3471/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Babaoglu-Marx aus der Sitzung des Integrationsrates vom 03.09.24 (AN/1126/2024) betreffend "Coron
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2295 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 15.11.2024 3471/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 19.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Babaoglu- Marx aus der Sitzung des Integrationsrates vom 03.09.24 (AN/1126/2024) betreffend "Corona-Maßnahmen" Mit Anfrage AN/1126/2024 stellt das Integrationsratsmitglied Herr Babaoglu-Marx die folgen- den Fragen: 1. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierten die damals angeordneten „Corona-M aßnahmen“? 2. Wann wird eine offizielle Entschuldigung für die unnötigen Grundrechtseinschränkun- gen erfolgen? 3. Werden die Verfolgungen von Ordnungsstrafen, die wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen verhängt wurden, jetzt eingestellt bzw. rückerstattet? 4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die durch die Corona-Krise entstandene Spaltung der Gesellschaft zu überwinden und das friedliche Miteinander zu fördern? 5. Wie wird sichergestellt, dass in der Zukunft die Grundrechte der Bürger nicht ohne zwingenden Grund eingeschränkt werden? Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: Zu Frage 1: Die Maßnahmen wurden in Erlassen basierend auf den Empfehlungen des RKIs formuliert. Das RKI ist die zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit und das nationale Public-Health-Institut. Es bewertet, analysiert und erforscht dabei Krankheiten von hoher Gefährlichkeit, weitem Verbreitungsgrad oder großer öffentlicher oder gesundheits- politischer Bedeutung. Beim Robert Koch-Institut sind mehrere wissenschaftliche Kommissio- nen angesiedelt, die bei fachlichen und regulatorischen Aufgaben das RKI beraten. Zu den Fragen 2 - 5: Die Gesetze und Verordnungen, die in den Jahren 2020 ff. von den zuständigen legislativen bzw. exekutiven Organen verabschiedet bzw. erlassen wurden, dienten dem Infektionsschutz der Bevölkerung. Die behördlichen Handlungen erfolgten dabei stets im zur Verfügung ste- 2 henden Rechtsrahmen, der in Abhängigkeit vom damaligen, dynamischen Infektionsgesche- hen variierte. Sofern in diesem Zusammenhang Ordnungswidrigkeiten von Einzelpersonen begangen wurden, so wurden und werden diese geahndet. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3471/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.11.2024
- Erstellt
- 04.11.2024 10:19