße. Daraus resul-
tieren zusätzliche Anforderungen an die Konzipierung der NV-Lage, die über die Festlegungen
im EHZK Münster (Fortschreibung 2018) hinausgehen können. Sie ist daher Bestandteil des
für die Durchführung in 2022 beabsichtigten Werkstattverfahrens zur Erarbeitung eines Struk-
turplans für das neue Stadtquartier, auf dessen Grundlage die weiteren städtebaulichen Qua-
lifizierungsverfahren aufsetzen werden. Über die v. g. Planungsverfahren werden Vorgaben
für die konkrete räumliche Verortung und städtebauliche sowie nutzungsstrukturelle Ausge-
staltung eines zentralen Versorgungsstandortes für das neue Stadtquartier und die angren-
zende Wohnbebauung erarbeitet. Diese werden dann auch belastbare Zielsetzungen für eine
versorgungsstrukturell angemessene und städtebaulich verträgliche Dimensionierung der Ein-
zelhandelsbausteine nach Art (Sortimente und Betriebstyp) und Umfang (Verkaufsfläche) be-
inhalten. Erst darauf aufbauend kann die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts (Ände-
rung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) erfolgen und mit der
Realisierung des neuen urbanen Quartiers für Wohnen und Arbeiten auch die Ansiedlung von
Nahversorgungsangeboten für die vorhandenen Einwohnerinnen’und Einwohner irfi Bereich
des Horstmarer Landweges und für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des neuen
Stadtquartiers angegangen werden. Eine vorgezogene Realisierung von Einzelhandelsbau-
steinen der Nahversorgung oder Teilen davon ist somit städtebaulich und planungsrechtlich
weder sinnvoll noch hinsichtlich der aufeinander aufbauenden Planungsschritte umsetzbar.

zu 2)

Wie bereits unter 1) ausgeführt, werden die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Be-
schäftigten im Bereich der Universitäts-Kliniken und des Coesfelder Kreuzes von den für die
Ansiedlung vorgesehenen Lebensmittelgeschäften an der Von-Esmarch-Straße profitieren
können. Somit wird absehbar der südliche Teil des Universitätssektors zwischen dem Bezirk
Schloss und Gievenbeck mit fußläufig erreichbaren Nahversorgungsstandorten abgedeckt
sein.

Dennoch verbleibt die räumliche Versorgungslücke im nördlichen Universitätssektor für die
Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich des Horstmarer Landweges (Stadtzellen Eisport-
halle und Wasserweg). Derzeit befinden sich lediglich eine Bäckerei und ein Kiosk am westli-
chen Ende des Horstmarer Landweges (Einmündungsbereich Corrensstraße) in fußläufiger
Erreichbarkeit aus den o. g. Wohngebieten. Die nächsten, rd. 1.500 m bis rd. 2.000 m Wege-
strecke entfernt gelegenen Einkaufsstandorte mit umfangreichen Nahversorgungsangeboten
(insbesondere: Stadtteilzentrum Gievenbeck, Stadtbereichszentren Grevener Straße - Germa-
nia und Yorkcenter -, Nahversorgungslage Steinfurter Straße/Rewe) erfüllen zwar nicht das

Kriterium der fußläufigen Erreichbarkeit, liegen aber wohl in einer akzeptablen Fahrradentfer-
nung. Dies ist von Bedeutung, da dem Verkehrsmittel Fahrrad in Münster eine hohe Bedeu-
tung und Akzeptanz für den Versorgungseinkauf von Waren des täglichen Bedarfs zukommt.

Gleichwohl wird die derzeit nicht ausreichende räumliche Nahversorgungssituation im nördli-
chen Universitätssektor mit Blick auf die fußläufige Erreichbarkeit voraussichtlich auch weiter-
hin, wie oben dargelegt, bis zur Realisierung eines neuen Versorgungszentrums im geplanten
Stadtquartier an der Steinfurter Straße, bestehen bleiben.

Als Übergangslösung wäre allerdings auch schon heute, unter den gegebenen planungsrecht-
lichen Rahmenbedingungen in den Baugebieten entlang des Horstmarer Landweges, die An-
siedlung von Läden für den täglichen Bedarf zulässig. Vor dem Hintergrund der Bautypologie
der dort errichteten Wohngebäude als Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Studenten-
wohnheime, wird diese theoretische Ansiedlungschance für einen entsprechenden Laden al-
lerdings als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Erwähnenswert ist in diesem Zusammen-
hang jedoch, dass es bis zum Jahr 2014 einen kleinen Lebensmittelladen im Studentenwohn-
heim am Rudolf-Harbig-Weg gegeben hat. Für eine entsprechende Ansiedlung bedürfte es
jedoch als entscheidende Voraussetzung immer eines privaten unternehmerischen Engage-
ments.

Des Weiteren eröffnet, etwas abseits der Wohnlagen am Horstmarer Landweg gelegen, der
Bebauungsplan Nr. 409, 2. Änderung (Studentisches Wohnquartier Leoland), am Standort der
ehemaligen Eissporthalle die ausnahmsweise Zulässigkeit für einen Nachbarschaftsladen mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis max. 400 m? Verkaufsfläche. Ob es im Zuge der

Projektrealisierung zu einer entsprechenden Geschäftsansiedlung kommen wird, ist der Ver-
waltung aktuell nicht bekannt.

(AR Bl

hristopher Festersen
‚Amtslei

Beratungsverlauf (1)

20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Austermannstraße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Fliednerstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Domagkstraße
  • Steinfurter Straße
  • Wasserweg
  • Rudolf-Harbig-Weg
  • Horstmarer Landweg
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Rishon-Le-Zion-Ring
  • Grevener Straße
  • Sentruper Höhe
  • Roxeler Straße
  • Corrensstraße

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Details

Aktenzeichen
AFW/0011/2021
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
23.11.2021
Erstellt
23.11.2021 11:33