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AN/0992/2018

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Lebendige Veedel erhalten – Milieuschutzsatzung für Ehrenfeld!

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke) 18.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.07.2018, TOP 8.1

Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

5954 Zeichen

SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die Linke Herr Harald Schuster (Deine Freunde) 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0992/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.07.2018 
Lebendige Veedel erhalten – Milieuschutzsatzung für Ehrenfeld! 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Eh-
renfeld am 02. Juli 2018 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, 
(1) Für das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost umgehend eine Soziale Erhal-
tungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 
Eine entsprechende Vorlage ist den entsprechenden politischen Gremien bis zum 4. 
Quartal 2018 vorzulegen. 
(2) Mit der Aufstellung eines Sozialen Erhaltungssatzung für das ehemalige Sanierungs-
gebiet Ehrenfeld-Ost ist sofort zu beginnen, sofern das Instrument noch eine Wirkung 
entfalten soll. 
(3) Zeitnah sind zudem Soziale Erhaltungssatzungen für die übrigen Teile der Stadtvier-
tel 40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die nicht Teil des ehemaligen 
Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren, aufzustellen.

- 2 - 
 
 
(4) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der 
Ehrenfelder Quartiere zu unterstützen und durch die entsprechende politische Be-
schlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzu-
ziehung externer Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weite-
rer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. 
 
Begründung: 
Verdrängungsprozesse sind in Ehrenfeld deutlich feststellbar ( AN/0515/2017).1 Menschen mit geri n-
geren ökonomischen Ressourcen und Kleingewerbetreibende müssen aufgrund steigender Mieten in 
Folge von Aufwertungsprozessen ihr angestammtes Wohn - und Arbeitsumfeld verlassen. Die allseits 
beschworene „Ehrenfelder Mischung“ – die soziale Mischung, das Nebeneinander von Wohnen, A r-
beiten und Kultur – ist in Gefah r. Dabei macht gerade sie die Vitalität und den Reiz von Ehrenfeld 
aus.2 Diese Mischung beizubehalten ist Auftrag und Verpflichtung auch für die Immobilienwirtschaft. 3 
                                                 
1 Vgl. auch verschiedene Jahrgänge Stadtteil-Informationen: 
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/statistik/kleinraeumige-statistiken, letzter Zugriff: 
14.06.2018. 
2 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=476022&type=do&, Zugriff: 22.02.2017. 
3 http://blog.gueterbahnhof-ehrenfeld.de/index.php/ 64-september-2016 /175-ehrenfeld-thema-auf-der-expo-
real#disqus_thread, Zugriff: 28.02.2017.

- 3 - 
 
Die Stadtverwaltung geht mittlerweile davon aus, dass ehemalige Sanierungsgebiete besond ers von 
Verdrängungs- und Aufwertungsprozessen betroffen sein können. 4 Die Sanierungssatzung für Ehre n-
feld wurde 2009 aufgehoben:  
„Wesentliche Ziele der Sanierung Ehrenfeld -Ost waren die Instandsetzung und Modernisierung von 
Wohnraum und Gebäuden, Schließ ung von Baulücken mit mietpreisgünstigem Wohnraum, Förderung 
der Mischnutzung von Wohnen und nichtstörendem Gewerbe, Gestaltung und Begrünung von Plätzen, 
Entsiegelung und Begrünung von Hofbereichen zur besseren Belichtung und Belüftung und zur 
Verbesserung des Kleinklimas.“5 
Der Erlass sozialer Erhaltungssatzungen wird im Stadtentwicklungskonzept Wohnen als vereinzelt zu 
priorisierende Maßnahme genannt (Maßnahme S2). 6 Auch in anderen Großstädten mit angespan n-
ten Wohnungsmärkten wird das Instrument eingeset zt. Allein seit 2016 wurden in München weitere 
13 (!) Satzungsgebiete ausgewiesen. 7 Neben München haben unzählige Städte positive Erfahrungen 
mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung gesammelt und weisen verstärkt neue Satzung s-
gebiete aus.8 
Derzeit plant die Kölner Stadtverwaltung allerdings zunächst nur für das Severinsviertel eine Soziale 
Erhaltungssatzung zu erlassen, um dort Erfahrungen zu sammeln ( 0763/2018 und 1716/2018). Eine 
Evaluierung der Wirksamkeit der Milieuschutzsatzung für das Severinsviertel in mehreren Jahren 
kann nicht abgewartet werden. Bis dahin sind die V erdrängungs- und Gentrifizierungsprozesse nicht 
nur Ehrenfeld, sondern vermutlich kölnweit abgeschlossen. 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld setzt sich dafür ein, dass die Menschen in ihren angestammten Ve e-
deln wohnen bleiben können und keine sozialen Monokul turen entstehen, die den sozialen Frieden 
und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Schon jetzt werden die Verdrängungsprozesse 
durch höchstpreisige Wohnbauprojekte befeuert. 
Ehrenfeld braucht eine Milieuschutzsatzung, um Luxussanierungen und die Umwandlung von Miet - 
in Eigentumswohnungen zu verhindern und Mietsteigerungen zu begrenzen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Petra Bossinger Christiane Martin 
(Fraktionsvorsitzende SPD) (Fraktionsvorsitzende DIE GRÜNEN) 
  
Berndt Petri Harald Schuster 
(Fraktionsvorsitzender DIE LINKE) (DEINE FREUNDE) 
 
 
 
                                                 
4 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=597850&type=do&, Zugriff: 28.02.2017. 
5 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15 /ehrenfeld_ost_abschlussdoku.pdf, S. 5, Zugriff: 
28.02.2017. 
6 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15 /stadtentwicklungskonzept_wohnen_2015.pdf, S. 50, 
Zugriff: 13.03.2017. 
7 https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Stadt-und-
Bebauungsplanung/Erhaltungssatzungen.html, letzter Zugriff: 14.06.2018. 
8 Beispiel Frankfurt: 
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/erhaltungssatzungen_5329.html?psid=2, letzter Zugriff: 
14.06.2018.

Sachstandsbericht BV

2950 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
151/1 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0992/2018 
 Stand: 02.02.2022 
Sachstandsbericht  
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die 
Linke und Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Lebendige Veedel erhalten – 
Milieuschutzsatzung für Ehrenfeld! 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, 
(1) Für das ehemalige Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung 
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine entsprechende Vorlage ist 
den entsprechenden politischen Gremien bis zum 4. Quartal 2018 vorzulegen. 
 
(2) Mit der Aufstellung eines Sozialen Erhaltungssatzung für das ehemalige Sanierungsgebiet Ehren-
feld-Ost ist sofort zu beginnen, sofern das Instrument noch eine Wirkung entfalten soll. 
 
(3) Zeitnah sind zudem Soziale Erhaltungssatzungen für die übrigen Teile der Stadtviertel 40103 (Eh-
renfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die nicht Teil des ehemaligen Sanierungsgebietes Ehren-
feld-Ost waren, aufzustellen. 
 
(4) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der Ehrenfelder 
Quartiere zu unterstützen und durch die entsprechende politische Beschlussfassung die personellen 
und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuziehung externer Fachbüros – bereitzustellen, die 
für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand (01/2022): 
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014 (3443/2013) hat 
die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale Erhaltungssatzung ver-
mehrt zu nutzen. Die Verwaltung hat seitdem für folgende Gebiete die Aufstellung bzw. den Be-
schluss von Sozialen Erhaltungsgebieten vorbereitet und in die politischen Gremien eingebracht: 
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel (2017, 2019), siehe 
dazu den Sachstandsbericht Bezirksvertretung 1 0615/2021   
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West (1524/2020 , 
2912/2021 ) 
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Neustadt Süd-West (2975/2021 )

2 
 
Nächste Schritte: 
Hinsichtlich der Prüfung und Aufstellung weiterer Satzungsgebiete orientiert sich die Verwaltung im 
Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen an der politischen Beschlusslage der Bezirksver-
tretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statistischer Indikatoren. Entsprechend erfolgt die 
Bearbeitung und Prüfung der Beschlüsse der BV Ehrenfeld. 
Eine Darstellung der Voruntersuchung/Dauerbeobachtung anhand ausgewählter Indikatoren z. B. im 
Open Data–Portal der Stadt wird derzeit noch geprüft. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für Anfang 2023.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vogelsanger Straße
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0992/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke)
Datum
18.06.2018
Erstellt
18.06.2018 09:26