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0028/2020

Abriss der Fußwegbrücke und Neubau einer ebenerdigen Querung über die Luxemburger Straße an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße

Mitteilung Ausschuss 09.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 16.03.2020, TOP 11.3.3

Anlage 1- Übersichtsplan

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1- Übersichtsplan

133 Zeichen

Anlage 1 
Übersichtslageplan zum geplanten Abriss der Fußwegbrücke an der Hst. 
Weißhausstraße 
 
 
Neubau des 
Chemischen Institutes

Mitteilung Ausschuss

3110 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/692/11 
 
Vorlagen-Nummer 09.03.2020 
 0028/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 
 
Abriss der Fußwegbrücke und Neubau einer ebenerdigen Querung über die Luxemburger 
Straße/Greinstraße an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße in Köln-Lindenthal 
 
Im Rahmen des Masterplans der Universität zu Köln (UzK) wurde ein Neubau des chemischen Insti-
tutes im Bereich des heutigen Gebäudes festgelegt. Mit den Bauarbeiten soll 2020 begonnen werden.  
 
Um das Baufeld entsprechend zu vergrößern, muss neben der geplanten Bebauung der UzK und des 
Studierendenwerks die Rampenschleife der nicht barrierefreien Fußwegbrücke über die Luxemburger 
Straße abgerissen werden. Ein Neubau der Rampe könnte, auf Grund der geplanten Neubebauung, 
lediglich als geradlinige Verlängerung entlang der Greinstraße erfolgen.  
 
Dieser Rampenneubau kann auf Grund der zur Verfügung stehenden Fläche jedoch nur mit einer 
Neigung von ca. 8 % ohne Ruhepodeste geplant werden und ist somit nicht barrierefrei. Da das ge-
samte Bestandsbauwerk zudem mittelfristig umfangreich saniert werden muss, favorisiert die Verwal-
tung einen Komplettabriss des Bauwerks. Zur barrierefreien Querung der Luxemburger Straße östlich 
der Weißhausstraße plant die Verwaltung daher die Schaffung einer ebenerdigen Querung ein-
schließlich barrierefreier Rampen zu den Seitenbahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstra-
ße. 
 
Im Zuge der Planung des Abrisses der Brücke und Neubaus der ebenerdigen Querung hat sich je-
doch herausgestellt, dass die Verlegung der Betriebsräume der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) un-
terhalb der zu den Bahnsteigen führenden Rampen, welche Signalisierungs- und Kommunikations-
technik beinhalten, auf die weitere Planung einen großen zeitlichen und kostentechnischen Einfluss 
hat. Um die ebenerdige Querung umzusetzen, ist eine Verlegung der benannten Technikräume not-
wendig, da diese sich in den Rampen zur Stadtbahnhaltestelle befinden. Nach einer ersten zeitlichen 
Einschätzung dauert die Planung und Umlegung der Technikräume ca. 1,5 Jahre.  
 
Um den Neubau der UzK nicht zeitlich zu behindern, muss in einem ersten Schritt ein Teilabriss der 
Rampenschleife in 2020 vorgenommen werden. Der Teilabriss beinhaltet den Abbruch der Rampen-
schleife bis zur ersten freistehenden Stütze. Anschließend erfolgt der Bau eines provisorischen Trep-
penturms im Bereich Greinstraße als Ersatzmaßnahme. 
Der Komplettabriss der restlichen Fußwegbrücke sowie der Neubau der ebenerdigen Querung über 
die Luxemburger Straße mit barrierefreier Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße 
soll nach den Verlegearbeiten der Betriebstechnik der KVB erfolgen. 
 
Der Teilabriss der Rampenschleife wird von der UzK planerisch und kostentechnisch übernommen. 
 
Der anschließende Komplettabriss der Fußwegbrücke erfolgt ebenfalls durch die UzK.

2 
 
Die Förderfähigkeit des Baus einer ebenerdigen Querung wird derzeit von der Verwaltung geprüft. 
 
 
Anlage 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0028/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.03.2020
Erstellt
08.01.2020 13:17