Mandari Insight

3085/2025

Einrichtung einer zusätzlichen Hundefreilaufflächen im August-Sander-Park

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.03.2026, TOP 3.1

Anlage 2 - geänderter Beschlussvorschlag

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Schreiben des NS-Dok vom 23.05.2025

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - geänderter Beschlussvorschlag

3245 Zeichen

3085/2025 
Bezirksvertretung Innenstadt 
Sitzung vom 29.01.2026 
 
Anlage 2 – Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung (27.01.2026) 
 
Einrichtung einer Hundefreilaufflächen im August-Sander-Park als Ersatz für 
die Fläche im Hansapark 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung verzichtet auf die Umsetzung des Beschlusses zur Errichtung 
einer Hundespielweise am Hansaplatz aus der Sitzung vom 20.03.2025 
(AN/1096/2024). Stattdessen beauftragt sie die Verwaltung mit der Einrichtung einer 
neuen Hundefreilauffläche im nahegelegenen August-Sander-Park als Ersatz für die 
Fläche am Hansapark. 
 
Begründung: 
In der Sitzung vom 20.03.2025 fasste die Bezirksvertretung Innenstadt den 
folgenden Beschluss: 
„Die Hundewiese im Hansapark soll gemäß der angehängten Skizze auf eine an den 
Hansaring angrenzende Fläche verlegt und umzäunt werden. Hierbei soll ein 
ausreichender Abstand zum Denkmal „Frau mit totem Kind“ gehalten werden. Der am 
Längsweg gelegene Baum sowie der zwischen der zukünftigen Hundewiese und die 
Skulptur abtrennende Baum soll nicht in die Hundewiese mit einbezogen werden. Die 
Fläche der bisherigen Hundewiesen verbleibt als reguläre Grünfläche zur 
allgemeinen Nutzung.“ 
Die Verwaltung bittet darum, auf die Einrichtung einer umzäunten Freilauffläche für 
Hunde an der vorgesehenen Stelle aus folgenden Gründen zu verzichten: Der 
Hansaplatz (Name der Parkanlage) wurde im Jahr 1980 in die Denkmalliste der Stadt 
Köln aufgenommen. Eine umzäunte Fläche verändert die Blickbeziehung zur 
mittelalterlichen Stadtmauer und führt zu einer Separierung der Parkanlage. Zudem 
werden Rasenflächen, die ausschließlich zum Freilauf von Hunden genutzt werden, 
immer schwer beschädigt. Die Rasenfläche am Hansaplatz ist jedoch ein prägendes 
Gestaltungs- und Verbindungselement des Denkmals. 
Des Weiteren handelt es sich bei dem Denkmal „Mutter mit Kind“ nicht nur um eine 
einzelne Statue, sondern um einen Teil des ersten Denkmals für NS-Opfer in Köln 
nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Geschichte und den Umfang dieses 
Denkmals entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Direktors des NS-
Dokumentationszentrums (Anlage 1). 
Die Verwaltung ist sich des Bedarfes einer Hundefreilauffläche im Bereich 
Hansaring/Mediapark bewusst. Daher bietet die Verwaltung als Ausgleich eine

Fläche für den Freilauf von Hunden im fußläufig gelegenen August-Sander-Park an. 
Durch die geschützte Lage der zur Verfügung gestellten Fläche, kann auf die 
Errichtung einer kostspieligen Zaunanlage verzichtet werden. Die bisherige 
Freilauffläche am Hansaplatz entfällt und wird wieder zur allgemeinen Grünanlage. 
Insgesamt hat die Stadt Köln in großem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung 
von Hundefreilaufflächen Gebrauch gemacht und fast 90 Freilaufflächen im 
Stadtgebiet geschaffen. Freilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner 
Stadtordnung (KSO) lediglich neben den allgemeinen Erholungszwecken dem freien 
Auslauf von Hunden zur Verfügung. Daher ist sicherzustellen, dass andere 
Nutzungen auf der Fläche nicht ausgeschlossen werden. Durch eine Einzäunung der 
Freilaufflächen könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass diese lediglich den 
Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung stehen sollen.

Anlage 1 - Schreiben des NS-Dok vom 23.05.2025

481 Zeichen

NS-Dokumentationszentrum 
der Stadt Köln 
 
Stadt Köln • NS-Dokumentationszentrum 
Appellhofplatz 23-25 • 50667 Köln 
 
 Appellhofplatz 23-25 
50667 Köln 
www.nsdok.de 
 
Bezirksvertretung Innenstadt  Auskunft 
Dr. Henning Borggräfe 
Zimmer 1.08 
T: 0221 221-26340 
F: 0221 221-25512 
henning.borggraefe@stadt-
koeln.de 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 4520-Bo 23.05.2025 
 
Mit freundlichen Grüßen 
im Auftrag 
 
 
Dr. Henning Borggräfe  
Direktor des NS-Dokumentationszentrums

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3606 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3085/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung einer zusätzlichen Hundefreilaufflächen im August-Sander-Park  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung verzichtet auf die Umsetzung des Beschlusses zur Errichtung einer 
Hundespielweise am Hansaplatz aus der Sitzung vom 20.03.2025 (AN/1096/2024). 
 
Stattdessen beauftragt sie die Verwaltung mit der Einrichtung einer zusätzlichen neuen Hun-
defreilauffläche im nahegelegenen August-Sander-Park. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Sitzung vom 20.03.2025 fasste die Bezirksvertretung Innenstadt den folgenden Be-
schluss:  
„Die Hundewiese im Hansapark soll gemäß der angehängten Skizze auf eine an den Hansa-
ring angrenzende Fläche verlegt und umzäunt werden. Hierbei soll ein ausreichender Abstand 
zum Denkmal “Frau mit totem Kind” gehalten werden. Der am Längsweg gelegene Baum so-
wie der zwischen der zukünftigen Hundewiese und die Skulptur abtrennende Baum soll nicht 
in die Hundewiese mit einbezogen werden. Die Fläche der bisherigen Hundewiesen verbleibt 
als reguläre Grünfläche zur allgemeinen Nutzung.“ 
Die Verwaltung bittet darum, auf die Einrichtung einer umzäunten Freilauffläche für Hunde an 
der vorgesehenen Stelle aus folgenden Gründen zu verzichten: Der Hansaplatz (Name der 
Parkanlage) wurde im Jahr 1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln aufgenommen. Eine um-
zäunte Fläche verändert die Blickbeziehung zur mittelalterlichen Stadtmauer und führt zu ei-
ner Separierung der Parkanlage. Zudem werden Rasenflächen, die ausschließlich zum Frei-
lauf von Hunden genutzt werden, immer schwer beschädigt. Die Rasenfläche am Hansaplatz 
ist jedoch ein prägendes Gestaltungs- und Verbindungselement des Denkmals.  
Des Weiteren handelt es sich bei dem Denkmal „Mutter mit Kind“ nicht nur um eine einzelne 
Statue, sondern um einen Teil des ersten Denkmals für NS-Opfer in Köln nach dem Ende des 
Zweiten Weltkrieges. Die Geschichte und den Umfang dieses Denkmals entnehmen Sie bitte 
dem beigefügten Schreiben des Direktors des NS-Dokumentationszentrums (Anlage 1). 
 
Die Verwaltung ist sich des Bedarfes einer zusätzlichen Hundefreilauffläche im Bereich Han-
saring/Mediapark bewusst. Daher bietet die Verwaltung als Ausgleich eine zusätzliche Fläche 
für den Freilauf von Hunden im fußläufig gelegenen August-Sander-Park an. Durch die ge-
schützte Lage der zur Verfügung gestellten Fläche, kann auf die Errichtung einer kostspieligen 
Zaunanlage verzichtet werden. Die bisherige Freilauffläche am Hansaplatz bleibt, in ihrer ak-
tuellen Form, weiterhin bestehen. 
 
Insgesamt hat die Stadt Köln in großem Umfang von der Möglichkeit der Schaffung von Hun-
defreilaufflächen Gebrauch gemacht und fast 90 Freilaufflächen im Stadtgebiet geschaffen. 
Freilaufflächen stehen gemäß § 28 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) lediglich neben den 
allgemeinen Erholungszwecken dem freien Auslauf von Hunden zur Verfügung. Daher ist si-
cherzustellen, dass andere Nutzungen auf der Fläche nicht ausgeschlossen werden. Durch 
eine Einzäunung der Freilaufflächen könnte jedoch der Eindruck entstehen, dass diese ledig-
lich den Hundehalter*innen und deren Tieren zur Verfügung stehen sollen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Schreiben des NS-Dok vom 23.05.2025

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3085/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.01.2026
Erstellt
30.10.2025 11:09