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V/0105/2017

Weseler Straße – Verbesserung der Radverkehrsführung zwischen Harkortstraße und Untietheide und barrierefreier Ausbau der stadteinwärtigen Bushaltestelle "An der Hansalinie"

Vorlagen 14.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 25.04.2017, TOP 7.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

4978 Zeichen

V/0105/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weseler Straße – Verbesserung der Radverkehrsführung zwischen Harkortstraße und Untietheide 
und barrierefreier Ausbau der stadteinwärtigen Bushaltestelle "An der Hansalinie" 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
25.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Weseler Straße zwischen Harkortstraße und 
Untietheide und dem barrierefreien Ausbau der stadteinwärtigen Haltestelle „An der Hansalinie“ wird 
auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Januar 2016 (Anlage 1) zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 133.500 € ent-
stehen. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
 
Die Weseler Straße ist eine sehr wichtige Radwegeverbindung von Senden über Albachten nach 
Münster Centrum. Sie wird von vielen Pendlern und Radtouristen genutzt und ist Bestandteil des Ve-
lorouten Konzeptes, Korridor Münster – Senden (siehe Ratsvorlage V/0650/2016). An vielen Ab-
schnitten dieser Veloroute wurden bereits Verbesserungen umgesetzt oder befinden sich zurzeit noch 
in der Planungsphase. Der im Plan (Anlage 1) dargestellte Abschnitt der Weseler Straße zwischen 
Harkortstraße und Untietheide soll ebenfalls optimiert werden. Die Radfahrer nutzen heute einen ca. 
2,0 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg. Dieser befindet sich südlich der Weseler Straße und 
wird in beide Richtungen befahren. Da die Verbindungen von den umliegenden Gemeinden nach 
Münster zunehmend auch für den Radverkehr an Bedeutung gewinnen, wird dies zum Anlass ge-
nommen, den o.g. Abschnitt der Weseler Straße im Hinblick auf die Radfahrer zu optimieren. 
Die daraus entstandene Planung wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Planung: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0105/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Koops 
Ruf: 
492-6156 
E-Mail: 
GKoops@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0105/2017 
 
Es ist geplant zwischen der Einmündung Harkortstraße und der Einmündung Untietheide den vor-
handenen gemeinsamen Geh- und Radweg auf 3,0 m zu verbreitern. Die neue Fläche wird nach dem 
Standard der Stadt Münster in Asphaltbauweise hergestellt. 
 
Die in diesem Abschnitt vorhandenen Knotenpunkte werden ebenfalls im Hinblick auf die Radfahrer 
optimiert. 
Im Knotenpunkt Weseler Straße / Harkortstraße werden Aufstellflächen für den Radfahrer markiert. 
Zusätzlich wird der Radfahrer eigene Signale erhalten. Die Furt über die Harkortstraße wird begradigt 
und für den linksabbiegenden Radfahrer ist in der Fahrbahn eine Aufstellfläche geplant. Im gesamten 
Knotenpunkt werden die Furten rot eingefärbt. 
 
Im Knotenpunkt Weseler Straße / Untietheide ist eine Begradigung der Furt über die Untietheide ge-
plant. Die Furt über die Weseler Straße wird auf 6,0 m verbreitert und mit Radsignalen und Aufstell-
flächen für Radfahrer ausgestattet. Die Furten werden ebenfalls rot eingefärbt. 
 
Um die Sicherheit im Bereich der stadteinwärtigen Haltestelle „An der Hansalinie“ zu erhöhen, wird 
diese umgestaltet. Die Aufstellfläche für den Fahrgast inkl. Wartehalle wird näher an den Fahrbahn-
rand gerückt. Durch die Inanspruchnahme der städtischen Fläche, hinter der heutigen Wartehalle, 
wird der gemeinsame Geh- und Radweg in Zukunft hinter der Wartehalle verlaufen. Kollisionen zwi-
schen dem Fahrgast und dem Radfahrer werden somit vermieden. Die Haltestelle ist barrierefrei, mit 
einem Niederflurbusbordstein von 18,0 m Länge und einem Auffindestreifen geplant. Vier geplante 
Anlehnbügel sollen das Fahrradparken erleichtern und ordnen. Auf Grund des barrierefreien Umbaus 
müssen drei Bäume gefällt werden. Ein neuer Baum ist geplant. 
 
Reduktionsvariante: 
 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions-
umbaumaßnahmen sind nicht möglich. 
 
Kosten/Finanzierung: 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme kann 2018 erfolgen. Die Gesamtkosten für den Umbau be-
laufen sich auf ca. 133.500 €. 
Ob eine Förderung der Maßnahme möglich ist, wird bis zum Baubeschluss noch geklärt. 
 
Sollte ein neuer Aufbau der Nebenanlagen notwendig werden, da dieser evtl. nicht ausreichend frost-
sicher ist, kann über das KAG refinanziert werden. Dies muss aber durch ein Bodengutachten belegt 
werden. Da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt, können dann für den Bereich innerhalb der 
Ortsdurchfahrt (Untietheide bis OD-Grenze) 50 % der beitragsfähigen Kosten des 3,0 m breiten ge-
meinsamen Geh- und Radweges über das KAG refinanziert werden. 
 
 
i.V. 
 
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Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 1

676 Zeichen

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Detailpunkt IV 2.1

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Lagerplatz

Anlage 1 zur Vorlage V/0105/2017

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Detailpunkt IV 2.17

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STADT

Amt für Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung

Anlage

Blatt Nr.

Reg. Nr.

Datum

Name

Weseler Straße

Bearbeitet

Jan. 2016

Kuhn

Gezeichnet|

Jan. 2016

Kuhn

Maßstab

1:500

Verbesserung der
Radverkehrsführung

Plotdatum 09.02.2017

Beratungsverlauf (2)

16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Harkortstraße
  • An der Hansalinie
  • Untietheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0105/2017
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37