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1569/2019

Änderung der Geschäftsordnung des Lenkungskreises der Kulturentwicklungsplanung

Beschlussvorlage Ausschuss 11.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 17.09.2019, TOP 4.5

Anlage 1 Erweiterte Geschäftsordnung_ korrigiert

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Erweiterte Geschäftsordnung_ korrigiert

5835 Zeichen

Geschäftsordnung des Lenkungskreises Kulturentwicklungsplanung (KEP)  
 
 
Präambel  
 
Kulturentwicklungsplanung ist ein wesentliches kulturpolitisches Steuerungsinstrument, das 
sich für die Kunst- und Kulturstadt Köln bewährt hat. Sie zeigt Potentiale, Grundsätze und 
Lösungswege einer zukünftigen Kulturpolitik für Köln auf und entwickelt Perspektiven und 
Ziele. 2009 wurde der erste Kulturentwicklungsplan für Köln beschlossen. Vertreterinnen und 
Vertreter aus Politik, freier Szene, Fördervereinen und -institutionen des Kulturbereichs und 
Verwaltung haben sich nun zu einem Lenkungskreis zusammengeschlossen, um gemeinsam 
die bisherige Kulturentwicklungsplanung für Köln zu evaluieren und deren Fortentwicklung zu 
organisieren. Diese Geschäftsordnung bildet die Grundlage seiner Arbeit.  
 
 
1. Aufgaben  
 
1.1. Der Lenkungskreis steuert und begleitet die Fortentwicklung der 
Kulturentwicklungsplanung in Köln mit einem Planungshorizont bis zum Jahre 2021.  
 
1.2. Der Lenkungskreis entwickelt übergeordnete Zielsetzungen der 
Kulturentwicklungsplanung und schließlich einen konkreten Maßnahmenkatalog, dem 
ein Zeit- und Budgetplan hinterlegt ist und der den politischen Gremien zur 
Beschlussfassung vorgelegt wird.  
 
1.3. Der Lenkungskreis initiiert Arbeitsgruppen und Runde Tische und begleitet und 
unterstützt deren Arbeit. Die Ergebnisse aus der Arbeit dieser Gremien werden vom 
Lenkungskreis geordnet und bewertet, auch hinsichtlich der definierten Ziel-setzungen. 
Der Lenkungskreis erarbeitet für dieses Verfahren eine Zeit- und Budgetplanung für die 
Maßnahmen und definiert Verfahren zur regelmäßigen Evaluation der Umsetzung und 
Entwicklung der Kulturentwicklungsplanung.  
 
1.4. Der Lenkungskreis informiert den Ausschuss Kunst und Kultur regelmäßig und zeitnah 
über den Stand der Arbeit.  
 
 
 
2. Zusammensetzung  
 
2.1. Die stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lenkungskreises sind:  
 
o die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, der im Hauptausschuss 
stimmberechtigten Fraktionen  
 
o zwei Mitglieder des Kölner Kulturrats und drei Mitglieder des KulturNetzKöln  
 
o die Kulturverwaltung, nämlich die Beigeordnete/der Beigeordnete für Kunst und 
Kultur, die Leiterin/der Leiter des Kulturamtes und die Leiterin/der Leiter des 
Planungsreferats des Dezernates für Kunst und Kultur.  
 
sowie beratend  
 
- die Vorsitzende/der Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur.

- drei Sprecherinnen bzw. Sprecher städtischer Kulturinstitutionen. 
 
Ein Vertretungsrecht bei Verhinderung der Mitglieder des Lenkungskreises wird eingeräumt.  
 
 
2.2. Der Lenkungskreis kann zu seinen Sitzungen Gäste und Referenten einladen.  
 
 
 
3. Geschäftsführung  
 
3.1. Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der 
Sitzungen obliegen dem Dezernat für Kunst und Kultur in Abstimmung mit einem vom 
Lenkungskreis bestimmten Moderator, dem die Sitzungsleitung obliegt. Bei 
Verhinderung des Moderators übernimmt die Geschäftsführung die Sitzungsleitung.  
 
3.2. Der Lenkungskreis tagt mindestens viermal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Er ist auf 
Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einzuberufen.  
 
3.3. Der Lenkungskreis tagt nicht öffentlich.  
 
3.4. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verwaltung und wird im Lenkungskreis 
abgestimmt.  
 
3.5. Die Verwaltung, die Ratsgremien und die Mitglieder des Lenkungskreises können 
Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Anmeldungen müssen spätestens 14 Tage 
vor dem Sitzungstermin der Geschäftsführung vorliegen. Aktuelle Themen können 
jederzeit kurzfristig aufgenommen werden.  
 
3.6. Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Lenkungskreises 
spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich oder in elektronischer Form 
zugestellt.  
 
3.7. Die Verwaltung legt zu den Sitzungen kurze Sachstandsberichte sowie die 
beabsichtigten weiteren Umsetzungsschritte vor. Auf dieser Grundlage stimmt der 
Lenkungskreis die weitere Vorgehensweise ab. Weitere Anregungen und Aufgaben 
können aus der Mitte des Gremiums zur Beratung und Abstimmung vorgebracht 
werden.  
 
3.8. Die Geschäftsführung erstellt ein Ergebnisprotokoll der Sitzungen, das vom Moderator 
gegengezeichnet wird. Das Ergebnisprotokoll wird allen Mitgliedern zeitnah zugesandt 
und in der Folgesitzung bestätigt. Ein Beschlussprotokoll wird kurzfristig versandt.  
 
3.9. Einwendungen gegen den Inhalt des Ergebnisprotokolls sind spätestens in der 
Folgesitzung geltend zu machen.  
 
3.10. Die Sitzungen können aufgezeichnet werden.  
 
 
 
4. Beschlussfassung

4.1. Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder 
fristgerecht eingeladen wurden und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder oder 
deren benannten Vertreter anwesend sind.  
 
4.2. Beschlüsse werden im Konsens oder mit einfacher Mehrheit der anwesenden 
stimmberechtigten Mitglieder gefasst; wenn ein Anliegen keine Mehrheit findet, gilt es 
als abgelehnt.  
 
4.3. Die Beschlüsse können durch nachfolgende Verfahren herbeigeführt werden:  
 
o persönliche Abstimmung in der Sitzung,  
 
o schriftliche Abstimmung des Entscheidungsgremiums im Umlaufverfahren. Bei 
dringlichen Einzelfragen können Beschlüsse im Umlaufverfahren eingeholt 
werden. Bei Abstimmungen im Umlaufverfahren ist eine Frist zu setzen, bis 
wann die Abstimmung erfolgen muss. Äußert sich ein Mitglied nicht innerhalb 
der vorgenannten Frist, wird diese Stimme als ungültig gewertet. Bei 
Nichtäußerung wird ein späterer Widerspruch gegen den gefassten Beschluss 
ausgeschlossen. Über das Ergebnis der Abstimmung sind die Mit-glieder zu 
informieren.  
 
5. Inkrafttreten der Geschäftsordnung  
 
 
Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Ausschuss Kunst 
und Kultur der Stadt Köln in Kraft.

Beschlussvorlage Ausschuss

1627 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1569/2019 
Freigabedatum 
27.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Geschäftsordnung des Lenkungskreises der Kulturentwicklungsplanung 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Geschäftsordnung des Lenkungskreises Kulturent-
wicklungsplanung entsprechend der Anlage zu ändern und um drei Mitglieder zu erweitern. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der vom Ausschuss Kunst und Kultur mit Beschluss vom 27.10.2015 eingerichtete Lenkungskreis 
Kulturentwicklungsplanung (Beschlussvorlage 2912/2015) hat sich, diesem Beschluss folgend, in 
seiner Sitzung am 17.12.2015 auf eine Geschäftsordnung verständigt, die vom Ausschuss beschlos-
sen wurde. Die im Lenkungskreis zusammengeschlossenen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, 
freier Szene, Fördervereinen und -institutionen des Kulturbereichs und der Verwaltung haben sich 
zum Ziel gesetzt, gemeinsam die bisherige Kulturentwicklungsplanung für Köln zu evaluieren und 
deren Fortentwicklung zu organisieren. Die Geschäftsordnung definiert die Aufgaben des Lenkungs-
kreises und bildet die Grundlage seiner Arbeit.  
In der am 4. April 2019 vom Rat beschlossenen Kulturentwicklungsplanung hat der Lenkungskreis 
selbst eine „Erweiterung um bis zu drei Sprecherinnen bzw. Sprecher der städtischen Kulturinstitutio-
nen“ gefordert und ändert nun seine Geschäftsordnung zu Punkt 2.1 entsprechend. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1569/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.10.2019
Erstellt
03.05.2019 08:39