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V/0841/2009

Neubau Regenklärbecken (RKB) "Am Rohrbusch/ Im Derdel", in Münster-Roxel

Vorlagen 21.12.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.02.2010, TOP 5.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6249 Zeichen

V/0841/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau Regenklärbecken (RKB) "Am Rohrbusch/ Im Derdel", in Münster-Roxel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das Regenklärbecken wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten 
Ausführungsplanung (Lageplan/Längsschnitt Plan Nr. WE -103; Blatt Nr. 3; vom Dezember 2009) 
neugebaut.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans nachstehender Produktgruppe wie 
folgt veranschlagt (4008 Am Rohrbusch/ RWB, GG Im Derdel Bpl. 301). Der Überhang von 
210.000,00 Euro wird aus dem Deckungsring des Tiefbauamtes, Stadtentwässerung ( 4103 Kanal-
sanierung Hammer Straße (B54)) finanziert. 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und Anla-
gen 
   
Investitionsmaßnahme 4008 Am Rohrbusch/ RWB, 
GG Im Derdel Bpl. 301 
   
Auszahlungen   2010 410.000 Der Überhang von 
210.000,00 Euro wird aus 
dem Deckungsring des 
Tiefbauamtes, Stadtent-
wässerung ( 4103 Kanalsa-
nierung Hammer Straße 
(B54)) finanziert. 
   Summe 410.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0841/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0841/2009 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Nach dem Investitionsprogramm „Abwasser NRW“ ist der Bau von Regenklärbecken zuwendungs-
fähig. Es können als Projektförderung zinsgünstige Fonddarlehn in Anspruch genommen werden. 
Die entsprechenden Anträge werden bei der NRW-Bank gestellt. 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Die Maßnah
me ist im städtischen Abwasserbeseitigungskonzept unter der Nr. 1.1.114 im kurzfris-
tigen Realisierungszeitraum aufgeführt. 
 
Das Einzugsgebiet des geplanten Regenklärbeckens liegt im Westen von Münster im Ortsteil Ro-
xel und umfasst den Bebauungsplan Nr. 301 Gewerbe- und Mischgebiet „Im Derdel/ Am Rohr-
busch“. 
Das Gewerbe-/Mischgebiet weist die klassische, münsteraner Gewerbestruktur auf, mit Hand-
werks- und Dienstleitungsbetrieben, Bürogebäuden und Kfz-Handel. 
Zurzeit erfolgt die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Einzugsgebiet des geplanten 
Beckens, ohne Regenwasserbehandlung in ein Nebengewässer der Münsterschen Aa und in den 
Aasee. Das Regenklärbecken „Am Rohrbusch/ Im Derdel“ wurde im Zuge der Verlängerung der 
Einleitungserlaubnis Netz 233, durch die „Untere Wasserbehörde Münster“ als Aufsichtsbehörde,  
gefordert. Der Bau des Regenklärbeckens trägt somit zur Verbesserung der Wasserqualität des 
Aasees bei. 
 
Retentionsmaßnahmen zur Reduzierung der Abfl üsse aus dem Einzugsgebiet können zukünftig 
nur dezentral umgesetzt werden, da für ein zentral angelegtes Regenrückhaltebecken keine ge-
eigneten Flächen zur Verfügung stehen. Erweiterungsflächen zum Einzugsgebiet sind zukünftig 
über dezentrale, private Regenrückhaltung zu erschließen
. 
 
2. Regenklärbecken und Trennbauwerk 
 
Geplant ist der Bau eines unterirdisch angeordneten, ständ
ig gefüllten Regenklärbeckens mit vor-
geschaltetem Trennbauwerk und Rohrdrossel sowie den erforderlichen Zu- und Ablaufleitungen.  
Das RKB liegt im Bereich der Nordseite der öffentlichen Verkehrsfläche, Straße „Am Rohrbusch“, 
Höhe aus Nr. 75. 
 
Die Bodenuntersuchungen am Beckenstandort ergaben schwierige Bedingungen.  
Die geplante Beckensohle liegt im unverwitterten Mergelgestein und schließt somit den Verbau 
mittels Spundwänden aus. Im Hinblick auf die abdichtende Wirkung des Mergels, ist mit Stauwas-
serbildung bis Oberkante Gelände in niederschlagsreichen Zeiten zu rechnen. 
 
Das geplante Becken besitzt ein Beckenvolumen von ca. 200 m³ mit den lichten Abmessungen 
von  l= 19,00 m, b= 5,00 m, h= 3,05 m.

- 3 - 
V/0841/2009 
Für den Bau des Beckens ist es erforderlich die im Baufeld liegenden Kabel für die Bauphase zu 
verlegen. 
Dem geplanten Regenklärbecken wird ein Trennbauwerk von ca. 4,00 m * 4,00 m * 3,50 m mit 
zwei Einstiegen vorgeschaltet. Ein diagonal angeordnetes Streichwehr reguliert in Verbindung mit 
einer Rohrdrossel DN 350 den Abfluss zum Regenklärbecken und den Abfluss über den vorhan-
denen Regenwasserkanal DN 1200 zum Vorfluter. Das Bauwerk wird in Ortbeton oder als Beton-
fertigteil hergestellt und in die Trasse des vorhandenen Regenwasserkanals in der Straße „Am 
Rohrbusch“ eingepasst.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung 
mit dem Ordnungsamt  festge-
legt.  
 
Für die Bauzeit wird eine Ersatzzufahrt für das Grundstück „Am Rohrbusch Nr. 75  „ geschaffen.  
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Anhörung in der BV-West und der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2010 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 5 Mo-
naten gerechnet. 
 
4. Beiträge/ Zuschüsse 
 
Durch den 
Bau des Regenrückhaltebeckens en tstehen keine satzungsgemäßen Entwässerungs-
beiträge im Einzugsgebiet. 
 
Für den Bau des Regenklärbeckens sind Fördermittel nach dem Investitionsprogramm „Abwasser 
NRW“ in Form eines zinsgünstigen Fonddarlehns bei der NRW- Bank beantragt. 
 
5. Genehmigungen 
 
5.1 
Das Regenklärbecken muss gem.  §58.2 Landeswassergesetz (LWG) durch die „Untere 
Wasserbehörde“ genehmigt werden. Der Antrag auf Genehmigung wurde am 18.12.2009 
gestellt. 
 
5.2 Für die Einleitung in das Nebengewässer der Münsterschen Aa liegt eine Einleitungser-
laubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind ke
ine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i.V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

21.01.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße
  • Am Rohrbusch
  • Im Derdel

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0841/2009
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37