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V/0184/2018

Gremmendorfer Weg zwischen Angelmodder Weg und Gaitlingweg - Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung

Vorlagen 23.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.04.2018, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

3907 Zeichen

V/0184/2018 
V/0184/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gremmendorfer Weg zwischen Angelmodder Weg und Gaitlingweg - Maßnahmen zur 
Geschwindigkeitsreduzierung 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung und der Umsetzung der Stellplatzmarkierung und der Aufstellung eines Freiburger Ke-
gels auf der Straße Gremmendorfer Weg zwischen Angelmodder Weg und Gaitlingweg wird auf 
Grundlage des Lageplans vom Februar 2018 zugestimmt (Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Für die Markierung der Längsstellplätze entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.000 €. Der Freiburger 
Kegel kann aktuell aus dem Altbestand des Bauhofes zur Verfügung gestellt werden.  
Die Kosten werden aus dem Budget der Straßenunterhaltung des Tiefbauamtes ( 1201-
Straßenerhaltung-bauliche-Unterhaltung) bestritten. 
 
 
Begründung: 
Anlass 
Bei der Verwaltung sind in diesem und in vergangenen Jahren mehrere Hinweise und Anregungen 
eingegangen, in denen auf den Durchgangsverkehr und das hohe Geschwindigkeitsniveau au f dem 
Gremmendorfer Weg zwischen Angelmodder Weg und Gaitlingweg hingewiesen und Verbesseru n-
gen gefordert wurden. Bereits im September 2016 fand ein Ortstermin zusammen mit der Polizei, der 
Verwaltung und den Anwohnern des Baugebietes Zwi -Schulmann-Weg statt. Vorrangig ging es d a-
rum, ob es möglich ist, mit einfachen Mitteln eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Gremme n-
dorfer Weg herbeizuführen. 
 
Bestand 
Die Straße Gremmendorfer Weg im o.g. Abschnitt liegt innerhalb einer Tempo -30-Zone und hat die 
Funktion einer Wohnsammelstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion. Die ca. 6,50 m breite 
Fahrbahn wird zum Teil nur einseitig durch das Parken eingeengt. Im Abschnitt zwischen dem Fa l-
kenweg und dem Gaitlingweg ist eine separate Parkbucht vorhanden, die den P arkbedarf auf der 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
28.02.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0184/2018 
Fahrbahn deutlich reduziert. Dieser Zustand verleitet viele Autofahrer zu einer höheren Geschwindi g-
keit. 
 
Prüfergebnis 
Im Zeitraum vom 16. Februar bis 19. Juni 2017  erfolgte in der Straße Gremmendorfer Weg  aufgrund 
eines Beschlusses der BV Südost die Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays. 
Ein Dialog-Display führt pro Fahrzeug zwei Messungen durch. Zunächst wird die Eintrittsgeschwi n-
digkeit ca. 70 m vor der Anlage ermittelt. Die Messung der Austrittsgeschwindigkeit erfolgt unmittelbar 
vor dem Display. Bei den Messungen ist jeweils die Geschwindigkeit von Belang, die von 85 Prozent 
der Verkehrsteilnehmer/ -innen nicht überschritten wird (v85). Die Eintrittsgeschwindigkeit wurde mit 
38 km/h (v85) ermittelt. Die Austrittsgeschwindigkeit bet rägt 36 km/h (v85). Im Ergebnis entfaltet das 
Dialog-Display an dieser Stelle nur eine sehr geringe verkehrsberuhigende Wirkung.  
 
Aufgrund dieser Messergebnisse schlägt die Verwaltung daher vor, zwischen dem Angelmodder Weg 
und Falkenweg Stellplätze alternierend zu markieren. Da auf der Südseite zwischen Falkenweg und 
Gaitlingweg bereits eine Parkbucht vorhanden ist, wird vor der Parkbucht ein Freiburger Kegel aufge-
stellt, um die Fahrbahn zusätzlich punktuell einzueng en. Auf der Nordseite werden Stellplätze ma r-
kiert. Die markierten Stellplätze erhöhen den Durchfahrtswiderstand und reduzieren somit die G e-
schwindigkeit. 
 
Kosten 
Der Freiburger Kegel wird aus dem Bestand des Tiefbauamtes zur Verfügung gestellt. Die Umse t-
zung der Maßnahme verursacht Markierungskosten in Höhe von ca. 1.000 €. Finanzmittel stehen 
unter der Projektgruppe 1201-Straßenerhaltung-bauliche-Unterhaltung zur Verfügung. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage: 
Lageplan

Anlage 1

474 Zeichen

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VUN, ' | e, 3 g je) Anlage 1 zur Vorlage V/0184/2018

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Datum Name
n Bearbeitet |Febr. 2018|Kuh
STADT || MÜNSTER Fre
Blatt nr. |1(1)
Amt für Stadtentwicklung, Maßstab | 1: 500

Stadtplanung, Verkehrsplanung

Plotdatum 27.02.2018

Gremmendorfer Weg

Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung

Anlage A

1793 Zeichen

Anlage A zur V/0184/2018 
Kurzüberblick 
Bei der Verwaltung sind mehrere Hinweise und Anregungen eingegangen, in denen auf den 
Durchgangsverkehr und das hohe Geschwindigkeitsniveau auf dem Gremmendorfer Weg zwi-
schen Angelmodder Weg und Gaitlingweg hingewiesen und Verbesserungen gefordert wurden. 
Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung daher vor, im erwähnten Abschnitt Stellplätze alternie-
rend zu markieren und einen Freiburger Kegel aufzustellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll kurzfristig 2018 umgesetzt werden. Für die Markierung der 
Längsstellplätze entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Beratungsverlauf (1)

24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Gremmendorfer Weg
  • Falkenweg
  • Gaitlingweg
  • Angelmodder Weg
  • Zwi-Schulmann-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0184/2018
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37