V/0056/2021
Antrag Relaunch Homepage Gewaltschutzgesetz Münster
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Beschlussvorlage
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V/0056/2021 V/0056/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag für den Relaunch der Homepage Gewaltschutzgesetz Münster des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz Münster Beratungsfolge 16.02.2021 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Gleichstellung stimmt dem Antrag des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz Müns- ter zu. Der Arbeitskreis erhält aus den Projektmitteln des Amtes für Gleichstellung 14.500 Euro für den Relaunch der Homepage www.gewaltschutz-muenster.de . II. Finanzielle Auswirkungen: Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0104 Gleichstellung aller Ge- schlechter Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 14.500 Begründung: Der Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz hat einen Antrag in Höhe von 14.500 € für den inhaltlichen, sprachlichen und technischen Relaunch der Website www.gewaltschutz-muenster.de gestellt. Die Homepage bedarf dringend sowohl einer inhaltlichen (Gewaltschutz für Männer, für gleichge- schlechtliche Paare etc.), sprachlichen als auch einer technischen (barrierearm, Nutzung mobiler Endgeräte) Erweiterung und Überarbeitung. Amt für Gleichstellung 03.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Welp Telefon: 492-1702 WelpC@stadt-muenster.de - 2 - V/0056/2021 Die Homepage wurde 2008/2009 von den Mitgliedern des Arbeitskreises erstellt und richtete sich in erster Linie an Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sowie an Fachkräfte unterschiedlicher Professi- onen. Die Intention und Auftrag der Homepage wird durch die Istanbul-Konvention, von der Bundes- republik Deutschland am 01.02.2018 unterzeichnet und damit in Deutschland in Kraft getreten, nicht nur bestätigt, sondern stellt einen wesentlichen Baustein zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ge- gen Frauen und weiteren vulnerablen Personengruppen dar. In den vergangenen elf Jahren wurde die Homepage auf der bestehenden Grundstruktur um weitere Themen wie z.B. von Gewalt betroffenen Männern, Stalking u.a. erweitert bzw. ausgebaut. Die Texte wurden von den Mitgliedern des AK erstellt und von einer Agentur auf die Seite eingestellt. Ein tech- nischer Relaunch wurde vor mehreren Jahren durchgeführt, um zu verhindern, dass die Seite von außen manipuliert werden kann. Die Homepage wird seit Jahren monatlich konstant von mindestens 3.000 Personen aufgerufen. Bei der aktuellen Websitegestaltung wird deutlich, dass eine technische und inhaltliche Aktualisierung dringend erforderlich ist. Um einen zeitgemäßen Zugang zu Informationen rund um das Thema „Häusliche Gewalt“ sicherzustellen, benötigt es eine n Internetauftritt, der diese im mobilen sowie im Webformat übersichtlich und möglichst barrierearm darstellt. Inhaltlich müssen an vielen Stellen spe- zifische Informationen und Angebote angepasst oder sprachlich anders erstellt werden, um das The- ma in seiner vollen Breite darzustellen. Dies trifft besonders die Themenfelder häusliche Gewalt bei gleichgeschlechtlichen Paaren und gegen Männer. Die Umsetzung soll und muss durch eine profes- sionelle Agentur erfolgen. Inzwischen ist der Arbeitsdruck der AK-Mitglieder in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern stark angestiegen. Die wachsende Stadt und Veränderungen in der Gesellschaft hat die Nachfragen nach Hilfe und Un- terstützung erhöht bei gleichbleibendem Personal bei den Trägern und Institutionen. Eine so intensive Mitarbeit und Erarbeitung sowie Gestaltung der Texte wie vor elf Jahren ist nicht mehr möglich. Zu- dem ist es wichtig, dass die Texte sprachlich einheitlich und gut verständlich sind. Darum ist es sinn- voll, dass eine Texterin den Arbeitskreis unterstützt und die Texte entsprechend überarbeitet. Der Antrag entspricht den Förderrichtlinien. Bei Projektanträgen entscheidet ab einer Höhe von 2.600 € der Ausschuss für Gleichstellung über die Bewilligung. Da der Ausschuss nach der Neuwahl des Rates erst im Februar 2021 wieder tagt, konnte die Maß- nahme des Arbeitskreises nicht mehr in 2020 beraten und ggf. beschlossen werden. gez. Lewe Anlagen: Antrag des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz über den Relaunch der Website www.gewaltschutz- muenster.de
Anlage A
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Anlage A zur V/0056/2021 Kurzüberblick Projektantrag des Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz auf inhaltlichen und technischen Relaunch der Website gewaltschutz-muenster.de Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele mit einem besonderen Fokus auf das Errei- chen der Geschlechtergerechtigkeit verfolgt. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: 0104 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Beschluss des AGL vom 16.02.2021 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Entscheidung ist gleichstellungsrelevant. Die Website informiert von Gewalt Betroffene wie auch Fachkräfte. Besonders Frauen sind von häuslicher Gewalt besonders betroffen und benöti- gen einen problemlosen Zugang zu Informations- und Hilfeangeboten in münster.
Antrag Relaunch Website Gewaltschutz
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Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz c/o Beratungsstelle Frauenhaus und Beratung | Achtermannsir. 19 48143 Münster Stadt Münster an Amt für Gleichstellung Ban} BEL Sara Braun I , 48127 Münster 03.12.2020 Antrag auf Förderung Projekt: Relaunch der Website gewaltschutz-muenster.de Antragssumme: 14.500 € Sehr geehrte Frau Braun, im Namen des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz in Münster stelle ich einen Förderantrag für den Relaunch der Website gewaltschutz-muenster.de Die Homepage wurde 2008/2009 von den Mitgliedern des Arbeitskreises erstellt und rich- tete sich in erster Linie an Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sowie an Fachkräfte un- terschiedlicher Professionen. Ziel der Homepage ist, die von Gewalt betroffenen Personen, deren Angehörige und Freunde neben der grundsätzlichen Information über das Unterstützungssystem in Müns- ter zu informieren, darüber hinaus grundsätzlich das Thema in der Gesellschaft sprachfä- hig zu machen und zu halten. Der Europarat hat 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Sie ist als „Istanbul-Konvention“ bekannt. Dieser Vertrag ist von der Bundesrepublik Deutschland am 01.02.2018 unterzeichnet worden und damit auch in Deutschland in Kraft getreten. Er ist ein „Übereinkommen, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseiti- gen." (s. UN WOMEN Deutschland). Die Intention und Auftrag der Homepage wird durch die istanbul-Konvention nicht nur be- stätigt, sondern stellt einen wesentlichen Baustein zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und weiteren vulnerablen Personengruppen dar. In den vergangene elf Jahren wurde die Homepage auf der bestehenden Grundstrüktur um weitere Themen wie z.B. von Gewalt betroffenen Männern, Stalking erweitert bzw. ausgebaut. Die Texte wurden/werden von den Mitgliedern des AK erstellt und von einer Agentur auf die Seite eingestellt. Ein technischer Relaunch wurde vor mehreren Jahren durchgeführt, um zu verhindern, dass die Seite von außen manipuliert werden kann. Die Homepage wird seit Jahren monatlich konstant von mindestens 3.000 Personen aufgeru- fen. Ein Blick auf die aktuelle Website macht deutlich, dass eine technische und inhaltliche Ak- tualisierung dringend erforderlich ist. Um einen zeitgemäßen Zugang zu Informationen rund um das Thema „Häusliche Gewalt“ sicherzustellen, benötigt es eine Website, die die- se im mobilen sowie im Webformat übersichtlich und möglichst barrierearm darstellt. In- haltlich müssen an vielen Stellen spezifische Informationen und Angebote angepasst oder anders erstellt werden, um das Thema in seiner vollen Breite darzustellen. Dies trifft be- sonders die Themenfelder häusliche Gewalt bei gleichgeschlechtlichen Paaren und gegen Männer. Die Umsetzung soll und muss durch eine professionelle Agentur erfolgen. Inzwischen ist der Arbeitsdruck der AK-Mitglieder in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern stark angestiegen. Die wachsende Stadt und Veränderungen in der Gesellschaft hat die Nach- fragen nach Hilfe und Unterstützung erhöht bei gleichbleibendem Personal bei den Trä- gern und Institutionen. Eine so intensive Mitarbeit und Erarbeitung sowie Gestaltung der Texte wie vor elf Jahren ist nicht mehr möglich. Zudem ist es wichtig, dass die Texte sprachlich einheitlich und gut verständlich sind. Darum soll diesmal eine Texterin den Ar- beitskreis unterstützen. Nach ersten Einschätzungen werden die Kosten bei 14.500 Euro liegen. Ein erster Kos- tenvoranschlag ist beigefügt, zwei weitere werden noch eingeholt. Der Arbeitskreis erstellt die inhaltliche Ausrichtung, stellt Materialien für Fachkräfte zusammen und koordiniert alle erforderlichen Aufgaben und Umsetzungen. Ziel ist, dass Ende nächsten Jahres die Website in neuer Form aufrufbar ist. Eine Förderzusage würde uns sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen - r . 7 für den Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz in Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0056/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2021
- Erstellt
- 13.01.2021 11:30