1569/2019
Änderung der Geschäftsordnung des Lenkungskreises der Kulturentwicklungsplanung
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Anlage 1 Erweiterte Geschäftsordnung_ korrigiert
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Geschäftsordnung des Lenkungskreises Kulturentwicklungsplanung (KEP) Präambel Kulturentwicklungsplanung ist ein wesentliches kulturpolitisches Steuerungsinstrument, das sich für die Kunst- und Kulturstadt Köln bewährt hat. Sie zeigt Potentiale, Grundsätze und Lösungswege einer zukünftigen Kulturpolitik für Köln auf und entwickelt Perspektiven und Ziele. 2009 wurde der erste Kulturentwicklungsplan für Köln beschlossen. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, freier Szene, Fördervereinen und -institutionen des Kulturbereichs und Verwaltung haben sich nun zu einem Lenkungskreis zusammengeschlossen, um gemeinsam die bisherige Kulturentwicklungsplanung für Köln zu evaluieren und deren Fortentwicklung zu organisieren. Diese Geschäftsordnung bildet die Grundlage seiner Arbeit. 1. Aufgaben 1.1. Der Lenkungskreis steuert und begleitet die Fortentwicklung der Kulturentwicklungsplanung in Köln mit einem Planungshorizont bis zum Jahre 2021. 1.2. Der Lenkungskreis entwickelt übergeordnete Zielsetzungen der Kulturentwicklungsplanung und schließlich einen konkreten Maßnahmenkatalog, dem ein Zeit- und Budgetplan hinterlegt ist und der den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 1.3. Der Lenkungskreis initiiert Arbeitsgruppen und Runde Tische und begleitet und unterstützt deren Arbeit. Die Ergebnisse aus der Arbeit dieser Gremien werden vom Lenkungskreis geordnet und bewertet, auch hinsichtlich der definierten Ziel-setzungen. Der Lenkungskreis erarbeitet für dieses Verfahren eine Zeit- und Budgetplanung für die Maßnahmen und definiert Verfahren zur regelmäßigen Evaluation der Umsetzung und Entwicklung der Kulturentwicklungsplanung. 1.4. Der Lenkungskreis informiert den Ausschuss Kunst und Kultur regelmäßig und zeitnah über den Stand der Arbeit. 2. Zusammensetzung 2.1. Die stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lenkungskreises sind: o die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen o zwei Mitglieder des Kölner Kulturrats und drei Mitglieder des KulturNetzKöln o die Kulturverwaltung, nämlich die Beigeordnete/der Beigeordnete für Kunst und Kultur, die Leiterin/der Leiter des Kulturamtes und die Leiterin/der Leiter des Planungsreferats des Dezernates für Kunst und Kultur. sowie beratend - die Vorsitzende/der Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur. - drei Sprecherinnen bzw. Sprecher städtischer Kulturinstitutionen. Ein Vertretungsrecht bei Verhinderung der Mitglieder des Lenkungskreises wird eingeräumt. 2.2. Der Lenkungskreis kann zu seinen Sitzungen Gäste und Referenten einladen. 3. Geschäftsführung 3.1. Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sitzungen obliegen dem Dezernat für Kunst und Kultur in Abstimmung mit einem vom Lenkungskreis bestimmten Moderator, dem die Sitzungsleitung obliegt. Bei Verhinderung des Moderators übernimmt die Geschäftsführung die Sitzungsleitung. 3.2. Der Lenkungskreis tagt mindestens viermal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Er ist auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einzuberufen. 3.3. Der Lenkungskreis tagt nicht öffentlich. 3.4. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verwaltung und wird im Lenkungskreis abgestimmt. 3.5. Die Verwaltung, die Ratsgremien und die Mitglieder des Lenkungskreises können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Anmeldungen müssen spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin der Geschäftsführung vorliegen. Aktuelle Themen können jederzeit kurzfristig aufgenommen werden. 3.6. Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Lenkungskreises spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich oder in elektronischer Form zugestellt. 3.7. Die Verwaltung legt zu den Sitzungen kurze Sachstandsberichte sowie die beabsichtigten weiteren Umsetzungsschritte vor. Auf dieser Grundlage stimmt der Lenkungskreis die weitere Vorgehensweise ab. Weitere Anregungen und Aufgaben können aus der Mitte des Gremiums zur Beratung und Abstimmung vorgebracht werden. 3.8. Die Geschäftsführung erstellt ein Ergebnisprotokoll der Sitzungen, das vom Moderator gegengezeichnet wird. Das Ergebnisprotokoll wird allen Mitgliedern zeitnah zugesandt und in der Folgesitzung bestätigt. Ein Beschlussprotokoll wird kurzfristig versandt. 3.9. Einwendungen gegen den Inhalt des Ergebnisprotokolls sind spätestens in der Folgesitzung geltend zu machen. 3.10. Die Sitzungen können aufgezeichnet werden. 4. Beschlussfassung 4.1. Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder oder deren benannten Vertreter anwesend sind. 4.2. Beschlüsse werden im Konsens oder mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; wenn ein Anliegen keine Mehrheit findet, gilt es als abgelehnt. 4.3. Die Beschlüsse können durch nachfolgende Verfahren herbeigeführt werden: o persönliche Abstimmung in der Sitzung, o schriftliche Abstimmung des Entscheidungsgremiums im Umlaufverfahren. Bei dringlichen Einzelfragen können Beschlüsse im Umlaufverfahren eingeholt werden. Bei Abstimmungen im Umlaufverfahren ist eine Frist zu setzen, bis wann die Abstimmung erfolgen muss. Äußert sich ein Mitglied nicht innerhalb der vorgenannten Frist, wird diese Stimme als ungültig gewertet. Bei Nichtäußerung wird ein späterer Widerspruch gegen den gefassten Beschluss ausgeschlossen. Über das Ergebnis der Abstimmung sind die Mit-glieder zu informieren. 5. Inkrafttreten der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln in Kraft.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 1569/2019 Freigabedatum 27.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Geschäftsordnung des Lenkungskreises der Kulturentwicklungsplanung Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Geschäftsordnung des Lenkungskreises Kulturent- wicklungsplanung entsprechend der Anlage zu ändern und um drei Mitglieder zu erweitern. Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der vom Ausschuss Kunst und Kultur mit Beschluss vom 27.10.2015 eingerichtete Lenkungskreis Kulturentwicklungsplanung (Beschlussvorlage 2912/2015) hat sich, diesem Beschluss folgend, in seiner Sitzung am 17.12.2015 auf eine Geschäftsordnung verständigt, die vom Ausschuss beschlos- sen wurde. Die im Lenkungskreis zusammengeschlossenen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, freier Szene, Fördervereinen und -institutionen des Kulturbereichs und der Verwaltung haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam die bisherige Kulturentwicklungsplanung für Köln zu evaluieren und deren Fortentwicklung zu organisieren. Die Geschäftsordnung definiert die Aufgaben des Lenkungs- kreises und bildet die Grundlage seiner Arbeit. In der am 4. April 2019 vom Rat beschlossenen Kulturentwicklungsplanung hat der Lenkungskreis selbst eine „Erweiterung um bis zu drei Sprecherinnen bzw. Sprecher der städtischen Kulturinstitutio- nen“ gefordert und ändert nun seine Geschäftsordnung zu Punkt 2.1 entsprechend. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1569/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.10.2019
- Erstellt
- 03.05.2019 08:39