0028/2020
Abriss der Fußwegbrücke und Neubau einer ebenerdigen Querung über die Luxemburger Straße an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße
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Anlage 1- Übersichtsplan
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Anlage 1 Übersichtslageplan zum geplanten Abriss der Fußwegbrücke an der Hst. Weißhausstraße Neubau des Chemischen Institutes
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/692/11 Vorlagen-Nummer 09.03.2020 0028/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 12.03.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 Abriss der Fußwegbrücke und Neubau einer ebenerdigen Querung über die Luxemburger Straße/Greinstraße an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße in Köln-Lindenthal Im Rahmen des Masterplans der Universität zu Köln (UzK) wurde ein Neubau des chemischen Insti- tutes im Bereich des heutigen Gebäudes festgelegt. Mit den Bauarbeiten soll 2020 begonnen werden. Um das Baufeld entsprechend zu vergrößern, muss neben der geplanten Bebauung der UzK und des Studierendenwerks die Rampenschleife der nicht barrierefreien Fußwegbrücke über die Luxemburger Straße abgerissen werden. Ein Neubau der Rampe könnte, auf Grund der geplanten Neubebauung, lediglich als geradlinige Verlängerung entlang der Greinstraße erfolgen. Dieser Rampenneubau kann auf Grund der zur Verfügung stehenden Fläche jedoch nur mit einer Neigung von ca. 8 % ohne Ruhepodeste geplant werden und ist somit nicht barrierefrei. Da das ge- samte Bestandsbauwerk zudem mittelfristig umfangreich saniert werden muss, favorisiert die Verwal- tung einen Komplettabriss des Bauwerks. Zur barrierefreien Querung der Luxemburger Straße östlich der Weißhausstraße plant die Verwaltung daher die Schaffung einer ebenerdigen Querung ein- schließlich barrierefreier Rampen zu den Seitenbahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstra- ße. Im Zuge der Planung des Abrisses der Brücke und Neubaus der ebenerdigen Querung hat sich je- doch herausgestellt, dass die Verlegung der Betriebsräume der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) un- terhalb der zu den Bahnsteigen führenden Rampen, welche Signalisierungs- und Kommunikations- technik beinhalten, auf die weitere Planung einen großen zeitlichen und kostentechnischen Einfluss hat. Um die ebenerdige Querung umzusetzen, ist eine Verlegung der benannten Technikräume not- wendig, da diese sich in den Rampen zur Stadtbahnhaltestelle befinden. Nach einer ersten zeitlichen Einschätzung dauert die Planung und Umlegung der Technikräume ca. 1,5 Jahre. Um den Neubau der UzK nicht zeitlich zu behindern, muss in einem ersten Schritt ein Teilabriss der Rampenschleife in 2020 vorgenommen werden. Der Teilabriss beinhaltet den Abbruch der Rampen- schleife bis zur ersten freistehenden Stütze. Anschließend erfolgt der Bau eines provisorischen Trep- penturms im Bereich Greinstraße als Ersatzmaßnahme. Der Komplettabriss der restlichen Fußwegbrücke sowie der Neubau der ebenerdigen Querung über die Luxemburger Straße mit barrierefreier Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße soll nach den Verlegearbeiten der Betriebstechnik der KVB erfolgen. Der Teilabriss der Rampenschleife wird von der UzK planerisch und kostentechnisch übernommen. Der anschließende Komplettabriss der Fußwegbrücke erfolgt ebenfalls durch die UzK. 2 Die Förderfähigkeit des Baus einer ebenerdigen Querung wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Anlage gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0028/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.03.2020
- Erstellt
- 08.01.2020 13:17