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V/0056/2021

Antrag Relaunch Homepage Gewaltschutzgesetz Münster

Vorlagen 25.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 16.02.2021, TOP 8

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Antrag Relaunch Website Gewaltschutz

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Beschlussvorlage

4321 Zeichen

V/0056/2021 
V/0056/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag für den Relaunch der Homepage Gewaltschutzgesetz Münster des Arbeitskreises 
Gewaltschutzgesetz Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.02.2021 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Gleichstellung stimmt dem Antrag des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz Müns-
ter zu. Der Arbeitskreis erhält aus den Projektmitteln des Amtes für Gleichstellung 14.500 Euro für 
den Relaunch der Homepage www.gewaltschutz-muenster.de . 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0104 Gleichstellung aller Ge-
schlechter 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 14.500  
 
 
 
 
 
Begründung: 
Der Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz hat einen Antrag in Höhe von 14.500 € für den inhaltlichen, 
sprachlichen und technischen Relaunch der Website www.gewaltschutz-muenster.de  gestellt. 
Die Homepage bedarf dringend sowohl einer inhaltlichen (Gewaltschutz für Männer, für gleichge-
schlechtliche Paare etc.), sprachlichen als auch einer technischen (barrierearm, Nutzung mobiler 
Endgeräte) Erweiterung und Überarbeitung. 
Amt für Gleichstellung 
 
03.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Welp 
Telefon: 492-1702 
WelpC@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0056/2021 
Die Homepage wurde 2008/2009 von den Mitgliedern des Arbeitskreises erstellt und richtete sich in 
erster Linie an Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sowie an Fachkräfte unterschiedlicher Professi-
onen. Die Intention und Auftrag der Homepage wird durch die Istanbul-Konvention, von der Bundes-
republik Deutschland am 01.02.2018 unterzeichnet und damit in Deutschland in Kraft getreten, nicht 
nur bestätigt, sondern stellt einen wesentlichen Baustein zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ge-
gen Frauen und weiteren vulnerablen Personengruppen dar. 
 
In den vergangenen elf Jahren wurde die Homepage auf der bestehenden Grundstruktur um weitere 
Themen wie z.B. von Gewalt betroffenen Männern, Stalking u.a. erweitert bzw. ausgebaut. Die Texte 
wurden von den Mitgliedern des AK erstellt und von einer Agentur auf die Seite eingestellt.  Ein tech-
nischer Relaunch wurde vor mehreren Jahren durchgeführt, um zu verhindern, dass die Seite von 
außen manipuliert werden kann. Die Homepage wird seit Jahren monatlich konstant von mindestens 
3.000 Personen aufgerufen. 
 
Bei der aktuellen Websitegestaltung wird deutlich, dass eine technische und inhaltliche Aktualisierung 
dringend erforderlich ist. Um einen zeitgemäßen Zugang zu Informationen rund um das Thema 
„Häusliche Gewalt“ sicherzustellen, benötigt es eine n Internetauftritt, der diese im mobilen sowie im 
Webformat übersichtlich und möglichst barrierearm darstellt. Inhaltlich müssen an vielen Stellen spe-
zifische Informationen und Angebote angepasst oder sprachlich anders erstellt werden, um das The-
ma in seiner vollen Breite darzustellen. Dies trifft besonders die Themenfelder häusliche Gewalt bei 
gleichgeschlechtlichen Paaren und gegen Männer. Die Umsetzung soll und muss durch eine profes-
sionelle Agentur erfolgen. 
Inzwischen ist der Arbeitsdruck der AK-Mitglieder in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern stark angestiegen. 
Die wachsende Stadt und Veränderungen in der Gesellschaft hat die Nachfragen nach Hilfe und Un-
terstützung erhöht bei gleichbleibendem Personal bei den Trägern und Institutionen. Eine so intensive 
Mitarbeit und Erarbeitung sowie Gestaltung der Texte wie vor elf  Jahren ist nicht mehr möglich. Zu-
dem ist es wichtig, dass die Texte sprachlich einheitlich und gut verständlich sind. Darum ist es sinn-
voll, dass eine Texterin den Arbeitskreis unterstützt und die Texte entsprechend überarbeitet. 
 
Der Antrag entspricht den Förderrichtlinien. Bei Projektanträgen entscheidet ab einer Höhe von 2.600 
€ der Ausschuss für Gleichstellung über die Bewilligung.  
Da der Ausschuss nach der Neuwahl des Rates erst im Februar 2021 wieder tagt, konnte die Maß-
nahme des Arbeitskreises nicht mehr in 2020 beraten und ggf. beschlossen werden.  
 
 
 
 
 
 
 
gez. Lewe 
 
 
 
Anlagen: 
Antrag des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz über den Relaunch der Website www.gewaltschutz-
muenster.de

Anlage A

1597 Zeichen

Anlage A zur V/0056/2021 
Kurzüberblick 
Projektantrag des Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz auf inhaltlichen und technischen Relaunch der 
Website gewaltschutz-muenster.de 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele mit einem besonderen Fokus auf das Errei-
chen der Geschlechtergerechtigkeit verfolgt. 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0104 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Beschluss des AGL vom 16.02.2021 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Entscheidung ist gleichstellungsrelevant. Die Website informiert von Gewalt Betroffene wie 
auch Fachkräfte. Besonders Frauen sind von häuslicher Gewalt besonders betroffen und benöti-
gen einen problemlosen Zugang zu Informations- und Hilfeangeboten in münster.

Antrag Relaunch Website Gewaltschutz

4042 Zeichen

Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz
c/o Beratungsstelle Frauenhaus und Beratung |
Achtermannsir. 19
48143 Münster

Stadt Münster an
Amt für Gleichstellung Ban} BEL
Sara Braun I ,

48127 Münster

03.12.2020

Antrag auf Förderung

Projekt: Relaunch der Website gewaltschutz-muenster.de
Antragssumme: 14.500 €

Sehr geehrte Frau Braun,

im Namen des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz in Münster stelle ich einen Förderantrag
für den Relaunch der Website gewaltschutz-muenster.de

Die Homepage wurde 2008/2009 von den Mitgliedern des Arbeitskreises erstellt und rich-
tete sich in erster Linie an Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sowie an Fachkräfte un-
terschiedlicher Professionen.

Ziel der Homepage ist, die von Gewalt betroffenen Personen, deren Angehörige und
Freunde neben der grundsätzlichen Information über das Unterstützungssystem in Müns-
ter zu informieren, darüber hinaus grundsätzlich das Thema in der Gesellschaft sprachfä-
hig zu machen und zu halten.

Der Europarat hat 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft
trat. Sie ist als „Istanbul-Konvention“ bekannt. Dieser Vertrag ist von der Bundesrepublik
Deutschland am 01.02.2018 unterzeichnet worden und damit auch in Deutschland in Kraft
getreten. Er ist ein „Übereinkommen, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen
und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseiti-
gen." (s. UN WOMEN Deutschland).

Die Intention und Auftrag der Homepage wird durch die istanbul-Konvention nicht nur be-
stätigt, sondern stellt einen wesentlichen Baustein zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt
gegen Frauen und weiteren vulnerablen Personengruppen dar.

In den vergangene elf Jahren wurde die Homepage auf der bestehenden Grundstrüktur
um weitere Themen wie z.B. von Gewalt betroffenen Männern, Stalking erweitert bzw.
ausgebaut. Die Texte wurden/werden von den Mitgliedern des AK erstellt und von einer
Agentur auf die Seite eingestellt. Ein technischer Relaunch wurde vor mehreren Jahren
durchgeführt, um zu verhindern, dass die Seite von außen manipuliert werden kann. Die
Homepage wird seit Jahren monatlich konstant von mindestens 3.000 Personen aufgeru-
fen.

Ein Blick auf die aktuelle Website macht deutlich, dass eine technische und inhaltliche Ak-
tualisierung dringend erforderlich ist. Um einen zeitgemäßen Zugang zu Informationen
rund um das Thema „Häusliche Gewalt“ sicherzustellen, benötigt es eine Website, die die-
se im mobilen sowie im Webformat übersichtlich und möglichst barrierearm darstellt. In-
haltlich müssen an vielen Stellen spezifische Informationen und Angebote angepasst oder
anders erstellt werden, um das Thema in seiner vollen Breite darzustellen. Dies trifft be-
sonders die Themenfelder häusliche Gewalt bei gleichgeschlechtlichen Paaren und gegen
Männer. Die Umsetzung soll und muss durch eine professionelle Agentur erfolgen.
Inzwischen ist der Arbeitsdruck der AK-Mitglieder in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern stark
angestiegen. Die wachsende Stadt und Veränderungen in der Gesellschaft hat die Nach-
fragen nach Hilfe und Unterstützung erhöht bei gleichbleibendem Personal bei den Trä-
gern und Institutionen. Eine so intensive Mitarbeit und Erarbeitung sowie Gestaltung der
Texte wie vor elf Jahren ist nicht mehr möglich. Zudem ist es wichtig, dass die Texte
sprachlich einheitlich und gut verständlich sind. Darum soll diesmal eine Texterin den Ar-
beitskreis unterstützen.

Nach ersten Einschätzungen werden die Kosten bei 14.500 Euro liegen. Ein erster Kos-
tenvoranschlag ist beigefügt, zwei weitere werden noch eingeholt. Der Arbeitskreis erstellt
die inhaltliche Ausrichtung, stellt Materialien für Fachkräfte zusammen und koordiniert alle
erforderlichen Aufgaben und Umsetzungen. Ziel ist, dass Ende nächsten Jahres die
Website in neuer Form aufrufbar ist.

Eine Förderzusage würde uns sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

- r .

7
für den Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz in Münster

Beratungsverlauf (1)

16.02.2021 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0056/2021
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2021
Erstellt
13.01.2021 11:30