V/0841/2009
Neubau Regenklärbecken (RKB) "Am Rohrbusch/ Im Derdel", in Münster-Roxel
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Beschlussvorlage
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V/0841/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Neubau Regenklärbecken (RKB) "Am Rohrbusch/ Im Derdel", in Münster-Roxel Beratungsfolge 21.01.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das Regenklärbecken wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan/Längsschnitt Plan Nr. WE -103; Blatt Nr. 3; vom Dezember 2009) neugebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt (4008 Am Rohrbusch/ RWB, GG Im Derdel Bpl. 301). Der Überhang von 210.000,00 Euro wird aus dem Deckungsring des Tiefbauamtes, Stadtentwässerung ( 4103 Kanal- sanierung Hammer Straße (B54)) finanziert. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und Anla- gen Investitionsmaßnahme 4008 Am Rohrbusch/ RWB, GG Im Derdel Bpl. 301 Auszahlungen 2010 410.000 Der Überhang von 210.000,00 Euro wird aus dem Deckungsring des Tiefbauamtes, Stadtent- wässerung ( 4103 Kanalsa- nierung Hammer Straße (B54)) finanziert. Summe 410.000 Vorlagen-Nr.: V/0841/2009 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 10.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0841/2009 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Nach dem Investitionsprogramm „Abwasser NRW“ ist der Bau von Regenklärbecken zuwendungs- fähig. Es können als Projektförderung zinsgünstige Fonddarlehn in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Anträge werden bei der NRW-Bank gestellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Die Maßnah me ist im städtischen Abwasserbeseitigungskonzept unter der Nr. 1.1.114 im kurzfris- tigen Realisierungszeitraum aufgeführt. Das Einzugsgebiet des geplanten Regenklärbeckens liegt im Westen von Münster im Ortsteil Ro- xel und umfasst den Bebauungsplan Nr. 301 Gewerbe- und Mischgebiet „Im Derdel/ Am Rohr- busch“. Das Gewerbe-/Mischgebiet weist die klassische, münsteraner Gewerbestruktur auf, mit Hand- werks- und Dienstleitungsbetrieben, Bürogebäuden und Kfz-Handel. Zurzeit erfolgt die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Einzugsgebiet des geplanten Beckens, ohne Regenwasserbehandlung in ein Nebengewässer der Münsterschen Aa und in den Aasee. Das Regenklärbecken „Am Rohrbusch/ Im Derdel“ wurde im Zuge der Verlängerung der Einleitungserlaubnis Netz 233, durch die „Untere Wasserbehörde Münster“ als Aufsichtsbehörde, gefordert. Der Bau des Regenklärbeckens trägt somit zur Verbesserung der Wasserqualität des Aasees bei. Retentionsmaßnahmen zur Reduzierung der Abfl üsse aus dem Einzugsgebiet können zukünftig nur dezentral umgesetzt werden, da für ein zentral angelegtes Regenrückhaltebecken keine ge- eigneten Flächen zur Verfügung stehen. Erweiterungsflächen zum Einzugsgebiet sind zukünftig über dezentrale, private Regenrückhaltung zu erschließen . 2. Regenklärbecken und Trennbauwerk Geplant ist der Bau eines unterirdisch angeordneten, ständ ig gefüllten Regenklärbeckens mit vor- geschaltetem Trennbauwerk und Rohrdrossel sowie den erforderlichen Zu- und Ablaufleitungen. Das RKB liegt im Bereich der Nordseite der öffentlichen Verkehrsfläche, Straße „Am Rohrbusch“, Höhe aus Nr. 75. Die Bodenuntersuchungen am Beckenstandort ergaben schwierige Bedingungen. Die geplante Beckensohle liegt im unverwitterten Mergelgestein und schließt somit den Verbau mittels Spundwänden aus. Im Hinblick auf die abdichtende Wirkung des Mergels, ist mit Stauwas- serbildung bis Oberkante Gelände in niederschlagsreichen Zeiten zu rechnen. Das geplante Becken besitzt ein Beckenvolumen von ca. 200 m³ mit den lichten Abmessungen von l= 19,00 m, b= 5,00 m, h= 3,05 m. - 3 - V/0841/2009 Für den Bau des Beckens ist es erforderlich die im Baufeld liegenden Kabel für die Bauphase zu verlegen. Dem geplanten Regenklärbecken wird ein Trennbauwerk von ca. 4,00 m * 4,00 m * 3,50 m mit zwei Einstiegen vorgeschaltet. Ein diagonal angeordnetes Streichwehr reguliert in Verbindung mit einer Rohrdrossel DN 350 den Abfluss zum Regenklärbecken und den Abfluss über den vorhan- denen Regenwasserkanal DN 1200 zum Vorfluter. Das Bauwerk wird in Ortbeton oder als Beton- fertigteil hergestellt und in die Trasse des vorhandenen Regenwasserkanals in der Straße „Am Rohrbusch“ eingepasst. 3. Ausschreibung und Bau Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge- legt. Für die Bauzeit wird eine Ersatzzufahrt für das Grundstück „Am Rohrbusch Nr. 75 „ geschaffen. Die Ausschreibung erfolgt nach der Anhörung in der BV-West und der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2010 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 5 Mo- naten gerechnet. 4. Beiträge/ Zuschüsse Durch den Bau des Regenrückhaltebeckens en tstehen keine satzungsgemäßen Entwässerungs- beiträge im Einzugsgebiet. Für den Bau des Regenklärbeckens sind Fördermittel nach dem Investitionsprogramm „Abwasser NRW“ in Form eines zinsgünstigen Fonddarlehns bei der NRW- Bank beantragt. 5. Genehmigungen 5.1 Das Regenklärbecken muss gem. §58.2 Landeswassergesetz (LWG) durch die „Untere Wasserbehörde“ genehmigt werden. Der Antrag auf Genehmigung wurde am 18.12.2009 gestellt. 5.2 Für die Einleitung in das Nebengewässer der Münsterschen Aa liegt eine Einleitungser- laubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind ke ine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße
- Am Rohrbusch
- Im Derdel
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0841/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37