3085/2025
Einrichtung einer zusätzlichen Hundefreilaufflächen im August-Sander-Park
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Anlage 2 - geänderter Beschlussvorschlag
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3085/2025 Bezirksvertretung Innenstadt Sitzung vom 29.01.2026 Anlage 2 – Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung (27.01.2026) Einrichtung einer Hundefreilaufflächen im August-Sander-Park als Ersatz für die Fläche im Hansapark Beschluss: Die Bezirksvertretung verzichtet auf die Umsetzung des Beschlusses zur Errichtung einer Hundespielweise am Hansaplatz aus der Sitzung vom 20.03.2025 (AN/1096/2024). Stattdessen beauftragt sie die Verwaltung mit der Einrichtung einer neuen Hundefreilauffläche im nahegelegenen August-Sander-Park als Ersatz für die Fläche am Hansapark. Begründung: In der Sitzung vom 20.03.2025 fasste die Bezirksvertretung Innenstadt den folgenden Beschluss: „Die Hundewiese im Hansapark soll gemäß der angehängten Skizze auf eine an den Hansaring angrenzende Fläche verlegt und umzäunt werden. Hierbei soll ein ausreichender Abstand zum Denkmal „Frau mit totem Kind“ gehalten werden. Der am Längsweg gelegene Baum sowie der zwischen der zukünftigen Hundewiese und die Skulptur abtrennende Baum soll nicht in die Hundewiese mit einbezogen werden. Die Fläche der bisherigen Hundewiesen verbleibt als reguläre Grünfläche zur allgemeinen Nutzung.“ Die Verwaltung bittet darum, auf die Einrichtung einer umzäunten Freilauffläche für Hunde an der vorgesehenen Stelle aus folgenden Gründen zu verzichten: Der Hansaplatz (Name der Parkanlage) wurde im Jahr 1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln aufgenommen. Eine umzäunte Fläche verändert die Blickbeziehung zur mittelalterlichen Stadtmauer und führt zu einer Separierung der Parkanlage. Zudem werden Rasenflächen, die ausschließlich zum Freilauf von Hunden genutzt werden, immer schwer beschädigt. Die Rasenfläche am Hansaplatz ist jedoch ein prägendes Gestaltungs- und Verbindungselement des Denkmals. Des Weiteren handelt es sich bei dem Denkmal „Mutter mit Kind“ nicht nur um eine einzelne Statue, sondern um einen Teil des ersten Denkmals für NS-Opfer in Köln nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Geschichte und den Umfang dieses Denkmals entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Direktors des NS- Dokumentationszentrums (Anlage 1). Die Verwaltung ist sich des Bedarfes einer Hundefreilauffläche im Bereich Hansaring/Mediapark bewusst. Daher bietet die Verwaltung als Ausgleich eine Fläche für den Freilauf von Hunden im fußläufig gelegenen August-Sander-Park an. Durch die geschützte Lage der zur Verfügung gestellten Fläche, kann auf die Errichtung einer kostspieligen Zaunanlage verzichtet werden. Die bisherige Freilauffläche am Hansaplatz entfällt und wird wieder zur allgemeinen Grünanlage. Insgesamt hat die Stadt Köln in großem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hundefreilaufflächen Gebrauch gemacht und fast 90 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen. Freilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) lediglich neben den allgemeinen Erholungszwecken dem freien Auslauf von Hunden zur Verfügung. Daher ist sicherzustellen, dass andere Nutzungen auf der Fläche nicht ausgeschlossen werden. Durch eine Einzäunung der Freilaufflächen könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass diese lediglich den Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung stehen sollen.
Anlage 1 - Schreiben des NS-Dok vom 23.05.2025
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NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln Stadt Köln • NS-Dokumentationszentrum Appellhofplatz 23-25 • 50667 Köln Appellhofplatz 23-25 50667 Köln www.nsdok.de Bezirksvertretung Innenstadt Auskunft Dr. Henning Borggräfe Zimmer 1.08 T: 0221 221-26340 F: 0221 221-25512 henning.borggraefe@stadt- koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 4520-Bo 23.05.2025 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. Henning Borggräfe Direktor des NS-Dokumentationszentrums
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 3085/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung einer zusätzlichen Hundefreilaufflächen im August-Sander-Park Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung verzichtet auf die Umsetzung des Beschlusses zur Errichtung einer Hundespielweise am Hansaplatz aus der Sitzung vom 20.03.2025 (AN/1096/2024). Stattdessen beauftragt sie die Verwaltung mit der Einrichtung einer zusätzlichen neuen Hun- defreilauffläche im nahegelegenen August-Sander-Park. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Sitzung vom 20.03.2025 fasste die Bezirksvertretung Innenstadt den folgenden Be- schluss: „Die Hundewiese im Hansapark soll gemäß der angehängten Skizze auf eine an den Hansa- ring angrenzende Fläche verlegt und umzäunt werden. Hierbei soll ein ausreichender Abstand zum Denkmal “Frau mit totem Kind” gehalten werden. Der am Längsweg gelegene Baum so- wie der zwischen der zukünftigen Hundewiese und die Skulptur abtrennende Baum soll nicht in die Hundewiese mit einbezogen werden. Die Fläche der bisherigen Hundewiesen verbleibt als reguläre Grünfläche zur allgemeinen Nutzung.“ Die Verwaltung bittet darum, auf die Einrichtung einer umzäunten Freilauffläche für Hunde an der vorgesehenen Stelle aus folgenden Gründen zu verzichten: Der Hansaplatz (Name der Parkanlage) wurde im Jahr 1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln aufgenommen. Eine um- zäunte Fläche verändert die Blickbeziehung zur mittelalterlichen Stadtmauer und führt zu ei- ner Separierung der Parkanlage. Zudem werden Rasenflächen, die ausschließlich zum Frei- lauf von Hunden genutzt werden, immer schwer beschädigt. Die Rasenfläche am Hansaplatz ist jedoch ein prägendes Gestaltungs- und Verbindungselement des Denkmals. Des Weiteren handelt es sich bei dem Denkmal „Mutter mit Kind“ nicht nur um eine einzelne Statue, sondern um einen Teil des ersten Denkmals für NS-Opfer in Köln nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Geschichte und den Umfang dieses Denkmals entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Direktors des NS-Dokumentationszentrums (Anlage 1). Die Verwaltung ist sich des Bedarfes einer zusätzlichen Hundefreilauffläche im Bereich Han- saring/Mediapark bewusst. Daher bietet die Verwaltung als Ausgleich eine zusätzliche Fläche für den Freilauf von Hunden im fußläufig gelegenen August-Sander-Park an. Durch die ge- schützte Lage der zur Verfügung gestellten Fläche, kann auf die Errichtung einer kostspieligen Zaunanlage verzichtet werden. Die bisherige Freilauffläche am Hansaplatz bleibt, in ihrer ak- tuellen Form, weiterhin bestehen. Insgesamt hat die Stadt Köln in großem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hun- defreilaufflächen Gebrauch gemacht und fast 90 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen. Freilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) lediglich neben den allgemeinen Erholungszwecken dem freien Auslauf von Hunden zur Verfügung. Daher ist si- cherzustellen, dass andere Nutzungen auf der Fläche nicht ausgeschlossen werden. Durch eine Einzäunung der Freilaufflächen könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass diese ledig- lich den Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung stehen sollen. Anlagen Anlage 1 - Schreiben des NS-Dok vom 23.05.2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3085/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.01.2026
- Erstellt
- 30.10.2025 11:09