A-W/0024/2010
Wiederverwendung nicht mehr benötigter Brücken als Fußgänger-/Radfahrerbrücke über die A1 in den westlichen Stadtteilen
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Originalantrag
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An die
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West
Frau Elisabeth Westrup
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
Münster, 10.08.2010
Wiederverwendung der durch die Kanalerweiterung nicht meh r benötigten Brücken
über den Dortmund-Ems-Kanal als Fußgänger-/Radfahrerbrücke ü ber die Bundes –
Autobahn in den westlichen Stadtteilen
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob
• die ehemalige Fuß- und Radfahrerbrücke (führte parallel zur Dornbuschbrüc ke in MS-
Amelsbüren über den Dortmund-Ems-Kanal), die wegen der Kanalerwei terung
abgebrochen wurde, am Rüschhausweg oder an anderer Stellen in den westlic hen
Stadtteilen parallel zu vorhandenen Autobahnbrücke wieder errichtet we rden kann.
Die Brücke ist komplett „eingemottet“. Die Kosten sind darzustellen.
• weitere Brücken, die durch die Kanalerweiterung nicht mehr benötigt werden, für eine
sichere Fuß- und Radfahrerquerung über die A 1 bzw. A43 an anderen Stellen i n den
westlichen Stadtteilen verwandt werden können.
Begründung:
Die Situation für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für Radfahrer und Fußgänger, ist
an den aus den 60ziger Jahren stammenden Autobahnbrücken der A 1 und A 43 gefährli ch,
denn sie sind zu eng. Anträge, Hinweise, Schriftverkehre und Ortste rmine zur Verbesserung
der Situation für Radfahrer und Fußgänger an den Brücken in den westlichen S tadtteilen
(Heroldstraße in Mecklenbeck, Am Rohrbusch in Roxel, Rüschhausweg in Nienbe rge usw.)
liegen seit Jahren in genügender Anzahl vor.
Laut Antworten der Verwaltung sind es überwiegend die fehlenden F inanzen die eine
Erweiterung der Brücken verhindern und so Fußgängern und Radfahrern eine sic here
Querung ermöglichen würde. Auch in den kommenden Jahren ist mit einer Verbe sserung der
Situation in diesen Brückenbereichen nicht zu rechnen.
Da Handlungsbedarf gesehen wird müssen daher preiswertere Alternati ven her. Eine
Lösungsalternative könnte die Wiederverwendung der außer Dienst gestell ten Kanalbrücken
über den Dortmund-Ems-Kanal sein.
Die ehemalige Fuß- und Radfahrerbrücke (3-m-Breite) über den Dortm und-Ems-Kanal auf
Höhe der Dornbuschbrücke könnte so zum Beispiel neben der Rüschhausweg-
Autobahnbrücke (oder an anderer Stelle) wieder aufgebaut werden. Nach eine r ersten
Einschätzung ist die Länge der Brücke ausreichend. Die Brücke ist kom plett erhalten und
wird „eingemottet“ zwischengelagert. Eine Mittelunterstützung ist nicht erforderlich.
gezeichnet:
Wolfgarten, Hißmann, Krekeler, van der Meulen, Hinzmann, Hamann, Stähler, Westrup
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (3)
- Heroldstraße
- Rüschhausweg
- Am Rohrbusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0024/2010
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 10.08.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37